Niederschrift zum Erörterungstermin am 27.02.2020 in Güglingen

Langfassung

Az.: 544-8823.81/HN /Layher/Neubau-Cleebronn

Antrag der Wilhelm Layher GmbH & Co. KG

auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. §§ 4, 10 BImSchG


Niederschrift zum Erörterungstermin am 27.02.2020 in Güglingen


Der Erörterungstermin in der Sache Errichtung und Betrieb von Anlagen zum Aufbrin-gen von metallischen Schutzschichten und deren Nebeneinrichtungen bei der Firma Wilhelm Layher GmbH & Co KG in Cleebronn wird um 13.00 Uhr eröffnet. Die Ver-handlungsleiterin begrüßt zunächst die Anwesenden, insbesondere die Einwenderin-nen und Einwender. Als Vertreter der Antragstellerin begrüßt sie:

  • Den Geschäftsführer Herrn Stöcklein,
  • Herrn Göbgen, Projektkoordinator Werk III,
  • Herrn Kohlenberger,

sowie von der Firma Messmer Herrn Messmer und Herrn Lukas, von Viresco, dem Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung Frau Neugebauer, vom Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG Frau Lauerbach und vom Heine + Jud Ingenieurbüro für Umweltakustik Herrn Heine.
Die Verhandlungsleiterin grüßt die Vertreter der Stadt Güglingen und bedankt sich, dass die Räumlichkeiten für die Durchführung des Erörterungstermins zur Verfügung gestellt wurden sowie Herrn Gohm für die organisatorische Unterstützung.
Vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP S) als Genehmigungsbehörde sind anwe-send:

  • Herr Dr. Wilfried Greiner (als technischer Sachbearbeiter)
  • Frau Simone Klenota (als Verfahrensführerin)
  • Frau Julia Hüls (Verhandlungsleiterin und juristische Referentin).

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Die Verhandlungsleiterin stellt die Frage, ob Vertreter der Presse im Saal anwesend sind. Dies ist nicht der Fall.
Zunächst gibt die Verhandlungsleiterin einen Überblick über den Ablauf des Erörte-rungstermins: Nach einer Einleitung und Erklärung seitens der Verhandlungsleiterin werde die Firma Layher ein paar Ausführungen zum Vorhaben machen, bevor die Ein-wendungen im Einzelnen erörtert werden würden. Am Ende werde sie einen Ausblick auf das weitere Verfahren geben.
Es werden einige rechtliche und formale Punkte angesprochen. Die Verhandlungslei-terin bittet hierfür um Verständnis. Die Verhandlungsleiterin gibt folgende Hinweise:
1. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Rederecht steht jedoch nur den Einwen-dern zu, es sei denn, es handelt sich um Verständnisfragen.
2. Über den Erörterungstermin wird eine Niederschrift erstellt, in der v.a. der Verlauf und die Ergebnisse des Termins festgehalten werden.
Deshalb wird gleichzeitig ein Aufnahmegerät laufen, das bei der Erstellung der Niederschrift helfen soll, und dessen Aufnahme später gelöscht wird).
3. Der Antragstellerin ist eine Abschrift der Niederschrift zu überlassen. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, erhalten auf Anforderung eine Ab-schrift der Niederschrift. Es wird gebeten, sich dafür am Ende der Verhandlung in die ausgelegte Liste einzutragen.
4. Es werden nur Einwände erörtert, die das immissionsschutzrechtliche Genehmi-gungsverfahren betreffen. Das sind Einwendungen, die für die Prüfung der Geneh-migungsvoraussetzungen für das konkrete Vorhaben von Bedeutung sind. The-men und Einwendungen zum Bebauungsplan und dessen Verfahren sind nicht Gegenstand der Erörterung. Hierzu folgt gleich noch eine kurze Erklärung.
5. Es werden auch nur solche Einwendungen erörtert, die schriftlich eingegangen sind. Weitere Themen werden heute nicht behandelt, aber dennoch in der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit berücksichtigt.

 

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Es wird kurz der Sachverhalt dargestellt. Die Firma Wilhelm Layher GmbH & Co. KG, Güglingen-Eibensbach beabsichtigt den Neubau eines neuen Werkes mit einer Ver-zinkerei in der Boschstraße 1, Gemarkung Cleebronn. Zur Realisierung wird ein vor-habenbezogener Bebauungsplan "Langwiesen IV" in Cleebronn durch den Zweckver-band Wirtschaftsförderung Zabergäu erstellt. Der Bebauungsplan bezieht sich aus-schließlich auf das oben genannte Bauvorhaben. Für das Vorhaben hat die Firma Layher eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach den §§ 4 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG und Nr. 3.9.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV beantragt.
Es handelt sich um eine „Anlage zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen mit einer Verarbeitungs-kapazität von zwei Tonnen oder mehr Rohstahl je Stunde“. Die neue Feuerverzin-kungsanlage wird über eine Durchsatzleistung von ca. 25 t/h und ca. 120.000 t/a an Rohgut verfügen. Entsprechend der Zuordnung ist für diesen Anlagentyp, gemäß Nr. 3.8.1 der Anlage 1 zum UVPG, eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (z. B. die Baugenehmigung) ein. Das Genehmigungsver-fahren für die geplante Anlage ist nach Maßgabe der immissionsschutzrechtlichen Vor-schriften unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Das Vorhaben wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, auf der Internetseite des RP S, in den Mitteilungsblättern der Städte Güglingen und Brackenheim sowie der Gemeinde Cleebronn und deren jeweiligen Internetseiten am 06.12.2019 bekannt ge-geben. Der Antrag und die Antragsunterlagen lagen im Zeitraum von Freitag, 13.12.2019 bis einschließlich Montag, 13.01.2020 bei der Stadtverwaltung Güglingen, in der Gemeindeverwaltung Cleebronn und im RP S zur Einsichtnahme aus. Einwen-dungen gegen das Vorhaben konnten bis einschließlich 13.02.2020 erhoben werden.
Der Erörterungstermin dient dazu, die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Be-deutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern (§ 14 der 9. BImSchV).
Gegenstand der Erörterung sind gemäß § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV die dem RPS vorliegenden rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das geplante Vorhaben. Das sind in diesem Verfahren:


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154 Einzel-Einwendungen, wobei davon mehrere Einwendungen wortgleich sind. Dadurch reduzieren sich die unterschiedlich formulierten Einwendungen auf 7. Davon wiederum betreffen einige den gleichen Sachverhalt. Alle 154 Einwendungen, die rechtzeitig erhoben wurden, sind Gegenstand der heutigen Erörterung, unabhängig davon, ob die Einwenderin oder der Einwender heute anwesend ist oder nicht.
Der Erörterungstermin ist also kein Entscheidungstermin. Es geht darum, über den Gehalt und die Bedeutung der Einwendungen Klarheit zu gewinnen, damit im Geneh-migungsverfahren keine entscheidungserheblichen Gesichtspunkte übersehen wer-den. Die Erörterung anderer, weiterer gegen oder für das Vorhaben sprechender Ge-sichtspunkte, auch wenn sie für das Genehmigungsverfahren bedeutsam sind, ist von Gesetzes wegen unzulässig. Gegebenenfalls kann gem. § 18 Abs. 3 der 9. BImSchV die Erörterung solcher weiteren Gesichtspunkte nicht zugelassen werden.
Das heißt aber nicht, dass das RP als Genehmigungsbehörde das Vorhaben nicht nach allen erdenklichen Gesichtspunkten prüft. Vielmehr wird das Vorhaben über die vorgebrachten Einwendungen hinaus schon von Amts wegen auf sein gesamtes Ge-fährdungspotenzial überprüft. Es werden alle umweltrelevanten Belange und jede Ge-nehmigungsvoraussetzung mit der gebotenen Sorgfalt betrachtet.
Ein großes Thema in mehreren Einwendungen war das parallel laufende Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und in diesem Zusammen-hang die Umweltverträglichkeitsprüfung. Verfahrensrechtlich sind das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und das immissionsschutz-rechtliche Genehmigungsverfahren klar zu trennen. Die Entscheidung im immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren baut aber auf den Bebauungsplan auf, da im Rahmen dieses Verfahrens geprüft wird, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften –wie z.B. aus dem Bauplanungsrecht- entgegenstehen.
Ebenso verhält es sich mit der Umweltprüfung im Bebauungsplanverfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Wie bereits erwähnt ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen. Geht der immissionsschutzrechtlichen Entscheidung ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans voraus, so ist in dieses Ver-fahren ein Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung zu integrieren.


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§ 50 Abs. 1 S. 1 UVPG schreibt nun vor, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung nach dem BauGB stattzufinden hat. Gemäß § 50 Abs. 3 UVPG beschränkt sich die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgen-den Zulassungsverfahren (dem immissionsschutzrechtlichen) dann auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens. Sie ergänzt also die Umweltprüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.

 

Verhandlungsleiterin: Danke für Ihre Geduld. Gibt es hierzu Fragen?


Auf Frage zum Protokoll: Das Protokoll wird erst mal als Wortprotokoll angefertigt. Bei Versand werden die Namen der Sprecher anonymisiert, also entfernt.

 

Auf Frage zum Datenschutz: Die Einwendungen wurden bei uns gesammelt und werden intern verwendet. Im Bekanntmachungstext wurde auch darauf hingewiesen, dass der Antragstellerin zur Vorbereitung auf den Termin die Einwendungen bekannt gegeben werden. Wenn jemand nicht möchte, dass seine Daten, sein Name genannt werden, hätte man das in seine Einwendung hineinschreiben müssen. Wir haben aber diese Einwendungen im Wesentlichen konzentriert weitergegeben.


Sprecher: Der Bebauungsplan wurde gestern ja nicht verabschiedet. Wir sind in ei-nem Verfahren, das den Bau einer Firma vorsieht. Wenn im Bebauungsplan wesentli-che Änderungen kämen, dann wäre dieses Verfahren eigentlich obsolet. Weil das Vor-haben bezieht sich ja auf den Bebauungsplan, sowohl in Hinblick auf die Ausprägung als auch die Flächenverbräuche. Das verstehe ich nicht ganz. Wie können Sie ein immissionsschutzrechtliches Verfahren für eine Firma durchführen, wo der Bebau-ungsplan noch gar nicht vorliegt, der ja wesentlich geändert werden kann, sodass zum Beispiel unsere Einwendungen vollkommen danebenliegen oder sogar noch intensi-viert werden müssten.


Verhandlungsleiterin: Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren kann grundsätzlich schon beginnen, obwohl ein Bebauungsplan noch nicht erlassen worden ist. Es kann ja auch bei Einvernehmen der Gemeinde ein Vorhaben ohne einen Bebauungsplan, aber dann unter anderen Voraussetzungen, zugelassen werden. Das ist dann das baurechtliche Thema, das hat das Landratsamt als untere Baurechtsbe-hörde in seiner Stellungnahme dann zu erfassen. Wenn seitens des LRA Bedenken bestehen, dann werden wir die berücksichtigen in unserem Verfahren.


Sprecher: Sie können das, aber wir können das nicht. Weil wir wissen es nicht, was da geändert wird oder wie sich das auswirkt. Ich verstehe es nicht ganz. Aber gut, das


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müssen Sie rechtlich prüfen. Nächste Frage: Präklusion. Sie haben sie eben vollstän-dig ausgeschlossen. Wie verträgt sich das mit dem EuGH-Urteil, dass eine Präklusion bis zum Ende, also bis zum Rechtsmittelbescheid, den Sie dann erteilen, möglich ist. Und nur dann eigentlich Einwendungen sinnlos sind, wenn, ich zitiere aus dem Ver-waltungsverfahrensgesetz: Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung erstmals im Verfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt nur dann, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Ich denke, dass hier niemand missbräuchlich oder unredlich irgendetwas vorbringt. Und Sie tun präkludieren, dass das grundsätzlich, was jetzt nicht eingewendet worden ist, auch nicht gilt.


Verhandlungsleiterin: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass die Einwen-dungen, die bisher vorgebracht wurden, im heutigen Termin erörtert werden und alle weiteren Fragen, die jetzt noch neu in diesem Termin aufkommen, die werden nicht Gegenstand dieses Erörterungstermins sein. Sie können gerne noch schriftlich etwas ans RP S schicken, aber für den Erörterungstermin gab es eine Einwendungsfrist, und diese Einwendungsfrist beinhaltet, dass man bis zu dieser Frist die formellen Einwen-dungen vorbringen kann. Wenn weitere Themen auftauchen, dann können die gerne bei uns eingereicht werden, weitere Bedenken. Aber für den Erörterungstermin ist die Grenze das Ende der Einwendungsfrist. Und diese Themen werden wir hier erörtern. Das heißt nicht, dass andere Themen, die Sie jetzt noch einbringen in der Zwischenzeit bis zur Entscheidung über den Antrag -ob er bewilligt wird oder nicht- nicht vorgebracht werden dürfen. Aber diese sind nicht Thema dieses Erörterungstermins. Da werden jetzt nur die Punkte erörtert, die bisher vorgebracht wurden.


Sprecher: Aber in den etwa 50 Verfahren, die ich bis jetzt erlebt habe, davon 30 vom RP des Landes Baden-Württemberg, wurde die Präkludierung so aufgefasst, dass ich gesagt habe: Sagen Sie es, damit die Öffentlichkeit weiß, was Sie vorbringen. Weil alles, was dann passiert, dass was wir Ihnen schreiben werden, das kriegt die Öffent-lichkeit nicht mehr mit. Das kann aber auch relevant sein. Das heißt, für die Menschen relevant sein, und das widerspricht dem Verwaltungsverfahrensgesetz, das eine hohe Transparenz vorsieht. Auch in diesem Verfahren. Das können Sie so handhaben, aber ich habe es bisher so erlebt, dass die gesagt haben, o.k., sagen Sie es, wir werden es nicht erörtern, weil die Gutachter und die Firma ja nicht vorbereitet sind. Das kann ich verstehen. Aber dass wir sie nicht vorbringen können, das verstehe ich nicht.


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Verhandlungsleiterin: Wie gesagt, wir werden sie nicht erörtern. Wenn Sie am Ende noch weitere Themen haben, dann können Sie mir die nennen. Aber, wie gesagt, es werden dann hier von unserer Seite aus um diesen Tisch hier vorne keine Aussagen kommen.


Sprecher: Ja, das ist richtig, das ist ja o.k.


Verhandlungsleiterin: Genau.


Sprecher Fa. Layher: Ich habe noch die Bitte, dass wir vielleicht jetzt einfach mal abwarten und durchgehen, was wir vorbereitet haben und dann wollen wir mal sehen, ob am Ende noch Fragen offen sind. Das ist jetzt akademisch, die Diskussion.


Sprecher: Das sind grundsätzliche Fragen.


Verhandlungsleiterin: Nein, ich leite ja da durch. Sie bekommen an den jeweiligen Stellen Gelegenheit, etwas zu sagen, Fragen zu stellen, soweit es im Rahmen dessen ist, was der Termin und die Vorgaben dafür vorsehen. Und wenn am Ende noch Punkte sind, die Sie loswerden wollen, dann bin ich auch gerne bereit, dass Sie die noch er-wähnen können. Aber erst einmal würde ich doch darum bitten, dass man den Ablauf so beibehält, weil es auch jetzt schon einige Einwendungen sind, die jetzt vorgebracht wurden.


Verhandlungsleiterin an Fa. Layher: Dann würde ich jetzt bitten, dass Sie noch ein paar Worte zu Ihrem Vorhaben sagen.


