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Region HN-Franken: Planung nach der Art der 70er ohne Bezug zur Realität

Der Regionalverband Heilbronn-Franken ist geistig in den 1970ern/80ern stecken geblieben, als das Füllhorn der Natur noch voller war und es noch weites Land gab. Man nahm sich damals große Schöpfer von der Kulturlandschaft, wie man es schon immer machen konnte. Die Grenzen des Wachstums schienen in weiter Ferne, erst in den 90ern befassten sich  die Kommunen mit der lokalen Agenda21 zur Nachhaltigkeit gemäß dem UN-Erdgipfel in Rio 1992. Nun aber tritt das Szenario ein, was der Club of Rome 1972 mit dem Bericht über die Grenzen des Wachstums für die Mitte des 21. Jahrhunderts vorhersagte.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat mit seinen Landkreisen Heilbronn, Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Tauber-Franken sowie der Stadt Heilbronn vom Sommer bis Anfang Oktober die 18. Änderung des Regionalplans 2020 vorgelegt. Diese war mit einer Unmäßigkeit für kapitalgetriebene Interessen ein Hohn gegenüber den Strategien zum Flächensparen. Mit einem Täuschungswerk beim Ausweisungsumfang wird die Illusion einer flächensparenden Entwicklung aufgebaut. 441 Hektar neuausgewiesene Flächen für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen (IGD) bis 2030 in 20 ausgewählten Schwerpunkten nennt der Verband mit vielen Worten als flächenschonende Planung. Tatsächlich schielt die gesamte Region auf 1688 Hektar, die bis 2030 mit IGD zusätzlich bebaut werden. Nichtberücksichtigungen, Herausnahmen und Verrechnungen  machen eine vorgetäuschte Reduktion auf 25% möglich!

  • von 52 IGD-Schwerpunkten werden nur noch 20 in die Berechnung genommen
  • Reserven zählen wie Langwiesen IV/ Cleebronn nicht, obwohl auch dort Flächenverbrauch stattfindet
  • Man suggeriert die Berücksichtigung von Umweltbelangen wie bei Waldenburg/ Kupferzell-Westernach, weist dann aber statt einem Bedarf von 41 ha Seite 18 der Begründung plötzlich 58 ha Ausweisungsumfang im Ergebnis Seite 23 aus.

Sehendes Auges mit Hurra auf das Wachstum wird die Region mit Verkehrskollaps, verunstalteter Landschaft, zurückgedrängten Acker- und Grünlandflächen, verzehrten Lebensgrundlagen, Wohnungsnot (mit weiterer Konzentration von Gewerbe in der Region), schlechtem Klima, Wassernot, Lärm, Emissionen, Klimanotstand, vergrämter Fauna, zugebauten Auen (Sulm!) an die Wand gefahren.

Es ist höchste Eisenbahn, dass sich diese Region der pluralen Ökonomik öffnet, im Jahr 2019 mit Greta Thunberg und Extinction Rebellion (XR) ankommt, statt dem Diktat vom Wachstum zu folgen.

Dazu nun einige Einwendungen. U. a. von der BINN, dem "Bürgerinitiativen-Netzwerk Neckartal"

Bettina Scheid-Mosbacher, Mitglied der BINN

Gesendet: Montag, 7. Oktober 2019 18:15
An: 'info@rvhnf.de'
Betreff: Regionalplan 18.Änderung 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich widerspreche entschieden der 18. Änderung des Regionalplanes.
Unsere Region Heilbronn-Franken erstickt täglich an den Folgen der geförderten Wirtschaftsstandorte. Der Verkehr fließt nirgends, die Lärmbelastungen in den Orten sind immens , die Bodenversiegelungen werden unverändert vorangetrieben.
Lösungen werden mit weiteren Ansiedlungen von Gewerben und Straßenbaumaßnahmen vorgetäuscht.
Die Fortführung eines Entwicklungsplanes nach Art der 70er/ 80er Jahr ist in unserer Zeit verantwortungslos.
In Sinsheim eröffnet heute ein Haus des Klimas, mit dem auf die Folgen der Klimakatastrophe hingewiesen wird und gleichzeitig verhalten sich die Planer unserer Region, wie wenn das alles nur eine kleine Störung der Umweltbedingungen wäre.
Dieser Regionalplan ist nicht zeitgemäß und müsste vollständig überarbeitet werden um den heutigen Belangen gerecht zu werden.

 

Bettina Scheid-Mosbacher

Martina Burkert, Mitglied der BINN

Betreff: Änderung Regionalplan
Datum: 8. Oktober 2019 11:07:07 MESZ
An: "info@rvhnf.de" <info@rvhnf.de>

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die Änderungen im Regionalplan für die Region Heilbronn-Franken.
Zu meinem großen Entsetzen muss ich feststellen, dass Ihr Verband in der Planung jeden Bezug zur Realität vermissen lässt. In keiner Weise wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es keinen weiteren Spielraum im Bereich der Flächenversiegelung gibt, wenn die Verantwortung für unsere und vor allem kommende Generationen ernst genommen wird. Studien und Argumente hierfür anzuführen ist überflüssig, da Ihr Verband selbstverständlich so wie jeder Interessierte auf unzählige Daten und Fakten zugreifen kann.
Eine Argumentationsbasis für ein fortschrittliches und zukunftsorientiertes Planen in der Region wäre problemlos gegeben. Daher muss leider unterstellt werden, dass hier den Forderungen der Wirtschaftslobby weiterhin nachgegeben wird und Sie Ihrer Aufgabe, verantwortliche Planung zu gestalten, nicht nachkommen. Den Nachweis hierzu entnehmen Sie gerne der 18. Änderung des Regionalplanes.
Ich fordere eine Rücknahme der aktuellen Änderung und eine Fortschreibung des Regionalplanes, die auf Basis des aktuellen Standes der Wissenschaften pragmatische und vernünftige Lösungen erarbeitet.
Vielen Dank im Voraus für eine qualifizierte Stellungnahme zu dieser Mail.


