Wohngebiet Gehrn Erweiterung West, Pfaffenhofen

Aktuelles

31.10.2019: Bekanntgabe voraussichtlicher Beginn der Erschließungsarbeiten  im März 2020 im Rahmen Gemeinderatssitzung 23.10.2019.

 

13.9.2019: Inkrafttreten Umlegungsplan mit Bekanntmachung. Der bisherige Rechtszustand für die vom Bebauungsplan betroffenen Flurstücke wird durch den im Umlegungsplan vorgesehenen Rechtszustand mit neuen Grundstücken ersetzt.

 

Nachdem der Gemeinderat Pfaffenhofen am 15.5.2019 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen hatte, war er mit Bekanntgabe 12.7.2019 im Amtblatt Rundschau Mittleres Zabergäu in Kraft getreten. In diesem Zuge wurden auch die öffentlich-rechtlichen Verträge mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt über Artenschutz und Augleichsmaßnahmen beschlossen.

 

Zweite öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs

11.3. bis 1.4.2019 (vom Bürgermeister und Gemeinderat auf 3 Wochen gekürzt). Mit überarbeitetem Umweltbericht.  Der Gemeinderat hat bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgebeben werden können.

 

August 2018: Die Mängel im Umweltbericht wurde mit weiteren Untersuchungen des BUND bestätigt. Der Umweltbericht musste überarbeitet werden.

 

öffentliche Auslegung 16.4.2018 bis 18.5.2018

Bebauungsplan Gehrn Erweiterung West, Käser Ingenieure


Ein Kleinod bewahren! Streuobstwiese in Gefahr!

Bürgermeister Dieter Böhringer und der Gemeinderat von Pfaffenhofen haben es auf einen Rest des historischen Streuobstgürtels um Pfaffenhofen abgesehen. Wie in vielen anderen Gemeinden im württembergischen Unterland gehörten die Streuobstwiesen einst zum charakteristischen Landschaftsbild. Sie haben eine hohe Bedeutung für Fauna und Flora und stellen potentielle Weideflächen dar. Solche Agroforstwirtschaftlich genutzten Weideflächen waren vor der Stallhaltung im Südwesten typisch und werden vom CLARA-Netzwerk zum Klimaschutz empfohlen (Beitrag der Landnutzung zum Klimaschutz), auch im Rahmen der Tierwohldiskussion aktuell.

Die Streuobstwiese macht in 2018 nicht den Eindruck, dass der Besitzer sie umhauen lassen möchte. Sie ist sehr gut gepflegt.

Hier geht's zum Album 2018 mit Baumblüte April und Spätsommer September

Der Bebauungsplan 2018. Herbeigeredeter Bedarf und ungenügender Umweltbericht

Der Bebauungsplan umfasst besagte Streuobstwiese sowie eine Ackerfläche und Wiesen. Diese Planung ist anachronistisch zum Insektensterben und Vogelschwund. Und auch die Ackerflächen und Wiesen sind geschützt. Sie fallen unter den von der UN angesagten Bodenschutz.

Das 2,9 Hektar große Gebiet würde Pfaffenhofen am südwestlichen Rand erweitern und am Wohngebiet Gehrn anschließen. Dieses Wohngebiet wird nur ein weiterer introvertierter Irrgarten sein, wie er typischerweise aus dem Baukasten der Planungsbüros kommt und von Kommunen als ausreichende Ortsentwicklung angenommen wird. Diese langweiligen Wohngebiete haben kaum Durchlässe zu Nachbarwohngebieten, schotten sich gegen Gäste ab, einmal dort ausgesetzt, bleibt man in den Ringstraßen gefangen. Der Ort wird mit üblichem uninspiriertem Patchwork fortgesetzt. Nie gibt es für die Straßen in den Erweiterungsgebieten ein Gesamtkonzept zu Straßenverläufen, einem aus Straßenperspektive verständlichen Grundriß, eine Planung wird an die nächste geklebt, geplant wird aus der Vogelperspektive.

