Rückblick 1992 : https://youtu.be/rQE9mM_Nq_Y
Dokument Rio-Erklärung: https://www.un.org/depts/german/conf/agenda21/rio.pdf
Auf der denkwürdigen Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro wurde die Nachhaltigkeit mit Recht auf gesundes, produktives
Leben im Einklang mit der Natur verankert.
Neben den Konventionen zur biologischen Vielfalt und Klimaschutz sowie der Agenda21 wurde auch die Rio-Eklärung mit 27 Grundsätzen verabschiedet.
Die Rio-Erklärung 1992 baute auf der Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen 1972 auf.
Die Bilanz nach 25 Jahren in 2017 war für die Ökologische Lage wenig positiv.
http://www.sonnenseite.com/de/zukunft/25-jahre-nach-rio.html
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Hier eine Kommentierung der Grundsätze bezüglich der Landnutzung in Baden-Württemberg 2022. ! 30 Jahre Rio 1992 im Juni 2022!
Grundsatz 1
Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Sie haben das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang mit der
Natur.
Recht auf gesundes Leben in Einklang mit der Natur auf weiten Strecken des Landes inzwischen verbaut
Grundsatz 2
Die Staaten haben im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und den Grundsätzen des Völkerrechts das souveräne Recht, ihre eigenen Ressourcen entsprechend
ihrer eigenen Umwelt- und Entwic klungspolitik auszubeuten, und haben die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle der Umwelt anderer
Staaten oder Gebiete jenseits der Grenzen des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse keinen Schaden zufügen.
Dies zur internationalen Verantwortung Deutschlands zum Klimaschutz aus Art 20a GG gemäß BVG-Urteil 29.4.2021 folgend
https://www.zabergaeu2040.de/klima/art-20a-gg-mit-klimaurteil-bvg-29-4-21-gest%C3%A4rkt-neujustierung-abw%C3%A4gung/
Grundsatz 3
Das Recht auf Entwicklung muss so verwirklicht werden, dass den Entwicklungs- und Umweltbedürfnissen der heutigen und der kommenden Generationen in gerechter Weise
entsprochen wird.
Nach der Gegenwart (Grundsatz1), Außenwirkung (Grundsatz2) werden auch die Umweltbedürfnisse der kommenden Generationen verbaut (ebenfalls entgegen Art 20a
GG)
Grundsatz 4
Damit eine nachhaltige Entwicklung zustande kommt, muss der Umweltschutz Bestandteil des Entwicklungsprozesses sein und darf nicht von diesem getrennt betrachtet
werden.
Was gemacht wurde, ist grüner Anstrich mit Ökopunkteschwindel. Der geistige Vater des Ökopunktesystems kam im nachinhein zum erschlagenden Urteil „Irgendwann ist
Deutschland zugebaut, aber ausgeglichen“
https://www.zabergaeu2040.de/fl%C3%A4chenverbrauch-gebeugtes-recht/der-gro%C3%9Fe-bluff-%C3%B6kopunkte/
Grundsatz 5
Alle Staaten und alle Menschen müssen bei der grundlegenden Aufgabe, als unverzichtbare Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung die Armut zu beseitigen,
zusammenarbeiten, um Ungleichheiten im Lebensstandard zu verringern und den Bedürfnissen der Mehrheit der Menschen in der Welt besser gerecht zu werden.
==> sozial-ökologische Entwicklung, Lieferketten, bundesweit ausgeglichene Raumplanung gemäß Raumordnungsgesetz (kein Raffen nach BaWü), Kleinstrukturen und
Existenzen in Siedlungen integriert, statt immer nur orientieren an Großstrukturen und Industrie, Volkswirtschaftlich denken und weniger entgegenkommende Bauleitplanung für Ausbeuter LIDL, andere
Großkapitalisten und Co…..
Grundsatz 7
Die Staaten werden in einem Geist der weltweiten Partnerschaft zusammenarbeiten, um die Gesundheit und die Unversehrtheit des Ökosystems der Erde zu erhalten, zu
schützen und wiederherzustellen. Angesichts der unterschiedlichen Beiträge zur globalen Umweltverschlechterung tragen die Staaten gemeinsame, wenngleich unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Die
entwickelten Staaten erkennen die Verantwortung
an, die sie in Anbetracht des Drucks, den ihre Gesellschaften auf die globale Umwelt ausüben,
sowie in Anbetracht der ihnen zur Verfügung stehenden Technologien und Finanzmittel bei dem
weltweiten Streben nach nachhaltiger Entwicklung tragen.
