Rio 1992 im Detail

im Kontext zur Landnutzung in Baden-Württemberg 2022

Rückblick 1992 :  https://youtu.be/rQE9mM_Nq_Y

Auf der denkwürdigen Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 3.-14. Juni 1992 in Rio de Janeiro wurde die Nachhaltigkeit mit Recht auf gesundes, produktives Leben im Einklang mit der Natur verankert. Bekannt wurde die Konferenz als "Erdgipfel" und Rio '92 wurde zum Synonym.

 

Verabschiedet wurde neben den Konventionen zur biologischen Vielfalt und Klimaschutz die Agenda21 und die Rio-Erklärung mit 27 Grundsätzen.

Rio-Erklärung

Dokument Rio-Erklärung: Auf https://www.un.org/german/de/dokumentenbibliothek nach "Rio" suchen
Die Rio-Erklärung 1992 baute auf der Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen 1972 auf.

Kommentierung der Grundsätze bezüglich der Landnutzung in Baden-Württemberg 2022

In 2022  jährte sich die Rio-Erklärung zum 30. mal.

Grundsatz 1
Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Sie haben das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur.

Recht auf gesundes Leben in Einklang mit der Natur auf weiten Strecken des Landes inzwischen verbaut

Grundsatz 2
Die Staaten haben im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und den Grundsätzen des Völkerrechts das souveräne Recht, ihre eigenen Ressourcen entsprechend ihrer eigenen Umwelt- und Entwic klungspolitik auszubeuten, und haben die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle der Umwelt anderer Staaten oder Gebiete jenseits der Grenzen des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse keinen Schaden zufügen.

Dies zur internationalen Verantwortung Deutschlands zum Klimaschutz aus Art 20a GG gemäß BVG-Urteil 29.4.2021 folgend

siehe Zabergaeu2040.de  - Klimaurteil des BVG vom 29.4.2021 stärkt Art 20a GG - Neujustierung in Abwägung Bauleitplanung erforderlich

Grundsatz 3
Das Recht auf Entwicklung muss so verwirklicht werden, dass den Entwicklungs- und Umweltbedürfnissen der heutigen und der kommenden Generationen in gerechter Weise entsprochen wird.

Nach der Gegenwart (Grundsatz1), Außenwirkung (Grundsatz2) werden auch die Umweltbedürfnisse der kommenden Generationen verbaut (ebenfalls entgegen Art 20a GG)

Grundsatz 4
Damit eine nachhaltige Entwicklung zustande kommt, muss der Umweltschutz Bestandteil des Entwicklungsprozesses sein und darf nicht von diesem getrennt betrachtet werden.

Was gemacht wurde, ist grüner Anstrich mit Ökopunkteschwindel. Der geistige Vater des Ökopunktesystems kam im nachinhein zum erschlagenden Urteil „Irgendwann ist Deutschland zugebaut, aber ausgeglichen“

siehe Zabergaeu2040. de - Der große Bluff Ökopunkte

Grundsatz 5
Alle Staaten und alle Menschen müssen bei der grundlegenden Aufgabe, als unverzichtbare Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung die Armut zu beseitigen, zusammenarbeiten, um Ungleichheiten im Lebensstandard zu verringern und den Bedürfnissen der Mehrheit der Menschen in der Welt besser gerecht zu werden.

==> sozial-ökologische Entwicklung, Lieferketten, bundesweit ausgeglichene Raumplanung gemäß Raumordnungsgesetz (kein Raffen nach BaWü), Kleinstrukturen und Existenzen in Siedlungen integriert, statt immer nur orientieren an Großstrukturen und Industrie, Volkswirtschaftlich denken und weniger entgegenkommende Bauleitplanung für Ausbeuter LIDL, andere Großkapitalisten und Co…..