Vom 17.7.2017 bis 17.8.2017 war die Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, noch ohne Umweltbericht. Nach Bearbeitung der Stellungnahmen dieser Runde erfolgte vom 16.4.2018 bis 18.5.2018 die erste Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans. Dieser enthielt einen mangelhaften Umweltbericht Stand März 2018 welcher sich u.a. auf die bereits 2017 vom BUND und anderen monierte "Faunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung " vom Juni 2017 stütze.

Der Bebauungsplan wurde von Büro Käser erstellt, welches zur Begründung zur Umnutzung der landwirtschaftlich genutzten Fläche den im Jahre 2015 von Büro Reschl mit der Gemeinde Pfaffenhofen erstellten Strategieplan 2030 heranzieht und daraus das Entwicklungsszenario "Stabilisierung Plus" als Basis für den Flächenbedarf liest.

Im November 2015 konnten sich Bürger in einer Planungswerkstatt am "Strategieplan Pfaffenhofen 2030" beteiligen, der Gemeindrat ging dazu am 15.11.15 in eine Klausurtagung. Dabei ging es auch um die Frage, wie sich Pfaffenhofen erweitern soll und welche Bevölkerungszuwächse erwartet werden. Entgegen dem Gemeinderat war das Gebiet westlich Gehrn bei den Bürgerinnen und Bürgern kein Favorit. Wenn gebaut werden soll, sollten Eigentümer und Baulücken aktiviert werden. Die Planungswerkstättler votierten eher für den Bestandserhalt. Aber selbst der Gemeinderat konzentrierte die Klebepunkte nicht beim Maximum mit +141 Einwohnern bis 2030, sondern zwischen Bestandserhalt und Wachstum.

Die Ergebnisse des Workshops wurden dann von der Gemeinde mit der Begründung, die Zusammensetzung der Planungswerkstatt sei nicht repräsentativ gewesen, nicht gewertet. Diese Veranstaltung war also einmal mehr nur eine Beschäftigung an der Entwicklung interessierter Bürger gewesen, um ihnen das Gefühl der Mitbestimmung zu geben.

aus dem Strategieplan Pfaffenhofen 2030, Büro Reschl


Die Begründung zur im weiteren Verlauf gehandelten magischen Zahl von +141 Einwohner bis 2030 schwankt zwischen

  • dem gesteckten Ziel von mehr Einwohner durch Zuzug. Ein daraus abgeleiteter Bedarf nach mehr Wohnraum ist dann nur die Folge des Wunschs nach Wachstum, eine selbst erfüllende Prophezeiung, also kein echter Bedarf.
  • und möglichen Geburtenüberschüssen. Das ist aber wohl aus dem singulären Ereignis von +141 Einwohnern im neuen Baugebiet Gehrn 1 Anfang der 1990er Jahre mit der dort verjüngten Bevölkerungsstruktur und damit ansteigender natürlicher Bevölkerungsentwicklung gesponnen.
  • dann meint man noch, dass die Arbeitsplatzschwerpunkte in Güglingen, Brackenheim sowie dem Oberzentrum Heilbronn Wohnraum in Pfaffenhofen erfordern würden, weil das Dorf so attraktiv sei. Mit dieser Begründung könnte der Flächenfraß in die Landschaft immer so weiter gehen, wenn man den Nachfragen pendelwilliger und bauwilliger Berufstätiger nachkommen würde. Im Landkreis Heilbronn wird eine falsche Raumplanung praktiziert, die mit neuen Gewerbegebieten immer neue Magnete schafft, während andere Regionen in Deutschland geschwächt werden. Hier sinkt die Lebensqualität mit zunehmenden Verkehr, zugebauter Landschaft und steigenden Mieten. Die Attraktivität Pfaffenhofens baut auf der Landschaft auf, wie man sich vom "Skywalkle" oberhalb der Weinberge überzeugen kann. Woher soll denn künftig die Attraktivität Pfaffenhofens kommen, wenn alles so umgesetzt wird , wie es sich Bürgermeister und Gemeinderat vorstellen, von Büro Reschl möglich geshen wird, von Büro Käser grün angestrichen und von Büro Münzing ausgleichbar gerechnet wird? Bestimmt nicht durch charakterlose Patchworksiedlungen und geräumte Streuobstwiesen.