Freundliche Grüße von Martina Burkert

Agnes Ries-Müller, Freunde der BINN

Gesendet: Mittwoch, 9. Oktober 2019 16:21

An: 'info@rvhnf.de' <info@rvhnf.de>

Betreff: Einwendungen zur 18. Änderung des Regionalplanes 2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aus Sicht einer ehemaligen Gemeinde- und Kreisrätin (Bad Rappenau 2014-19 / Grünkraut 1994-99 / Kreis Ravensburg 1994-99) sehe ich das Dilemma in diesen kommunalpolitischen Gremien. Durch den Amtseid

(bedeutet in etwa „Bad Rappenau/Grünkraut/Kreis Ravensburg first“) ist man einerseits verpflichtet, das Wohl der Stadt, der Gemeinde, des Kreises zu mehren – obwohl man weiß, dass dieses Wachstum nicht so weitergehen kann.

Deshalb sollte das nächste übergeordnete Gremium, also der Regionalverband, seine Entscheidungen am Wohl aller Menschen in dieser Region ausrichten.

Aufgrund der bereits bekannten Probleme – auf die u.a. auch der Umweltbericht hinweist, wende ich mich

gegen die Aufnahme von weiteren 441,9 ha in den Regionalplan 2020 der Region Heilbronn Franken.

 

Begründungen:

  • Vor allem die landwirtschaftlichen Vorrangflächen I/II werden in Zukunft dringend gebraucht, um den erhöhten Flächenbedarf bei der Umstellung auf ökologischen Landbau durchführen zu können (dies ist ein großes Ziel des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“).Warum werden junge Landwirte/innen nicht auch als „Start-up“-Unternehmer/innen bezeichnet - ihre Produkte sind lebensnotwendig!
  • Es besteht bereits jetzt ein Verkehrschaos mit Staus auf A 81 und B27: Und für Bad Rappenau-Bonfeld-Fürfeld (Buchäcker) gibt es seit Jahren keine Lösung – ein gewünschter Kreisverkehr wird vom RP nicht genehmigt. Auf die Möglichkeit, den ÖPNV - besonders im Bereich Neckarsulm/HN zu verbessern - wird hingewiesen, doch die Umsetzung ist schwierig und wird noch lange dauern.
  • Aufgrund des weiter steigenden Wohnbedarfs wird sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt nochmal verschärfen.
  • Dezentralisierung ist ein wichtiges ökologisches Kriterium: Kurze Wege durch die Mischung von Wohnen und Arbeiten – das ist nur möglich, wenn Kleinbetriebe eine Zukunft haben und nicht die Konkurrenz von immer größeren Händlern fürchten müssen.
  • Auch im Hinblick auf die Benachteiligung von strukturschwachen Gebieten (in Ostdeutschland, aber auch in anderen Bundesländern) sollten dort vermehrt Firmenansiedlungen unterstützt werden und nicht hier, wo die Durchschnittseinkommen eh schon sehr hoch sind.
  • Nachdem die Automobilindustrie durch den Rückgang der Exporte ihre Produktionskapazitäten einschränken muss, gibt es auf längere Sicht freie Flächen bei den Audi-Standorten.

 

Vielen herzlichen Dank für die Bearbeitung meiner Einwände !

 

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Ries-Müller,

Bad Rappenau

Matthias Böhringer, Mitglied im BUND, die LINKE und Attac

Regionalverband Heilbronn-Franken

info@rvhnf.de

Am Wollhaus 17

74072 Heilbronn

 

 

Stellungnahme zur

18. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Weiterentwicklung der Schwerpunkte

für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen

Pfaffenhofen, 10.10.2019

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich lehne den hemmungslosen Griff nach weiterem Ackerland ab. Der Regionalplan ist ein Hohn gegenüber den Strategien zum Flächensparen, der Plan strotzt nur so vor Unmäßigkeit und ist ein Täuschungswerk hinsichtlich eigener Angaben zum Flächensparen.

 

1.   Missachtung Normen und  Strategien zum Flächenschutz

Ich habe den Eindruck, dass dem Regionalverband Ackerland und seine Bedeutung für Fauna, Flora und Mensch nichts wert ist. Ich sehe kein erkennbares Zeichen zum Wandel für eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise. Auf Verlangen der Wirtschaft wird Ja und Amen gesagt. Es gilt das Diktat Wachstum. 1110 ha Flächenbedarf bis 2030 in allen 52 IGD-Schwerpunkten ist zu viel. Alles was bislang „weiß“ war, wird nun bis an den Rand der minimalistisch eingetragenen Grünzäsuren mit IGD aufgefüllt und sogar bestehende Grünzäsuren werden angeknabbert. Dies ist ignorant zur Feststellung von Landwirtschaftsminister Hauck 2018, dass Ackerflächen in Baden-Württemberg fehlen. Die im Umweltbericht zitierte Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 2.11.2018 mit dem Hinweis auf nur noch begrenzt verfügbare gute Flächen wird einfach mit dem Argument, die Erweiterung der Schwerpunkte müsse so sein weggewischt. Der Plan ist ignorant zu den im Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz und Grundgesetz genannten Schutzgütern. Es ist ignorant zu allen Strategien der Bundesrepublik und des Landes Baden-Württemberg zum Flächenverbrauch (2018: Statistisches Landesamt stellte Zielverfehlung beim Flächenverbrauch fest! 5,5 ha / Tag rückwirkend seid 2013).  Es ist ignorant gegenüber den Verpflichtungen der Bundesrepublik zu den Vereinbarung mit der UN zu Nachhaltigkeit und Biodiversität (aktuell die 17 Nachhaltigkeitsziele 2030 von 2015).

 

2.    Kein Weiter so mit der Unmäßigkeit

Die unkritische Regionalplanung mit dem Entgegenkommen zum „Maßstabssprung“ für rücksichtslose kapitalgetriebene privatwirtschaftliche Interessen, Häufung von nachgefragten Flächen 5 bis 20 ha ist eine gesteigerte Unmäßigkeit. Mit Verantwortung zu Abschnitt 1 muss dieser Nachfrage auf die Finger geklopft werden. Anders ist der Regionalverband nicht zukunftsfähig jenseits des Jahres 2040 mit sich abzeichnenden kollabierenden Ökosystemen beim weiter so. Wird der Sucht nach Wachstum und Flächenfraß weiter nachgekommen, kommt der Fall umso härter, wenn absolute Inakzeptanz und Unmöglichkeit weiteren Flächenfraßes erreicht wird. Bereits jetzt ist aber Ende im Gelände!