Sprecher Fa. Layher: Erst einmal herzlich willkommen auch von meiner Seite. Ich hoffe, dass wir heute in der Veranstaltung alle Ihre Bedenken, die Sie geäußert haben, die Sie vielleicht auch noch sonst mitgebracht haben, so weit wie möglich ausräumen können. Ich wollte jetzt einfach nur kurz, damit jeder auch visuell im Kopf hat, über was wir gerade reden, nochmals das Werk vorstellen, wie es dem aktuellen Planungsstand und dann der Ausführung entsprechen soll. Wenn Sie sich das Bild jetzt ansehen, se-hen Sie im vorderen Bereich den Logistikbereich mit dem Lkw-Verkehr. Dann hinten links am Ende der Halle ist unsere Eingangshalle und hier hinten ist die Warenein-gangshalle. Der zentrale Komplex ist die Produktion, das Produktionsgebäude. Und das, auf was wir heute speziell eingehen, ist die Verzinkerei. Das ist der Bereich, der auch etwas erhöht ist um 2 Meter auf die 17 Meter Raumhöhe. Vorne angeschlossen sind dementsprechend Verwaltungsräume, Werkstätten, Übergabehallen etc., also der technische Bereich. Dann in diesem vorderen Bereich haben wir diese große Außen-anlage mit Lagerfläche. Und hinten anschließend, da ist eine Stapler-Ladehalle, um


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unsere E-Shuttle entsprechend zu laden und auch die Schallschutzwand, um den ent-sprechend östlichen Bereich etwas abzuschotten gegen irgendwelche Fahrgeräusche. Und hier vorne ist dann unsere Versandhalle, dort wird dann primär der Versand statt-finden, sowie hier vorne unser Mitarbeiterparkhaus. Der Zugang erfolgt über zwei ge-trennte Zufahrten, hier unsere Lkw-Zufahrt und im unteren Bereich die Pkw-Zufahrt, damit das auch entsprechend getrennt ist und die Verkehrsströme unabhängig vonei-nander laufen können. Zur Ergänzung dann hier unten noch das Regenrückhaltebe-cken. Dementsprechend an der Zaber verortet, dort werden alle Abwässer von den Dächern gesammelt und gefiltert und dann in die Zaber eingeleitet. Gut, das war es dann von meiner Seite. Dankeschön.


Verhandlungsleiterin: So, vielen Dank. Dann würden wir jetzt zu den einzelnen The-men kommen und zu den Einwendungen, die vorgebracht wurden. Nochmals herzli-chen Dank an diejenigen, die Einwendungen vorgebracht haben. Es gibt dieses öffent-liche Verfahren und das ist auch sehr wichtig. Dies zeigt sich auch darin, dass Einwen-dungen vorgebracht wurden und diese Möglichkeit eben genutzt wurde. Es zeigt, was für einen Stellenwert die Öffentlichkeitsbeteiligung hat.


Auf Frage zu einer Einwendung: Wir kommen jetzt gleich zu den einzelnen Einwen-dungen, und wenn Sie sich nicht wiederfinden an irgendeiner Stelle, dann können Sie das gerne am Schluss nochmals erwähnen. Wir haben die Themen jetzt zu Blöcken so zusammengefasst, weil sie sich auch inhaltlich teilweise überschneiden oder zu-sammenpassen. Und am Schluss ist auf jeden Fall Gelegenheit, dass Sie das noch ergänzen, falls Sie sich nicht berücksichtigt sehen. Aus den Einwendungen haben sich wichtige Fragestellungen ergeben und die werden in unsere Entscheidungsfindung einbezogen, und wir möchten jetzt die einzelnen Punkte mit Ihnen durchgehen. Ich würde bitten, wenn jemand eine Frage stellt, dass er sich die Möglichkeit des Mikrofons zunutze macht, so dass dann jeder, auch hinten, versteht, was der Einzelne sagt. Und bitte auch zu Beginn den Namen nennen, sodass wir auch zuordnen können, wer da vor uns ist. Wenn sonst niemand vorkommen möchte, dann können wir auch gerne die Kollegin bitten, dass sie dann das Mikrofon durchgibt.


Sprecher: In welcher Rubrik haben Sie Kaltluftmedium, Kaltluftströme. Weil da steht nur Luftemission, Gerüche und Luftemission, Schadstoffausstoß.


Verhandlungsleiterin: Ich habe es mit drin. Wir gehen jetzt einfach die einzelnen Punkte durch und dann gucken Sie, ob Sie sich wiedergefunden haben.


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Sprecherin: Mein Punkt betrifft alle Punkte. Deshalb halte ich es für sinnvoll, wenn wir es am Anfang machen.


Verhandlungsleiterin: Ich verstehe das. Aber ich würde gerne diese Punkte nach der nicht ohne Grund gewählten Reihenfolge durchgehen. Nicht ohne Grund kommen manche Sachen auch noch am Ende, daher würde ich Sie bitten, dass Sie am Schluss nochmals Ihre Einwendung vorbringen, wenn es das gesamte Vorhaben betrifft.


Sprecherin: Sie wollen also vom Speziellen zum Allgemeinen?


Verhandlungsleiterin: Ich würde gerne diese Reihenfolge durchführen. Dankeschön. Aber nachher gerne. Also befassen wir uns mit den einzelnen Themenblöcken. Das sind erst mal Luftemissionen, Gerüche vorneweg, dann Schadstoffausstoß, das Thema Wasser, im allgemeinen Verkehrsbelastung, der Naturschutz und der Boden, die Thema waren. Und dann noch ein Punkt Verschiedenes. Wir beginnen bei dem Thema Luftemissionen und Gerüche. Da kam als Einwendung die geruchliche Wahr-nehmbarkeit von Chlorwasserstoffgas. Es waren die Bedenken geäußert worden, dass in östlicher Richtung, vor allem bei Ostwind-Wetterlagen eine Grenzwertüberschrei-tung und eine Geruchswahrnehmung möglich wäre. Möchte jemand, der das als Thema vorgebracht hat, hierzu zuerst noch etwas ergänzen? Sonst würde ich direkt dazu etwas sagen. Würden Sie das Mikrofon verwenden, das wäre sehr nett.


Sprecher: Ich bin verblüfft. Chlorwasserstoffgas als Geruch. Das interessiert mich ei-nen Dreck. Das ist tödlich. Und das ist kein Geruch. Unter Geruch verstehe ich eine Geruchsbelästigung durch die Lackiererei, das kann ich nachvollziehen. Aber das hier, das ist wirklich ein Schadstoff. Und zwar ein riesiger. Das jetzt hier abzuhandeln – können wir machen. Wir können jetzt Chlorwasserstoff als Geruch abhandeln.
Nochmals: Ostwind-Wetterlagen mit Grenzwertüberschreitung. Das würde bei dem Schadstoff bedeuten, sie fallen tot um.


Sprecher RP: Eine Kleinigkeit. Chlorwasserstoff wird doppelt behandelt. Das kam un-ter Gerüche und unter Stofflichem. Es wurde auch als Geruchswirkung genannt.


Verhandlungsleiterin: Erst mal zu Geruchswahrnehmung generell. Geruchlich wahr-nehmbar heißt nicht gleich, dass eine Grenzwertüberschreitung vorliegt. Die zulässi-gen Grenzwerte müssen seitens der Firma eingehalten werden und das wird auch vom RP S überwacht.
Sprecher: Ich wollte etwas zur Geruchswahrnehmung sagen, Frau Hüls. Chlorwas-serstoffgas ist ab einer Konzentration von 7 Milligramm pro Kubikmeter Luft wahr-

 

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nehmbar. Und wir haben Werte bis zu 10 Milligramm pro Kubikmeter Luft laut den Un-terlagen vom BImSch-Antrag und somit ist das riechbar. Und das ist vor allen Dingen ein Problem für die ansässigen Weingärtner Genossenschaften.


Sprecher Fa. Layher: Vielleicht darf ich da etwas dazu sagen. Jetzt sind mehrfach schon Grenzwerte zitiert worden und ich will einfach einmal einen Wert nennen. Zu-lässige Emission von diesem Chlorwasserstoffgas ist 10 Milligramm pro Kubikmeter. Und das wird auch regelmäßig gemessen durch den TÜV. Und wir haben 2019 letzt-malig durch den TÜV die Prüfung durchführen lassen. Wir haben ja schon zwei Ver-zinkereien in Eibensbach im Einsatz. Und da wurde jetzt bei der Verzinkerei 1 ein Wert gemessen zwischen 0 und 1 Milligramm pro Kubikmeter. Und in der Verzinkerei 2 war es nicht nachweisbar. Und das hat der TÜV so bestätigt. Und von daher bin ich eigent-lich dankbar für den Hinweis, dass es hier Grenzwerte gibt und dass es eine TA Luft gibt. Und wir unterschreiten die Werte um ein Mehrfaches bzw. es ist nicht nachweis-bar. Und wir haben da auch einen gewissen Ehrgeiz, dass wir uns nicht den Grenz-werten annähern, sondern dass wir auch diesen Abstand in der Verzinkerei 3 haben werden. Wir setzen da die gleiche Technik ein, das gleiche Bedienpersonal. Von daher kann ich das nur bestätigen, dass wir für die Verzinkerei 3 mindestens diese Werte von Verzinkerei 1 und 2 einhalten werden.


Sprecher: Wie wurde das gemessen? Ist das kontinuierlich, über welchen Zeitraum, wurde gemessen? Wurde bei normaler Produktion gemessen? Wie lange?


Sprecher Fa. Layher: Gemessen wurde im Betriebszustand, Auslastung in Prozent, 100 Prozent Auslastung und über einen ganzen Tag. Den HCl-Wert messen wir in Millisievert kontinuierlich. Daneben gibt es die Überprüfung durch den TÜV. Und es wird kontinuierlich die elektrische Leitfähigkeit der Abluft gemessen. Die elektrische Leitfähigkeit ist ein Maßstab, ein Messwert dafür, wie hoch der HCl-Gehalt in der Abluft ist. Und das wird kontinuierlich gemacht, rund um die Uhr, 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Und es wird auch entsprechend dokumentiert.


Sprecher: Die Übertragung der kontinuierlichen Messung erfolgt ans RP, ist das rich-tig?


Sprecher Fa. Layher: Ja.


Sprecher: Gut. Dann beantrage ich, dass das RP diese Messungen durch einen un-abhängigen Gutachter vornehmen lässt. Ich denke, dass das Ihr Gutachter war, der diese Messungen vorgenommen hat.


Sprecher Fa. Layher: Nein, der TÜV.

 

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Sprecher: Na, der TÜV ist für mich auch nicht unabhängig. Ja, da müssen Sie nur mal nach Südamerika gucken, dann wissen Sie, wie vertrauenswürdig der TÜV ist. Ich finde, dass eine Ein-Tages-Messung keine Aussagekraft für irgendetwas hat, sondern es sollten unangekündigte Messungen durch einen unabhängigen Gutachter über ei-nen längeren Zeitraum, z.B. eine Woche, durchgeführt werden.

 

Verhandlungsleiterin: Das RP S ist ja Überwachungsbehörde. Und im Rahmen des-sen, was gemessen wird und auch ansonsten werden regelmäßige Kontrolltermine durchgeführt in regelmäßigen Intervallen. Und es wird auch dann, wenn ggf. irgend-welche Besonderheiten wären, eine Überprüfung durch das RP S stattfinden. Und in-sofern werden wir auch, falls es notwendig sein sollte, entsprechend Maßnahmen er-greifen oder ggf. Sachverständige einsetzen. Aber im Prinzip wird so vorgegangen: Es wird, wie seitens der Firma dargestellt, kontrolliert und das bewegt sich in dem gesetz-lich vorgeschriebenen Rahmen.

 

Sprecher Fa. Layher: Ich möchte das nochmals bestätigen. Das RP S meldet sich nicht bei uns an. Es steht auf einmal unten an der Pforte und geht bei uns in die Ver-zinkerei und überprüft alle Dinge, die wir da tun. Und dazu gehört auch unsere Filter-technik, die dort geprüft wird. Und das passiert ca. drei bis vier Mal im Jahr.


Verhandlungsleiterin: Sofern zu dem Punkt keine Fragen mehr sind – zum Chlor-wasserstoffgas kommen wir später noch einmal – würde ich jetzt zum nächsten Punkt übergehen. Das wären Luftemissionen, die im Zusammenhang mit Schadstoffausstoß stehen.


Sprecher: Ich bin Regionalgeschäftsführer beim BUND. Die Ziffer 5 unseres Einwen-dungsschreibens vom 13.02. bezieht sich ebenfalls auf Geruchsemissionen. Können Sie das nicht unter demselben Punkt abhandeln?
Wir hatten kritisiert, dass Geruchsemissionen in der Umweltverträglichkeitsprüfung von vornherein ausgeschlossen werden mit der Begründung, dass auch bei den Feu-erverzinkereien 1 und 2 solche nicht aufgetreten seien. Nun berichten aber Anwohner, dass gerade im Bereich dieser Anlage häufiger metallischer Geruch wahrnehmbar sei. Das heißt, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung geht da von falschen Vorausset-zungen aus, die brauchen wir nicht zu untersuchen, da gibt es einfach nichts. Wir er-warten, dass untersucht wird, wie häufig wahrnehmbare Emissionen in den benach-barten Siedlungen auftreten können. Man könnte ja durchaus einmal die Verzinkereien 1 und 2 als Testobjekt sozusagen nehmen und prüfen, wie oft dort ein wahrnehmbarer


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Geruch auftritt und das dann aufgrund der Modellierung der Luftströmungen usw. auf diese neue Verzinkerei übertragen.


Verhandlungsleiterin: Vielen Dank. Nochmals als Hinweis: Geruchswahrnehmung heißt nicht, dass der Grenzwert, den die TA Luft vorgibt, überschritten wird. Es kann durchaus sein, dass geruchlich praktisch in der Lebenssituation etwas Metallisches wahrgenommen wird, was aber nicht den Grenzwert tangiert und sich deswegen in-nerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegt.


Sprecher: Es ist mir klar, dass Wahrnehmung nicht mit Grenzwert identisch ist, aber in der Umweltverträglichkeitsprüfung wird der Umstand, dass überhaupt keine weite-ren Untersuchungen zur Geruchswahrnehmung durchgeführt wurden, damit begrün-det, dass bei den Feuerverzinkereien 1 und 2 keine wahrnehmbaren Gerüche aufge-treten seien. Und diese Voraussetzung ist grundsätzlich falsch und damit ist auch die Folgerung falsch, dass man in der Umweltverträglichkeitsprüfung sich nicht um Gerü-che gekümmert hat. Denn da oben gibt es wahrnehmbare Gerüche und das heißt, man hätte auch untersuchen müssen, ob es in der neuen Anlage Gerüche gibt. Jetzt mal unabhängig davon, ob Grenzwerte überschritten sind oder nicht. Das ist ja dann erst das Ergebnis der Untersuchung, ob man eine Grenzwertüberschreitung hat oder nicht.


Verhandlungsleiterin: Möchte von Gutachterseite aus jemand dazu etwas sagen? Für die Umweltprüfung?


Gutachterin: Störende Geruchswahrnehmungen wurden nicht als Problem an uns herangetragen. Es gab keine Grundlage, um Gerüche zu prüfen, weil die Grenzwerte so stark unterschritten werden und weil man eigentlich keine üblicherweise geruchs-spezifischen Geruchsstoffe in einer Verzinkerei hat. Anders als bei einer Milchviehan-lage oder bei einer Kläranlage. Und insofern geht es auch darum, erhebliche Beein-trächtigungen oder Belästigungen zu überprüfen, und das ist bei einer so starken Un-terschreitung von Grenzwerten, dass die Werte im unteren Anzeigebereich liegen, nicht wahrscheinlich.


Sprecher: Wir erhalten diese Einwendung aufrecht. Wir sind der Auffassung, dass aufgrund des Umstands, dass von nicht seltenen Geruchswahrnehmungen im Bereich der bestehenden Verzinkereien berichtet wird, dass in der Umweltverträglichkeitsun-tersuchung auch dieser Punkt beachtet und untersucht werden muss. Und wir bean-tragen, diesen Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung nachzureichen, bevor die Ge-nehmigung erteilt wird.
Verhandlungsleiterin: Wir werden das in unserer Prüfung berücksichtigen.


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Sprecher: Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass ich in der Vergangen-heit, als es um das Bebauungsplanverfahren ging, bereits mehrfach auf die kritische Nachbarschaft mit der Weingärtnergenossenschaft hingewiesen habe. Und ich ver-stehe jetzt nicht ganz die Ausführungen der Firma zur Konzentration von HCl-Gas, da es hier eigentlich um die Wahrnehmbarkeit ging. Und in der Umweltverträglichkeitsun-tersuchung schreibt die Gutachterin, zu HCl-Gas würde es keine Unterlagen geben. Da gibt es sehr wohl Unterlagen. Da gibt es eine VDI-Richtlinie, und zwar 34.51. Und die sollten Sie vielleicht mal lesen.


Verhandlungsleiterin: Dankeschön für den Hinweis. Vielleicht noch zur Irrelevanz-schwelle. Die hatten wir jetzt vorhin schon einmal angesprochen. Ich bitte die Gutach-terin um Angabe, wann so eine Untersuchung gemacht und was untersucht werden muss in Abgrenzung zum Grenzwert. Wann muss so ein Wert oder ein bestimmter Stoff betrachtet werden?