Grundsatz 7
Die Staaten werden in einem Geist der weltweiten Partnerschaft zusammenarbeiten, um die Gesundheit und die Unversehrtheit des Ökosystems der Erde zu erhalten, zu schützen und wiederherzustellen. Angesichts der unterschiedlichen Beiträge zur globalen Umweltverschlechterung tragen die Staaten gemeinsame, wenngleich unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Die entwickelten Staaten erkennen die  Verantwortung an, die sie in Anbetracht des Drucks, den ihre Gesellschaften auf die globale Umwelt ausüben,
sowie in Anbetracht der ihnen zur Verfügung stehenden Technologien und Finanzmittel bei dem weltweiten Streben nach nachhaltiger Entwicklung tragen.

Zusammenarbeiten für die Unversehrtheit des Ökosystems Erde? Die Wettbewerbsdoktrin wird gerade auch von BaWü, auch von der Landesregierung gepflegt. „Leuchttürme“ will man haben, bedeutender Anteil der globalen Wertabschöpfung,… Siehe Wettbewerbsgesülze zum KI-Park Heilbronn, The LÄND,…  Zwischen dem Wettbewerb wird aber der Planet zerrieben. Der Neoliberalismus hat alle Hoffnungen aus Rio 1992 zunichte gemacht.

Grundsatz 8
Um nachhaltige Entwicklung und eine höhere Lebensqualität für alle Menschen herbeizuführen, sollten die Staaten nicht nachhaltige Produktionsweisen und Konsumgewohnheiten abbauen und beseitigen und eine geeignete Bevölkerungspolitik fördern.

Keine Einfamilienhaussiedlung, „ich will haben Acker“- von Unternehmen nicht nachkommen, sozial-ökologische Regionalpolitik

Grundsatz 10
Umweltfragen sind am besten auf entsprechender Ebene unter Beteiligung aller betroffenen Bürger zu behandeln. Auf nationaler Ebene erhält jeder Einzelne angemessenen Zugang zu den im Besitz öffentlicher Stellen befindlichen Informationen über die Umwelt, einschließlich Informationen über Gefahrstoffe und gefährliche Tätigkeiten in ihren Gemeinden, sowie die Gelegenheit zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen. Die Staaten erleichtern und fördern die öffentliche Bewusstseinsbildung und die Beteiligung der Öffentlichkeit, indem sie Informationen in großem Umfang verfügbar machen. Wirksamer Zugang zu Gerichts - und Verwaltungsverfahren, so auch zu Abhilfe und Wiedergutmachung, wird gewährt.

Es besteht ein eklatanter Mangel bei der Bewußtseinsbildung zum Umgang mit der Landschaft, vor allem des Landes gegenüber unteren Behörden. Keine Ansage an Unternehmen zum Wirtschaften innerhalb der gegebenen naturräumlichen Grenzen. Das Land, Regionalverbände und Kommunen predigen weiter Wohlstand durch Wachstum statt Suffizienz.
Die Justiz folgt in der Regel dem Wachstumsdogma , Erhebung privatwirtschaftlicher Interessen zu allgemeinen Interessen, rückwärtsgewandter und eigener Rechtsauslegung der Verwaltung (Gerade auch diese Rio-Erklärung und darauf aufbauende Ziele und Beschlüsse sind inzwischen Bestandteil der Rechtsnormen).

Grundsatz 11
Die Staaten werden wirksame Umweltgesetze verabschieden. Umweltnormen sowie Bewirtschaftungsziele und -prioritäten sollten dem Umwelt- und Entwicklungskontext entsprechen, für den sie gelten.
Normen, die in einigen Ländern Anwendung finden, können in anderen Ländern, insbesondere in ntwicklungsländern,unangemessen sein und zu nicht vertretbaren wirtschaftlichen und sozialen Kosten führen.

Die Umweltgesetze haben regelmäßig ein Hintertürchen eingebaut, damit man den Umweltverbänden sagen kann, „seht her da habt Ihr Euer Gesetz“ und in der Praxis weiter so das Land vernutzen und expandieren kann. Bspl Ausgleich bei Streuobstwiesen nach dem Biodiversitätsstärkungsgesetz (Update Umweltgesetz). Die Dehunungsmöglichkeiten und Hintertürchen werden maßlos ausgenutzt.
Grundsatz 11 sagt aber, dass die Bewirtschaftungsprioritäten dem Umwelt-und Entwicklungskontext entsprechen muss. Bei der Vorbelastung bspl in Region Heilbronn können die Belange der Wirtschaft und der Bürgermeister  eben nicht mehr über die der Landschaft, Schutz der Böden, Fauna, Flora und Klima gestellt werden. 

