Schönrechnerei Ökokontoverordnung an Bspl Zabergäu illustriert

aus dem Vortrag der LINKE zur Landtagswahl Feb 21

Die Heilbronner Stimme lobpreist im Wochentakt neue Gewerbegebiete und Wohngebiete.

Damit diese großen Eingriffe möglich sind, müssen sie ausgeglichen werden.  Ausgleich ist in Anführungsstrichen zu setzen, denn es geschieht nicht das was man erwarten würde: "Wo eine Fläche versiegelt wird, wird eine andere entsiegelt"

 

Das Baugesetzbuch verlangt den Ausgleich und verweist auf die Ausgleichsregelung im Bundesnaturschutzgesetz, die dort in §§13 folgende geregelt ist. Diese hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu erhalten.

Es gilt danach das Vermeidungsgebot und das Verschlechterungsverbot. Wo also der Eingriff nicht vermieden werden kann, soll er kompensiert werden, so die schöne Grundidee.

 

Um die Eingriffe und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bilanzieren zu können, orientiert man sich in Baden-Württemberg an der Ökokontoverordnung des Landes. Das Modell gibt es bereits seit Ende der 1990er, 2011 wurden Ökopunkte  handelbar.

Die Ökokontoverordnung enthält einen Katalog über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen.

Der Eingriff kann also bereits mit innerhalb des Bebauungsplans festgesetzten Maßnahmen ausgeglichen werden, oder man kann auf ein Ökokonto zurückgreifen, wo vorzeitige „Aufwertungen“ angerechnet wurde. Die Währung sind die Ökopunkte.

 

2017-2019 wurde die vorgeschriebene Evaluierung der Ökokontoverordnung vom beauftragten PAN Planungsbüro durchgeführt. An dessen Seite wurde ein Beirat gestellt. Selbst mit dem gemischten Gremium aus Ministerien, Behörden, kommunalen Landes-verbänden, Naturschutzverbänden, beruflichem Naturschutz, Forst- und Land-wirtschaft, Fachbüros, Maßnahmenträger, Wirtschaft und Wissenschaft kam die Ökokontoverordnung nicht gut weg.

Die Zustimmungsbehörden sagten, dass die Ausgangswerte in der Regel zu gering und die Zielwerte zu hoch angesetzt werden.

Zum Abschlussbericht 2019 behauptete jedoch Staatsekretär André Baumann, ehemaliger NABU-Landesvorsitzender „Das Ökokonto hat sich bewährt“

 

Das Ökokonto funktioniert eben nicht. Die Kompromisse suchende Politik schuf keine wirksame Bremse gegen weiteren Verschleiß. Der gut gemeinte marktgläubige Ansatz ist gescheitert.

Der ehemalige Vorsitzende des BUND Südlicher Oberrhein, Axel Meyer sagt zu diesem Ablasshandel : "Wir werden  in Zukunft irgendwann erleben, dass alles zubetoniert ist, aber selbstverständlich naturschutzrechtlich korrekt ausgeglichen wurde."

 

Die Ökopunkte-Rechnerei beschleunigte Flächenfraß und Zerstörung, da in Tabellen, Plänen und grünen Visualisierungen die Eingriffe nicht mehr so krass daherkommen. Viele Ausgleichsmaßnahmen werden aber nicht wirklich wie verkauft umgesetzt (25%), vieles verkümmert (50%), viel Grün kaschiert nur  die Gewerbeschachteln und langweiligen Wohngebiete. Selten kommt diese dem Wert und Eindrücken der offenen Landschaft gleich.

Ein Trick ist auch, den Bestand für das "weiter so" abwertend zu beschreiben, um sagen zu können, "nicht so schlimm wenn noch was dazu kommt, da kann nicht nicht mehr viel kaputt gemacht werden" statt zu sagen "Jetzt ist aber gut".

