Papiertiger Biodiversitätsstärkungsgesetz 2020

Die als "Biodiversitätsstärkungsgesetz" bezeichnete baden-württembergische Gesetznovelle trat am 1. August 2020 in Kraft und betraf Änderungen in den Landesgesetzen. Dem Jubel um das Biodiversitätsstärkungsgesetz konnte sich Zabergäu2040 nie anschließen, da die Autoren die Hintertürchen und Unbestimmheiten gesehen haben. Die Kretschmann-Regierung hatte die Bewegung zur Rettung der Insekten geschickt eingefangen und am Ende die Ernsthaftigkeit unterlaufen. Auch die Neuerungen im NatSchG zum Schutz der Streuobstwiesen wurde mit der Möglichkeit zum Ausgleich zum Papiertiger. Die Naturschutzverbände hatten sich unter der grünen Landesführung über den Tisch ziehen lassen, bevor "Rettet die Bienen" so richtig schön laut und in der Bevölkerung breite Wirkung hätte enfalten können. Kein Naturschutzgesetz soll doch wirklich ein wirksamer Schutz für Wiesen und Äcker sein. Da schauen Wirtschaft und Kommunen schon drauf. So fehlt es dem Schutz der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg an Durchsetzungskraft.

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) waren natürlich voll des Lobes über den "Meilenstein". Die Biodiversität werde ergeizig gestärkt. Ein Vorbild für den Bund.

Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität

Landesregierung billigt Novelle für ein neues Naturschutz- sowie neues Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, PM 19.6.2020


Wenn der grün gekleidete, CDU-gedrehte MP Kretschmann 2026 endlich weg ist, kann man mit den Grünen vielleicht wieder was anfangen, dann kommt aber Özdemir. So gilt Aber: Naturschutz und Biodiversität nur so weit, wie es die Wirtschaft nicht einschränkt. Bei konkreten Bauvorhaben lassen sich MdLs der Grünen nicht überzeugen, dass die jetzigen Gesetze den Schutzgütern bereits Rechtsverbindlichkeit zuschreiben und nicht regelmäßig mit Wachstumsinteressen überfahren werden können. Der EuGH hat die deutsche Praxis zur Vergrämung von Arten und Zerstörung von Lebensräumen zur Umnnutzung von Flächen auch für ungültig erklärt, das interessiert aber niemanden.

Gesetztexte und Kritik

Naturschutzgesetz, § 33a Erhalt von Streuobstbeständen

(1) Streuobstbestände im Sinne des § 4 Absatz 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1 500 m2 umfassen, sind zu erhalten.

 

(2) Streuobstbestände im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Nutzung sowie Pflegemaßnahmen sind keine Umwandlung.

 

(3) Umwandlungen von Streuobstbeständen im Sinne des Absatzes 1 sind auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt vorrangig durch eine Neupflanzung innerhalb einer angemessenen Frist.

 

Natürlich genehmigen die Behörden für sich selbst! Umweltverbände sollten nicht darauf hineinfallen, dass Streuobstwiesen größer 1500 qm nur mit behördlicher Genehmigung gerodet werden dürften. Die Kontrolle durch höhere Verwaltungsebenen funktioniert nicht, da die höhere die untere fragt, ob alles Rechtens ist. Die untere sagt Ja, das Ja wird dann von der oberen Behörde an die Beschwerdeführer weitergegeben!
Das überwiegende öffentliche Interesse ist immer das verdammte Wachstum. Weil Wohlstand mit Wachstum gleichgesetzt wird. Auch wenn die letzten natürlichen Lebensgrundlagen aufgezehrt werden.
Der Ausgleich wird möglich sein, solange grüne Etiketten im Bebauungsplan mit Nistkästen, Ersatzbäumchen, verdichteten Revieren möglich sind. Der Mikrokosmos der gefällten Bäume mit Wiese, Wurzeln, Stamm, Krone, Blüten, Fallobst wie auch der Verlust der bestehenden Wiese insgesamt wird nicht gesehen. Der erholsame Faktor einer großen zusammenhängenden ausgedehnten  Streuobstwiese sowieso nicht. Damit sind Streuobstwiesen quasi noch immer nicht geschützt.
Ebensowenig werden regelmäßig Rio 1992, SDG17 ff in der Abwägung bei Verfolgung des Wachstsumsinteresses beachtet.