Grundsatz 15
Zum Schutz der Umwelt wenden die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten allgemein den Vorsorgegrundsatz an. D rohen schwerwiegende oder bleibende Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben.

Vorsorgeprinzip! 

Grundsatz 17
Als nationales Instrument sind bei Vorhaben, die geeignet sind, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu haben und der Entscheidung durch eine zuständige nationale Behörde bedürfen, Umweltverträglichkeitsprüfungen
durchzuführen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei erheblichen nachteiligen Auswirkungen durchzuführen! Also z.b. bei Vorhaben mit Grundfläche > 10 Hektar. Dazu genügt nicht der Umweltprüfung! Die Erweiterten Kriterien stehen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG, bspl Alternative Standortprüfung über das Bundesland hinaus.

siehe zabergaeu2040.de - Die Umweltverträglichkeitsprüfung

Agenda 21, Kapitel 10 "Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen"

Kommentierung bezüglich der Landnutzung in Baden-Württemberg 2022

Link zur Agenda 21 (funktioniert in 8/2025)
https://www.bmuv.de/download/agenda-21
Die Agenda 21 hat 40 Kapitel.

Land ist eine begrenzte Ressource. Durch eine entsprechende Bodenpolitik und Instrumentarium soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen erreicht werden. 

Die Bundesrepublik verpflichtete sich, das Leitbild der Agenda 21 umzusetzen. Viele Städte und Gemeinden hatten auch vorbildlich entsprechend Kapitel 28 der Agenda 21 im Dialog mit der Gesellschaft die Umsetzung des nachhaltigen Programms beschlossen und umgesetzt. Seit 1992 sind Nachhaltigkeit und Flächenschutz verstärkt in das Baugesetzbuch eingeflossen. 

Für den Flächenschutz relevant ist Kapitel 10 Seite 78 bis 82 "Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen" 

„Integriert“: Die natürliche Ressourcen wie Böden einschließlich Bodenschätze, Wasser sowie Flora und Fauna (Biota) werden beim Blick auf Land und dessen Nutzung durch den Mensch mit eingeschlossen.

Diese einzelnen Komponenten sind in Ökosystemen organisiert, die eine Vielzahl an Leistungen liefern, die wesentlich für die Bewahrung der Unversehrtheit lebenserhaltender Systeme und für die Produktivität der Umwelt sind. Bei der Nutzung der Bodenressourcen versucht man, sich diese Eigenschaften zunutze zu machen. Land ist eine begrenzte Ressource, während die dazugehörigen natürlichen Ressourcen im Zeitablauf und je nach Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen Veränderungen unterworfen sind. Aufgrund der immer massiveren Inanspruchnahme durch den Menschen und der Ausdehnung der wirtschaftlichen Aktivität sind Bodenressourcen einem zunehmendem Druck ausgesetzt, der zu Konkurrenzsituationen und Nutzungskonflikten und einer suboptimalen Nutzung der Flächen und Bodenressourcen führt.
.....
Die Integration soll auf zwei Ebenen stattfinden, wobei auf der einen Ebene alle
ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren (wozu beispielsweise auch die von den verschiedenen
Bereichen der Wirtschaft und der Gesellschaft ausgehenden Wirkungen auf die Umwelt und die natürlichen
Ressourcen gehören) und auf der anderen alle umwelt- und ressourcenbezogenen Komponenten (d.h. Luft,
Wasser, Flora und Fauna, Boden, geologische und natürliche Ressourcen) berücksichtigt werden. Eine integrierte Betrachtung ermöglicht angemessene Optionen und gegenseitige Abstimmungen und bietet dadurch maximale Chancen für eine nachhaltige Produktivität und Nutzung.