Vorauseilend bereiten die Kompromisssuchenden den Weg, statt eine Alternative zum weiter so zu fordern. Die Wirtschaftsweise und Siedlungen müssen sich an die Grenzen der Ressourcen anpassen. Stichworte Gemeinwohlökonomie, Postwachstumsökonomie.

BfN: Eingriffsregelung

LUBW: Die Ökokontoverordnung BadenWürttemberg

Umweltministerium BaWü: PM zum Evaluationsbericht, Ökokonto habe sich angeblich bewährt

LUBW: Dokumente zur Ökokontoverordnung - Evaluationsbericht, Ökokontoverordnung mit Zahlenkatalog

Mitwelt von Axel Mayer: Ausgleichsmaßnahmen und Ökokonto - Legaler Betrug?

Beispiel 1: Layher - Werk 3 / Cleebronn - Nur intensiv genutzter Acker?

Es folgen nun 2 Beispiele wie bei fehlenden Flächen immer noch ein Gewerbegebiet oder Wohngebiet in die Landschaft gepresst werden kann. Dabei gerät die Landwirtschaft zwischen den Ansprüchen von Bauboom und Naturschutz. Leider finden die Landwirte den Feind zuoft beim Naturschutz statt zu fragen, wer die Flächen wirklich okkupiert.

Wir blicken hier auf die Flächen zwischen der Winzergenossenschaft Cleebronn-Güglingen und dem Industriegebiet Langwiesen 3 mit dem Klotz vom Logistiklager Taxis bei Frauenzimmern im Frühjahr 2018, nun Baustelle für Layher-Werk 3.
Unbeirrt hielt man ab 2018 an der Realisierung der im Flächennutzungsplan eingetragenen Gewerbeflächen fest, die aus überkommenen Plänen von 1969 entwickelt wurde. Die 3. Feuerverzinkerei mit all ihren Immissionen sollte auf 14 Hektar her. Denn Gerüsthersteller Layher deutet auf die Fläche, weil man wachsen will um neue Märkte erschließen zu können. Es ist schon Realsatire, wenn Geschäftsführer Stöcklein sagt, die Kapazitätsgrenzen seien erreicht. Genauso kann auch gesagt werden, dass die Kapazitätsgrenzen des Naturraums Zabertal mit Stromberg und Heuchelberg mit dem LKW-Verkehr, Flächeninanspruchnahme und Luftverschmutzung erreicht sind.
Wer auf die Freizeitkarte schaut, denkt da geht nicht noch mehr. Doch! Man baut die Fabrik auf den Radweg und verkauft die dauerhafte Umfahrung um eine Fabrik als komfortabel.
Der Römerweg wird in der Freizeitkarte des Neckar-Zaber-Tourismus als „Radweg Württemberger Weinstraße“, „Zabergäu-Weg“ sowie in der Raderlebniskarte Heilbronner Land „Radweg Deutsche Fachwerkstraße“ und „Naturpark-Tour“ ausgewiesen. Vielleicht werden an die Fabrikfassade Weinranken und Fachwerk für das Wein+Fachwerkerlebnis angebracht. Das Tourismusbüro in Brackenheim wird sicher kreative Werbesprüche bereithalten.

Bestandteil eines Bebauungsplans ist der Umweltbericht. Wenn der auf ein konkretes Vorhaben abzielt spricht man vom Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Dort werden der Bestand und die Planung getrennt nach Schutzgütern Boden, Wasser, Klima, Erholung, Biotope und Arten betrachtet und bilanziert.


Im Beispiel 1 wird die  Ackerfläche im Gebiet des Vorhabens Layher Werk 3/ Cleebronn (Langwiesen IV) hinsichtlich der Schutzgüter Boden und Biotope betrachtet. Für beides werden Ökopunkte bilanziert.
Die Agrarkonzerne haben die Äcker im Griff. Wo dann intensiver Ackerbau betrieben wird, das Bodenleben mit der Chemie ziemlich dezimiert ist und die Pflanzen deswegen mit synthetischem Dünger hochgepäppelt und mit Pestiziden steril gehalten werden, hat das Kapital leichtes Spiel nach dem Land zu greifen und zu sagen „Will haben“.
Beim Logistiklager vom Fliesenhändler Taxis, schimpfte man noch, was da für ein Ufo gelandet sei. Das führt nicht etwa zur Aussage, „jetzt ist aber gut“, sondern in einer abwertenden Beschreibung des Bestandeserhebliche Vorbelastung stellen die Gewerbebauten im Gebiet „Langwiesen III“ dar“.