 

Die Feststellung „Durch die skizzierten Entwicklungen sind die im Regionalplan HeilbronnFranken 2020 gebietsscharf ausgewiesenen Erweiterungsflächen der Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (im folgenden IGDSchwerpunkte oder regionale Gewerbeschwerpunkte) bei einer größeren Anzahl von Schwerpunkten bereits ausgeschöpft.“ ist dann eben so und bei einer endlichen Landfläche hinzunehmen. Auch die Natur und Kulturlandschaft, die Belastbarkeit der Menschen mit Verkehr sind erschöpft!!

 

Mit zunehmender Größe kann eine Standortsuche nach Industriebrachen außerhalb erwartet werden (Siehe Abschnitt 3, Falsche Raumplanung). Für eine Äußerung „Will-20-ha-haben“ müssen keine Flächen krampfhaft der Kulturlandschaft abgerungen werden, wo keine Flächen mehr ohne extraktivistischen Effekte zu haben sind. Insbesondere für Grundflächen ab 10 ha ist gemäß UVPG eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die dann auch ein alternative Standortprüfung unter Einbeziehung von Brachen außerhalb der Region beinhaltet.

 

 

 

Die Region sollte aufgeschlossen zum Degrowth sein, den Verfechtern der pluralen Ökonomik wie Niko Paech (Postwachstumsökonomie) und Christian Felber (Gemeinwohlökonomie) zuhören.

 

 

 

Hält der Regionalverband trotz der Verpflichtung zur Nachhaltigkeit und von vernünftigen Kreisen erkannten Grenzen des Wachstums an der aus der Zeit gefallenen Entwicklung fest, muss er dazu stehen dass dies dann eben kein „Heilbronner Land“ oder ein „Unterland“ mehr ist. Es ist nur noch ein Industriemoloch. Die nur noch eine Illusion zeigenden Touristikkarten sind zu schreddern, die Hinweisschilder und Wegmarken der Rad- und Wanderrouten sind abzumontieren.

 

3.    Falsche Raumplanung

Das Argument „In den letzten Jahren ist in der Region HeilbronnFranken eine anhaltend hohe gewerbliche Flächennachfrage insbesondere entlang der Autobahnkorridore der A6 und der A81 festzustellen. Diese Nachfrage drückt sich auch in der dynamischen Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Region HeilbronnFranken aus, die diesbezüglich in Baden Württemberg den Spitzenplatz einnimmt.“ ist keines. Soll es weiter so gehen? Der Flächennachfrage, der Gier nach mehr muss nicht zwangsläufig nachgekommen werden. Der Spitzenplatz mit Zuwachs von Beschäftigten ist ein Ausdruck der falschen praktizierten Raumplanung mit Konzentration von Gewerbe, Industrie und Kapital im Südwesten. Gemäß §2, Absatz 2, Nr.1 Raumordnungsgesetz sind im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland ausgeglichene, soziale, infrastrukturelle und wirtschaftliche Verhältnisse anzustreben. Baden-Württemberg und der Landkreis Heilbronn verzeichneten zwischen 2011 und 2017 dagegen ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum von 4,8% (Bundesgebiet 3%) während es im Osten und auch Regionen wie dem Hunsrück eine Negativbilanz gab. Diese Fehlentwicklung beißt sich auch mit der Meldung der IHK Heilbronn 2018 über den Fachkräftemangel. Viele Unternehmen sehen den Fachkräftemangel gar als größtes Geschäftsrisiko. Also braucht es braucht den Ausbau nicht hier, sondern in Ostdeutschland, wo es nach dem Ausverkauf durch den Westen die Industriebrachflächen und die nach Arbeit suchenden Menschen gibt. Die Suche nach Alternativen darf sich nicht auf das jeweilige Gemeindegebiet beschränken. Bei richtiger gesetzeskonformer Raumplanung würden Brachen bundesweit gesucht werden.

 

 

 

Die Metropolregion Heilbronn/ Stuttgart ist zu! Die falsche Raumplanung mit Bindung von Bürgern aus strukturschwachen Regionen, mehr Verkehr ist nicht mehr verträglich. Neue Mitbürger erfordern neue Ausgaben für Infrastruktur (siehe Beschwerde Beilstein über Ausbau IGD-Schwerpunkt Ilsfeld).

 

Wieso soll eine Region mit weniger Bevölkerungsdichte als Rhein-Neckar oder Stuttgart diesen Regionen mit Verbrauch von noch nicht für Siedlung genutzten Flächen bis an die Erschöpfungsgrenze nacheifern? Das Argument, die Regionen Stuttgart und Rhein-Neckar sind von einer starken Knappheit an gewerblichen Flächen geprägt und die Region Heilbronn könne nun davon profitieren, ist doch ein Irrweg. Der Verzehr von Flächen bis an die Erschöpfungsgrenze sollte eher dazu motivieren, nicht auch die gleichen Fehler zu machen.

 

4.    Trickserei fürs vorgetäuschte Flächensparen

Die Begründung täuscht vor, der Regionalverband würde den im Landesplanungsgesetz, dem Landesentwicklungsplan 2002 und im Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020 verankerten Zielen und Grundsätzen einer flächensparenden Entwicklung Rechnung zu tragen. Tatsächlich wird in den nächsten Jahren weiter hemmungslose Fläche verbraucht.

 

Man täuscht Flächensparen dadurch vor, dass man bei der Planung zum Ausbau unter dem Ausweisungsbedarf bleiben würde. Wenn nur der Ausweisungsbedarf genügend groß in den Ring geworfen wird, kann jede Planung eine Bescheidenheit vortäuschen.

 

 

 

Von dem einschmeichelnden Wort „Freiraumfestlegung“ in Abschnitt A.3.3 der Begründung bleibt mit Blick auf die Details der IGD-Schwerpunkt (z. B. Neckarsulm-Erlenbach, Ilsfeld) nicht viel übrig.