Büro Reschl ist ein Meister der Zahlenjonglage. Bei der kleinen Einwohnerzahl von Pfaffenhofen ist die statistische Grundlage für Schlussfolgerungen dünn. Dennoch wird pauschal aus Zahlen des statistischen Landesamtes ein zusätzlicher Bedarf von knapp 3 Hektar bis 2030 allein durch den wachsenden Wohnraumbedarf pro Einwohner, bedingt auch durch geringere Belegungsdichte in die Begründung für neue Wohngebiete eingerechnet.  

Das würde bedeuten, dass die ca. 2300 Einwohner bis 2030 alle ihre Wohnungen und Häuser verlassen, alle Häuser planiert werden und für alle Einwohner neue Wohnungen mit der statistischen Größenanpassung gebaut werden. Tatsächlich passiert, dass die älteren Baugebiete anfangen, sich organisch zu entwicklen. Im Baugebiet Häsle aus den 1970er Jahren werden alte Häuser renoviert, umgebaut und ersetzt. Es gibt genügend Innenentwicklungspotentiale. Ein Dorf bekommt eine gute Struktur mit einer Entwicklung über Jahre, nicht in Projektzeiträumen.

Der Umweltbericht von Büro Dr. Münzing wurde erst zum Entwurf des Bebauungsplans im April 2018 beigelegt. Er gründete u. a. auf die faunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung von Herrn Quetz, die bereits im Juli 2017 zum Vorentwurf eingesehen werden konnte.

Dieser Umweltbericht ist ungenügend und inakzeptabel. Die im Baugesetzbuch und Naturschutzgesetz geschützten umweltrelevanten und mit dem Eingriff abzuwägenden Güter sind unterbewertet, bleiben teils unberücksichtigt. Der Ausgleich wird überbewertet. Die ökologische Krise wird missachtet.

Die mangelhafte Arbeit wurde dadurch bestätigt, dass nach aufzeigen von Mängeln im Artenschutzgutachten seitens des BUND das Verfahren im Oktober 2018 ins stocken geriet.

aus der Mängelliste:

  • vom BUND geforderte Katierung wertgebender Insektenarten (Tagfalter, Heuschrecken) unterblieb
  • keine Untersuchung von Fledermäusen
  • Von 28 artenschutzrelevanten Obstbäumen mit ausgepägten Strukturen wird nur auf 10 bis 12 Bäume mit Baumhöhlen eingegangen. Dafür soll es 12 Nistkästen geben.  In der Bilanzierung taucht nur noch ein kräftiger Einzelbaum auf.
  • Auch bleiben 41 jüngere, bereits angewachsene Obstbäume völlig unberücksichtigt
  • Dagegen erlaubt sich Umweltplanung Dr. Münzing 59 neue Einzelbäume mit 30680 Ökopunkten = 19,3% der Summe neuer Ökopunkte zu bewerten.

Geplante Bäume am Rand und im Innern des Baugebiets werden Siedlungsbäume bleiben. Die Pflanzungen sind nur Inseln wo zuvor eine ausgedehnte strukturierte Landschaft war und werden mit ihrer Wirkung nicht an die Obstbäume gemischten Alters auf der ungestörten Wiese heranreichen. Es ist schlechteste kaufmännische Zahlenspielerei, wenn ein kompletter Obstbaum mit Wurzeln, Stamm, Krone, Frühjahrsblüte, Sommerfrüchte, Fallobst, Laub, Herbstlaub, Baumhöhle, Habitat für unzählige Pilze, Insekten, Vögel, Fledermäuse und andere Kleinsäuger durch Nistkästen und Siedlungsbäume ersetzt werden können.

