40 Jahre nach Gründung des Naturparks Stromberg-Heuchelberg soll er mit Zugang der kompletten Gemeindegebiete Pfaffenhofen, Güglingen, Brackenheim, Cleebronn sowie Oberderdingen erweitert werden. Doch sind die Zabertalgemeinden mit der Durchsetzung einer Entwicklungsachse und Industriezone dessen würdig?
Die Zabergäugemeinden wollen nun für den schönen Schein mit ihrem gesamten Gemeindegebiet beim Naturpark Stromberg-Heuchelberg dabei sein, aber nicht ernsthaft danach leben. Dabei kommt ihnen die Änderung der Naturparksverordnung 2014 zu pass, als die dynamischen Erschließungszonen eingeführt wurden und damit Tür und Tor für das weiter so mit Fabriken, Logistikgebäuden, Gewerbe- und Wohngebieten unter dem Deckmäntelchen der kommunalen Selbstverwaltung eingeführt wurde.
Da heißt es so schön in §3 der Verordnung zum Naturpark Stromberg-Heuchelberg, dass dessen Zweck ist, diesen als vorbildliche Erholungslandschaft zu entwickeln und zu pflegen. .... die charakteristische Landschaft mit ihrem Wechsel ... landwirtschaftlich genutzten Tälern für eine harmonische, auf die Landschaft abgestimmte Erholungsnutzung zu erhalten ....
Wenn nun aber Brackenheim, Cleebronn, Güglingen und Pfaffenhofen sich in ihrem Treiben gar nicht von einem Naturpark einschränken lassen wollen, sich mit dem Leben einer Gemeinde in einem Naturpark gar nicht auseinandersetzen wollen, ist das ein Hohn zu den Zielen des Naturparks. Die in der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2019 behandelte Stellungnahme der Stadt Güglingen ist ähnlich der Stellungnahme der Verwaltung von Referat 55, Regierungspräsidium Stuttgart und unterstreicht das beabsichtigte weiter so. Die Stellungnahmen heben die 2014 eingeführte Ausnahmen von §4 Erlaubnisvorbehalt mit den dynamischen Erschließungsbieten hervor, mit denen schon mal innerhalb der überkommenen Flächennutzungspläne die industrielle Verwertung des Zabertals und Bau, Bau, Bau weiterbetrieben werden kann.
Aber das reicht anscheinend immer noch nicht. Man hat Sorge, dass der Erlaubnisvorbehalt §4, wonach die untere Naturschutzbehörde für neue Vorhaben um Erlaubnis gebeten werden müsse, den regionalplanerischen Zielsetzungen entgegen stehen würde. Um sicher zu gehen, dass in Flächennutzungsplänen weiterer Flächenfraß planerisch festgesetzt werden könne, sollen auch die kommunalen und regionalen Zielsetzungen als Ausnahme aufgenommen werden. Man behilft sich aber bereits mit der Rechtsverdrehung, dass die kommunale Bauleitplanung sowas wie das regionale Ziel "IGD-Schwerpunkt Langwiesen" vorbereitet und damit unter dynamische Erschließungszone fällt wenn FNP-Änderung, Bebauungsplan, Regionalplanänderung Hand in Hand gehen.
So wird das Ziel, das Gebiet "als vorbildliche Erholungslandsschaft" zu entwickeln gekillt.
In Güglingen war nun die Mehrheit des wirtschaftsfreundlichen Gemeinderats so ehrlich und ist der Stellungnahme von Bürgermeister Heckmann nicht gefolgt. Trotz der großzügigen Ausnahmen will man dann lieber doch nicht mit dem Zabertal in den Naturpark. Vor allem die FUW steht dazu, aus dem Zabertal eine Industriezone mit der Zersiedlung einer Metropolregion machen zu wollen.
Wieso sollte eine Naturparkkulisse nicht die Kommunen bei der kommunalen Bauleitplanung einschränken, Erschließungszonen absolut und statisch festgelegt werden? Die Freiflächen im Naturpark wachsen nicht und sind endlich! Doch im Zabergäu trinkt man sich die Landschaft schön, setzt Scheuklappen auf und behauptet dann noch, der Flächenfraß und das verfolgen von überkommenen Jahrzehnte alten Plänen für Industriegebiete und das durchsetzen einer Entwicklungsachse Lauffen-Zaberfeld auf biegen und brechen sei ein "geordnete" städtebauliche Entwicklung. Nur wer sich der notwendigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zum Gedeihen in festen Grenzen, ohne Wachstum stellt, ist würdig für den Naturpark. Die kommunale Bauleitplanung gibt keine Narrenfreiheit. Denn die kommunale Selbstverwaltung ist an Gesetze gebunden und die fangen bereits bei Artikel 20a Grundgesetz mit der Verpflichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen an.
Hintergrundinfo
Darum geht's: Änderungsverordnung 2019 Naturpark Stromberg-Heuchelberg
Die Änderung wird den Zabergäugemeinden mit der letzten Änderung 2014 schmackhaft gemacht.
Sitzungsvorlage der Stadt Güglingen zur Gemeinderatssitzung 10.12.2019
Mit ihrer Stellungnahme und Naturparkverordnung 2014
gelb: von der Stadt markiert, rot: von Zabergäu2040 unterstrichen
Seite 3 der Stellungnahme der Wunsch nach weiteren Freistellungen vom Erlaubnisvorbehalt für regionale und kommunale Zielsetzungen. Die Planungshoheit setzt Güglingen über alles, statt sich den Zielen des Naturparks unterzuordnen, wenn die Stadt schon dabei sein will.