 

Im Ansatz zur Ermittlung des gewerblichen Flächenbedarfs und der Ausweisungsbedarfe in der Standortkulisse wurden folgende Tricks und verwirrende Statistiken angewandt,  um am Ende einen kosmetisch geschönten jährlichen Flächenverbrauch von „nur“ 29,5 ha und 441,9 ha in Summe 2015 bis 2030 verkaufen zu können. Tatsächlich werden aber allein in 26 ausgewählten Schwerpunkten 865 ha verbraucht, die ganze Region schielt bis 2030 gar auf 16,8 qkm Fläche mit Gewerbe/ Industrie/ Dienstleistungen zu bebauen. Das macht 112 ha / Jahr. Dazu noch die Erweiterung der Gewerbe- und Industriegebiete außerhalb der Schwerpunkte, Wohngebiete und Straßen sowie die Erweiterung des Steinbruchs Gundelsheim mit 9,7 ha.:

 

-          Der Regionalverband blickt nur auf seine 52 IGD-Schwerpunkte. Dadurch reduziert sich der Flächenfraß 2015 – 2030 von 1688 ha über 1427 ha in Schwerpunktgemeinden auf 1110 ha gewerblicher Flächenbedarf in den 52 Schwerpunkten. 

 

-          Schwerpunkte, deren Flächenreserven den Flächenbedarf überschreiten wurden von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Das mag zur Berechnung „zusätzlicher Bedarf“ richtig sein, zur Vortäuschung einer flächensparenden Neuausweisung von 29,5 ha ist das aber falsch. Damit konnte der Verband die Zahl der zu betrachteten Schwerpunkte von 52 auf 26 reduzieren. In die Statistik zum Flächenverbrauch fließen dann nicht mehr 1110 ha, sondern 865 ha ein.

 

-          Der Regionalverband täuscht vor, dass nur neue Flächen außerhalb der bisherigen FNPs Flächenverbrauch wäre. Tatsächlich werden auch Reserven verbraucht, wo jetzt noch Ackerland ist. Der Regionalverband redet sich damit raus, diese seien nicht Gegenstand der regionalplanerischen Betrachtung.

 

Die bereits ausgewiesenen gewerblichen FNP-Reserven (Ackerland im Außenbereich) betragen in Summe für alle Schwerpunkte 345 ha! Ein Paradebeispiel zur Anwendung des Tricks „Flächensparen durch bauen auf FNP-Gewerbefläche“ ist der Bebauungsplan zum Layher-Werk 3 im IGD-Schwerpunkt Langwiesen Cleebronn/ Frauenzimmern. Viele Bürger, Gemeinderäte und Bürgermeister und sogar Naturschutzverbände ließen sich mit dem Satz abspeisen, es werde kein neuer Flächenverbrauch stattfinden, weil man mit der Fabrik innerhalb der FNP-Grenzen bleiben werde. Dabei waren dort bis 2018 noch friedliche Felder, die von der Feldlerche und anderen Tieren genutzt wurden und als Offenland mit Landschaftsblicken Radfahrer erfreuten.

 

Zu den Reserven gehören noch 153 ha landwirtschaftliche FNP-Flächen. Landwirte und Menschen die seit Jahrzehnten mit Kulturlandschaft leben, werden getäuscht, dass das was man draußen sieht Bestand hätte. Sie sehen draußen nicht die Planung, die in den Schubladen lauert. Der Regionalplan wird aber von den Bürgermeistern und Zweckverbänden rigoros ohne Rücksicht auf die Lebensgrundlagen und Landschaftsbild umgesetzt.

 

Selbst die Baulücken zwischen den Gewerbe- und Industriehallen und Randbereichen sind oft noch Wiesen und Felder, die von Landwirten oder zur Schafbeweidung genutzt werden. Das Landschaftsbild täuscht also auch hier noch, wenn in den kommenden Jahren die Bereiche in bestehenden Bebauungsplänen vollaufgesiedelt werden. Macht in Summe 336 ha für alle Schwerpunkte

 

Diese Reserven (345 + 153 + 336 ha) betragen in Summe 834 ha für alle 52 Schwerpunkte und reduzieren deren Ausweisungsbedarf auf 276 ha.

 

-          Ebenso wurden Schwerpunkte, deren Ausweisungsbedarf geringer als 5 ha ist, bei der Ermittlung des Ausweisungsbedarfs ausgeschlossen. Diese werden dann einfach mit der Leitfadenregelung postum legitimiert. Kleinvieh macht aber auch Mist! Mit diesem Trick konnte der Regionalverband die Zahl der zu betrachteten Schwerpunkte nochmals von 26 auf 20 reduzieren. In die Statistik zum Flächenverbrauch fließen dann nicht mehr 1110 ha und auch nicht 865 ha. Als neue Zwischenrechnung stehen dann auf Seite 14 der Begründung 488 ha. Nicht enthalten sind darin die noch als Ackerland vorhandenen gewerblichen FNP-Flächen und die Baulücken und unbebauten Randbereiche in Bebauungsplänen. Bei den 488 ha wurde Ausweisungsbedarf und landwirtschaftliche FNP-Flächen zusammengefasst.

 

-          Weiteres BlaBla in Abschnitt C.2.3. suggeriert mit dem Eingehen auf überdimensionierte Schwerpunkte eine deutliche Rücknahme. Tatsächlich sind es dann mit Heilbronn und Mulfingen nur 35 ha weniger, so dass die neue Berechnung auf 453 ha  inkl LW-Flächen kommt.

 

-          Weiteres BlaBla in Abschnitt C.3.2 suggeriert Berücksichtigung von Belangen des Artenschutzes und Naturschutzes, was dann zu einer Reduktion des Ausweisungsumfanges führen würde. Tatsächlich werden trotz des Beschriebs vom Umweltbelangen ein paar Schöpfer mehr der Umwelt entnommen:

 

o   Bei Waldenburg/ Kupferzell-Westernach mit den alten Obstgehölzen und hoher Dichte geschützter Vogelarten führt diese Berücksichtigung zu einem höheren Flächenverbrauch an anderer Stelle: aus 41,6 ha Bedarf Seite 18 werden 58 ha Ausweisungsumfang Seite 23.