Auf die Vogelpopulation wird erheblich Druck ausgeübt. Wenn nun wie im Bild dargestellt, die Siedlung weiter nach Westen in die offene Landschaft vordringt, werden Vogelarten die Wert auf eine Fluchtdistanz legen aus der benachbarten Streuobstwiese verdrängt.

 

Im Baugesetzbuch ist es unerheblich, ob Lebensraum für wenig, sehr viele oder mehr oder weniger streng geschützte Arten zerstört wird. Es ist allgemein von „Tiere“ und „Pflanzen“ die Rede. Dies um so mehr als alle Tiere und Pflanzen, insbesondere Insekten und Vögel im Erdzeitalter des Anthropozän unter Druck stehen. Diese mit Streuobstwiese strukturierte Landschaft ist genau der Landschaftstyp, dessen Schwinden durch die bedenkenlose Zersiedlung und Wucherungen der Ortschaften beklagt wird. Dieser besondere Teil der Kulturlandschaft lässt prämierte Streuobstinitiativen aktiv werden („Äpfele“ im Landkreis Karlsruhe, „Steinkauz“ im Landkreis Heilbronn), er ist für Südwestdeutschland die Savanne.

Erneute Auslegung Frühjahr 2019 mit überarbeitetem Umweltbericht

Die vom BUND festgestellten Mängel im Umweltbericht erforderten eine Nacharbeit und damit eine erneute Auslegung des Entwurfs. Mit autoritärer Haltung machte Bürgermeister Böhringer den BUND und Privatpersonen vom Kläger zum Angeklagten, indem er die Verzögerung, davon galoppierende Erschließungskosten, Umweltterror und anmaßende Ortsentwicklung seitens BUND beklagte. In einer Mail an Bürgermeister Böhringer 7.10.2018 wurde sodann von M. Böhringer festgehalten, dass die Jahre als man sich herausnahm, ungebremst mit einem Bebauungsplan über Streuobstwiesen und fruchtbare Äcker zu walzen, Geschichte sind. Das verbreitete Argument "Es gibt Anfragen" für Industrie- und Wohngebiete taugt nichts. Einem bettelndem Hund gibt man auch nicht die Wurst, weil er sonst immer weiter bettelt.

 In der Sitzung vom 20.2.2019 beschloss der Gemeinderat dann die erneute Auslegung. Diese enthielt dann auch die von Büro Käser gesammelten und von diversen Stellen beantworteten Stellungnahmen der ersten Auslegung des Entwurfs Mai 2018. Die Datei zum Umweltbericht hieß nun "Umweltbericht 2019 komplett".

Insgesamt gab es von Behörden, BUND und einer Privatperson 19 Stellungnahmen auf 42 Seiten.

Doch auch die 2. Auslegung war nicht zufriedenstellend. Besonders stieß auf, dass Pfaffenhofen nun aus der Verzögerung Vorteile durch Mitnahme einer Verzinsung von Ökopunkten der Waldrefugien zog. Die bloße Kenntnisnahme der Kritik am Umgang mit der Landschaft bestätigte, dass Bürgermeister und Gemeinde kein Gefühl für den Lebensraum haben. Man beschäftigt sich auch weiterhin nur mit "Vermeidung von Verbotstatbeständen", Minimierung des Eingriffs durch Kaschierung mit Eingrünung wo es doch um Verlust geht. Es wird dahingestellt, als könnten die Tiere einfach ausweichen. Dann wurde auch noch eine geringfügige Ausdehnung einer bereitsvorhanden Streuobstwiese ganz dreist als "Anlage Streuobstwiese" für Ausgleichsmaßnahmen verkauft. Dies kann allenfalls als sinnvoll, nicht aber als adäquaten Ausgleich für die Streuobstwiese in Gehrn gerechnet werden. Der BUND nannte zudem weiterhin  Mängel bei der Erfassung und Berücksichtigung von Belangen verschiedener Tierklassen /-arten.