So beschrieb das Umweltplanungsbüro zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langwiesen IV die vom bedeutenden Radweg durchzogene Kulturlandschaft äußert nüchtern.
Man geht da von der potentiellen natürlichen Vegetation eines Waldmeister-Buchenwald im Übergang zu Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald aus. Damit wird intendiert zur Kulturlandschaft mit den Kulturfolgern aus Tier- und Pflanzenwelt notieren zu können: Der potentielle Wald ist im Plangebiet und seiner näheren Umgebung jedoch nicht mehr vorhanden. Hier dominieren anthropogen geschaffene oder überformte Biotoptypen.
Mittel bis hohe Vorbelastung  durch die landwirtschaftliche Nutzung
Und zum Landschaftsbild und Erholungseignung: Das Plangebiet selbst liegt in einer weitgehend ausgeräumten Feldflur, die intensiv ackerbaulich genutzt wird.

Damit redet das Umweltgutachten tausende Jahre Landschaftskultur runter. Da werden sämtliche Kulturfolger und tausende Jahre friedliche Koexistenz mit Flächen zur Ernährung verhöhnt. Mindestens seit der Zeit des römischen Vicus zu Güglingen wurde an der Zaber Ackerbau von seßhaften Menschen betrieben. Sind die Flächen also obsolet weil dort kein Waldmeister-Buchenwald mehr steht? Die intensive Nutzung entsteht aus wirtschaftlichen Zwängen, welche die Region mit entgegenkommender Bauleitplanung für Großstrukturen (LIDL, Kaufland, andere Discounter, Supermärkte) fördert sowie die schwindende Ackerfläche. Die Flächen sollten für eine potentielle ökologische bäuerliche Landwirtschaft gesichert werden.


Immerhin erwähnt:
Einrahmung durch Stromberg und Heuchelberg
ausgeschilderter und gut benutzter überörtlicher Radweg.

Folgende Tabelle und Text dient zum Verständnis der Herleitung des Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut Boden.

Die Ackerböden haben von einer Bodenschätzung Wertzahlen erhalten. Steuerlich relevante Klassen, aber auch bedeutend für die Ressource Boden.
Davon bringt die Bodenzahl die durch Bodenbeschaffenheit bedingten Unterschiede der natürlichen Ertragsfähigkeit zum Ausdruck.
Die LUBW liefert eine Tabelle, um die Bodenzahlen in Wertstufe zu übersetzen. Jede Wertstufe bringt 4 Ökopunkte. Bewertet werden dabei die Eignung als Standort für Kulturpflanzen, als Wasserspeicher und Schadstofffilter/ puffer.

Damit wurde der bestehende Boden mit durchschnittlich 13,95 ÖP pro qm bewertet.


Der Totalverlust der Nichtversiegelten Fläche auf 10,9 Hektar ergab damit einen Ausgleichsbedarf von
1.532.650 ÖP  allein für das Schutzgut Boden.

Bei der Planung für die Fabrik rühmt man sich mit dem größten Gründach weit und breit. Dieses wird wie der Bestand nach Boden und Biotop getrennt bewertet.
Allein als Bodenmaßname rechnete man hier 2 Ökopunkte pro qm Dachfläche mit dünnem 12cm totem Substrat an. Keine Verbindung zur gewachsenen Erde, Regenwürmern und Wasserhaushalt.