 

o   Bei Crailsheim mit Rüddener Moor führt diese Berücksichtigung zu einem höheren Flächenverbrauch an anderer Stelle: aus 31,4 ha Bedarf Seite 18 werden 36,8 ha Ausweisungsumfang Seite 23.

 

Die Endsumme sind dann eingangs genannte 441,9 ha Ausweisungsumfang. Es fehlt die Zahl an Hektar auf welche die gesamte Region von den 1688 ha gewerblicher Fläche verzichten möchte.

 

 

 

Auch der Umweltbericht beschäftigt sich nur noch mit den 441,9 ha. Das ist unseriös. Im Umweltbericht wird gar behauptet, die oben zerlegte Herleitung des Ausweisungsumfangs in Abschnitt C der Begründung  beweise die Berücksichtigung des Ziels einer flächensparenden Entwicklung.

 

5.    Flächenreserven zurücknehmen

Statt massiver Neuausweisungen sind Flächenreserven zurückzunehmen. Da im Regionalverband zum Teil dieselben Köpfe sitzen, die sich mit dem Regionalplan den Spielraum für den Flächennutzungsplan schaffen, ist es ein leichtes, die Flächennutzungspläne und in Folge den Regionalplan zurückzubauen. Statt an die unterste Grenze der Grünzäsuren zu gehen, sind die Grünzäsuren auf bestehende gewerbliche FNP-Flächen und landwirtschaftliche FNP-Flächen auszuweiten. Damit würde die in der Region praktizierte Rechtsbeugung des Baugesetzbuches, Raumordnungsgesetz und Grundgesetz (Artikel 20a zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) wieder entspannt werden.

 

6.    Verkehrsnetz an der Kapazitätsgrenze

Autobahnnähe ist kein Argument für weiter wachsende Gewerbegebiete wie Ilsfeld und Bonfeld. Die Autobahnen A81 und A6 sind zu! Die LKWs kommen teils gar nicht mehr auf die Autobahn, weil bis zum Standstreifen die LKWs stehen.

 

Das Argument Ost-West Transversale A6 zum Ausbau von Gewerbegebieten an dieser Achse ist überbewertet. Soll das heißen, dass das doch vorhandene Ackerland, Auen, Kulturlandschaft längs der Autobahn zum hemmungslosen Ausschlachten verfügbar sind?  Wenn die A6 jetzt schon überlastet ist, verbieten sich weitere Ansiedlungen, die noch mehr Verkehr generieren.

 

Auch die untergeordneten Straßen wie die B27, Kreis- und Landstraßen sowie Ortsdurchfahrten haben ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Vielfach sind keine Ortsumgehungen mit weitsichtiger Streckenführung möglich. Wo neue Straßen geplant sind, sind diese nicht die Lösung sondern Teil neuer Verkehrsprobleme.

 

7.    Fehlentwicklung Logistikstandorte

Das Argument, die Logistikstandorte würden gut nachgefragt werden ist keines. Der Fehlentwicklung mit Nachfrage und Ausbau Logistikstandorte muss nicht nachgekommen werden. Wenn die Bauleitplanung der Nachfrage nicht entgegenkommt, dann gibt es da eben nichts. Damit werden wieder lokale Kreisläufe in der Volkswirtschaft begünstigt. Ansonsten mehr Verkehr, Großstrukturen gefördert, die zu einem Veröden der Ortskerne führt.

 

8.    Flächenschutz ist Klimaschutz

Flächenschutz ist auch Klimaschutz. Auch dies wird ungeachtet der Berichte des IPCC  und CLARA (Climate Land Ambition & Rights Alliance) beide 10/2018 sowie der Sonderbericht des IPCC 8/2019 zur Landnutzung missachtet.

 

Mit Hurra auf das Wachstum  steuern Baden-Württemberg und die Region Heilbronn-Franken auf gefährliche Kippelemente der Erde zu. Naomi Klein beschrieb 2016 in ihrem Buch „Die Entscheidung  - Kapitalismus vs. Klima“ den Zusammenhang zwischen Erderwärmung und extraktivistischem Wirtschaftsmodell. Deutschland hat als Mitglied der G7 und G20 gehörigen Anteil am Klimawandel mit seiner Predigt vom Wachstum. Der Einfluss reicht weit über die rund 350.000 qkm und 83 Mio Bürger hinaus.

 

 

 

2018 wurde öffentlich von Amtsträgern festgestellt, dass der Klimawandel bereits zu empfindlichen Schäden führt und dies in den nächsten Jahren nicht besser wird. Der Weltklimarat IPCC hatte in seinem am 8. Oktober 2018 herausgegebenen Bericht unmissverständlich klar gemacht, dass eine maximale Erwärmung von 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau eingehalten werden kann und muss. Die Menschen und die Regierungen haben keine Zeit mehr, nochmal 20 Jahre zu verbummeln. Jahr um Jahr nehmen die Katastrophen an Ausmaß und Anzahl zu, beim weiter so wird die globale Mitteltemperatur bereits in den 2040er Jahren die 1,5 Grad –Schwelle erreichen. Und das weiter so wird mit diesem Regionalplan besonders exzessiv praktiziert.

 

 

 

 IPCC Bericht 2018 - Global Warming of 1,5 °C: https://www.ipcc.ch/sr15/

 

Deutsche Zusammenfassung: https://klima-der-gerechtigkeit.de/2018/10/08/15-grad-bericht-des-ipcc-radikale-emissionsreduktionen-und-wiederherstellung-von-oekosystemen-statt-geoengineering-ansaetze-wie-beccs/

 

 

 

In Ergänzung zum IPCC Bericht hatte das CLARA-Netzwerk (Climate Land Ambition & Rights Alliance) die Klimaschutzpfade im Bereich der Landnutzung herausgearbeitet und am 15. Oktober 2018 vorgestellt:

 

Die Sicherung der Böden vor weiterer Umnutzung für Siedlungs- und Verkehrsflächen und die Agrarwende können zusammen mit weltweit begangenen Pfaden im Bereich der Landnutzung zu einer jährlichen Minderung der CO2-Emissionen von 7,5 Gigatonnen führen. (Stand 2018: jährliche Emissionen 41 Gigatonnen). Eine biodynamische Feldbewirtschaftung (u. a. mit Agroforstwirtschaft) schafft wieder lebendige Böden mit Aufbau einer Humusschicht. Damit bindet die Erde Kohlenstoff. Weitere Beiträge sind Streuobstwiesen mit Beweidung / Weideflächen statt Massentierhaltung. Die Flächenreserven der IGD-Schwerpunkte können mit entsprechenden Auflagen verpachtet werden.