 

In der Praxis stellen ist die Landratsämter dann so dar, als ob der Erhalt einer Streuobstwiese ein eigenes Interesse der Naturschützer sei, das sonst über das öffentliche Interesse der Kommune zum Erhalt von Arbeitsplätzen gestellt würde. Es ist aber mindestens ebenso demokratisch manifestiertes öffentliche Interesse, dass die Streuobstwiese erhalten bleibt! Dieses öffentliche Interesse ist als Folge des Volksbegehrens "Rettet die Bienen", in 2020 in §33a Naturschutzgesetz als Teil des Pakets Biodiversitätsschutzgesetz geschrieben worden. Streuobstwiesen sollten von nun an erhalten werden und besonderen Schutz genießen. Die Kretschmann-Regierung war aber so schlau, eine Hintertür einzubauen. Denn ein Ausgleich ist möglich! Diese Hintertür müssen BUND und NABU wahrhaben und sich nicht wundern, wenn weiter gerodert wird. Wenn das öffentliche Interesse wie im Fall Bretten - und in der Regel in allen Fällen  - anders gewichtet wird, kann die Streuobstwiese "umgewandelt" werden. Der Ausgleich muss nur geschaffen werden und der wird ungeachtet der Zerstörung der Wiese und gewachsenen Bäume immer mit neuen Bäumchen geschaffen. Und da hat der OB in Bretten recht, "Wir machen die Ausgleichsmaßnahme". Diese Gesetzeslücke wird schamlos ausgenutzt. Zum Beispiel Bretten

Nachweis wie die Gesetzeslücke "Ausgleich" schamlos ausgenutzt wird: aus der Abwägungstabelle zur Fortschreibung des FNP Besigheim 2020 bs 2035, Behandlung Stellungnahme 2022. Das Landratsamt Ludwigsburg wies auf den drohenden Verlust von Streuobstwiesen in erheblichen Umfang für Gewerbe bei Gemmrigheim hin. Die Verwaltung antwortet platt "Ausgleich wird im Bebauungsplanverfahren geprüft".

Naturschutzgesetz, § 34a Verbot von Pflanzenschutzmitteln in privaten Gärten

(1) In Naturschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen ist die Anwendung von Pestiziden im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 in privaten Gärten verboten.

(2) In Entwicklungszonen von Biosphärengebieten, Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und Naturparken ist die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in privaten Gärten verboten.

(3) Soweit die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zulässig ist, sind die Grundsätze des Landes zum Integrierten Pflanzenschutz gemäß § 17c LLG einzuhalten.

(4) § 34 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.

So könnte man meinen, Pflanzenschutzmittel seien nun in Privatgärten verboten. Sind sie aber faktisch nicht.
Denn sie müssen in Naturschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und
bei Naturdenkmalen liegen. Welcher urbane, städtische, dörfliche Bereich ist das?

2019: Volksbegehren Artenschutz und die grünen Kreuze

Beweggrund für das Volksbegehren Artenschutz ist der  nachgewiesene drastische Rückgang der Insekten. Eine der Studien (2017, Universität Nijmegen) zeigte, dass in 27 Jahren selbst in Schutzgebieten die Masse der Fluginsekten um 75% zurückging (63 Gebiete in Deutschland 1989 bis 2016, SZ Okt 2017 Dramatischer Insektenschwund). Eine weitere Studie der Universität München belegt u. a. am Beispiel Schwäbische Alb, dass es innerhalb eines Jahrzehnts zu einem großen Insektenschwund auf Wiesen und in Wäldern gekommen ist. Zahlenmäßig um ein Drittel und bei der Masse um 67 % in Graslandschaften. Besonders betroffen sind Flächen, die von Ackerflächen umgeben sind. (290 Standorte in 3 Regionen Deutschlands 2008 bis 2017, SZ Okt 2019 Insektensterben innerhalb weniger Jahre). Fazit: Initiativen zur Bewirtschaftung einzelner Flächen bringen nichts. Es braucht großflächig angelegte Maßnahmen, insbesondere großflächiger Rückgang des Pestizideinsatzes. Deshalb wurde mit dem Volksbehren ein ordentlicher und runder Gesetzentwurf vorgelegt. Freiwillige Absichtserklärungen haben bislang nichts gebracht.

Nach der erfolgreichen Vorrunde zur Sammlung von Unterstützerunterschriften  im Sommer 2019 wurde das Volksbegehren am 24.9.2019 gestartet. Im Trägerkreis sind u. a. proBiene, BUND, NABU, Demeter, Naturland, AbL, Fridays for Future.

Die freie Unterschriftensammlung läuft bis 23. März 2020 (Achtung! vom Trägerkreis ausgesetzt, siehe unten). Das Volksbegehren wurde auch als amtliche  Sammlung in den Amtsblättern öffentlich bekanntgegeben.