Man behauptet, mit dem Oberbodenmanagement wird der Sicherung der Ressource Boden genügt.
Die Ökokontoverordnung rechnet aber nur pauschal 20 cm Bodenauftrag an anderer Stelle an. Damit wird die Verlagerung der humosen Deckschicht gewürdigt. Dafür gibt es 4 ÖP, allerdings mit der Bedingung, dass die Zielfläche weder eine hohe oder sehr hohe Funktionserfüllung besitzen also keine
Bewertungsklassen 3 und 4
In die Rechnung gingen aber 30 cm Abtrag ein. Daraus ergibt sich ein Faktor von 1,5!!
Der Abtrag von 30cm Deckschicht auf 105.639 qm konnte nach der Rechnung auf 158.459 qm aufgebracht werden. Für die um 50% größere Zielfläche gab es pro qm 4 ÖP = 633.834 ÖP, also auch 50% mehr Ökopunkte.

Die Kompensationsmaßnahme Oberbodenmanagement gibt, wie man sieht, den Kommunen die Möglichkeit, ohne großen Aufwand und Interessenskonflikten mit Landwirten Ökopunkte zu generieren.
Der BUND kritisierte in seiner Stellungnahme, dass im Zabergäu wohl kaum Flächen zu finden seien, die eine ganze Wertstufe schlechter und dabei nicht erosionsgefährdet sind. Auftrag dürfe nicht zu Verdichtungsschäden führen. Und wenn man nährstoffärmere Böden finden würde, wäre der Auftrag guten Bodens aus naturschutzfachlicher Sicht eine Verschlechterung.
Zudem wäre mit dem Ab- und Auftrag das Bodengefüge erheblich gestört und erosionsanfällig.
Doch man hört nicht auf die Kritik. Weil man nicht mit der Rechtskraft des Bebauungsplans warten wollte und Layher es eilig hatte, fing man schon mal mit der Buddelei und Abtragen von Erde an. Und es traten genau die Dinge ein, auf die hingewiesen wurde.

Starkregen schwemmte aufgetragene Erde fort, in Teilen konnte nicht die erforderliche Aufwertung erreicht werden und es gab einen Verlust von 130.000 Ökopunkten wegen unsachgemäßer Ausführung beim Bodenauftrag mit Pressen (Meldung 2020).

(In der Endbilanz 2021 Abzug 285.000 ÖP:  - 44.000 für zu hohe Bodenkennwerte, -78.000 für methodische Fehler beim Auffüllen, -58.000 für Einsaat von Hackfrüchten statt Luzerne, -105.000 wegen ungeeigneter Abfuhr da Steinanteil zu hoch)

Die Fehler bei den Annahmen im Entwurf vom Bebauungsplan Langwiesen IV im Sommer 2019 und Durchführung Herbst 2019 erforderte eine Änderung des Entwurfs, Nachkalkulation und erneute Auslegung im Sommer 2020. Was aber nicht einfloss war, dass weit tiefer als die 30 cm mit der Humusschicht gegraben wurde. Humoser Boden und Mineralboden wurden nicht getrennt, sondern völlig durchmischt verladen und auf die umliegenden Äcker ausgebracht. Damit wurden die Böden abgewertet.

Sicher, §202 BauGB fordert die Sicherung des Mutterbodens. Doch wenn Maßnahmen nichts taugen, muss man eben den Flächenverbrauch reduzieren.

Aber das Regierungspräsidium Stuttgart hilft bei der Suche nach Bodenauftragsfläche, auch wenn in der Umgebung entgegen dem Kriterium der Ökokontoverordnung bereits Böden mit hoher oder sehr hoher Bodenfruchtbarkeit vorhanden ist. Es wird auf die Karte der LUBW mit der potentiellen Bodenauftragsfläche verwiesen. 33% der Ackerflächen werden als aufwertungsfähig eingestuft. Da kann also noch viel abgetragen werden.
Diese Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit wird aber vom RP dadurch begründet, dass der Bodenauftrag die Aufnahmekapazität von Wasser verbessere. Damit wird der Boden auf ein Substrat reduziert, der Eingriff in den lebendigen Boden mit Umschichtung und Stapelung nicht berücksichtigt. Bodenfruchtbarkeit wird aber besser mit Verzicht auf Mineraldünger, Förderung des Bodenlebens verbessert.