 

 

 

CLARA Report - Missing Pathways to 1,5° C

 

https://www.climatelandambitionrightsalliance.org/report/

 

 

9.    Schutz der Lebensgrundlagen und Naturschutz

Worunter versteht der Verband die in Abschnitt 2.4 postulierte „konfliktarme“ Entwicklung für die identifizierten Flächen? §35 BauGB Absatz 3 missachtend nimmt die Verunstaltung des Landschaftsbildes weiter zu, die IGD fressen sich in die Kulturlandschaft entlang der Straßen, umklammern Orte wie Ilsfeld, man scheut selbst Talauen wie die Sulmaue nicht mehr. Eine weisere Sicht hat das Regierungspräsidium Stuttgart. In dessen Stellungnahme vom 2.11.2018 zum Regionalplan wird gerügt: In diesem Gebiet wird die früher dominierende Landwirtschaft auf Acker-, und Grünlandflächen immer mehr durch Siedlung und Verkehr zurückgedrängt“ . Die Existenzen der Höfe werden mit vordringender Zersiedlung und Zerschneidung der Landschaft schwieriger. Die offene Landschaft wird immer mehr verbaut, die Feldfauna wird verdrängt. Felder und Kulturlandschaft haben für den Regionalverband keinen Stellenwert, sonst kann hier nicht von „konfliktarm“ geredet werden. Die Region Heilbronn-Franken ist an einem Punkt, wo jede Bebauung eines Feldes zu Konflikten führt. Die Landwirte werden gegen Naturschützer wegen der Ausgleichsflächen aufgebracht. Wegen der zurückgedrängten Bewirtschaftung auf kleinere Fläche nimmt der Drang zu intensiverer Bewirtschaftung zu. Infolge kommen dann die Umweltgutachter und sagen, das ist ja nur „intensiv“ bewirtschaftet, kann also bebaut werden. Den Landwirten wird aber kein Raum mehr gegeben, aus Kür extensiver zu wirtschaften.  Aber es braucht die „intensiv“ bewirtschafteten Felder für eine Zukunft, wo Ökolandbau realisiert werden kann, will und muss. Wenn „intensiv“ bewirtschaftete Felder nichts zählen, dann muss auch das Dieter-Schwarz-Imperium schließen, denn dort werden in LIDL und Kaufland größtenteils Produkte aus „intensiver“ Bewirtschaftung verkauft.

 

Der massive Verlust der Kulturlandschaft ist ökologisch nicht bewältigbar wie in Abschnitt A3.2. behauptet wird.

 

 

 

Da die konkreten artenschutzrechtlichen Belange auf den Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens der Bebauungspläne vertagt wurde, zur 18. Änderung des Regionalplans also nicht berücksichtigt werden, kann zur Aufstellung des Bebauungsplan nicht mit dem Argument gekommen werden „das Gebiet steht ja so im Regionalplan und kann daher bebaut werden“. Im Zweifel ist dann der Bebauungsplan zu kippen und die schraffierte Fläche postum zurückzunehmen.

 

 

 

Der Regionalplan widerspricht also auch §2 Abs 2, Nr.6 Raumordnungsgesetz wonach Böden, Wasserhaushalt, Tier- und Pflanzenwelt, Klima zu sichern, entwickeln und wiederherzustellen sind. Naturgüter sind sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen. Ganz konkret steht dort „die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu verringern.“

 

Speziell die Böden rückten die Vereinten Nationen im Jahr 2015 mit dem "Jahr des Bodens" in den Fokus, da sie schwinden und eine doch so wichtige Ressource sind. Die Böden sind eine nur langsame, sich über Generationen erneuernde Ressource. Der weltweite Raubbau in Deutschland, Europa, Amerika, Asien und anderen Erdteilen schreitet schneller voran als der Aufbau von Humus. Dabei sind die Böden wichtig für die Ernährung, Natur und Klima.

 

Böden sind nicht nur einfach ein Substrat für Pflanzen oder Ressourcenlager mit Mineralien. In der Agrarökologie wird der Boden als Ökosystem mit einer Vielzahl von Lebewesen verstanden.

 

10. Detaillierte Betrachtung ausgewählter Schwerpunkte

 

Da ich im Landkreis Heilbronn wohne, werde mich auf die detaillierte Betrachtung von IGD-Schwerpunkten im Stadt- und Landkreis Heilbronn als meinen unmittelbaren Lebensraum beschränken.

 

a)      Eppingen

 

b)      Flein

 

c)      Bad Rappenau-Bonfeld

 

d)      Böllinger Höfe

 

e)      Ilsfeld

 

f)       Neckarsulm – Erlenbach

 

a)    Eppingen

Die Erweiterung Eppingen-Richen ist keine Abrundung mehr.  Der Fraß längs Achse in die Landschaft geht weiter. Bald werden auch Fläche auf der anderen Straßenseite verspeist werden.

 


 

Der Regionalverband baut die Illusion auf, der Standort liege an der Autobahn. Auf dem Weg dorthin müssen LKW und PKW zahlreiche Ortsduchfahrten passieren.

 

 

 

Die Böden werden mit hoher Gesamtwertigkeit bewertet. Dazu verweise auf Abschnitt 1 dieser Stellungnahme bzgl Wertschätzung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die Ressource Boden steht seitens den Vereinten Nationen unter besonderem Schutz (UN-Jahr des Bodens 2015)

 

 

 

b)   Flein

 

Wie gnädig, mit 17,9 ha neuer Fläche bleibt der Regionalverband hinter Bedarf der Stadt Heilbronn zurück.

 

Was bleibt der Landwirtschaft? Die Nord-Süd Ausdehnung ist mit 1,5 km zu riesig. Die Bedrängung der Grünzäsur inakzeptabel. Westl davon ist auch noch Steinbruch.