Gutachterin Viresco: Also eigentlich höchstens, wenn die Irrelevanz irgendwann nicht mehr gegeben wäre. Bei Unterschreitung von Irrelevanzwerten kann man aus meiner Sicht nicht von erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Belästigun-gen sprechen, wenn man einmal einen metallischen Geruch wahrnimmt. Das wider-spricht sich aus meiner Sicht.


Sprecher: Entschuldigung. Bezüglich dem HCl-Gas, darf ich da vielleicht mal aus die-ser VDI-Richtlinie 34.51 zitieren? Frau Neugebauer, Sie haben in Ihrer Umweltverträg-lichkeitsuntersuchung geschrieben, es gäbe keine genauen Angaben über das HCl-Gas bei Betrieb. Hier gibt es eine VDI-Richtlinie für Anlagen zur Herstellung und Ver-arbeitung von Chlorwasserstoff. Beschränkung oder Emission. Gasförmige anorgani-sche Chlorverbindungen, soweit die Klasse 1 oder 2 TA Luft enthalten angegeben als Chlorwasserstoff. Massenstrom je Stoff 0,15 kg pro Stunde. Wenn ich das hochrechne, die Stunden, Herr Stöcklein, die Sie im Jahr arbeiten wollen, dann kommen Sie auf ca. 1.100 Kilogramm Chlorwasserstoffgas. Im Umweltverträglichkeitsgutachten sind 12.003 Kilogramm Wasserstoffgas genannt, die emittiert werden sollen. Das ist das Zehnfache. Und deshalb ist da irgendwo ein Fehler. Entweder haben Sie falsch ge-rechnet, haben Sie das falsch dargestellt.


Gutachterin Viresco: Der Fehler liegt tatsächlich bei mir. Und das ist auch bei der Folie, da kommen wir nochmals drauf. Da ist ein Übertragungsfehler passiert. Es wer-den die spezifischen Grenzwerte für die Anlage werden eingehalten und erheblich un-terschritten.


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Verhandlungsleiterin: Zum HCl kommen wir später nochmals. Ich würde mich gerne zunächst an den weiteren Punkten orientieren. Wenn Sie ein bisschen Geduld haben, dann gehen wir doch die einzelnen Punkte durch und dann können Sie zu dem jewei-ligen Punkt ja immer etwas sagen und hier das Wort ergreifen. Ich muss Sie eben nur ein bisschen um Geduld bitten, damit wir die Punkte nacheinander abarbeiten können. Sie sehen in den folgenden Folien jeweils welche Einwendungen wie zusammenge-fasst sind. Der Vorwurf beim Schadstoffausstoß aus der Produktion der Verzinkerei war zunächst, dass keine Berücksichtigung der vorhandenen anderen Emittenten und ihrer Emissionen stattgefunden haben soll. Hierzu aus gutachterlicher Seite: Sind die Vorbelastung durch die anderen Emittenten und ihre Emissionen berücksichtigt wor-den?


Gutachterin: Ganz kurz, die Vorbelastung haben wir berücksichtigt für den einzigen Stoff, für den wir eine nichtirrelevante Zusatzbelastung ermittelt haben und das ist beim Feinstaub. Bei allen anderen Stoffen haben wir entweder den Bagatellmassenstrom eingehalten oder eine irrelevante Zusatzbelastung ermittelt und damit ist die Ermittlung einer Gesamtbelastung und damit auch den zur Vorbelastung beitragenden weiteren Emittenten nicht erforderlich. Deswegen ist eine weitere Berücksichtigung nicht erfolgt.


Sprecher: Wie verträgt sich das mit den Inversionswetterlagen hier? Man sieht ja wie diese Abgase hier in die Gegend reingehen. Und das ist ja dann schon eine Kumulie-rung.


Verhandlungsleiterin: Wir kommen im Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung auf diese Frage. Da haben wir auch aufgegriffen, wie das bei besonderen Wetterlagen der Fall ist. Es geht bei dieser speziellen Einwendung, so wie wir das verstanden ha-ben, darum, ob überhaupt generell andere Emittenten berücksichtigt wurden, das heißt, andere Betriebe, die schon vorhanden sind.


Sprecher: Weil Sie gesagt haben, Sie haben zu Feinstaub Messdaten. Es wurden aus den Messstationen in Heilbronn und Ludwigsburg Messwerte genommen und gemit-telt. In Heilbronn bekommen wir jetzt Fahrverbote, weil die Feinstaubwerte überschrit-ten sind. Es hat nie eine Messung des Status quo hier an diesem Standort stattgefun-den. Wir wissen definitiv nicht, was wir aktuell für eine Schadstoffkonzentration haben.
Verhandlungsleiterin: Vielleicht jetzt doch nochmals an der Stelle zur Unterteilung der Themenblöcke. Wir kommen zum Feinstaub und auch zur allgemeinen Verkehrs-belastung noch. Wir sind jetzt bei den Schadstoffen, die ausgestoßen werden können, die direkt emittiert werden können aus der Anlage. Und da handeln wir die Punkte nach


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und nach ab. Wir gehen jetzt nochmals zu diesem ersten Punkt, zur Berücksichtigung anderer Emittenten.


Sprecherin: Um die Berücksichtigung der vorhandenen anderen Emittenten einschät-zen zu können, vielleicht ein kleiner Bericht aus meiner persönlichen Erfahrung. Wir hatten vor etwa 15 Jahren noch guten Kontakt zu Frau Dr. Buchbender, Lungenfach-ärztin in Heilbronn-Böckingen. Sie hat uns damals versichert, es wäre für Sie sinnvoll gewesen, in Brackenheim eine Praxis für Lungenheilkunde zu eröffnen. Schließlich käme ein auffallend hoher Teil der Patienten der Lungenfachklinik Löwenstein aus dem Zabergäu. Bürgermeister Kieser wusste dies seinerzeit aus Imagegründen zu verhin-dern.


Sprecher Fa. Layher: Vielleicht gerade noch ein Satz. Ich bin ein Mensch, der orien-tiert sich an Zahlen, Daten, Fakten. Deswegen vielleicht ganz konkret nochmals. Wir reden über Schadstoffausstoß aus der Produktion, insbesondere der Verzinkerei. Und da haben wir ja gehört, dass der Feinstaub relevant ist. Und auch hier haben wir 2019, wie wir das regelmäßig machen, durch den TÜV die Istwerte in der Verzinkerei 1 und 2 messen lassen. Und da liegen wir in beiden Verzinkereien -letztes Jahr gemessen- in 2019 bei 1 Milligramm pro Kubikmeter. Die TA Luft enthält einen Grenzwert von 5 Milligramm pro Kubikmeter. Das heißt, hier liegen wir um den Faktor 5 unterhalb des zulässigen Grenzwertes. Das wollte ich einfach noch ergänzend sagen.


Verhandlungsleiterin: Zum Punkt direkt Emittenten und ihre Emissionen. Oder schon zu einem weiteren Punkt?


Sprecher: Eigentlich zu Emissionen.


Verhandlungsleiterin: Dann bitte.


Sprecher: Wir hatten am 14. März 2018 eine Bürgerversammlung in der Wittwertal-halle. Herr Stöcklein, Sie haben auch ein Referat gehalten. Jemand aus Frauenzim-mern hat nachgefragt wegen PFT, perflorierten Tensiden. Die Kläranlage in Frauen-zimmern war einmal auf Platz drei in Baden-Württemberg, was PFT-Rückstände im Klärschlamm anbelangt. Und auf die Frage, ob das weiterhin eingesetzt wird bzw. was eingesetzt wird, wurde uns mitgeteilt, das Metall wird zu 95 Prozent mit Wasser gerei-nigt. Und die restlichen 5 Prozent sind Spülmittel, so etwas Ähnliches wie Pril. Und Herr Stöcklein, ich muss ganz ehrlich sagen, wir wurden belogen. Wir wurden echt belogen auf dieser Bürgerversammlung. Und deshalb bin ich auch so wütend. Wenn ich diese Zahlen hier lese und das, was wir hier machen. Wir können natürlich so eine


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Zahlenklauberei betreiben. Aber was dann tatsächlich emittiert wird, das steht auf ei-nem anderen Blatt Papier. Und ich habe mit einem ehemaligen Mitarbeiter von Ihnen gesprochen. Der hat in der Schlosserei gearbeitet. Und wenn er seine Schieblehre am Freitag auf der Werkbank nicht abgedeckt hat, am Montag war sie nicht mehr zu be-wegen. Sie war korrodiert. HCl lässt grüßen.


Verhandlungsleiterin: Ich will jetzt gerne hier an dieser Stelle tatsächlich weiter zu den Punkten gehen, weil ich glaube, einige Sachen wiederholen sich und ich würde das gerne an diesen Punkten abhaken.


Sprecher: Entschuldigung, ich habe das eingewendet. Und zwar Emittenten, die nicht berücksichtigt wurden. Und zwar die Lackiererei. Sie brauchen 40 Kilogramm Lacke am Tag. Das gibt 5.634 Kilo sogenannter organischer Verbindungen. Das ist deswe-gen so witzig, weil erstens Ihre HCl-Berechnungen werden mit Ethylen und mit Propy-len und mit solchem Zeug gemacht, also gerade mit den Halogenen, wobei Chlorwas-serstoff ja ein vollkommen anderer Stoff ist. Diese Stoffe sind alle leicht flüchtig, gehen also sehr schnell nach oben. Sind aber die, die letztendlich am schädlichsten für den Menschen sind abgesehen von den Feinstäuben. Und die werden hier nicht berück-sichtigt. Sondern die können Sie gar nicht messen, weil sie sehr flüchtig sind und sich je nach Inversion oder Wetterlage verteilen. Aber die Mengen sind erheblich. In Karls-ruhe zum Beispiel haben wir eine Raffinerie, die von diesen Stoffen natürlich wahnsin-nig viel abgibt in der Dimension. Aber ich weiß genau, wie sie wirken, und zwar im Zusammenhang mit den Stäuben – nicht der einzelne Stoff ist das Entscheidende, sondern das Zusammenwirken dieser Stoffe. Deswegen ist das ein Riesenfehler, wenn man die hier nicht berücksichtigt. Und deswegen hätten wir gerne eine Messung an verschiedenen Punkten hier vor Ort und auch in verschiedenen Höhen. Sie können nicht davon ausgehen, dass in einer Höhe von 28 Metern oder 30 Meter oder 10 Meter oder 2 Meter die gleiche Emission ist oder Immission in dem Fall. Und deshalb fordern wir und habe ich auch gefordert, dass Sie das einmal nachmessen vor Ort und nicht irgendwelche Vergleichswerte nehmen. Ich fand auch komisch, dass man Heilbronn als Grundlage nimmt.


Verhandlungsleiterin: Wir werden Ihre Bedenken zur Kenntnis nehmen. Und wir kommen zu einzelnen Stoffen ja jetzt im Folgenden noch.


Sprecherin: Darf ich noch kurz? Ich bin jetzt nicht der Meister der Grenzwerte und der Zahlen. Möchte aus der Erfahrung der Frauenzimmerer Bürger berichten und das wer-den mir einige aus Frauenzimmern bestätigen können. Bereits vorhandene Emittenten


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und ihre Emissionen. Wir haben gerade im Gewerbegebiet Langwiesen I mehrere lack-verarbeitende Betriebe und bei Ostwind-Wetterlagen riecht es in der Ortslage von Frauenzimmern regelmäßig nach Lösungsmittel. Das ist unsere Grundbelastung. Die möchte ich bitte berücksichtigt haben.


Verhandlungsleiterin: Wir haben das zur Kenntnis genommen. Und wir werden das im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens und auch der Entscheidung, die wir in diesem Verfahren treffen müssen, einbeziehen. Dann würde ich zum nächsten Punkt kommen. Der Befürchtung von Metallgraupel in der Abluft und Niedergang in der Um-gebung, wie es aus Werk 1 in Eibensbach wiederholt bekannt wäre. Möchten Sie dazu etwas sagen?


Sprecher: Das geht in Eibensbach nieder. [zeigt Behältnis] Das sind Metallgraupel in der Nähe der Firma Layher. Vielleicht kann die [Name der Sprecherin], die das täglich auf ihrer Terrasse einsammelt, das mal zeigen. Das ist sichtbar. Aber was sonst noch herauskommt aus den Kaminen, das ist nicht mehr sichtbar.


Sprecherin: Der Bürgermeister Fritz Wegmann war bei uns vor 14 Tagen, und ich habe etwas mitgebracht. Und das habe ich in den letzten 14 Tagen gesammelt. Wenn ich aus der Tür hinausgehe auf die Terrasse, dann knirscht es. Wo das herkommt, weiß ich nicht. Und zu Ihren Gerüchen, was Sie da vorhin gesagt haben: Ich habe letzten Sommer bestimmt zehnmal abends die Terrasse verlassen, weil ich es nicht aushalte wegen des Gestanks. Ich bin nicht betroffen in Frauenzimmern, aber ich möchte, dass es vielleicht bei uns drüben auch besser wird. Und die Frauenzimmerer tun mir leid.


Sprecher: Ich bin für Frauenzimmern da. Ich möchte aber nicht so etwas in meinem Garten haben. Das sage ich Ihnen offen und ehrlich. Und da habe ich die Frage: Wie sollen sich die Leute wehren? Müssen sie einen Prozess anstrengen? Ist es nicht Ihre Aufgabe, dass Sie danach schauen, dass das abgestellt wird? Das wäre eine Antwort hier mal.
Verhandlungsleiterin: Ihnen steht es offen, sich ans RP S oder an die Firma zu wen-den, wenn es aus Ihrer Sicht bekannt wird oder wenn Sie der Meinung sind, dass da Staub oder so etwas emittiert wird oder dass bei Ihnen etwas niederkommt. Wir sind verpflichtet, dem nachzugehen. Aber wissen Sie, von dem Metallstaub, da haben wir jetzt bzw. durch die Einwendung zum ersten Mal erfahren. Und es wäre schon gut, wenn Sie als Bürger uns so etwas melden. Wir sind dafür erreichbar.


Sprecher: Aber Sie haben es doch jetzt vernommen. Sie sind das RP.


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Verhandlungsleiterin: Genau, wir haben das jetzt vernommen. Aber wir hören das jetzt im Rahmen des Verfahrens zum ersten Mal. Und für Werke, die ja schon eine ganze Weile an den Standorten sind. Deswegen nehmen Sie das bitte wahr und dann melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen so etwas auffällt. Und dann können wir uns wie-derum mit der Firma kurzschließen und schauen, ob da irgendwas aufgetreten ist.


Sprecher: Vor diesem Hintergrund hätte ich eine Frage. Ist hier auch jemand von der Winzergenossenschaft? Weil die hat sich ja ziemlich unverständlicherweise zurückge-halten bislang.


Verhandlungsleiterin: Wir kommen auch zu diesem Punkt nochmals. Es geht jetzt wirklich um diesen Metallgraupel.


Sprecher: Herr Bürgermeister Heckmann wusste Bescheid.


Sprecherin: Im Oktober schon haben wir Bürgerbesprechung gehabt in Eibensbach. Und da habe ich ihm das schon gesagt, was ich habe.


Frau Hüls: Jetzt wissen Sie ja, wir sind als RP Aufsichtsbehörde.


Sprecher Fa. Layher: Es ist überhaupt kein Problem, dass Sie, wie vorgeschlagen, es dem RP zur Verfügung stellen und dann machen wir da eine Analyse und man schaut sich einmal an, was das überhaupt ist.


Sprecher Fa. Layher: Ich bin nicht das RP, aber ich nehme es gerne an.


Verhandlungsleiterin: Wir sind erreichbar dafür, nutzen Sie das bitte.


Sprecher Fa. Layher: Also, Herr Heckmann sagt, dass er das bereits ans RP weiter-geleitet hat. Insofern geht das alles seinen richtigen Weg. Und ich möchte noch einmal betonen, dass wir bezüglich Feinstaub bei einem Faktor 5 unterhalb der Grenzwerte liegen und wenn man mir da unterstellt, dass ich lüge, das verbitte ich mir an der Stelle.


Verhandlungsleiterin: Wir nehmen das jetzt an der Stelle zur Kenntnis. Wie gesagt, nochmals meine Aufforderung: Melden Sie das dem RP, wenn Ihnen so etwas auffällt, dann können wir auch etwas tun. Es ist nun mal leider der Fall, dass wir in Stuttgart sitzen und wir sind darauf angewiesen, dass Sie es melden, wenn Sie Wahrnehmun-gen vor Ort machen.