 

Der Biotopwert der bestehenden Äcker könnte laut Ökokontoverordnung zwischen 4 und 8 bewertet werden. Hier nahm der Umweltgutachter aber den untersten Wert. Damit wurde mit 4 Ökopunkten pro Quadratmeter nur 478688 Ökopunkte angerechnet.

Dabei ging auf der Brachfläche nach den voreiligen Grabungen eine üppige Vegetation auf, dass heißt Potential für Flora steckte im Boden.

 

 

 

Die geplante Fabrik wird dafür schön grün, zumindest im Plan. Man behauptet, dass das Gründach viel besser als der intensive Acker sei. Es sei bei einer derartig großen begrünten Fläche von positiven Effekten auf die Insektenfauna auszugehen.

Hasen hoppeln nicht auf Gründächer, viele Käfer und andere Insekten der freien Flur folgen eben nicht ins Gewerbegebiet und aufs Gründach.

Das fast 5 Hektar große großflächige Gründach wird einem Biotop „Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte“ gleichgesetzt. Das steckt hinter der Biotoptypnummer 35.62.   . Sie erlaubt Ökopunkte zwischen 12  und 15. Man hat den maximalen Wert 15 genommen und immerhin einen Faktor 0,55 angebracht.

Die knallgründargestellte insektenfreundliche Vegetation wird aber unter dem Einfluss von Kaminen, Klimaanlagen, Lüftungen,  Aggregaten stehen. Die Flächen dazu sollen zwar schon berücksichtigt sein.
Viel schlimmer ist aber die Immission. In der Veranstaltung zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem Regierungspräsidium im Güglinger Rathaus im Februar 2020 wurde dargelegt, dass unter dem emittierten Chlorwasserstoff, Folge der Salzsäurebäder für die Gerüstteile, wenig bis nichts wachsen wird.

Fiese Rechnung Zwangsrenaturierung um Industriemonster hinzuklotzen zu können:

Man hat es in den 1960ern / 70ern ganz geschickt gemacht:

  • Bäche (begradrigt, Ufer geglättet und befestigt) kanalisiert,
  • Die Auen zurückgedrängt und die Äcker möglichst nah am Bach und Fluß aufrücken lassen
  •  die Flur ausgeräumt oder wie es euphemistisch heißt bereinigt. Kaum eine Hecke, Strauch oder Baum blieb.
  • Im Zabergäu wurde  zudem das Gelände nivelliert, von der Zaber ausgehend waren die Felder viel welliger.

50 Jahre später bekommt man nun Ökopunkte für das Rückgängig machen von Einschnitten, die sich im Nachhinein sogar schädlich auf die Vitalität der Ackerfrüchte und Bodenfruchtbarkeit auswirkten (z. B. Wasserhaushalt). Damit werden dann ein zweites Mal Eingriffe in die Landschaft ermöglicht. Mit Bau- und Gewerbegebieten wird vernutzt, was schon genug unter einer menschlichen Lebensweise gelitten hat, die sich von den Kräften der Natur entfernt.

 

Das Bild rechts oben zeigt die Zaber im jetzigen Zustand längs des Gebietes Langwiesen IV wo das Layher Werk 3 mit Feuerverzinkerei hinkommen soll. Da ist also schon Natur, wenn auch auf ein schmales Band gestutzt.

 In dem Gewässer fühlt sich die Groppe wohl -  ein kleiner Bodenfisch - , die nach der Fauna-Flora-Habitat –Richtlinie geschützt ist. Diese Art bevorzugt steiniges Bodensubstrat, höhere Fließgeschwindigkeiten mit ausreichend Sauerstoff. Damit ein Indikator, dass die Zaber nicht als Kanal bezeichnet werden kann.