Zusammenarbeiten für die Unversehrtheit des Ökosystems Erde? Die Wettbewerbsdoktrin wird gerade auch von BaWü, auch von der Landesregierung gepflegt. „Leuchttürme“
will man haben, bedeutender Anteil der globalen Wertabschöpfung,… Siehe Wettbewerbsgesülze zum KI-Park, The LÄND,… Zwischen dem Wettbewerb wird aber der Planet zerrieben. Der
Neoliberalismus hat alle Hoffnungen aus Rio 1992 zunichte gemacht.
Grundsatz 8
Um nachhaltige Entwicklung und eine höhere Lebensqualität für alle Menschen herbeizuführen, sollten die Staaten nicht nachhaltige Produktionsweisen und
Konsumgewohnheiten abbauen und beseitigen und eine geeignete Bevölkerungspolitik fördern.
Keine Einfamilienhaussiedlung, „ich will haben Acker“- von Unternehmen nicht nachkommen, sozial-ökologische Regionalpolitik
Grundsatz 10
Umweltfragen sind am besten auf entsprechender Ebene unter Beteiligung aller betroffenen Bürger zu behandeln. Auf nationaler Ebene erhält jeder Einzelne
angemessenen Zugang zu den im Besitz öffentlicher Stellen befindlichen Informationen über die Umwelt, einschließlich Informationen über Gefahrstoffe und gefährliche Tätigkeiten in ihren
Gemeinden, sowie die Gelegenheit zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen. Die Staaten erleichtern und fördern die öffentliche Bewusstseinsbildung und die Beteiligung der Öffentlichkeit, indem sie
Informationen in großem Umfang verfügbar machen. Wirksamer Zugang zu Gerichts - und Verwaltungsverfahren, so auch zu Abhilfe und Wiedergutmachung, wird gewährt.
Es besteht ein eklatanter Mangel bei der Bewußtseinsbildung zum Umgang mit der Landschaft, vor allem des Landes gegenüber unteren Behörden. Keine Ansage an
Unternehmen zum Wirtschaften innerhalb der gegebenen naturräumlichen Grenzen. Das Land, Regionalverbände und Kommunen predigen weiter Wohlstand durch Wachstum statt Suffizienz.
Die Justiz folgt in der Regel dem Wachstumsdogma , Erhebung privatwirtschaftlicher Interessen zu allgemeinen Interessen, rückwärtsgewandter und eigener
Rechtsauslegung der Verwaltung (Gerade auch diese Rio-Erklärung und darauf aufbauende Ziele und Beschlüsse sind inzwischen Bestandteil der Rechtsnormen).
Grundsatz 11
Die Staaten werden wirksame Umweltgesetze verabschieden. Umweltnormen sowie Bewirtschaftungsziele
und -prioritäten sollten dem Umwelt- und Entwicklungskontext entsprechen, für den sie gelten.
Normen, die in einigen Ländern Anwendung finden, können in anderen Ländern, insbesondere in Entwicklungsländern,unangemessen sein und zu nicht vertretbaren
wirtschaftlichen und sozialen Kosten
führen.
Die Umweltgesetze haben regelmäßig ein Hintertürchen eingebaut, damit man den Umweltverbänden sagen kann, „seht her da habt Ihr Euer Gesetz“ und in der Praxis
weiter so das Land vernutzen und expandieren kann. Bspl Ausgleich bei Streuobstwiesen nach dem Biodiversitätsstärkungsgesetz (Update Umweltgesetz). Die Dehunungsmöglichkeiten und Hintertürchen
werden maßlos ausgenutzt.
Grundsatz 11 sagt aber, dass die Bewirtschaftungsprioritäten dem Umwelt-und Entwicklungskontext entsprechen muss. Bei der Vorbelastung bspl in Region Heilbronn
können die Belange der Wirtschaft und der Bürgermeister eben nicht mehr über die der Landschaft, Schutz der Böden, Fauna, Flora und Klima gestellt werden.
Grundsatz 15
Zum Schutz der Umwelt wenden die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten allgemein den Vorsorgegrundsatz an. D rohen schwerwiegende oder bleibende Schäden, so darf
ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben.
Vorsorgeprinzip!
Grundsatz 17
Als nationales Instrument sind bei Vorhaben, die geeignet sind, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
die Umwelt zu haben und der Entscheidung durch eine zuständige nationale Behörde bedürfen, Umweltverträglichkeitsprüfungen
durchzuführen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei erheblichen nachteiligen Auswirkungen durchzuführen! Also z.b. bei Vorhaben mit Grundfläche > 10 Hektar. Dazu genügt
nicht der Umweltprüfung! Die Erweiterten Kriterien stehen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG, bspl Alternative Standortprüfung über das Bundesland hinaus.
https://www.zabergaeu2040.de/verschlei%C3%9F-zabertal/langwiesen-iv-teil-1-mit-werk-3-von-layher/umweltvertr%C3%A4glichkeitspr%C3%BCfung/