Sprecher: Vorhin wurde gesagt, das RP komme dreimal im Jahr unaufgefordert zur Firma Layher und mache Prüfungen. Wenn Sie nur zur Firma Layher kommen und nicht drum herumschauen, was da sonst ist, dann habe ich kein großes Vertrauen in Ihre Arbeit.


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Verhandlungsleiterin: Ich nehme das zur Kenntnis. Wir machen die Überwachungs-maßnahmen mit unaufgeforderten Terminen oder unbekannten Terminen und im Rah-men unserer Wahrnehmung. Wie gesagt, bisher mit diesem Metallstaub ist uns noch nichts zur Kenntnis gekommen. So, jetzt würde ich gern zum nächsten Punkt kommen. Es gab auch Bedenken, dass keine Beschreibung der Filtereinrichtungen in den An-tragsunterlagen zu finden gewesen sei. Dass die Beurteilung, ob der Stand der Tech-nik entsprechend eingehalten worden sei, nicht möglich wäre.


Sprecher: Die schon zitierte VDI RL 34.51 sagt eindeutig, dass es bei der Absorption von Partikelkondensation von Chlorwasserstoffgas unter bestimmten Bedingungen zur Bildung von Aerosolen kommen kann. Dazu ist bei Absorptionsvorgängen die Unter-schreitung des Taupunktes und damit die Überschreitung einer kritischen Übersätti-gung des Gasgemisches erforderlich. Dies kann durch Abkühlen eines Gases oder durch Vermischen zweier Gasströme unterschiedlichen Massengehaltes oder unter-schiedlicher Temperatur herbeigeführt werden. Die Schwebstoffe werden typischer-weise in Tröpfchen-Größen von 1 Mikrometer bis 3 Mikrometer gebildet und können zu unzulässig hohen Schadstoffkonzentrationen im Abgas führen. Sie geben 12.000 Kilo Chlorwasserstoff ab und filtern das Ganze mit einem Trockenfilter.


Sprecher Fa. Layher: Muss ich Sie gleich unterbrechen. Das machen wir mit einem Nasswäscher.


Sprecher: Nasswäscher und Trockenfilter. Beides?


Sprecher Fa. Layher: Das sind zwei verschiedene Techniken. Wir haben einmal die Vorbehandlung, wo im Wesentlichen die HCl-Stoffe entstehen. Da haben wir Nasswä-scherauf dem Stand der Technik.


Sprecher: Ja, Stand der Technik. Aber Sie wissen, was fortschrittlicher Stand der Technik ist? Das wäre der Elektrofilter. Und das ist etwas völlig Anderes. Und da wür-den keine 12.000 Kilo mehr da oben rausgehen. Dieser Stoff muss minimiert werden. Ihre Filteranlage ist nicht Stand der Technik. Lesen Sie die VDI RL 34.51.


Sprecher Fa. Layher: HCl ist nicht nachweisbar. Das haben wir schriftlich vom TÜV bestätigt bekommen.


Sprecher: Das ist doch Ihre Angabe. Die habe doch nicht ich erfunden. Sie haben 12.000, das ist Ihre Angabe, 12.003 Kilogramm geben Sie Chlorwasserstoff ab.


Sprecher Fa. Layher: Das bezieht sich auf den zulässigen Grenzwert.


Sprecher: Nein, das ist Ihre Angabe, was im worst case bei Ihrem Filter rausgeht. Der beste Filter besteht aus lauter Löchern und Ihre ganze Entwässerung ist genauso


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schadhaft in Anführungszeichen. Das heißt, das geht raus. Das ist die Fracht. Und die Fracht kann ich minimieren. Lesen Sie die 34.51. Und dann scheint mir noch ganz wesentlich zu sein, die Tröpfchengrößenbildung. Wie ist die bei Ihnen? Prüft das der Gutachter? Gibt es diese Stoffe? Und die muss es geben, da es einen Grund hat, dass so bei einer VDI, die nur für (Feuer-) Verzinkereien angefertigt ist, hinzuschreiben.


Verhandlungsleiterin: Wir, das RP, prüfen, ob im Rahmen dessen, was die Firma vorhat und was eingebaut werden soll, die Voraussetzungen auch nach Richtlinien eingehalten sind, ob der Stand der Technik erfüllt ist, ob die gesetzlichen Bestimmun-gen eingehalten sind. Wir prüfen in unserem Verfahren, ob das erfüllt ist, was für sol-che Anlagentechnik vorgesehen ist. Dann würde ich zum nächsten Punkt kommen, das betrifft einen Salzsäurenebel aus dem Abluftstrom, der zur Gefährdung der Dach-begrünung führen soll, das war auch als Punkt vorgebracht worden. Dann nochmals jetzt der Hinweis dazu, dass die Emissionen von uns im Rahmen unserer Prüfung so-wie die Einhaltung des Standes der Technik betrachtet werden. Das ist Vorgabe. Und vielleicht kann jemand von gutachterlicher Seite etwas sagen, warum bzw. ob die Dachbegrünung in irgendeiner Hinsicht gefährdet ist.


Gutachterin: Wir gehen zum einen stark davon aus, dass die Konzentration an dem Dach der Firma Layher nicht sehr hoch sein wird. Wir leiten in den freien Luftstrom ab, das sind deutlich über Dach abführende Kamine geplant, die in einem deutlichen Im-puls, also mit Geschwindigkeit die Abluft freisetzen. Und dadurch werden die freige-setzten Stoffe stark verdünnt. Zum anderen werden deutlich geringere Massen emit-tiert als die TA Luft vorgibt, wie ja auch die Messungen am bestehenden Werk schon nachweisen.


Sprecher: Durch diesen Salzsäurenebel ist eine Versauerung der Böden sowie die Einlagerung von Schadstoffen zu erwarten, zu denen noch andere Umweltgifte gehö-ren. Dabei handelt es sich eigentlich um irreversible Vorgänge. Dadurch wird die Bo-denbiologie durch die Absenkung vom pH-Wert und den Schadstoffeintrag extrem ne-gativ beeinflusst und die Bodenfruchtbarkeit geht verloren. Dem Ganzen kann man nur durch bestimmte Kulturmaßnahmen wie zum Beispiel eine Kalkimpfung vom Boden entgegenwirken. Da frage ich jetzt als Landwirt, wer kommt für diese zusätzlichen Kos-ten auf? Wer bezahlt mir das?


Sprecher: Für mich war wesentlicher, dass das Dach ja Ausgleichsmaßnahme ist. Das heißt, Sie müssen nachweisen, dass die Funktion dieses Daches auch erfüllt wird. Und deswegen ist dieser Einwand relativ wichtig. Weil wenn ich Ökopunkte für etwas


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bekomme, was überhaupt nicht vorhanden ist, weil es sowieso schon kaputt ist oder weil es gar nicht geht, dann ist es ein Witz. Deswegen würde ich sagen, das prüfen Sie mal, bevor Sie denen Ökopunkte zusprechen für etwas, was unter Umständen gar nicht erfüllt ist. Haben Sie ein Gründach auf Ihrem alten Werk? Dann könnten Sie es nachweisen und sagen, bei uns funktioniert es. Mir ist bekannt aus der Raffinerietech-nik, dass HCl sich negativ auf Gründächer auswirkt. Da wächst einfach gar nichts.


Verhandlungsleiterin: Zu den Ökopunkten, die Sie angesprochen haben: Wir als RP vergeben in unserem Immissionsschutzverfahren keine Ökopunkte bzw. sind in die Bewertung hinsichtlich Ökopunkte und Ausgleichsmaßnahmen auch nicht involviert. Das ist dann Sache im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, zu prüfen, wie die Maßnahmen berücksichtigt werden können und ob diese dann wieder für Ökopunkte zur Verfügung stehen.


Sprecherin: Weil es ein anderes Verfahren ist.


Verhandlungsleiterin: Genau. Aber da sind wir eben nicht involviert. Da kann ich Ihnen nichts dazu sagen. Da müssten Sie sich dann im Prinzip bei der Gemeinde oder der Zweckverbandssitzung äußern. Wir als RP beurteilen nur, was emittiert wird und wie sich das auswirkt, aber nicht, welche Ausgleichsmaßnahmen anerkannt und wel-che mit Ökopunkten versehen werden. Das nur nochmals als Ergänzung. Dann wür-den wir uns jetzt den weiteren Schadstoffen zuwenden. Es war eine Belastung durch Zink vorgebracht worden. Dazu sei keine Angabe erfolgt, in welchen Formen und Men-gen es in die Umwelt gelangen könne und auch um Ermittlung der Zinkkonzentration in den umliegenden Böden wurde gebeten in Form einer turnusmäßigen Beprobung. Nach Rücksprache mit der unteren Bodenschutzbehörde kann ich zu der Beprobung sagen, dass es nicht vorgesehen ist, dass man solche Bodenbeprobungen auch au-ßerhalb des Betriebsgeländes in der Regel macht. Es wäre durchaus denkbar, dass man das als freiwillige Maßnahme in Betracht ziehen könnte. Dabei muss noch ab-schließend mit der unteren Bodenschutzbehörde geklärt werden, ob es überhaupt Sinn macht, ob man da überhaupt ein verwertbares Ergebnis bekommt, woraus man Rück-schlüsse ziehen kann, dass die Belastung nicht schon von vornherein da war oder was jetzt von der Firma eventuell dazukommen könnte. Das wäre dann aus unserer Sicht aber noch weiter herauszufinden und mit der unteren Bodenschutzbehörde abzuklä-ren. Ansonsten war noch die Frage, ob Zink in die Umwelt gelangen kann.


Sprecher: Nochmals zu dieser Bodenbeprobung. Es ist kein Status quo ermittelt. Bitte beproben Sie doch das vorher, um einen Wissensstand zu ermitteln. Was haben wir


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aktuell und was kommt danach dazu? Sonst kann nachher jeder kommen und dazu sagen, das war schon davor da. Da möchte ich Sie bitte bitten.


Sprecher: Das ist eigentlich auch Rechtsgrundlage. Das ist die Richtlinie von 2010, Nummer 75 vom 24.11.2010. Und zwar wird ein Ausgangszustandsbericht für Indust-rieemissionsneuanlagen verlangt und dieser Ausgangszustandsbericht, der war leider in den Unterlagen nicht zu finden.


Verhandlungsleiterin: Das ist richtig. Ich greife jetzt doch mal vor: Dieser Ausgangs-zustandsbericht, der ist, wie Sie es richtig gesagt haben, zu erstellen. Der kann aber noch im Prinzip bis vor Inbetriebnahme oder auch bis Baubeginn -je nachdem, wie wir das in unserer Entscheidung festlegen würden- nachgereicht werden. Der muss nicht im Rahmen der Antragsunterlagen bereits zur Auslage liegen. Deswegen haben Sie ihn jetzt noch nicht gefunden, weil daran noch gearbeitet wird.


Sprecher: Ich habe Zink deswegen eingewendet, weil im Rahmen der UVP etwas gemacht wird, was man bei Stoffen nie machen sollte. Zink wird als lebensnotwendig dargestellt und deswegen sei es auch relativ belanglos, wie viel davon im Boden ist. Jeder weiß, dass dem nicht so ist. Das ist eindeutig. Aber es wird so verharmlosend dargestellt, als ob das der Mensch eigentlich brauche und wenn er es nicht hat, dann ist es nicht schlimm. Das machen Sie bei Wismuth zwar genauso – katastrophal – aber Sie machen es Gott sei Dank nicht bei Stickoxiden. Weil da könnten Sie dann sagen, ohne das wären wir nicht hier. Wenn Sie so eine Verharmlosung vornehmen, dann muss ich sagen, dann haben Sie nicht kapiert, was Zink -eben die Dosis- macht. Wie viel ist drin? Es wäre interessant zu sehen, wie der Unterschied jetzt ist zu dem Braun-kohleabbaugebiet da drüben in Güglingen, was da drüben gerade herumliegt durch die Ausgrabungen. Was haben die dort gesucht?


Sprecher: Funde aus dem Neolithikum.


Sprecher: Genau, aus dem Neolithikum. Diese Ausschüttungen können Sie ja besich-tigen und jetzt sozusagen den Nullwert tatsächlich feststellen. Den können Sie nämlich nicht mehr feststellen, wenn Sie hinübergehen zu Werk 2 oder Werk 1, weil der Boden sowieso schon verseucht ist. Den können Sie nicht nehmen, sondern Sie müssen den nehmen, der hier im Augenblick angeht. Und zur Verharmlosung von Zink würde ich bitten, dass man einen Mediziner dazu fragt, was Zink in einer Überdosis beim Men-schen bewirkt. Und wir reden hier von 11.000 Tonnen Zink, die dort verarbeitet werden, wodurch Zink abgegeben wird. Das sind Tausende von Kilo, trotz bester Filter und


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Wäsche rausgehen. Und deswegen ist diese Ist-Prognose tatsächlich notwendig. Wo-bei ich dann gerne wissen würde, was Sie machen, wenn es wirklich dann nach einem Jahr anders aussehen würde.


Verhandlungsleiterin: Ich bitte von Gutachterseite hier zu Angaben: zum Zink-Aus-trag, was überhaupt verwendet wird, emittiert wird und welche Mengen. Zumindest mal vorab: Der Ausgangszustand wird ja festgestellt, das heißt, auf dem Gelände wird vor-her geschaut, wie der jetzige Zustand des Bodens ist. Aufgrund dessen könnte dann später, falls irgendwelche Ablagerungen auftreten, der Ausgangszustandsbericht als Ist-Zustand herangezogen werden und als Vergleichsgrundlage dienen.


Sprecher: Es gibt einen Aufsatz von Dr. Dorothea Koppisch „Zinkexposition in der Metallbranche“ des Instituts für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversi-cherung. In diesem Aufsatz wird klar dargelegt, welche Probleme die Zinkexposition bei solchen Feuerverzinkungen mit sich bringt.


Verhandlungsleiterin: Die Zinkemissionen werden wie die Funktion der Filteranlagen von uns geprüft.
Dann würden wir uns dem Thema Auswirkungen der Stäube zuwenden. Es wurde an-geführt, dass es keine Betrachtung der Auswirkungen der schädlichen Stäube auf den Betrieb der benachbarten Unternehmen gegeben habe und auch, dass staubförmige Emissionen nicht nach Schadstoffen getrennt betrachtet worden seien.


Sprecher: Die Stäube enthalten 800 verschiedene Stoffe. Bei der Untersuchung, die hier vorliegt wird unterschieden zwischen PM 10 und PM 2,5. Das ist die Größe dieser Staubkörner. Viel interessanter ist, aus was dieser Staub besteht. Es ist uninteressant, ob der PM 10 ist. Der PM 2,5, der ist hochinteressant. Der ist nämlich für Mikrofein-stäube, die lungengängig sind. Und wir haben hier das Analyseergebnis sowohl der LUBW als auch des Bundesgesundheitsministeriums und des RP Karlsruhe beigelegt. Dort gibt es keine Irrelevanzgrenze. Dieser Begriff der Irrelevanz ist irreführend, sagen die Ärzte. Deswegen wollen wir wissen, was für Stäube das sind. Ist das so Zeug, wie das gerade gezeigt worden ist? Es ist vollkommen unklar, was das ist. Mir wurde ge-sagt, Sie polieren auch alte Gerüste wieder auf. Das heißt, dann haben Sie Stäube des möglicherweisen gesamten Spektrums der von mir angesprochenen 800. Es gibt auch Stäube, die sind hochtoxisch. Und gerade bei der Stahlproduktion haben Sie alle drin. Was kommt aus Q 1 und Q 5 aus der Verzinkerei raus?

 
Verhandlungsleiterin an Gutachter: Was gibt es denn zu den Stäuben zu sagen, zur Zusammensetzung?


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Verhandlungsleiterin mangels Antwort: Wir werden dem Nachgehen.


Sprecher: Ich persönlich fürchte um meine Existenz als Landwirt und um meine Zu-kunft, da die Produktion von ökologisch und konventionell erzeugten Nahrungsmitteln fortan nicht mehr möglich ist. Wir müssen höchste Qualitätsstandards erfüllen und die können durch diese emittierten Stäube, die sich dann zum Teil dort ablegen und sogar daran haften und Verunreinigungen hervorrufen, nicht mehr eingehalten werden. Und dann stellt sich auch hier wieder die Frage, wer mir dann für den Schaden aufkommt. Es geht auch Lebensqualität verloren. Ich kann das Gemüse und das Obst, was ich im Garten angebaut habe, nicht mehr essen. Und wenn ich meinen Kindern irgendwann einmal sagen muss, nimm den Apfel nicht in den Mund, der ist giftig, wo sind wir dann? Da läuft gehörig etwas schief.