 

Och jo, nur Acker?: „Fläche ackerbaulich genutzt“ . Ich verweise auf Abschnitt 1 dieser Stellungnahme bzgl Wertschätzung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die Ressource Boden steht seitens den Vereinten Nationen unter besonderem Schutz (UN-Jahr des Bodens 2015)

 

 

 

Die B27 ist zu! Siehe Verkehrsprognose Montags. Erweiterung des Schwerpunktes zieht weiteren Verkehr an, der über die B27 gar nicht mehr durchkommt. Ich verweise auf Abschnitt 6 dieser Stellungnahme bzgl Verkehr.

 

 

 

c)    Bonfeld

Die Bebauung innerhalb 10 Jahre maßlos. Die Freizeitkarte „Heilbronn“ 1:50000 des LGL von 2011 zeigt außer dem Straßenring Buchäcker Ost nur Felder und Kulturlandschaft an dieser Stelle. Abschnitt um Abschnitt wird Jahr für Jahr erweitert. Auch an der Autobahn ist Ackerland! Die nun anstehende Erweiterung geht in bewegtes und kleinteiligeres Gelände über (bis an Einschnitt Kreisstraße nach Treschklingen und nördlich bis an den Treschklinger Bach). Was soll aus dem Radweg Treschklingen – Bonfeld längs des Baches werden? Damit werden für Tier und Mensch interessante Lebensräume beeinträchtigt.

 

Wie gnädig, man bleibt hinter dem Ausweisungsbedarf zurück. Dafür wird die Nicht-Grünzugsfläche voll ausgefüllt. Wo ist da ein erkennbares „Zurückbleiben“?

 

 

 

Autobahnnähe ist kein Argument für weiter wachsende Gewerbegebiete. Die Autobahnen A81 und A6 sind zu. Ich verweise dazu auf Abschnitt 6 meiner Stellungnahme bzgl Verkehr.


 

 

d)   Böllinger Höfe

 

 Der Satz „Die Erweiterung in Richtung Süden umfasst 22,8 ha und bleibt auch in Summe mit der Ausweisung Heilbronn-Kernort (Süd) (HN 21) deutlich hinter dem Ausweisungsbedarf zurück“ ist wieder geheuchelte Bescheidenheit!! 23 ha sind 23 ha!!!!

 

Unmäßigkeit bis an die Grünzugsgrenze. Es wird keine Fußbreite dazwischen als Kür der Kulturlandschaft überlassen.

 

 

Der  Korridor mit Kompensationsmaßnahmen als Biotopverbundkorridor vom Waldbereich Krämerschlag im Westen zum Wächtelesgraben  kann nach Süden hin auch vollständig freigehalten werden. Keine Bebauung südlich davon! Anders sind die Korridore minimalisitisch.

 

 

 

Mit welchem Gespür für Ästhetik und Landschaft plant der Regionalverband wenn er behauptet, dass der geplante Kulturlandschaftspark nicht beeinträchtigt wird?

 

Es bestehen doch erhebliche additive Wirkungen in Verbindung mit dem bestehenden nördlich benachbarten Gewerbegebiet. Biberach ist dann von Neckargartach trotz Radwegeverbindung Stand 2011 nicht nur durch die Autobahn, sondern vielmehr durch dieses wuchernde Gewerbegebiet getrennt.

 

 

 

Derzeitige Nutzung: Vorwiegend ackerbaulich genutzt, östlich und südlich anschließend ackerbauliche Nutzung, nordwestlich anschließend Wald. Och jo. Kann man aber trotzdem bebauen? Der niedrige Stellenwert der ackerbaulichen Nutzung ist inakzeptabel. Ich verweise auf Abschnitt 1 dieser Stellungnahme bzgl Wertschätzung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die Ressource Boden steht seitens den Vereinten Nationen unter besonderem Schutz (UN-Jahr des Bodens 2015)

 

 

 

Wieso wird ohne Begründung dahingestellt, die Erweiterung „sichert Werkstandort“ für Audi?? Wird Audi eine ganze Fabrik umziehen, bloß weil 23 ha nicht zu haben wären?

 

 

 

e)    Ilsfeld

 

Was heißt „30 ha entsprechen Ausweisungsbedarf“?? Man muss den Ausweisungsbedarf nur genügend groß machen, dann überschreitet die Erweiterungsplanung nie die Gier und ein Flächensparen wird suggeriert? Was gelten Grünzüge, wenn selbst diese minimalistischen Streifen angeknabbert werden? Die riesige Fläche geht weit über die Ortsfläche hinaus. 51 ha Stand 2015 sind doch genug. Bald 80 Hektar??? Ilsfeld wird von Straßen und Gewerbe umklammert. Eine maßlose künftige Erweiterung längs der geplanten Umgehungsstraße, Befüllung zwischen Umgehungsstraße und L1100 ist zu befürchten. Weitere Verkehrszunahme, Verschlechterung der Lebensbedingungen für Fauna, Flora und Mensch.

 

Der Chemieunfall auf einem Gelände einer Spedition mit anschließendem Fischsterben im Gruppenbach und Schozach April 2019 sollte Bürgermeister Knödler und der Gemeinde eine Lehre genug sein, dass mit wachsenden Gewerbegebieten nahe an Gewässern das ökologische Risiko steigt. Logistikbetriebe sind nicht harmlos, nur weil dort nichts industriell produziert wird. Dort werden Güter jeglicher Art umgeschlagen, eben auch Gefahrstoffe. Mensch und Technik sind nicht unfehlbar. (Siehe Heilbronner Stimme 6.4. und 10.4.2019)

 

Von „Direkt an der A81“ kann bei dieser Ausdehnung nicht mehr gesprochen werden. Es ist von einer Überlastung der Knotenpunkte auszugehen. Ich verweise dazu auf Abschnitt 6 dieser Stellungnahme bzgl Verkehr.