 

Siehe dazu die Stellungnahmen zur erneuten Auslegung 11.3. bis 1.4.2019. 

Rechtskraft 12.7.2019

Am 12.7.2019 trat der Bebauungsplan mit Bekanntgabe im Amtsblatt Rundschau Mittleres Zabergäu in Kraft.

Die Einwender bekamen in diesem Zuge auch die Antworten des Gemeinderats auf die Stellungnahmen zugestellt. Auf die Kritik von M.Böhringer, dass im Umweltbericht nicht nur auf die streng geschützten Arten zu achten ist, sondern insgesamt die Verpflichtung der Bundesrepublik gegenüber der UN zur Förderung der Biodiversität verfolgt werden muss, wurde frech entgegnet:

Wenn auf der einen Seite immer wieder der globale Bezug hergestellt wird, darf auf der anderen Seite das Plangebiet nicht immer für sich betrachtet werden. Es ist ein ausgesprochen kleiner Teil eines bedeutend größeren Streuobstgebiets.

 

Muss erst gewartet werden, bis Polulationen soweit demiziert sind, bis für sie ein besonderer Schutz notwendig ist?

Stellungnahmen

zum Vorentwurf Bebauungsplan "Gehrn Erweiterung West"

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 17.7.2017 bis 17.8.2017

Matthias Böhringer, 9.8.2017

mit u. a.

"Stabilisierung Plus" ist nicht der Mittelwert des Votums, Bedarf nur die Folge des Wunsches nach Wachstum

"Gehrn Erweiterung West" ist keine Fortsetzung von "Gehrn"

Der Flächenschutz wird unverhältnismäßig zurückgesetzt

Die Umnutzung zu Wohngebiet missachtet die biologische Entfaltung und ökologische Krise

BUND und LNV, 15.8.2017LNV = Landesnaturschutzverband

Hinweise auf Mängel im faunistischen Gutachten

zum Entwurf Bebauungsplan "Gehrn Erweiterung West"

öffentliche Auslegung 16.4.2018 bis 18.5.2018

Matthias Böhringer, 17.5.2018

mit u.a.

Das Gespann Büro Käser Ingenieure mit Umweltplanung Dr. Münzing ist bedenklich

Bürgermeister Böhringer und Mitglieder des Gemeinderats sehen den Wert der Landschaft nicht

Die Umnutzung ist nicht notwendig, die Begründung ist nicht qualifiziert

Die Entwicklung im Außenbereich ist nicht legitim

"Stabilisierung Plus" ist nicht der Mittelwert des Votums, Bedarf nur die Folge des Wunsches nach Wachstum

"Gehrn Erweiterung West" ist keine Fortsetzung von "Gehrn"

Der Umweltbericht ist ungenügend und inakzeptabel

Schwierigkeiten des Baugebiets

Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz werden nicht ihrem Sinn nach angewandt und die Vereinten Nationen werden verraten

BUND, AGF-BW und LNV, 18.5.2018

AGF-BW = Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz

gravierende Mängel im Umweltbericht

ungeeigneter Ausgleich, da zu wenig

unvollständige Arterfassung (Fledermäuse)

Forderung von 2017 nach Untersuchung geeignete Insektengruppe nicht nachgegangen

BUND, AGF-BW und LNV, 2.8.2018

ergänzende Beobachtungen, welche die Kritik vom 18.5.18 am Umweltbericht, faunistische Untersuchung mit Artenschutzprüfung und an der Eingriffs-/Ausgleichbilanz belegen und geäußerte Forderungen unterstützen.

nochmals zum Entwurf Bebauungsplan "Gehrn Erweiterung West"

erneute öffentliche Auslegung 11.3.2019 bis 1.4.2019

Matthias Böhringer, 31.3.2019

mit u. a.