Verhandlungsleiterin: Die Emissionen werden von uns betrachtet und es ist das Wichtigste, dass diese durch Filtereinrichtungen oder die sonstige Technik so mini-miert werden, dass sie die zulässigen Grenzwerte -möglichst weit- unterschreiten. Das kann die Firma durch verschiedene Filtereinrichtungen erreichen. Soweit ich das in Erinnerung habe, ist da durchaus schon mehr an Filtertechnik eingebaut oder vorge-sehen, als dem Stand der Technik eigentlich entspricht. Das heißt, das wird schon so weit minimiert. Aber die Betrachtung, was oben herauskommt, ist natürlich für die Um-gebung entscheidend, das ist klar.


Sprecher: Sie sprechen hier immer von Grenzwerten. Aber in dem Gutachten steht, da gehen 7.500 Kilogramm Feinstäube raus. Das muss man sich einfach mal vor Au-gen führen, was das für Mengen sind. Und wenn die aus dem Kamin herauskommen, dann sind die nicht noch eine halbe Minute da und dann sind sie einfach weg, sondern die schlagen sich dann überall nieder.


Verhandlungsleiterin: Wir werden das Thema nochmals besonders betrachten. An-sonsten würde ich dann weitergehen zum nächsten Punkt, der ja schon teilweise Thema war: Belastung durch Chlorwasserstoff, jetzt nicht im Hinblick auf den Geruch, sondern auf den Ausstoß.


Sprecher: Nein, wir müssen noch über die Stäube reden. Es gibt keine Irrelevanz-grenze für Stäube. Ich wollte es mit Ihnen und der Firma erörtern. Wir als Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie viel PM 2,5 aus den verschiedenen Ka-minen herauskommt. Wie ist das hier gemessen? Man hat Heilbronn herangezogen für die Immissionsprognose. Es ist doch egal, was in Heilbronn heruntergeht, obwohl daher auch sicher eine Vorbelastung in diesen Raum hinein besteht, sondern es ist


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entscheidend, was hier heruntergeht. Und für diese PM 2,5 gibt es keine Irrelevanz, weil alle diese Stäube sind lungengängig. Lungengängig heißt, sie lösen dort ihre schädliche Wirkung aus. Kein Arzt kann Ihnen sagen, wie das ist, wie lange das dauert, wenn Sie irgendwie eine Erkrankung bekommen. Und die Mediziner sagen, es gibt keine Irrelevanzgrenze. Und das heißt für den Betrieb, dass sie wirklich den fortschritt-lichsten Stand der Technik einsetzen müssen, um eben diese zu minimieren. Das ist ja unser Anliegen hier. Wenn man nicht davon ausgeht, dass man die Firma ganz verhindern möchte. Weil es ist wirklich ein gewaltiger Unterschied zu PM 10. Und es ist seitens der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen, dass bei uns an allen Kreuzungen PM 10 gemessen wird und dafür werden Fahrverbote in Stuttgart ausge-sprochen. Es wird zwar PM 2,5 gemessen, aber es gibt weder einen Grenzwert im eigentlichen Sinne dafür noch wird der irgendwo angewendet. Und wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind das bei Ihnen so 40 Prozent. Ist das richtig?


Gutachterin: Ganz kurz, zuerst zu dem PM 2,5. Wir haben tatsächlich eine Abschät-zung dazu gemacht und haben angesetzt, dass konservativ alle Stäube, die ja schon mal gar nicht alle emittiert werden, als PM 2,5 behandelt werden. Und dann sind wir weit vom Emissionswert der 39. BImSchV entfernt. Und da haben wir nicht über Irre-levanz geredet, sondern da haben wir die Hintergrundbelastung plus die Zusatzbelas-tung und da sind wir bei -konservativ angesetzt- 14,3 Mikrogramm und der Emissions-wert der 39. BImSchV liegt bei 25.


Gutachterin auf Nachfrage: Nein, wir haben nicht die Hälfte genommen, wir haben die Hintergrundbelastung bestimmt, die Zusatzbelastung draufgerechnet und sind ins-gesamt deutlich unter dem Emissionsgrenzwert.
Sprecher: Unser Problem ist, dass für die Festlegung des Grenzwertes der 33-jährige gesunde Mann von 1,85 Meter genommen wird und nicht die 85-jährige Frau. Dieser Grenzwert ist viel zu hoch. Sagen Sie mir den WHO-Wert! Der ist 11. Und der ist nicht 25. Und Sie sind bei 14, jetzt sicherlich kritisch berechnet. Aber es muss Ihnen nur klar sein, dass wenn Sie die WHO nehmen, die Grenzwerte niedriger wären als bei uns. Der Schweizer Grenzwert ist die Hälfte des deutschen. Warum? Diese Grenzwerte sind politische Vereinbarungen, aber für uns Bürger ist egal, was die Politik sagt, son-dern unsere Gesundheit wichtig. Und unser einziges Ziel ist, dass Sie minimieren und dass Sie es bitte nicht verharmlosen.


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Sprecher Fa. Layher: Wir verharmlosen nichts und ich kann eigentlich nur das wie-derholen, was ich heute schon mehrfach gesagt habe: Wir versuchen, diese Emissio-nen zu minimieren. HCl ist nicht nachweisbar oder zwischen 0 und 1 Milligramm pro Kubikmeter. Der zulässige Grenzwert liegt bei Faktor 10 darüber. Und bezüglich Fein-staub ist der Ist-Wert 1 Milligramm pro Kubikmeter und die zulässigen Grenzwerte lie-gen bei 5 Milligramm pro Kubikmeter. Was schlagen Sie vor? Was sollen wir tun? Wenn man das wörtlich nimmt, was Sie hier so vortragen, dann müsste man in Deutschland jede Verzinkerei sofort abschalten.


Sprecherin: Ich möchte die Feststellung meines Vorredners -vielleicht auch als Anre-gung für Ihren Ausgangszustandsbericht- ergänzen. Eine hier ortsansässige Kinder-krankenschwester arbeitet in der Kinderklinik in Heilbronn und hat mir berichtet, dass vor wenigen Jahren ein Onkologe zu ihr gesagt habe: Du wohnst im Zabergäu, das würde ich mir überlegen.


Verhandlungsleiterin: Dass es Ihnen ein großes Anliegen ist, das ist schon in den Einwendungen deutlich geworden, aber jetzt natürlich noch mehr. Es gibt aber Rege-lungen, wann in Deutschland Anlagen zugelassen werden. An diese Regelungen ha-ben wir uns, genauso wie die Firma, zu halten. Die Firma soll soweit als technisch möglich minimieren. Für die Zulassung der Anlage ist aber entscheidend, dass die Grenzwerte, z.B. der TA Luft, nicht überschritten werden dürfen. Wenn es technisch möglich ist, kann die Firma weiter minimieren, was Sie als Bürger auch nachher mer-ken würden.


Sprecher Fa. Layher: Ich will Ihnen noch ein konkretes Beispiel sagen, dass wir wirk-lich alles tun, um die Emissionswerte zu minimieren. Bei der Verzinkerei 3 haben wir verschiedene Firmen beauftragt, mit uns zu planen und auszuführen. Und eine der Fachfirmen hat als Absaugleistung für die Vorbehandlung ursprünglich 35 Kubikmeter pro Stunde vorgeschlagen. Wir haben das auf 60.000 Kubikmeter erhöht. Und das ist keine unerhebliche Investition, die wir mit so einer Entscheidung auslösen. Die einzige Motivation an der Stelle ist die, dass wir möglichst wenig Emissionen erzeugen wollen. Und Stand der Technik wären diese 35 Kubikmeter Absaugleistung pro Stunde gewe-sen. Wir haben das auf 60.000 erhöht. Weil wir nicht auf der letzten Rille daherkommen wollen, sondern im Gegenteil mit mehrfachen Sicherheiten planen. Und das zieht sich wie ein roter Faden durch die ganze Verzinkerei, durch die ganze Planung. Die Erfah-rungen, die wir mit der Verzinkerei 1 und 2 gemacht haben, fließt eins zu eins in die Verzinkerei 3 ein und wir haben dort versucht, noch das zu toppen, was wir schon bis


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jetzt wissen und können. Und das ist nicht, weil wir Investitionen minimieren wollen, sondern weil wir Emissionen minimieren wollen. Tagtäglich bin ich selbst persönlich mehr als eine Stunde in der Fabrik unterwegs. Das würde ich nicht tun, wenn das gesundheitsschädlich wäre.


Sprecher: Die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Weil ich kann ja nur den vorgelegten Gutachten folgen. Es wurden ja die Quellen berechnet. Und das sind die gemessenen Frachten. Es wurde eine Messung gemacht, und dann sind auf Seite 3 alle Messungen aufgegeben, für jede Quelle. 189 Kilo bei Quelle 2, bei 3 sind es 3.371, bei Quelle 4 sind es 74. Das sind die Stäube, die rausgehen. Und es heißt, nach dem, was da herausgegangen ist, kommt er zu dem Schluss Seite 4: Die berechnete maximale Zusatzbelastung im Untersuchungsgebiet beträgt 1,3 Mikrometer. Irrele-vanzschwelle der völlig veralteten TA Luft wird überschritten. Hier ist das mit der Irre-levanzschwelle anders als im Industriegebiet wie zum Beispiel Karlsruhe oder Mann-heim. Hier ist das nun ein „Reinluftgebiet“. Hier wächst ja sogar noch Wein.


Sprecher Fa. Layher: Sie müssen mir aber zugestehen, dass ich hier von den Ist-Werten berichte und dass die um ein Mehrfaches unter den zulässigen Werten liegen.


Sprecher: Hier steht, das ist der Planzustand.


Gutachterin: Das ist der Planzustand mit den zulässigen Frachten nach TA Luft. Das hat nichts mit den tatsächlichen Frachten zu tun. Das steht aber auch überall so drin. Es ist so, dass wir das so betrachten müssen, weil es die maximal zulässigen Frachten wären, wenn nicht weiter gemindert wird. Das ist nicht das, was da herauskommt.


Sprecher: Aber so wird es genehmigt. Und wenn Sie mit Industrieanlagen zu tun ha-ben, dann gehen Sie immer davon aus, dass die geplanten Werte natürlich wesentlich geringer sind. Wenn ein Kohlekraftwerk bei uns das abgeben würde, wie es genehmigt ist, könnten wir nicht mehr leben in Deutschland. Das wissen Sie als Genehmigungs-behörde genauso gut wie ich. Die hohen Werte sind nur, wenn es mal einen Fehler gibt. Dann, wenn nämlich der Betrieb, der Filter oder irgendwas mal nicht funktioniert, so dass mal mehr herausgeht. Und dann ist man immer noch unter dem Grenzwert, weil der hundert Mal höher ist, sodass man, wenn es zum Störfall kommt, nicht sofort abschalten muss, sondern man es noch ausnutzen kann. Weil die Genehmigung, soll nach den tatsächlichen Werten gemacht werden und dann müssen Sie uns die wirkli-che Berechnung vorlegen.


Verhandlungsleiterin: Die Genehmigung erteilen, wenn dann immer noch wir und nicht die Firma oder die Gutachter. Es werden auch Grenzwerte festgesetzt für Stoffe,


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die emittiert werden, die dann betrachtet werden. Wenn es da zu Überschreitungen der festgesetzten Stoffe kommt, dann würden da entsprechend auch Maßnahmen er-griffen werden.


Sprecher Fa. Layher: Ich würde noch eine Kleinigkeit ergänzen zum Thema Technik, wenn es gerade um Stäube geht. Ja, Sie haben recht, da sind keine genaueren Anga-ben gemacht worden zur Absaugung über dem Zinkbad und wie diese Anlage aussieht Das liegt aber dem RP vor, unterliegt aber der Geheimhaltung. Wir sind verpflichtet, die geheimhaltungspflichtigen Sachen unserer Lieferanten auch entsprechend so zu behandeln. Wir haben diese Staubanlage mit dem Staubfilter aber extra, obwohl unser Lieferant gesagt hat, das braucht man nicht. Wir haben die Filterfläche um 20 Prozent erhöht. Wir haben zusätzlich kontinuierliche Staubwächter eingesetzt. Das heißt, dass augenblicklich, wenn irgendein Fehler in der Anlage ist, diese innerhalb weniger Se-kunden von dem Bedienpersonal abgeschaltet bzw. völlig ausgeschaltet wird. Entge-gen Ihrer Ansicht legen wir die Anlage nicht auf den Fehler aus. Wir legen darauf aus, wenn ein Fehler passiert, dass wir so schnell wie möglich abschalten können.


Sprecher: Ich weise Sie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtshofes Baden-Würt-temberg in Mannheim hin, der vor zwei Jahren, als wir dagegen geklagt haben, gesagt hat, dass uns Emissionswerte bzw. Filtereinrichtungen, die Zusammensetzung, die Feuchtigkeitswerte, auch die Temperaturen bekannt gegeben werden müssen. Das ist jetzt wieder bestätigt worden durch den Fall der Stora Enso Papierfabrik, den Ein-spruch der Niederlande, dass Emissionsdaten der Öffentlichkeit vollumfänglich auch in ihrem Zustandekommen bekannt gegeben werden. Es hat geklagt ein Zementwerk aus Baden-Württemberg, das seinen Mitkonkurrenten eben nicht sagen wollte, wie gut es ist. Ich sage Ihnen, wenn Sie es uns nicht sagen und nur dem RP sagen, dann soll das RP mal nachprüfen, was der Verwaltungsgerichtshof gesagt hat und was jetzt im Fall Stora Enso die niederländische Regierung von der Papierfabrik verlangt hat: Völ-lige Offenlegung, völlige Transparenz der Filteranlagen, völlige Transparenz des Zu-standekommens. Wie kommt die Emission durch den Filter zustande?


Verhandlungsleiterin: Danke für den Hinweis auf das Urteil. Wir gehen dem nach. Gegebenenfalls kann man wichtige Unterlagen nochmals offenlegen, aber wir müssen das prüfen. Dann würden wir uns jetzt dem nächsten Thema zuwenden. Nochmals zum Thema Belastung durch Chlorwasserstoff. Um Erläuterung und Aufklärung zum Gefährdungspotenzial des Chlorwasserstoffs wurde erbeten. Und ob sich dieser über


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den Wind verfrachten und zu einer bodennahen Anlagerung führen kann. Kann da von Ihnen jemand Stellung nehmen?


Sprecher: Uns liegt nur die Gefährdungsanalyse Chlorwasserstoff der UVP vor. Da steht im ersten Satz: Für Chlorwasserstoff liegen weder in der 39. BlmSchV noch in der TA Luft noch in der LAI 2004 oder in weiteren einschlägigen Regelungen emissi-onsseitige Beurteilungswerte vor. Es gibt also keine gesetzliche Grundlage für einen der schwierigsten Stoffe, die es überhaupt gibt. Im Ersten Weltkrieg bei Ypern wurden in einem Angriff 25.000 Menschen mit Chlorgas umgebracht. Die Ausgleichungsbe-rechnung von Chlorwasserstoff haben Sie, der Gutachter, mit dem leicht flüchtigen Ethylen berechnet. Und Chlorwasserstoff ist schwerer. Das heißt, es hat eine ganz andere Verbreitungswirkung. Diese Verharmlosung, die Sie da benutzen, die stört uns. Und deswegen muss die Wäsche so sein, dass da überhaupt eigentlich kein Chlor-wasserstoff mehr drin ist, sondern dass dann alles im Prozess bleibt. Und unter der Nachweisgrenze, ist die Fracht ja trotzdem da.