 

Bürgermeister Thomas Knödler handelt mit seiner Verwaltung und Gemeinderat schizophren, wenn er gegen die Erweiterung der Tank-und Rastanlage Wunnenstein um weitere 110 LKW-Stellplätze vorgeht und nach dem St.Florians Prinzip eine Planung der Anlage  nach Süden hin fordert. Der Bürgermeister beklagt gar Lärmbeeinträchtigungen in den Wohngebieten „In nicht mehr hinzunehmenden Ausmaße“. (Heilbronner Stimme 7.6. und 3.7.2019)

 

Dabei sind es auch „seine“ LKW die dort vor oder nach ihrem Geschäft im Gewerbegebiet Ilsfeld stehen. Der Bürgermeister kann nicht unmäßige Gewerbegebiete in die Landschaft wuchern lassen und den Zusammenhang zur Verkehrsbelastung und wuchernde Rastplätze ausblenden. Konsequenterweise gehört um den aktuellen Bestand des Gewerbegebiets eine absolute Grenze gezogen.

 

Der Gier der Logistik und Großhandel muss nicht weiter nachgekommen werden. Die weitere Förderung von Großstrukturen gefährdet Arbeitsplätze und innerörtliche Strukturen der Volkswirtschaft.

 

Kritik zur Betrachtung Naturschutz:

 

„Aufgrund der kleinflächigen hohen und mittleren Betroffenheit, die

 

auch nur indirekt auf die Flächen einwirkt, wird keine Erheblichkeit für

 

das Schutzgut Pflanzen / Tiere / Biodiversität abgeleitet.

 

Artenschutzrechtliche Konflikte müssen auf Ebene des

 

Bebauungsplans konkret überprüft und können voraussichtlich

 

bewältigt werden.“

 

==> Alles nicht so erheblich und Konflikte können bewältigt werden? Wie und wo will Ilsfeld noch einen Ausgleich des Eingriffs hinbekommen, der kein Fake ist, vom BUND als echter Ausgleich anerkannt wird? (KEINE Kalkung von Wäldern, KEIN Gründach, KEINE aufgezwungene sinnfreie Renaturierung von Gewässern). Ackerland als solches zählt nichts?

 


 

Kritik zum Satz „Beim Schutzgut Landschaftsbild und Erholung entsteht keine erhebliche Betroffenheit.“

 

Wie kann das um Ilsfeld herum wuchernde Gewerbegebiet nicht nachteilig auf das Landschaftsbild wirken? Direkt westlich und nördlich der Erweiterung führt ein Radweg von Ilsfeld nach Wüstenhausen zum Gruppenbach hin. Längs des Erlenbachs verläuft ein Wanderweg. Die Freizeitkarte des LGL „Heilbronn“ 1:50000, Ausgabe 2011 enthält „nur“ die zur  Hälfte vollzogene Bebauung des heutigen Gewerbegebiets.

 

f)    Neckarsulm –Erlenbach

Auch diese Erweiterung täuscht ein Flächensparen vor mit „die Erweiterungsflächen bleiben hinter dem Ausweisungsbedarf zurück“ und die Ausweisung „erfolgt im Bereich bestehender Gewerbefläche“.

 

Mit dem Sprung über die L1101 wird eine rote Linie überschritten. Der bislang gänzliche unbebaute Bereich Ackerland zwischen der Sulm und Landstraße wird in Beschlag genommen. Das Vordringen zum HQ100 Bereich und Bebauung der Sulmaue ist in heutiger Zeit ein absolutes Nogo! Wir leben nicht mehr in den 1970ern.

 

 

Bislang hatten so das Freigelände des Aquatoll und der Campingplatz Reisachmühle einen guten Abstand von 750 Metern zum Gewerbe jenseits der Straße. Nun soll es bis auf etwa 250 m bis zur Sulm heranrücken.

 

Wie kann folgendes Portrait vom Campingplatz Reisachmühle noch stimmig sein?

 

Bald nicht mehr: Inmitten einer intakten Landschaft, umgeben von waldgesäumten Weinbergen, liegt unser Campingplatz "Reisachmühle". Ob Sie nun schwimmen wollen im nur wenige Gehminuten entfernten Erlebnisbad Aquatoll, Tennis spielen, wandern oder Rad fahren möchten dann finden Sie hier ein tolles Angebot. Machen Sie Kururlaub. Wohnen auf dem Campingplatz Reisachmühle[…].

 

https://campingplatz-reisachmuehle.de/

 

Der Bereich von Erlenbach nach Neckarsulm sieht jetzt schon gräßlich aus. Weiteres Verkehrschaos und verstopfte Straßen / Autobahn werden provoziert. Ich verweise auf Abschnitt 3 dieser Stellungnahme zur falschen Raumplanung.

 

 

 

Bei LIDL/ Kaufland handelt es sich nicht mehr als um ein schnödes Einzelhandelsunternehmen. Mit weiterem Wachstum des Schwarz-Imperiums wird kein einziger Arbeitsplatz geschaffen. Vielmehr verdrängt die Marktmacht kleinere Mitbewerber und Kleinstrukturen in Ortschaften der Volkswirtschaft. Der Einzelhandel ist gesättigt, es kann nur Kaufkraft von der Konkurrenz abgeschöpft werden. Dabei bieten mehrere kleinere Unternehmer mehr Möglichkeiten für Arbeitsplätze und Existenzen als ein großes Unternehmen. In der Raumplanung ist volkswirtschaftlich zu denken und nicht einer der Dieter-Schwarz-Gruppe gerechten betriebswirtschaftlichen Denkweise zu folgen.

 

 

 

Warum kriegt die Kleinstadt Neckarsulm den Hals nicht voll? Audi nordwestlich der Stadt sollte doch reichen. Zudem liegt Neckarsulm nicht auf einer Insel. Heilbronn und Bad Friedrichshall bieten auch noch Arbeitsplätze und Erwerbsmöglichkeiten.

 

 

 

Es darf nicht sein, dass die Gewerbe- und Industriegebiete völlig über die bewohnte Ortsgröße hinaus wachsen und diese umklammern.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

 
   

Matthias Böhringer

 

zum Textfluss obiger Einwendung gehören nachfolgende Bilder

Links

Die Seite des Regionalverbands Heilbronn-Franken mit den Dokumenten zur 18. Änderung des Regionalplans

https://rvhnf.de/rp2020-aend-18.html