Versand der Unterschriften an: proBiene, Rosenwiesstr. 17, 70567 Stuttgart

Die amtliche Sammlung läuft vom 18.10.2019 bis 17.1.2019.

Der Gesetzentwurf hat Änderungen im Naturschutzgesetz sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz zum Ziel.

Beim Naturschutzgesetz betrifft dies den Erhalt von Streuobstwiesen und Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten.

Beim Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz betrifft dies den Ausbau des Ökolandbaus bis 2035 auf 50% und Halbierung der pestizidbelasteten Flächen bis 2025.

Beim Ökolandbau und Einsatz von Pestiziden wird jeweils auf Normen und Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft/ Europäische Union verwiesen.

Der Gesetzentwurf und öffentliche Bekanntmachung ist untergliedert in

  1. Zielsetzung
  2. geänderte Paragraphen
  3. Begründung

Nachfolgend die Bekanntmachung im Amtsblatt für Güglingen und Pfaffenhofen

770000 Unterschriften müssen zusammenkommen, dann muss sich der Landtag damit befassen. Wenn der Gesetzentwurf nicht unverändert übernommen wird, entscheidet ein Volksentscheid mit einfacher Mehrhheit.

Eine Initiative die tatsächlich das Zeug hätte, an den bestehenden Verhältnissen etwas zu ändern, bleibt natürlich nicht unerwidert und wird massiv angegriffen. Grüne Kreuze wuchsen auch auf Feldern im Zabergäu. Ungeachtet, dass das Volksbegehren von progressiven Bauernverbänden als praxistauglich bescheinigt wurde, es real exisitierende Demeterbetriebe und ABL-Bauern gibt, wurde vom Rukwied-Bauernverband und den Grün-Kreuz-Bauern der Teufel an die Wand gemalt, wenn das Volksbegehren erfolgreich wird, würde das den Tod der Betriebe bedeuten.

Dabei ist das Höfe-Sterben, gerade auch unter Mitwirkung der CDU und des Rukwied-Bauernverbands in vollem Gang. Für die Trimmung auf Export, Massenproduktion, Industrialisierung mit Agrokonzernprodukten zur Agrarfabrik. Wachse oder weiche ist das Credo.

Außerdem läuft die Landwirtschaft mit der Verringerung der Bodenfruchtbarkeit durch Pestizide, synthetischem Dünger und Monokulturen in eine Sackgasse.

Die Bauern sind mit den grünen Kreuzen der Kampagne eines Agro-Chemie-Lobbyisten aufgessesen, der sich kumpelhaft "Bauer Willi" nennt.

Axel Mayer vom BUND südlicher Oberrhein hat dazu auf mitwelt.org die erhellende Seite:

mitwelt.org - Bauer Willi und die Agro-Chemie-Lobby

SZ - Grüne Kreuze und die Wahrheit über Bauer Willi
Mit Klick auf die Bilder unten kommt man zum Text. Dabei wird auch die Versiegelung für den Siedlungsbau angemahnt. Bei diesem Punkt treten die Bauern gegenüber Bürgermeistern und Wirtschaft aber nicht so entschlossen auf und lassen Gewerbe- und Wohngebiete gewähren.


Getrieben von Bauer Willi, CDU und Rukwied-Bauernverband: Konsensgesetzentwurf Dez 2019

Getrieben von den grünen Kreuzen des Agro-Chemie-Lobbyisten Bauern Willi und der CDU ließ sich der Trägerkreis (voran BUND, NABU, proBiene) bereits im Oktober 2019 von der Landesregierung, vertreten von Landwirtschaftsminister Hauk (CDU) und Umweltminister Untersteller (Grüne) an den Verhandlungstisch führen. Die Landesregierung legte ein Eckpunktepapier vor, das Stand 28.12.2019 in einen

Entwurf zum Biodiversitätsstärkungsgesetz mündete. Während der Verhandlung hat sich der Trägerkreis bereit erklärt, die Unterschriftensammlung auszusetzen. Die Stimmungsmache mit den grünen Kreuzen läuft aber unbeeindruckt weiter.

Die BUND Jugend Baden-Württemberg informiert zum aktuellen Stand, lädt aber auch zur weiteren privaten Sammlung ein.

Axel Mayer vom BUND Regionalverband südlicher Oberrhein hat zu den Hintergründen des Volksbegehrens und Bewertung des Konsenses folgende Seite

Volksbegehren Artenschutz - brauchen Deine Enkel noch Schmetterlinge?

