Fotostrecke: Fertigstellung mit Verbauung, Umfahrung, Illusionen

An verschiedenen Stellen auf Zabergäu 2040 wurde die Diskrepanz zwischen verklärter Weinlandschaft und tatsächlicher intensiver industriellen Vernutzung des Zabergäus dargestellt. Nun hat im Sommer 2023 Layher sein Werk bekommen, der massive Eingriff in die offene Landschaft mit der monströsen Fabrik ist vollbracht. Opportunisten,  Wachstumsgläubige, Fans von qualmenden Fabriken und des Gigantismus dürfen nun mit dem  unästhetischen Bereich zwischen Frauenzimmern und Botenheim leben. Die Zaghaften und um ihren guten Ruf Furchtsamen können nur noch die Bilder des einst idyllischen Zabergäus im Kopf bewahren oder mit Scheuklappen durch die Landschaft gehen/ radeln.

Alptraumland vs heile Welt NeckarZaberTourismus
Illusionen
Der Preis für Stärke der Region - Richtest Layher Werk 3

 

Vier Blöcke, teils mit Beschreibungen der Bilder, aufgenommen 15.6.2023. Jeweils Vorschaubild anklicken zum Start des Albums.

Dauerhafte Umfahrung und Verbauung

Mit dem Fahrrad auf dem Römerweg geradeaus durch Feld und Flur gibt's nicht mehr. Layher seine Monsterfabrik steht im Weg.

Illusion Tourismuslandschaft. Schachteln in der Landschaft zum Glas Rotwein

Auf dem Michaelsberg mit "der schönsten Weinsicht", "Aussichtsplattform Brackenheim, Freilichtanlage Wüstung Niederramsbach. Und immer wieder: Gewerbeschachteln im Blick oder direkt daneben

Zwangsrenaturierung Fürtlesbach längs der Fabrik

Minibachlauf erhält mäandrierendes Bett. Dies war jedoch selbst ein Eingriff in den Lebensraum geschützter Arten (Steinkrebs, Groppe). Da die Wassermenge gering ist, ist bei Verlängerung des Bachlaufs durch Mäander ein Sauerstoffverlust, Erwärmung und Verschlammung wegen geringerer Fließgeschwindigkeit zu befürchten.

Regenrückhaltebecken  - eine technische Anlage, kein Biotop

Das Regenrückhaltebecken wurde als hochgelegene technische Anlage angelegt. Damit war es zur Grundfläche der Fabrik hinzuzurechnen. Büro Käser rechnete aber nur mit der Baufläche (11,23 ha) und reduzierte diese Netto-Fläche nochmals durch Multiplikation mit der Grundflächenzahl 0,8. Denn mit daraus resultierendem Wert von 9 ha als zulässige Grundfläche war für die Beteiligten keine UVP erforderlich. Siehe UVP und Berechnung der zulässigen Grundfläche

Es entstand also nördlich des Parkhauses nochmal eine tote Fläche.