Artenschutz und Lebensraum

Kulturlandschaft

Flächennutzungsplan

Es fehlt immer noch die Notwendigkeit zur Umnutzung des Gebiets

BUND, AGF-BW und LNV, 29.3.2019

Zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs wird Stellung genommen. Der BUND nennt einige erhebliche Mängel, die der Bebauungsplan auch in der erneuten Auslegung immer noch enthält.

  1. Fledermäuse: Unvollständige Arterfassung und Verallgemeinerungen. Auch Jagdgebiete können für Fledermäuse existentiell sein. Dünnwandige Baumhöhlen können nicht pauschal als Winterquatier ausgeschlossen werden.
  2. Vögel: Die ornithologischen Erhebungen zeigen ein unvollständiges Bild des Bestandes. Im Plangebiet wurden entgegen Umweltbericht Gartenrotschwänze, Neuntöter beobachtet.
  3. Reptilien: Es ist von wesentlich mehr Zauneidchsen auszugehen.
  4. Käfer: Die Untersuchung holzbewohnender Käfer blieb aus.
  5. Schmetterlinge wurde nicht erfasst, obwohl Feuerfalter, Großes und Kleines Ochsenauge, Kleines Wiesenvögelchen, Schachbrettfalter, C-Falter, Schornsteinfeger, Bläulinge, Admiral uvm vom BUND beobachtet wurden.
  6. Oberbodenmanagement: Es werden im Zabergäu nur schwer Böden zu finden sein, die einen Bodenauftrag aus dem Oberbodenmanagement nötig hätten. Das Oberbodenmanagement als solches zum Sammeln von Ökopunkten widerspricht dem Rat der Fachleute.
  7. Montoring: Das Anrechnen der Waldrefugien zum Ausgleich des Defizits an Ökopunkten ist nicht sachgerecht.

Des weiteren fordert der BUND ein Monitorung wie von der Fauna die Ausgleichsmaßnahmen angenommen werden und wie die Fauna in der Nachbarschaft des neuen Baugebiets gestört wird.

 

Alben

Skywalk Pfaffenhofen

Wofür gibt man viel Geld für Aussichtsplattformen aus, wenn dann der Blick mit einem schnöden Patchworkwohngebiet verhunzt wird? Der Gemeinderat von Pfaffenhofen und Bürgermeister Dieter Böhringer haben keinen Sinn für diesen Blick. Die Ästhetik der Landschaft geht dahin, wenn man den Blick von der zur Vernichtung freigegebenen Streuobstwiese inmitten gut strukturierter Landschaft zum geplanten Gewerbegebiet längs der geplanten Umgehungsstraße und weiter zur den Güglinger-Cleebronner Vorhaben schweifen lässt. Im März 2019 mit rotem Pfeil markiert.

Mai 2019: Wandeln und radeln an der Zaber  mit Landschaftsblicken

Von der Zaber aus konnte man bis zum Kettensägenmassaker im Dezember 2019 einen schönen Blick auf die strukturreiche Landschaft von Gehrn haben.

August 2019: Skywalk Pfaffenhofen - Blick auf Landschaft die nicht mehr ist

Bereits beim vorletzten Album wurde darauf hingewiesen, dass es sinnfrei ist, Geld für Aussichtsplattformen auszugeben, wenn dann der Blick mit einem schnöden Patchworkwohngebiet verhunzt wird.

Nach den März Bildern nun farbkräftige Sommerbilder. Vom Freisitz wie auch vom Skywalk blickt man auf eine Landschaft, die nicht mehr ist.

Dezember 2019: Schlachtfeld Gehrn

Der Himmel weinte, als die einst prächtige Streuobstwiese nur noch das reinste Schlachtfeld bot. Wie geschlachtete Elefanten in der Savanne lagen da die Bäume, deren Rodung von Bürgermeister Böhringer angeordnet wurde. Schließlich will man nach der Rechtskraft im Juli 2019 die Sache möglichst schnell durchziehen und im Frühjahr mit der Erschließung beginnen.

Ein Vergleich mit vorher - nachher Bildern