 

Um nun aber das Defizit bei den Ökopunkten ausgleichen zu können, zaubert man mit dem dargestellten Gewässerentwicklungskonzept für das Schutzgut Arten und Biotope 546.175 Ökopunkte. Dabei soll die Zaber aber einem gewaltigem Umbau unterzogen werden, sie würde zwangsrenaturiert.

Das Bachbett soll trockengelegt / verfüllt werden sollen, Hauptsache ein Mäander wird neu gelegt. Damit ist aber abzusehen, dass sich die Fließgeschwindigkeit zu sehr verlangsamt, sich schlammiges Sediment ablagert, die Wassertemperatur steigt und der Sauerstoffgehalt sinkt.

 

Vom Bundesamt für Naturschutz und anderen Stellen wird für Überschwemmungsflächen ohnehin eine natürlichere Entwicklung gefordert. Mindestens ist dann eine extensive Bewirtschaftung/ Landschaftsschutzgebiet angesagt. Wenn die Zweckverbandsgemeinden für einen Naturraum Zabertal stehen würden, können diese Flächen nicht als Ausgleich benutzt werden. Es muss nicht erst offene Flur mit einer Fabrik vernichtet werden.

 

Ohne die Ausgleichsmaßnahme "Krebssperre" konnte so alles in allem für die Fabrik ein Überschuss von 53.856 Ökopunkten bilanziert werden.

 

BfN - Auenzustand, weiterhin großes Potential bei Wiederanbindung Auenflächen (2021)Bundesumweltministerium - den Flüssen mehr Raum geben. Zukunftsaufgabe Renaturierung

Beispiel 2: Gehrn West/ Pfaffenhofen "Da bleiben ja noch Streuobstwiesen"

 

Wir gehen nun die Zaber rauf nach Pfaffenhofen, zum zweiten Beispiel Baugebiet Gehrn West.


Bevor der runde Tisch zum Volksbegehren  Artenschutz in eine Änderung des Naturschutzgesetzes, des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes münden konnte, womit seit 2020 die Rodung von Streuobstwiesen verboten ist, veranlasste BM Böhringer Ende 2019 noch schnell die Rodung für einen neuen  Zipfel Wohngebiet auf 2,5 ha strukturiertem Gelände im Nordwesten Pfaffenhofen.
Dabei ist der Bedarf herbeigeredet. Man wünscht sich ein Plus von 141 Einwohnern und leitete daraus den Bedarf nach mehr Wohnraum ab. Dann meint man noch, dass die Arbeitsplatzschwerpunkte in Güglingen, Brackenheim sowie dem Oberzentrum Heilbronn Wohnraum in Pfaffenhofen erfordern würden, weil das Dorf so attraktiv sei. Mit dieser Begründung könnte der Flächenfraß in die Landschaft immer so weiter gehen, wenn man den Nachfragen pendelwilliger und bauwilliger Berufstätiger nachkommen würde.
Tatsächlich hat Pfaffenhofen nach über 30 Jahren BM Böhringer einen fauligen Ortskern mit vielen Leerständen. Mit einem Dorfsanierungsprogramm könnte Wohnraum in der Größenordnung eines Baugebiets geschaffen werden.

Man redete sich raus, in der Nachbarschaft gäbe es „ausgedehnte“ Streuobstwiesen. Diese sind aber nicht wirklich groß, keine Wanderwege zum durchwandeln, bedrängt von Bioabfall- und Grüngutverwertung Achauer.