Sprecher Fa. Layher: Ich kann Ihre Bedenken durchaus verstehen, ich bin selbst Va-ter und mehrfacher Großvater. Ich bin da bei Ihnen, wenn Sie da Sorgen haben. Ich kann Ihnen aber versichern und das mit gutem Gewissen, dass wir momentan über 20 Personen bei uns im Werk beschäftigen, die tagtäglich nichts Anderes machen, als dafür zu sorgen, dass die Anlagen störungsfrei laufen und absolut sicher sind. Wir haben zum Beispiel hier einen Diplomchemiker, Doktor der Naturwissenschaft, einen Verfahrens- und Umwelttechniker, Umweltfachkräfte, Meister und Techniker sowie Chemikanten und Produktionsfachkräfte der Chemie beschäftigt, nur um zu garantie-ren, dass wir eine hundertprozentig sichere Anlage haben. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass die Chlorwasserstoffe nicht ganz weg sind. Sie werden zwar nicht mehr erfasst, weil sie so gering sind und unter der Bestimmungsgrenze liegen, aber ir-gendwo müssen sie sein. Wo sind sie? Aus dem Nasswäscher werden sie gesammelt und gehen zum größten Teil wieder in den Prozess zurück in die sogenannten Spül-bäder. Ein geringer Teil wird über unsere Abwasserbehandlungsanlage verarbeitet. Dass unser Abwasser, und da bin ich persönlich ganz stolz, so sauber ist wie kein einziges Siedlungsabwasser, das ist Fakt. Es gibt hier ein Dokument, das zeigt, dass wir unser Abwasser zusätzlich drei bis vier Mal im Jahr durch ein externes Labor prüfen lassen nach Anhang 40 der Abwasserverordnung. Die ist viel strenger, weil das für Direkteinleiter gilt, wir aber Indirekteinleiter sind. Das heißt, wir haben hier Werte, die liegen um ein Vielvielfaches unter den Grenzwerten für Direkteinleiter, obwohl wir nur


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die für Indirekteinleiter einhalten müssten. Der Rest ist natürlich im Abwasser, und zwar unter den sogenannten AOX. Da sind die Grenzwerte bei 1 Milligramm pro Liter. Bei uns, wir haben hier 0,01 Milligramm pro Liter. Sie sehen also, wir sind hier unten. Bei dem Kohlenwasserstoffindex zum Beispiel ist der Grenzwert bei 10 Milligramm pro Liter. Hier sind wir kleiner als 0,5 Milligramm. Wir haben ein Betriebstagebuch, wo wir täglich bestimmte Parameter dokumentieren. Wir haben ein hauseigenes Labor, wo wir einmal in der Woche Proben nach dem Anhang 40 hingeben, was wir nicht bräuch-ten. Zusätzlich lassen wir drei bis vier Mal im Jahr Abwasserproben in einem externen Labor untersuchen, um unsere Ergebnisse zu bestätigen. Mehr als wir tun, da bin ich mir sicher, geht einfach nicht mehr.


Sprecher: Vielen Dank für den Hinweis. Das war nun in der Vergangenheit nicht so. Eine Aussage von unserem ehemaligen Wassermeister in Güglingen, Herrn Gombes, für Eibensbach war, dass es in der Kanalisation von Eibensbach keine Ratten gebe. Und wo es keine Ratten in der Kanalisation gibt, ist die Kanalisation nicht gesund. Die Kanalisationsrohre in Eibensbach, die waren durchgefressen. Man hat gespült mit dem Schlauch und der Schlauch ging nicht mehr raus. Die Betonrohre waren durchgefres-sen und es war nur noch das Metallgitter drin. Ich wohne und lebe schon so lange hier, dass ich einfach bestimmte Dinge nicht mehr glauben kann.


Sprecher dazu: Es gibt sehr wohl Ratten in Eibensbach und Frauenzimmern. Herr Gombes ist seit über 20 Jahren nicht mehr Wassermeister.


Sprecher Fa. Layher: Ich hätte noch die Bitte, dass man in die Zukunft schaut. Es geht ja um das Werk 3, die Verzinkerei 3. Die Firma Layher hat dieses Jahr ihr 75-jähriges Firmenjubiläum. Und jetzt sollten wir doch wirklich den Ist-Stand hier mitei-nander diskutieren und das sind die Verzinkereien 1, 2 und 3. Und das, was der Herr Kohlenberger jetzt hier sehr eindrucksvoll geschildert hat, bitte ich doch jetzt wirklich zur Kenntnis zu nehmen. Und nicht jetzt mit irgendwelchen Aussagen in Misskredit zu ziehen. Wir haben es wirklich nicht nötig, uns hier hinzusetzen und aus einem Proto-kolls des Instituts Dr. Lercher zu zitieren, wenn es nicht stimmen würde.


Sprecher: Herr Messmer, Sie wissen das auch. Sie waren fünf Mal bei mir. Da ging es darum, dass Sie Erdauffüllungen durchführen dürfen. Die Erdauffüllung, so wie sie im Lichtenberger Rain durchgeführt worden ist, ist schlecht. Die Feldwege sehen jetzt furchtbar aus. Man ist im Acker herumgefahren und hat den Boden verdichtet. Das


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Oberbodenmanagement war wunderbar geregelt und hätte sehr schön ablaufen kön-nen. Aber es hat nicht funktioniert. Und wie soll ich da Vertrauen fassen? Da müssen Sie etwas bringen.


Verhandlungsleiterin: Vielen Dank. Trotzdem muss immer klar sein, dass wir hier in einem Verfahren sind. Dinge, die vorher stattgefunden haben, spielen verständlicher-weise für Ihr Vertrauen eine Rolle und ist vielleicht deshalb nicht mehr da. Und trotz-dem müssen wir jetzt dieses Verfahren für das neue Werk betrachten.


Sprecher: Die absorbierbaren AOX sind in etwa 4.800 Stoffe. Das können Sie nicht mit einer normalen Kläranlage vergleichen. Wo kommt in einer normalen Kläranlage jetzt zum Beispiel Salzsäure in der Konzentration vor? Wo kommt Zink vor? Ich war mit Herrn Drescher bei mindestens fünf wasserrechtlichen Verfahren. Ich wüsste nicht, dass das Klärwerk in Karlsruhe, dass Abwasser für 3,5 Millionen Menschen entsorgt, Salzsäure in der Konzentration hätte oder Chlor oder Zink. AOX ist ein Totschlagargu-ment bzw. es ist ein Selbstreinigungsinstrument wie Stäube der Industrie. Wir fordern auch die Filterung und Darstellung der AOX. Und dann sieht Ihr Wert unter Umständen nicht mehr ganz um 0,05 besser aus als der durchschnittliche „Trinkwasser“-Wert einer Kläranlage. Wie kriegen Sie AOX insgesamt raus? Mit Aktivkohle. Sie haben eine Ak-tivkohle in Ihrem Regenrückhaltebecken, das Sie jetzt bauen. Und Sie haben Aktiv-kohle, hinter jedem Natronwäscher. Das kostet Sie – ich sage Ihnen eine Zahl – 10 Millionen. Das holen Sie in fünf Tagen raus.


Sprecher Fa. Layher: Zum Zink: Das haben wir auch untersuchen lassen. Hier ist der Grenzwert bei 2 Milligramm pro Liter und wir haben 0,04 Milligramm. Wie kann ich Ihnen das noch besser verständlich machen? Es gibt Parameter, die einzuhalten sind, und die unterschreiten wir deutlich. Und mehr geht einfach nicht.


Sprecher: Doch.


Verhandlungsleiterin: Wir kommen jetzt hier nicht weiter und gehen daher zu den weiteren Punkten. Es geht noch einmal um HCl-Verbindungen. Da war das Thema, dass bei Lösung der HCl-Verbindungen im Niederschlagswasser mit dem Niedergang von saurem Regen gerechnet werden müsse. Und eben Angaben den HCl-Emissio-nen könnten nicht nachvollzogen werden. Das haben wir teilweise schon vorher be-handelt. Gibt es ergänzend noch etwas dazu zu sagen, vor allem zur HCl-Lösung im Niederschlagswasser?
Sprecher: Die Verbindung von HCl und Stickoxiden ergibt den sauren Regen. Und die interessante Frage wäre doch in diesem Bereich, inwieweit der critical load hier in der


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Region gemessen wurde. Der critical load ist die Betrachtung dessen, wie sauer der Boden ist. Bei uns in Karlsruhe und Umgebung hat der Boden die critical load von 1,5 Mikrogramm überschritten. Bei uns wird der gesamte Wald zwischen Rastatt und Hei-delberg deshalb zwei Mal im Jahr gekalkt. Wie ist das hier? Ich habe nirgends gelesen, wie der Bodenzustand des critical loads ist.


Verhandlungsleiterin: Zu den Auswirkungen und auch zum Niederschlagswasser ge-nerell: Das Landratsamt wird im Rahmen des Verfahrens als Fachbehörde angehört. Dort wird auch in der Stellungnahme, die an uns abgeben wird, bewertet, wie sich eben solche Verbindungen oder die Lösungen auswirken. Das ist ähnlich wie bei der Dach-begrünung. Wir werden das LRA bitten, die Auswirkungen der Stoffe und deren Nie-derschlag auf dem Boden nochmals gezielt zu betrachten. Deshalb würde ich nun zum nächsten Punkt gehen: den Stickoxiden. Es wurde vorgebracht, dass gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Ausstoß von Stickoxiden beim Einatmen möglich wären. Es wurde deswegen gefordert, kontinuierliche Messungen vorzunehmen.


Sprecher: Bei den Stickoxiden würde uns interessieren, wie weit jetzt bei Berechnun-gen insgesamt der Gesamt-Lkw-Verkehr in diesem Bereich der 1.400 Meter mit ein-bezogen wurde. Ist der da drin? Oder sind das nur die Stickoxide aus den Kaminen Q 1 bis Q 5?
Gutachterin: Zum einen haben wir ja gar keine Auswertung für Stickoxide gemacht, weil die Anlage unter dem Bagatellmassenstrom bleibt. Zum anderen wird bei der Be-trachtung von Anlagen der Verkehr im Umfeld nicht betrachtet. Das ist einfach ge-trennt. Wenn ich für die Anlage Stickoxide berechne, dann ist das aus der Anlage.


Sprecher: Wissen Sie, wir hören immer wieder, dass die Gesamtbetrachtung fehlt. Wir haben die Vorbelastung durch zwei Kohlekraftwerke in Heilbronn. Auch wenn die Kamine 180 Meter hoch sind, kommt das bei bestimmter Windrichtung hier an. So hohe Kamine hat man nur, damit sich das Ganze gleichmäßig über das Land verteilt. Das heißt, Sie haben eine Vorbelastung durch einen Emittenten, den hier in Güglingen kein Mensch betrachtet, weil der sagt, Heilbronn sei ja weit weg. Aber das ist nicht so. Und die Stickoxide entstehen durch den Fahrverkehr hier in der Region, wenn Sie diese 120.000 Tonnen an Material heranschaffen und wieder wegschaffen, 12.000 Tonnen Zink, ca. 1.000 Tonnen Wismuth. Woher kommt das Material eigentlich? Dann weiß man mal, wie viele Kilometer das sind. Dann weiß man auch, was Nachhaltigkeit bedeutet.


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Sprecher: Für die Gutachterin ein kleines anschauliches Rechenbeispiel: In Ihrem Gutachten steht drin, dass aus dem Kamin im Jahr ca. 16.000 Kilogramm Stickoxide ausgestoßen werden. Ein Verbrennungsmotor in einem Pkw darf auf den Kilometer maximal 80 Milligramm des gesetzlichen Grenzwerts ausstoßen. Das habe ich umge-rechnet. Wenn man jetzt sagt, wir betrachten einen Durchmesser oder einen Radius von 2,5 Kilometer um das Werk herum, entspricht das 40 Millionen Pkw, die da jedes Jahr durchfahren. Wenn man davon ausgeht, jeder Pkw hat eine Jahreslaufleistung von 20.000 Kilometer -was durchaus realistisch ist- und das auf 365 Tage umrechnet, dann ist das eine zusätzliche Belastung von Stickoxiden, als ob jeden Tag 110.000 Pkw durch diese 5 Kilometer durchfahren. Und ich habe es nochmals weitergespon-nen: Das sind 1,27 Fahrzeuge pro Sekunde. Wir kriegen eine Autobahn vor die Nase hingesetzt.


Verhandlungsleiterin: Ich ziehe den Punkt aus dem Block „Allgemeine Verkehrsbe-lastung“ mal vor: Grundsätzlich ist zur Frage, inwieweit der Verkehr einbezogen wird, noch zu sagen, dass der Anlagenzielverkehr betrachtet wird. Das ist der innerhalb von 500 Meter um das Werksgelände. Und es kommt eben darauf an, wann die Vermi-schung stattfindet und wie viele Fahrzeuge jetzt aufgrund des Anlieferungsverkehrs für die Firma Layher dazukommen und wie sich dieser dann prozentual auf die beste-hende Gesamtbelastung vor Ort auswirkt. [Nachträglicher Hinweis: Dies ist nur rele-vant für die TA Lärm und nicht für die TA Luft] Wenn es darum geht, dass Verkehr durch den Ort fährt, dann ist es im Prinzip ein Gemeindethema. Die Regelung des Straßenverkehrs und wie der Verkehr geleitet wird, ist im Prinzip ein Gemeindethema und in deren Zuständigkeitsbereich.


Sprecher: Ich kenne die Aufgaben der Bereiche im RP. Die Aufgaben im Bereich 1 des RP ist die Regionalplanung. Sie haben dafür zu sorgen, dass in Ihrem Bereich eine optimale Verkehrsführung, Energieversorgung, Wasserversorgung etc. stattfin-det. Sie haben die Kommunen zu überwachen. Das sind Ihre Aufgaben. Und wir sind vorhin an einem Kreisel gefahren, wo Ihre Lkw fahren. Das dauert für ein Fahrzeug mit 25, 30 Metern durch den Kreisel zu fahren. Und da standen viele Lkw. Und das sind 50 pro Tag jetzt nur zu dem neuen Werk. Das sind alles PM 2,5. Sein Bremsen und sein Reifenabrieb, das sind alles diese Stäube. Und die müssen Sie berechnen, auch bei den Stickoxiden. Und dann muss man die Grundsatzfrage stellen: Ist das der rich-tige Ort für diese Firma?

 

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Verhandlungsleiterin auf Einwurf: Zum Naturpark-Heuchelberg möchte ich jetzt nichts sagen, weil der kommt nachher noch.

 

Nochmals zum Zuständigkeitsbereich: Wir betrachten die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorha-bens der Firma Layher. Und wir betrachten alles, was zu diesem Vorhaben dazugehört und was wir im Rahmen dessen, zu berücksichtigen haben. Aber wir, in unserem Re-ferat, sind nicht für die Verkehrsplanung zuständig und wir sind auch nicht dafür zu-ständig, diese zu überwachen. Wir überwachen die Firma, wenn sie in unserem Zu-ständigkeitsbereich angesiedelt ist.


Sprecher: Da möchte ich nochmals einhaken. Absurd in diesem Verfahren ist, dass das alles bei der Aufstellung zum Baurechtsverfahren behandeln hätten werden müs-sen. Das sind alles standortrelevante Dinge. Das ist ein vorhabenbezogener Bebau-ungsplan. Es gab einen Erschließungsplan. Und der zielte auf ein konkretes Vorhaben ab. Es war keine Entscheidung über ein Baugebiet, wo man nachher erst über Betriebe entscheidet. Das muss vorher alles entschieden werden. Es gab fälschlicherweise Al-ternativprüfungen nur im Zaberbett. Die Standortauswahl ist völlig falsch. Die Bürger-meister haben beschlossen, dass alle ihre Gemeinden jetzt zum Naturpark gehören sollen. Und das war eine politische Entscheidung.


Verhandlungsleiterin: Ich möchte nur darauf hinweisen, das ist nicht Teil unseres Verfahrens.


Verhandlungsleiterin auf nochmaligen Zwischenruf: Entschuldigung, aber das ist nicht Teil unseres Verfahrens hier. Wir sind nicht dafür zuständig, den Bebauungsplan aufzustellen und zu erlassen! Es geht um die immissionsschutzrechtliche Genehmi-gungsfähigkeit des Vorhabens und die Einwendungen hierzu, die hier behandelt wer-den.


Sprecherin: Wenn das hier in diesem Verfahren nicht behandelt wird, in wessen Zu-ständigkeitsbereich fällt das dann?


Verhandlungsleiterin: Ich muss Sie da auf das Bebauungsplanverfahren und die Be-teiligungsrechte dort verweisen.


Verhandlungsleiterin auf Zwischenrufe: Bitte, ich möchte das jetzt nicht mehr dis-kutieren. Entscheidend für unser Verfahren ist die Aussage des LRA, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Und auf der Grundlage entscheiden wir. Wir kom-men jetzt zurück auf die anderen Fragen zum Thema Stickoxidwerte. Es war die Frage, ob eine kontinuierliche Messung vorgenommen wird, das haben wir schon diskutiert. Es gab die Befürchtung, dass Grenzwerte überschritten werden. Daneben wurde noch


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eine mangelnde Berücksichtigung der Abgase der Lkw bei eingeschalteter Standhei-zung im Winter über Nacht vorgebracht. Es wurde nach der Betrachtung der Stickoxide insgesamt gefragt. Darum ging es schon. Gibt es von Seiten der Gutachter hierzu et-was zu ergänzen?