Interessen der Agrokonzerne und Rukwied-Bauernverband, 6. Artensterben der Erdgeschichte, Insektensterben, Höfesterben, Folgen des unbegrenzten Wirtschaftswachstums im begrenzten System Erde, Antworten auf Fragen wie der Möglichkeit von Rapsanbau unter den Bedingungen des Volksbegehrens.

Kritische Betrachtung des Eckpunktepapiers/ Konsensgesetzentwurf (Biodiversitätsstärkungsgesetz)

von Matthias Böhringer

Der Trägerkreis bewarb im Herbst 2019 das Eckpunktepapier der Landesregierung als "ordentlichen Vorschlag". Dieser mündete im Konsensgesetzentwurf. Dass ein "ordentlicher Vorschlag auf den Tisch gelegt wurde", kann ich nicht folgen. Ordentlich und rund ist der Gesetzentwurf des Volksbegehrens. Beim Eckpunktepapier frage ich mich einerseits, warum dann soviel Aufhebens um das Volksbegehren gemacht wird (z.b. §33 Verbot der Zerstörung Streuobstwiesen wird ja übernommen, ähnliche Anteile ökologischer Anbau zum Ziel), andererseits stößt einiges sauer auf:

 

 

Auf dem Verhandlungstisch liegen nun Blühstreifen, die aber aus dem Denkansatz kommen, dass man vor Jahren einen Ausgleich zu der ausgeräumten Monokultur ohne Kamille im Feld und Hecken und Bäumen wollte. Da war das Artensterben durch Spritzmittel so noch gar nicht im Blickfeld.

Sehr viele Leserbriefe in der Heilbronner Stimme sehen es richtig: Es bringt nichts, wenn ums Feld Blühstreifen von der Bewirtschaftung ausgenommen werden, wenn innerhalb weiter in diesem Maße gespritzt wird. Denn so wird es kommen, wenn es zwar das Ziel gibt, die chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40% - 50% zu reduzieren, dies aber mit dem Mittel der integrierten Landwirtschaft mit Verweis auf den neu gefassten §34 Bundesnaturschutzgesetz vorwiegend in Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Kern- und Pflegezonen von Bioreservaten stattfinden soll.

2019 stellte das Bündnis für enkeltaugliche Landwirtschaft eine Studie zur Verbreitung von Pestiziden in der Luft vor. Dies Luftfracht entsteht nicht einmal unmittelbar durch das aussprühen, sondern durch Staubverwehungen.

[rechts anklicken zum vergößern]

Das Umweltinstitut München e. V. wirbt für ein systematisches Monitoring der Pestizide in der Luft. Nachdem eine erste Studie im Vinschgau eine dauerhafte Belastung und Luftfracht über Kilometer weite Distanzen belegte, läuft mit der Kampagne "Vom Winde verweht" das Messprojekt in Deutschland


Pestizide, Agrokonzernprodukte bringen die Landwirte in Abhängigkeit der Agrokonzerne, kosten viel, machen krank und schädigen zudem das Bodenleben, die Bodenfruchtbarkeit nimmt ab. Inzwischen gehen viele Bauern den Weg der Loslösung und schenken Augenmerk der Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Statt euphemistisch von "Pflanzenschutz" zu reden müssen mit fruchtbarem Boden die Pflanzen gestärkt werden.

Zabergäu2040 hat dies auf der Seite Lebendige Ressource Boden mit Verweis auf den Bodenatlas der Heinrich-Böll Stiftung herausgearbeitet.

Auch die Wortwahl und dahingestellte Axiome kritisiere ich. Zusammenfassend folgende Punkte

- Welche Anstrengungen zur Verhinderung des Artensterbens wurde unternommen wie behauptet wird?

- Sind die real existierenden Demeterbetriebe und ABL-Bauern eine Fata Morgana? Laut Eckpunktepapier kann es die nicht geben.

- Der Gesetzentwurf hat klare Aussagen, beruft sich in Bezug auf Ökolandbau auf Gesetze und Richtlinien der EU. Wo ist der wischiwaschi-Begriff "Integrierter Pflanzenschutz" definiert?