Diesem Frevel half auch wieder die Ökopunktebilanzierung:
Von 28 artenschutzrelevanten Obstbäumen mit ausgepägten Strukturen wurde nur auf 10 bis 12 Bäume mit Baumhöhlen eingegangen. Dafür soll es 20 Nistkästen und 10 Fledermaushöhlen geben.
In der Ökopunkte-Bilanzierung tauchte nur noch ein kräftiger Einzelbaum auf für den es 594 Ökopunkte gab.
Auch blieben 41 jüngere, bereits angewachsene Obstbäume völlig unberücksichtigt.
Insgesamt gab es für den Bestand 256.962 Ökopunkte, davon 119230 für die Streuobstwiese, 55000 für Ackerfläche und 50000 für die Fettwiese.
Dagegen erlaubt das Umweltplanungsbüro 61 neue Einzelbäume mit 31720 Ökopunkten = 19,8% der Summe neuer Ökopunkte zu bewerten. Man las aus der Ökokontoverordnung 520 ÖP pro Bäumchen, fast soviel wie der kräftige Einzelbaum mit 148 cm Stammumfang . Die Bäume sollen gemäß Pflanzgebot auf privatem Grund und auch Verkehrsgrün stehen.

 

Hier sehen Sie nun schematisch den Bebauungsplan mit Pflanzgeboten und Maßnahmen für den Artenschutz im angrenzenden Gebiet.
Die geplanten  61 Bäume am Rand und im Innern des Baugebiets werden Siedlungsbäume bleiben. Die Pflanzungen sind nur Inseln wo zuvor eine ausgedehnte strukturierte Landschaft war und werden mit ihrer Wirkung nicht an die Obstbäume auf der ungestörten Wiese heranreichen.
Welchen Wert hat dagegen ein kompletter Obstbaum mit Wurzeln, Stamm, Krone, Frühjahrsblüte, Sommerfrüchte, Fallobst, Laub, Herbstlaub, Baumhöhle, Habitat für unzählige Pilze, Insekten, Vögel, Fledermäuse.?
Da sind  Nistkästen nur eine nette Geste und in vorhandenen Baumbeständen sorgen sie für eine Verdichtung der Reviere und sind keine Ersatz für den Wirkungsbereich eines gewachsenen Baums.
Westlich pflanzte man am unteren Rand einer vorhandenen Streuobstwiese wie auch auf einem Gemeindeflurstück  östlich von Achauer insgesamt 30 Apfel- und Birnen-Hochstammbäumchen.
Einmal als Ausgleichsbäumchen für den Wendehals, zum anderen  bilanzierte man  das als „Neuanlage einer Streuobstwiese“. Das ist schon dreist denn es wurde nur eine bereits vorhandene Streuobstwiese geringfügig ausgedehnt und im anderen Fall eine vorhandene Streuobstwiese innerhalb mit Bäumchen aufgefüllt. Der Wirkungsbereich des Biotoptyps Streuobstwiese wurde  damit nicht vergrößert, während die gerodete Streuobstwiese im Bereich des Bebauungsplans einen weiteren Raum ausstrahlte.
Es gab aber für die beiden Wiesenstücke mit 2.880 m² x 4 ÖP/m² = 11.520 ÖP.
Aus der Bilanzierung des Schutzgutes Biotope, der eben genannten Streuobtwiese und dem beliebten Oberbodenmanagement blieb aber tatsächlich noch ein Defizit von 173000 Ökopunkten.
Da half nun das Ökokonto für 19 Hektar Waldrefugien aus. Die Ökokontoverordnung sieht sogar eine 3%ige Verzinsung vor. Ohne jede Arbeit für den Naturschutz  wuchs das Startguthaben 2012 von 760.000 ÖP auf 919.612 ÖP in 2019 an. Da sich der Bebauungsplan um 1 Jahr verzögerte, generierte die Verzinsung allein in 2018 23600 Ökopunkte, was der Vernichtung eines halben Ackers, eine halben Wiese oder 20 % der Streuobstwiese vom Gebiet Gehrn entspricht.  Hat der Wald nicht auch unter dem Hitzesommer 2018 gelitten wie die Streuobstwiese? Als Teil des Naturparks Stromberg-Heuchelberg gelten für die Waldstücke sowieso bestimmte Nutzungsauflagen, die nicht als Refugien doppelt gerechnet werden dürfen.