 

Gutachterin: Die Überschreitung des Grenzwertes zu befürchten ist probat, aber wir haben eine Hintergrundbelastung in der Größenordnung von unter 20 Mikrogramm pro Kubikmeter hier in der Region. Eine Überschreitung oder Verdoppelung der Emission aber halte ich im Verhältnis zum doch geringen Verkehr trotz der zugegebenermaßen großen Lkw für sehr unwahrscheinlich. Genauso ist es mit den Abgasen der Standhei-zungen. Das ist sicherlich, wenn man direkt danebensteht, unangenehm, aber auf den Jahresmittelwert gesehen nicht relevant.


Sprecher: Da ich es in den Unterlagen nicht gefunden habe: Wie entsticken Sie das Gas? Was haben Sie für eine Technik? Haben Sie die SNCR-Technik oder die SCR bei den Autos? Oder entsticken Sie gar nicht? Wie ist der festgelegte Grenzwert für Stickoxide für dieses Werk? Ich habe 200 Milligramm entdeckt, ist das richtig?


Sprecher Fa. Layher: Das ist ein ganz normaler Verbrennungsbogen, einmal für den Zinnkessel mit Flächenbrenner und einmal für den Zusatzofen. Und die unterliegen den ganz normalen Emissionswerten wie das üblich ist.


Sprecher: Das haben VW und Daimler auch gesagt. Dann haben sie die SCR-Tech-nologie eingebaut wie auch Zementwerke. In Rheinland-Pfalz wurden für die Papier-fabrik im Genehmigungsbescheid 50 Milligramm festgelegt. Ich will hier auch 50!


Sprecher Fa. Layher: Die Öfen werden von der Fachfirma zweimal im Jahr überprüft und nach den Abgaswerten eingestellt. Dann haben wir eine ganz normale Analyse vom Schornsteinfeger und natürlich die vom Ofenbauer. Die Abgaswerte werden ein-gehalten.


Sprecher: Jedes Kraftwerk hat Entstickung. Und die Frage ist, was Sie hierzu haben. Die SCR-Anlage, also diese teure und bessere, geht mit Ammoniak an den Stickstoff heran, so dass er weg ist, egal wie groß die Anlage ist. Und dann haben Sie auf der Stelle ein Viertel.


Sprecher RP: Zur Ergänzung: Diese Grenzwerte orientieren sich an der Feuerungs-wärmeleistung. Das Kraftwerk hat natürlich eine höhere Feuerungswärmeleistung als die Anlage hier, also muss man das etwas differenzieren. Bei jeder privaten Feue-rungsanlage -bei jeder Heizung sind ja auch Feuerungsanlagen drin gibt der Gesetz-geber das vor. Wir müssen natürlich den Stand der Technik fordern. Das ist ja unsere


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Aufgabe. Es gibt für diese Anlage auch ein BVT-Blatt, das eingesetzt wird und nach-dem geht man. Ich will nur erwähnen, dass hier die Feuerungswärmeleistung ein gro-ßes Maß ist und ich kann keine 22-MW-Anlage vergleichen mit einer 6-MW-Anlage. Das nur mal so als Hinweis. Es ist natürlich o.k., dass man die beste Technik nimmt, aber die hängt natürlich auch von der Größe der Anlage ab.


Sprecher: Nein, da hängt sie nicht davon ab. In Rheinland-Pfalz hat man als Grenz-wert auch 50 hineingeschrieben, obwohl 100 gelten. Die haben nach Absprache mit dem Betrieb verhandelt und, weil es wirtschaftlich zumutbar war, 50 gemacht. Wenn es bessere Technik gibt, dann nehme ich das Bessere. Und das empfiehlt das inner-halb eines angemessenen Zeitraums für den Neubau ist umzusetzen. Für die alten Werke würde ich die Umrüstung nachfordern innerhalb von 5 Jahren.


Sprecher: Diese Stickoxide wirken auch kanzerogen, beflügeln Diabetes und sind ge-rade für Asthmatiker höchst problematisch bzw. verursachen auch häufig Asthma. In der Verbrennungsmotorentechnik beispielsweise musste man in den letzten 20 Jahren die Stickoxide aufgrund gesetzlicher Vorgaben um 97 Prozent reduzieren. Bis vor kur-zem galt diese Stickoxidgrenze nur für Motoren bis 600 kW Leistung. Wir müssen uns vor Augen führen, dass der Bau in einem dicht besiedelten Gebiet erfolgen soll. Wir haben sehr viele Menschen, die hier jeden Tag diese Luft atmen.


Sprecher: Die Diskussion, die hier stattfindet, und die Zahlen, die hier auf den Tisch gelegt werden oder wurden, ist wirklich katastrophal. Ich war auf verschiedenen Ge-meinderatssitzungen, in denen Beschlüsse zur Verzinkerei gefasst wurden. Fast alle Gemeinderäte und -rätinnen, einschließlich Bürgermeistern hatten keine Ahnung, was auf sie zukommt. Wären die Zahlen, über die wir hier reden, auf der Gemeinderatssit-zung geredet worden, hätten wir heute dieses Problem nicht. Und ich hoffe, dass das RP die nötigen Schritte unternimmt und die Firma Layher nicht nur Lippenbekenntnisse abgibt, sondern Taten folgen lässt. Und die Bürgermeister hatten es in der Hand, das zu verhindern.


Verhandlungsleiterin: Belassen wir es an dieser Stelle dabei. Die Belastung mit Koh-lenstoffdioxid wurde im Prinzip jetzt schon mitbehandelt. Dabei ging es bei den Ein-wendungen noch um die betriebenen Flachgasbrenner. Gibt es jetzt ergänzend zu dem, was wir gerade zu den anderen Stickoxidwerten gesagt haben, noch etwas zu sagen?


Sprecher: Die CO2-Betrachtung hat ja bei einem immissionsschutzrechtlichen Verfah-ren keine Bedeutung. Wir hätten aber schon gern gewusst, wie viel Kohlendioxid die


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Werke 1, 2 und 3 beitragen zur Klimakatastrophe. Ebenso verhält es sich mit Kohlen-monoxid. Geschätzt zuzüglich Lkw-Verkehr kommen Sie problemlos auf Zahlen von einem Kohlekraftwerk. Wir hätten gerne mal die Zahl gewusst, auch wenn sie für die Genehmigung irrelevant ist, da sie für die Klimadebatte in der die Gesellschaft wichtig ist.


Sprecher RP: Ganz ausgenommen ist das CO2 nicht. Es gibt ja auch für eine be-stimmte Feuerungswärmeleistung Treibhaushandelszertifikate, die hier ins Spiel kom-men. Aber die spielen hier keine Rolle, da es erst ab 20 MW Feuerungswärmeleistung beginnt. Das ist also nicht ganz außen vor, spielt aber –wie Sie sagen- im Immissions-schutzrecht hier gar keine Rolle. Bei größeren Anlagen natürlich schon.


Sprecher: Ja, das ist es. Das heißt, aufgrund er einzelnen Betrachtung der Werke umgeht man das. Bei CO2 gibt es für mich nur einen Punkt, wo die Firma wirklich etwas machen könnte. Das wäre die Optimierung der Abwärmenutzung, sodass dadurch Wärme eingespart wird. Sie kriegen ja heute nur noch einen Betrieb genehmigt, wenn er nachweist, dass er die Abwärme vollumfänglich benutzt. Sie nutzen Sie ja zum Trocknen oder etwas Ähnlichem. Nur scheint mir die Wärme Abfallprodukt zu sein und deswegen muss man Wärme reduzieren. Die Frage ist, was bei Ihnen geht im Betrieb. Das soll das RP mal prüfen.


Sprecher: Es gibt eine Rechnung, dass wir etwa noch eine Dekade haben, um die Atmosphäre mit diesem CO2 zu fluten bis eben bestimmte Grenzen von Erwärmung erreicht werden. Und da wäre es ein Ziel für den Bürgermeister, der Wirtschaft zu sa-gen, dass es Grenzen gibt, auf die sich einstellen und umstellen muss. Nur weil Kapa-zitätsgrenzen erreicht sind oder, weil man neue Märkte erschließen will, muss man nicht immer eine neue Verzinkerei hier bauen.


Verhandlungsleiterin: Zu Ihren Bedenken möchte ich Ihnen noch sagen, dass wir mit unserem Verfahren natürlich nicht die Umweltentwicklungen abbilden können. Und ich gebe Ihnen recht, dass bestimmt aufgrund dessen, dass jetzt mehr in der Presse ist, auch ein Umdenken in der Politik stattfindet, dass mehr getan wird. Das ist eine gute Entwicklung, die sich vielleicht auch irgendwann niederschlägt in einer Überdenkung von Grenzwerten usw. Die TA Luft wird ja auch derzeit überarbeitet. Es gibt im Prinzip die Grenzwerte und Vorgaben. Und wir haben als Behörde die Verpflichtung, die Um-weltbelange zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Aber wenn diese Vorgaben eingehalten werden, haben wir auch die Verpflich-tung, den Antrag positiv zu verbescheiden. Die Grenzwerte dienen der Behörde auch


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zur Gleichbehandlung. Dass die rechtlichen Vorgaben mit den Entwicklungen nicht immer Schritt halten, das ist ganz klar. Das können wir nur in unserem Verfahren auch nicht ganz abfangen.
So, das Thema Belastung durch Feinstaub haben wir jetzt eigentlich schon mit abge-handelt. Die gesundheitlichen Befürchtungen dazu wurden auch schon vorgetragen und nochmals ergänzt.


Sprecherin: Ich bin Mutter von vier Kindern, Krankenschwestern und arbeite seit 30 Jahren mit Kindern hier im Zabergäu. Die Luftqualität im Zabergäu ist durch die geografisch besondere Kessellage ohnehin nicht gut. Bei Inversionswetterlage ist die Schadstoffbelastung durch Verkehr und Industrie so schlecht, dass viele Kinder mas-sive Atemwegsprobleme haben. So sind wir als Familie mit unseren kleinen Kindern bereits vor 25 Jahren immer wieder wegen Pseudokrupp-Anfällen und massiver Bron-chitis in die Notaufnahme nach Heilbronn gefahren. Von Bekannten, Freunden und Ärzten weiß ich, dass dieses Problem inzwischen noch größer ist und dass sehr viele Kinder unter der Luftqualität hier leiden. Ich erwarte und befürchte durch den Bau der Verzinkerei eine Zunahme der Schadstoffbelastung, verursacht durch Emissionen von Chlorgas, vor allem Feinstäuben und Stickoxiden, und dass durch die Produktion beim Verzinkungsprozess das Ganze verstärkt wird. Und meiner Meinung nach wird das Ganze dann noch durch diesen zusätzlichen Verkehr durch Lkw und Mitarbeiter, die dann noch hier angesiedelt werden, verstärkt. Ich denke, wir sind hier im Zabergäu an der Belastungsgrenze, was das angeht. Ich möchte darum bitten, dass Sie das auch für unsere Familien, Kleinkinder und alte Menschen, die einfach auch gesundheitlich ganz stark darunter leiden, berücksichtigen, auch wenn es jetzt vielleicht nicht hoch-wissenschaftlich begründbar ist. Danke schön.


Verhandlungsleiterin: Herzlichen Dank auch nochmals. Wir werden das auf jeden Fall mit in unsere Bewertung einbeziehen. Es wurde in dem Zusammenhang noch ein-gebracht, dass das Gutachten des Ingenieurbüros Lohmeyer nicht aussagekräftig sei und gesundheitliche Risiken übersehe.


Gutachterin: Ich kann dazu eigentlich nur sagen, dass wir anhand der Vorgaben be-werten müssen, die uns durch den Gesetzgeber gegeben sind. Ich kann nicht irgend-welche Studien von irgendwelchen Ärzten heranziehen. Und im Rahmen dessen, was die Vorschriften vorgeben, ist die Feinstaubbelastung nicht übermäßig, auch nicht in der Gesamtbelastung.


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Sprecher: Ich habe in meiner Einwendung mitgeteilt, dass die Landesanstalt für Um-weltschutz erklärt, „eine Vielzahl von epidemiologischen Studien zeigt übereinstim-mend eine Beziehung zwischen einem Anstieg der Partikelkonzentration in der Außen-luft durch Stäube und einem gehäuften Auftreten von Schädigungen der menschlichen Gesundheit.“ Zitat, Regierungspräsident, Amtsärztin Frau Dr. Schmidt-Adelmann. „In unserer Stellungnahme zu diesem Verfahren“ -in dem es um ein Kohlekraftwerk ging- „haben wir die Tatsache erwähnt, dass es Schwellenwerte, unterhalb derer eine Wir-kung nicht zu erwarten ist, beim Feinstaub nicht gibt. Weder im Hinblick auf die Sterb-lichkeit noch im Hinblick auf die Entstehung von Krankheiten.“ Wenn das nicht ein ein-deutiges Zitat ist. Die Irrelevanzgrenze wird nach den Vorgaben zum Vorhaben hier an diesem Standort gerissen. Die Frage ist, warum können Beamte sich darauf zu-rückziehen, wenn sie sagen, das ist hier Stand der Wissenschaft. Ärzte sind doch Wis-senschaftler. Warum wird das nicht berücksichtigt? Ich komme gleich, wenn Sie erlau-ben, zum nächsten Punkt: Wismuth. Das ist Wismuth, schön kristallisiert [zeigt etwas]. Im Gutachten steht, eine gesundheitliche Bedeutung hätte Wismuth nicht. Der Nach-satz in allen Studien ist, dass es keine Untersuchung über die Giftigkeit von Wismuth gebe. Im Bergwerk Wismuth in der DDR wurde Wismuth abgebaut und Wismuth kommt immer zusammen vor mit Uran, aber man bekommt nie reines Wismuth heraus. Sie kriegen auch kein reines Zink, sondern beide sind immer in Gesteine eingebunden. Die Wissenschaft steht momentan was die Giftigkeit von Wismuth angeht gewaltig auf dem Schlauch. Dann müsste das RP beim Umweltministerium remonstrieren. Sorgen Sie dafür, dass an einer Universität Baden-Württembergs die Schädlichkeit von Wis-muth untersucht wird. Aber man darf nicht in ein Gutachten hineinschreiben, es gibt keine Schädlichkeit. Es gibt sie, wir wissen nur nicht welche. Welche Reinheit hat ihr Wismuth?


Verhandlungsleiterin: Ich glaube, an der Stelle ist am entscheidensten, welche Men-gen an Wismuth denn überhaupt emittiert werden könnten. Und dazu können wir ja eine Aussage der Firma bekommen.


Sprecher Fa. Layher: Wismuth wird bei uns in Barrenform angeliefert und wird direkt in das Zinkbad zugegeben. Der Siedepunkt von Wismuth ist deutlich höher als der von Zink. Das heißt, im Grunde genommen bleibt das Wismuth im Zinkbad in geschmolze-ner Form. Von daher sehe ich kein Problem bezüglich Emissionen. Das Wismuth schmilzt wegen seines deutlichen höheren Siedepunkts und bleibt im Zinkbad. Wie soll


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das emittieren? Dies unabhängig von irgendeiner Einschätzung bezüglich gesundheit-licher Risiken. Da muss ich auf die Gutachten verweisen.


Sprecher: Wenn das Wismuth tatsächlich im Zinkbad bleiben würde, dann wäre das ja ein perpetuum mobile. Das heißt, Sie bräuchten kein Wismuth mehr nachliefern.


Sprecher Fa. Layher: Ich habe nur gesagt, es verdampft nicht. Weil der Siedepunkt deutlich höher ist als Zink. Der Verzinkungsprozess ist ja ein Tauchverfahren. Wir tau-chen ja das Gerüstmaterial in das Zinkbad ein, dann zieht man das Gerüstmaterial aus dem Tauchbad heraus, und dann haben wir natürlich eine Zinkschicht. Man zieht im-mer die Schmelze aus dem Zinkbad heraus und das findet sich dann als Überzug auf dem Gerüstmaterial als Korrosionsschutz wieder.


Sprecher: Ich weiß, dass Sie das Wismuth brauchen, damit Ihnen das Zink in Ihrem Bad nicht anbäckt. Früher hat man zu diesem Zweck meines Wissens Blei eingesetzt. Es ist halt die Frage, ob das besser ist.


Verhandlungsleiterin: Aufgrund der Zeit würde ich jetzt vorschlagen, dass wir den Block zum Schadstoffausstoß noch abschließen und dann zehn Minuten Pause ma-chen.