- Wieso bekämpft man bis hoch zum grünen Ministerpräsident ein Volksbegehren, wenn der Kompromiss gar eine "Weiterentwicklung" sein soll? Der Verzicht auf Pestizide in Privatgärten schließt das Volksbegehren ja nicht aus. §2b zum Landwirtschafts- und Kulturgesetz hat die Reduktion der Pesitizide auf 50% im Landwirtschafts-, Siedlungs ,- und Verkehrsbereich zum Ziel. So macht die CDU mit Kretschmann also PR

- die Reduktion des Pestizideinsatzes laut Gesetzentwurf soll auf allen Flächen zu 50% erfolgen. Das Eckpunktepapier reduziert das auf die Menge. Der Durchschnitt soll  in Richtung Schutzgebiete verschoben werden (Verweis auf neugefassten §34 Bundesnaturschutzgesetz). Dann weiter so auf den übrigen Flächen? Der Gesetzentwurf will überall Reduktion, in den Schutzgebiete völliger Ausschluss auf grund der Tatsache, dass selbst in Schutzgebieten in 27 Jahren die Fluginsekten um mehr als 75% dezimiert wurden. Laut Gesetzentwurf sollte in Ruhe durch Fachbereiche , Behörden , Bauern usw eine Strategie bis 1.1.22 erarbeitet werden. Was ist daran so schlimm?

- Was nützen Refugialflächen (Blühstreifen und Hecken) wenn im Feld / Plantage weiter gespritzt wird?

- Ständig wird von Pflanzenschutz gesprochen, nirgends kommt die Förderung der Fruchtbarkeit vor. Es ist erwiesen, dass die Pestitzide , z.b. Glyphosat das Bodenleben kaputt machen und die Pflanzen schwächen. Dann kommen wieder Pilze auf und die Pflanzen sind für Schädlinge geschwächt. Im Teufelskreis wird dann noch mehr gespritzt.

Der biodynamische Ökolandbau hat die Stärkung von Boden und Pflanzen im Sinn. Intelligente Methoden mit Kuhhörnern und Agroforstwirtschaft.

- Der Schutz der Streuobstwiesen wurde natürlich wieder mit der Möglichkeit der Genehmigung von Umwandlung  und "Ausgleich" aufgeweicht. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah Ausnahmen nur aus Gründen der Verkehrssicherheit vor. Büro Käser wird dann wieder die Begründung zur Ausnahme liefern und den Ausgleich schaffen.

- Wir brauchen einen anderen Markt statt Massenpflanzenhaltung. Die Lebensmittel müssen nicht günstig für Geringverdienende Sein, das Lohnniveau und Mindestlohn muss gesteigert werden.

- Wer greift Herrn Rukwied als Mitverursacher des Höfesterbens an? Der konventionelle Bauernverband trägt doch genau jene CDU-Politik mit, die für den Exportwahnsinn und gesteigerte Produktion zum Höfesterben führt. Wachse oder weiche lautet die Devise, bei schwindender Fläche. Immer größere Strukturen ist die Antwort auf die geringere Wertschätzung von Lebensmitteln im deutschen Einzelhandel. Genormte Masse statt Klasse.

Europäische Bürgerinitiative "Bienen und Bauern" retten

Das Umweltinstitut München e. V. bewirbt seit November 2019 die Europäische Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten".

Hintergrund ist auch hier die Krefelder Studie mit dem Nachweis des drastischen Rückgangs der Fluginsekten um mehr als 75%.

Es wird der EU-weite Ausstieg aus der Anwendung der chemisch-synthetischen Pestizide und eine gesunde kleinbäuerliche Landwirtschaft gefordert. Das soll 2035 soweit sein, bis 2030 Reduktion um 80%. Wiederherstellung der Ökosystem auf landwirtschaftlichen Flächen.

 

 

Realsatire Grüne Kreuze angesichts Flächenfraß für Industrie und Wohngebiete

Auch im Zabergäu ließen sich die Bauern von der Agrokonzernlobby und Rukwied-Bauernverband vereinnahmen und stellten die grünen Kreuze auf, weil das Volksbegehren Artenschutz angeblich gegen ihre Interessen gerichtet ist und ihr Existenz gefährden würde. Wenn aber ein Unternehmen und Bürgermeister daher kommen, auf einen Acker für "will-haben" zeigen, lassen die Landwirte sich schnell kaufen. Selbst wenn es mal Einwände gibt wird sich im Verfahren zum Bebauungsplan "einvernehmlich geeinigt". Warum stehen die Bauern nicht mit dem BUND zusammen und prangern laut und standhaft an, auch gegen Layher und dem Zweckverband, was auf ihrem an den Kreuzen genagelten Papier steht? Nämlich der Lebensraumverlust durch Siedlungsbau und Landschaftszerschneidung.

Axel Mayer, BUND südlicher Oberrhein
Axel Mayer, BUND südlicher Oberrhein

maboeh, 30.12.2019