Ziele
10.5 Gesamtziel ist die Erleichterung der Zuweisung von Flächen für Nutzungsformen, die den größtmöglichen nachhaltigen Nutzen gewährleisten, und die Förderung des Umstiegs auf eine nachhaltige und integrierte Bewirtschaftung der Bodenressourcen.

.....
Die Regierungen sollen mit Unterstützung regionaler Organisationen sicherstellen, dass durch eine entsprechende Bodenpolitik und bodenpolitisches Instrumentarium eine optimale Flächennutzung erreicht wird.

.....
Bis 1998 Ausbau von Institutionen und Koordinierungsstrukturen für Flächen und Bodenressourcen.
Bis 2000 Ausbau der Managementsysteme für Flächen und Bodenressourcen. 

 

! Gesamtziel Erleichterung Umstieg auf Nachhaltige Bewirtschaftung
Wo werden in Baden-Württemberg und im Bund die Industrie- und Gewerbebrachflächen koordiniert? Welche Informationssysteme zur Entscheidungsfindung der Flächennutzung gibt es und wie werden sie genutzt? Im Sinne der Agenda 21 würde dies dem Auffinden der Brachflächen helfen. 

Maßnahmen
(a)
Maßnahmen im Bereich des Managements
Entwicklung unterstützender bodenpolitischer Strategien und Instrumentarien
10.6 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und internationaler
Organisationen sicherstellen, daß durch eine entsprechende Bodenpolitik und ein bodenpolitisches
Instrumentarium eine optimale Flächennutzung und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen
erreicht wird. Besondere Beachtung gebührt dabei der Rolle landwirtschaftlich genutzter Flächen. Zu diesem
Zweck sollen sie
a) die Grundlage für eine integrierte bodenwirtschaftliche Zielbildung und Zielformulierung auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene schaffen, die auch ökologische, soziale, demographische und wirtschaftliche
Aspekte berücksichtigt;
b) Handlungskonzepte entwickeln, die eine nachhaltige Flächennutzung und Bewirtschaftung der
Bodenressourcen unterstützen und den vorhandenen Bestand an Bodenressourcen, demographische Aspekte und
die Interessen der örtlichen Bevölkerung berücksichtigen;
c) den ordnungspolitischen Rahmen einschließlich Gesetzen, Rechtsverordnungen und Vollzugsverfahren
überprüfen, um herauszufinden, welche Verbesserungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Flächennutzung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen und zur Einschränkung der Überführung produktiver Ackerflächen in andere Nutzungsformen erforderlich sind;
d) wirtschaftspolitische Instrumentarien einsetzen und institutionelle Mechanismen und Anreize schaffen, um
eine optimale Flächennutzung und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen zu unterstützen;
e) das Prinzip der Verlagerung der politischen Entscheidungsfindung auf die unterste Ebene der öffentlichen
Verwaltung im Sinne eines wirksamen Handelns und eines auf kommunaler Ebene ansetzenden Konzepts
fördern.

OK, Rechtsnormen wurden angepasst. Dann aber ignoriert! Die Umnutzung von Ackerflächen in andere Nutzungsformen soll aber eingeschränkt sein!
Die Verlagerung der politischen Entscheidungsfindung auf unterste Ebene, war nix. Egoistische und im Wettbewerbsdenken feststeckende Kommunen haben nicht verantwortlich gehandelt. 
Wirtschaftspolitische Instrumentarien zur optimalen Flächennutzung einsetzen → Regionalpolitik,Raumordnung!

 

HIer weiter
Ausbau von Planungs- und Managementsystemen
10.7 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler und internationaler
Organisationen Planungs- und Managementsysteme überprüfen und gegebenenfalls verbessern, um die
Einführung eines integriertes Ansatzes zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollen sie
a) Planungs- und Managementsysteme einführen, die eine bessere Integration von Umweltkomponenten wie etwa
der Luft, des Wassers, des Bodens und anderer natürlicher Ressourcen ermöglichen, wofür die
landschaftsökologische Planung (LANDEP) oder andere beispielsweise auf einzelne Ökosysteme oder
Einzugsgebiete bezogene Ansätze herangezogen werden;
b) strategische Strukturen einführen, die eine Integration von Entwicklungs- und Umweltzielen ermöglichen; als
Beispiele sind Systeme der nachhaltigen Sicherung der Lebensgrundlagen, die ländliche Entwicklung, die
Weltstrategie zur Erhaltung der Natur/Caring for the Earth, der basisorientierte Umweltschutz (primary
environmental care - PEC) und andere zu nennen;
c) eine Rahmenstruktur für die Flächennutzungs- und Raumplanung schaffen, innerhalb derer fachspezifische und
detailliertere sektorale Pläne (beispielsweise für Schutzgebiete, die Landwirtschaft, Wälder, Wohn- und
Siedlungsbereiche, die ländliche Entwicklung) ausgearbeitet werden können; des weiteren sollen sie
sektorübergreifende Beratungsgremien einrichten, um die Projektplanung und Projektdurchführung zu
rationalisieren;

In Ba-Wü nur „Programme“.
OK , öffentliche Beteiligung. Dort jedoch Wegwägung
Welche Systeme gibt es dann zur nachhaltigen sicherung der Lebensgrundlagen? 
Rahmenstruktur zur Planung gibt es, Landschaftspläne werden jedoch für die Schublade erstellt. Wenn auf Acker gebaut werden soll, wird FNP geändert.

Bewußtseinsbildende Maßnahmen !!!!!
10.9 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit nationalen Institutionen und
Interessengruppen und mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen bewußtseinsbildende Maßnahmen durchführen, um der Bevölkerung die Bedeutung einer integrierten Flächen- und Bodenressourcenbewirtschaftung und die dem Einzelnen und den gesellschaftlichen Gruppen dabei zufallende Rolle vor Augen zu führen und verständlich zu machen. Parallel dazu sollen entsprechende Mittel bereitgestellt werden, um optimierte Methoden der Flächennutzung und der nachhaltigen Bewirtschaftung einzuführen.

Was ist aus den  geforderten bewußtseinsbildenden Maßnahmen geworden, um der Bevölkerung (inkl Landesregierung, untere Verwaltungsebenen, Politiker, Gemeinderäte, Bürgermeister, Unternehmer) die Bedeutung einer integrierten Flächen- und Bodenressourcenbewirtschaftung vor Augen zu führen und verständlich zu machen? 

(c)
Entwicklung der menschlichen Ressourcen
Verbesserung der Aus- und Fortbildung
10.16 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunalbehörden,
nichtstaatlichen Organisationen und internationalen Institutionen die Entwicklung der menschlichen
Ressourcen fördern, das für eine nachhaltige Planung und Bewirtschaftung der Flächen und Bodenressourcen
benötigt wird. Dies soll in Form von Anreizen für örtliche Initiativen und durch Erweiterung der lokalen
Managementfähigkeiten, insbesondere bei Frauen, geschehen, und zwar
a) durch Bevorzugung fachübergreifender und integrierter Ansätze in den Lehrplänen der Schulen und in der
technischen, fachbezogenen und universitären Ausbildung;
b) durch Unterweisung aller betroffenen Sektoren im integrierten und nachhaltigen Umgang mit den
Bodenressourcen;
c) durch Unterweisung von Gemeinschaften, entsprechenden Beratungsdiensten, auf kommunaler Ebene tätigen
Gruppen und nichtstaatlichen Organisationen in Bodenbewirtschaftungsmethoden und -konzepten, die andernorts
bereits mit Erfolg eingesetzt worden sind.

Menschen ausbilden. Unterweisung im Nachhaltigen Umgang mit den Bodenressourcen: Aktuell sind Behörden eher Helfershelfer zum legalisierten Verschleiß denn Wächter für die Böden. Es braucht Lehrpläne und Ausbildung zum nachhaltigen Umgang