Sprecher: Ich habe gleich am Anfang die Kaltluftströme angesprochen. Im Kaltluftgut-achten zu Kaltluftströmen erfolgte keine Berücksichtigung der weit über 145.000 Norm-kubikmeter Abluftgase pro Stunde rund um die Uhr, das ganze Jahr über mit bis zu 195 Grad Celsius, die aus dem Kamin in der Verzinkerei rausgeblasen werden. Wir haben hier einen Drei-Schicht-Betrieb über das ganze Jahr. Aber was rausgeht wurde in dem klimatologischen Gutachten überhaupt nicht berücksichtigt. Wie sich das aus-wirkt bei der Kaltluftbildung wissen wir nicht. Es gab ein Rahmengutachten zur Ent-wicklung von Langwiesen 3, das der Bürgermeister in Auftrag gegeben hat. Ich hoffe, sein Nachfolger schaut mal rein. Da steht: „Kriterien zur weiteren Planung: Aus Grün-den des Grundwasser- und Auenbodenschutzes sind entlang der Zaber die Ablage-rungsbereiche der Auensedimente von der Bebauung freizuhalten. Am rechten Zabe-rufer handelt es sich dabei um einen Streifen von durchschnittlich 125 Metern. Aus klimatischen Gründen sind die Abluftbahnen für Kaltluft von der Bebauung freizuhal-ten, am rechten Zaberufer ein Band von durchschnittlich 200 Meter, entlang des Fürt-lesbachs ein Band von durchschnittlich 100 Metern. Aus Gründen des Biotopschutzes sind entlang der Fließgewässer Zaber und Fürtlesbach Uferrandspalten von 15 bis 20 Metern Breite zu entwickeln.“ Da frage ich mich, was von dem Gutachten überhaupt


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berücksichtigt worden ist und welchen Wert dieses klimatologische Gutachten über-haupt hatte.

 

Sprecher RP: Das gehört zum Bebauungsplan.


Sprecher: Im Bebauungsplan habe ich es auch schon vorgebracht, da hat es niemand interessiert. Es gehört hier rein. Das klimatologische Gutachten ist Bestandteil dieses Verfahrens. Wo bringe ich es denn sonst noch vor?


Sprecher RP: Es ging ja ums Freihalten der Gewässerrandstreifen 200 Meter.


Gutachterin: Ich will jetzt nicht inhaltlich den Kollegen einfach nur zitieren, aber mein Kollege hat im Bebauungsplan zu den Abgasen letztes Jahr im Oktober schriftlich Stel-lung genommen.


Sprecherin: Ich möchte nochmals Bezug nehmen auf die Umweltverträglichkeitsun-tersuchung hier im Verfahren. Hier wird die klimatologische Empfindlichkeit des Plan-gebiets beschrieben und als mittel bis hoch eingestuft. Und für uns Bürger hat das eben im Zusammenhang mit den Schadstoffbelastungen sehr wohl ganz deutliche Auswirkungen. Wenn wir Inversionswetterlagen haben, dann sind wir im Beurteilungs-gebiet, indem Frauenzimmern auch zu hundert Prozent drin liegt, umso stärker durch all diese Schadstoffbelastungen betroffen, da diese klimatologische Situation durch die Bebauung plus Abluft verschärft wird.


Verhandlungsleiterin: Das wäre ein Punkt gewesen beim Themenblock „klimatische Auswirkungen“. Jetzt sind wir zwar im Prinzip schon in das Thema eingestiegen, aber können Sie noch warten? Dann können wir in der Pause vielleicht nochmals nach-schauen.
Sprecher: Ich habe bei den Emissionen natürlich nachgeschaut, wie die Wissenschaft im Augenblick zu Chlor und Chlorwasserstoff steht. Ich habe Empfehlungen der Tech-niker und Ingenieure zum Abstand für Chlorbetriebe von 1.343 Metern zum Wohnge-biet und für Chlorwasserstoff von 1.411 Meter zu einem Wohngebiet gefunden. Wenn Sie Ihren Plan zur UVP anschauen, dann reißen Sie diese Abstandsempfehlung in allen Punkten. Diese Abstandsempfehlung finde ich aber trotzdem sogar widersinnig von Ingenieuren, weil die giftige Dosis bei Chlor nach den EPRG-2-Werten 3 ppm ist, und bei Chlorwasserstoff 20 ppm. Es müsste also sogar Chlor wesentlich stärker ein-bezogen werden. Was rechnen Sie da? Sie rechnen das Gebäude plus den Kamin. Das ist meiner Ansicht nach nicht erlaubt. Kaminhöhe ist etwas anderes wie Gebäu-dehöhe plus Kamin. Nur weil sie es auf das Gebäude stellen, heißt das nicht, dass die Kaminhöhe da eingehalten wird. Das ist für mich eine dubiose Rechnerei, weil dann


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nämlich die Emissionswerte durch die Verdünnung durch Luft, sprich durch Ausbrei-tung, anders sind. Je höher der Kamin, desto geringer ist die Immission bei gleicher Emission selbstverständlich. Und damit ist die Anlage, nach diesen Empfehlungen nicht genehmigungsfähig.


Verhandlungsleiterin: Kann die Gutachterin etwas zur Berechnung der Kaminhöhe sagen? Denn da war im Prinzip die Einwendung enthalten, die Berechnung sei nicht richtig erfolgt.


Sprecher RP: Sie haben schon recht, es heißt immer Höhe über Grund und nicht über Gebäuden.


Gutachterin: Wir haben ermittelt, welche Höhe über den Gebäuden notwendig ist, damit der Kamin durch das Gebäude nicht in seiner Abströmung beeinflusst ist. Das sind 11,5 Meter über dem Gebäude, was 28,2 Meter über Grund ergibt, die wir dann als Kaminhöhe über Grund angesetzt haben. Das ist die Forderung der TA Luft, tut mir leid.


Sprecher: Die TA Luft enthält nur die echte Kaminhöhe, nicht irgendwo daraufgestellt.


Verhandlungsleiterin: Die Berechnung werden wir überprüfen und schauen, ob die Unterlagen dem entsprechen, was nach TA Luft und weiteren Richtlinien und Vorga-ben vorgegeben ist.


Sprecher: Die gesamte Berechnung aller Emissionen ist falsch. Ich fordere, dass Sie neu auslegen und das Verfahren neu beginnen.


Verhandlungsleiterin: Wir werden die Berechnungen prüfen und gegebenenfalls, nachfordern, wenn es dann erforderlich ist. Ob das zu einer Auslegung führt oder nicht, das werden wir dann aufgrund unserer Prüfung sehen.


Sprecher: Sie dürfen das Verfahren gar nicht parallel führen. Der § 50 UVPG ist falsch ausgelegt.


Verhandlungsleiterin: Das ist der Wortlaut, den ich vorhin zitiert habe, und ich werde mich jetzt nicht mehr auf das Thema einlassen. Das sind zwei unterschiedliche Ver-fahren und wir führen jetzt unser Verfahren durch.


Verhandlungsleiterin auf erneutes Ansprechen: Ich möchte die Berechnung der Kaminhöhe bitte nicht mehr weiter thematisieren. Wir haben es besprochen, ich habe es zur Kenntnis genommen, wir werden die Berechnung überprüfen, die Gutachterin hat etwas dazu gesagt und damit ist dieser Themenpunkt jetzt abgeschlossen. Ich kann Ihnen nicht mehr dazu sagen, und es ist nicht zielführend, da jetzt weiterzugehen.


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Wir werden den nächsten Punkt noch machen, um diesen Themenblock abzuschlie-ßen, und dann die Pause machen. - Die Belastung durch Cadmium wurde schon an-gesprochen: Ein erheblicher Teil der eingebrachten Cadmiummenge würde das Zink-bad über die Abluft verlassen.


Sprecher: Der Sprecher der Firma hat vorher beim Wismuth darauf hingewiesen, dass der Siedepunkt von Wismuth deutlich höher ist und dass das deswegen im Bad bleibt. Beim Cadmium ist es nun leider genau umgekehrt. Da ist sowohl der Schmelz- als auch der Siedepunkt deutlich niedriger als beim Zink. Zink ist natürlicherweise in den Erzlagerstätten in aller Regel mit Cadmium belastet. Cadmium ist ja unter den Schwer-metallen dasjenige, das gesundheitlich mit am allerkritischsten ist. Deswegen müsste man sich, wenn man mit Zink umgeht, wo naturgemäß ein gewisser, wenn auch gerin-ger Cadmiumgehalt enthalten ist, damit beschäftigt und das bei der Umweltverträglich-keitsprüfung untersuchen. Wenn Sie einen gewissen Cadmiumanteil im Zink haben, müssen Sie davon ausgehen, dass sehr viel mehr Cadmium in das Luft- oder Gasge-misch über der Zinkwanne geht als Zink. Und weil die Luft ständig erneuert wird, müs-sen Sie auch davon ausgehen, dass sich da kein Sättigungsgleichgewicht einstellt, sondern das immer weiter abgeht, so lange Cadmium in der Schmelze vorhanden ist. Also, wo geht das Cadmium hin? Wohin wird es möglicherweise emittiert und was macht das möglicherweise mit der Umwelt?


Gutachterin: Das Problem ist, dass wir da im Moment eigentlich nichts dazu sagen können, weil wir den Cadmiumgehalt in dem emittierten Stoff nicht kennen. Und es macht keinen Sinn, jetzt irgendwelche Zahlen ungeprüft in den Raum zu stellen.


Sprecher: Das ist eine ganz wesentliche Lücke in der Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn einer der gefährlichsten Stoffe, die da zu erwarten sind, ohne Berücksichtigung bleibt.


Verhandlungsleiterin: Wir werden auch das mitnehmen und weiterverfolgen. Des Weiteren wurde die Belastung durch Cadmiumchlorid aufgrund von Verdampfung von Cadmium genannt.


Sprecher: Cadmiumchlorid haben wir extra angesprochen, weil es als krebserzeu-gend eingestuft ist und weil man bei krebserzeugenden Stoffen in der Regel davon ausgehen kann, dass es kein No-effect-Level gibt, es also auch bei geringen Konzent-rationen immer Wirkung entfaltet. Auch aus dem Grund wäre es notwendig, in der UVP zu untersuchen, ob sich Cadmiumchlorid bilden kann. Ausgangsstoffe sind ja vorhan-den.


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Verhandlungsleiterin: Seitens der Gutachter gibt es jetzt keine Aussage dazu, des-wegen werden wir auch das weiterverfolgen und prüfen. Weiterer Punkt in den Ein-wendungen war die Belastung mit gasförmigen anorganischen Chlorverbindungen aufgrund des abgeleiteten Abgasstroms aus der Vorbehandlung. Dieser werde mit 60.000 Kubikmeter angegeben und bei einem Grenzwert von 10 Milligramm pro Ku-bikmeter entspräche das 0,6 Kilogramm pro Stunde, also den vierfachen zulässigen Massestrom.
Sprecher: Chlor ist ja das Gas, das reaktionsfreudig mit allem reagiert, also auch mit unserem Körper. Wenn man die Zahlen liest von 0,6 Kilo pro Stunde, dann wären das Tausende von Toten, wenn man die einatmen würde. Daran sehen Sie, wie wichtig dieser Stoff ist. Woher kommen also diese 60.000 bei Q 1 und Q 3? Und beim anderen kommen Sie auf 77.000 Kubikmeter und berechnen da wieder etwas Anderes. Was sind diese 60.000 Kubikmeter? Wie kommen die zustande? Wie viel Stickstoff, wie viel Kohlendioxid, wie viel Kohlenmonoxid, wie viel Reizgase? Düsen Sie Sauerstoff ein? Wir hätten gern gewusst, wie Sie auf diese 0,6 Kilo kommen. Die rechnen Sie ja wieder in Emissionen pro Milligramm um und dann sind es wieder unter den 10 Milligramm und somit genehmigungsfähig.


Sprecher Fa. Layher: Auf die Zahlen kommen wir ganz einfach: Wir haben da dem-entsprechende Gebläse dahinter geschaltet, die mit 60.000 bzw. 77.000 Kubikmeter pro Stunde die Luft anziehen. Wie sich die Luft zusammensetzt, ist dann wiederum ein anderes Thema.


Sprecher: Ich hätte gerne die Frage beantwortet. Trifft das zu, dass der zulässige Massenstrom von 0,15 Kilo pro Stunde in diesem Fall um das Vierfache überschritten wird?


Gutachterin: Es gibt in der TA Luft verschiedene Massenströme für unterschiedliche Arten von Anlagen. Und es gibt einen speziell für Verzinkereien unter Ziffer 5.4.3.9.1 der TA Luft. Und da kommen 10 Milligramm pro Kubikmeter her. Und die haben wir als Maximalemission angesetzt. Diese 0,15 kg/h sind auf diese Anlage nicht anzuwenden.


Sprecher: Die 0,15 Kilo pro Stunde kommen aus der VDI- Richtlinie 34.51.


Sprecher RP auf Einwurf: Es ist die Frage aufgetaucht, ob die Verzinkereien mehr dürfen als andere Betriebe. Es ist umgekehrt. Der normale Grenzwert für chlorhaltige Emissionen liegt bei 30 Milligramm und für Verzinkereien bei 10. Der Grenzwert für Verzinkereien ist also strenger.


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Sprecher: Sie haben jetzt vom Grenzwert gesprochen, das heißt, von der Konzentra-tion im Abgas. Hier geht es aber um den Massenstrom. Das heißt, um die Masse, die insgesamt rauskommt. Und da wird ja wohl der zulässige Massenstrom um das Vier-fache überschritten.


Sprecher RP: Es gibt keine Massenstrombegrenzung. Als Grenzwert wird entweder die Konzentration oder der Massenstrom herangezogen – das sind zwei getrennte Größen. [Ergänzende Erklärung: Bei den in der TA Luft genannten Massenströmen handelt es sich um Bagatellmassenströme] Wenn der überschritten wird, dann muss der Grenzwert einhalten werden. Wird der Massenstrom unterschritten, dann gilt der Konzentrationswert nicht.


Sprecher: Diese VDI-Richtlinie besagt: Gasförmige anorganische Chlorverbindungen, soweit nicht in Klasse 1 oder Klasse 2 der TA Luft – ist das Klasse 1 oder Klasse 2 der TA Luft? – dürfen nicht einen Massenstrom je Stoff von 0,15 Kilo pro Stunde über-schreiten. Steht da. Das ist doch verbindlich.


Sprecher RP: Für uns ist die TA Luft verbindlich. Eine Massenstrombegrenzung würde eine Produktionsbegrenzung bedeuten.


Sprecher: Wenn dieser Verein Deutscher Ingenieure das schreibt, dann hat das doch einen Sinn.


Sprecher RP: Und in der TA Luft steht ergänzend: „oder die Massenkonzentration 30 Milligramm“. Das müsste da doch auch irgendwo stehen.


Sprecher: Da steht dann dabei: „Dies gilt auch bei außergewöhnlichen Betriebszu-ständen wie bei An- und Abfahren der Anlage“ usw.


Sprecher RP: Zu diesem Zitat können wir jetzt nicht mehr sagen. Es geht um die Frachten. Die sind eine Untergrenze. Wenn die Frachten unterschritten werden, dann spielt es für die Ausbreitung keine Rolle mehr. Deswegen sind da die Grenzwerte gar nicht relevant. Aber wir sind ja darüber, deswegen gilt ja auch der Grenzwert. Der ist viel strenger. Der Grenzwert entspricht dem Stand der Technik. Und hier in der TA Luft sind die 30 Milligramm genannt, aber für Verzinkereien muss man die 10 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Das hängt natürlich mit der Größe der Anlage zusammen. [Auf Einwurf] Bei unserer Genehmigung spielt keine Rolle, ob Sie die Anlage für zu groß halten.


Verhandlungsleiterin: Dann wenden wir uns noch dem letzten Thema vor der Pause zu. Das sind die verschiedenen anderen Fragen zu Schadstoffen. Es ging vor allem


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um kanzerogene Stoffe. Was kommt in der Abluft der Anlage vor? Wie wären solche Emissionen zu bewerten? Und was kann überhaupt emittiert werden?


Sprecher Fa. Layher: Wir können an der Stelle nur so viel sagen, dass wir derartige Luftschadstoffe nicht in der Abluft haben.


Sprecher: Ich hatte die Frage gestellt. In den Unterlagen ist es so formuliert: „In der dem oben genannten Verfahren angeschlossenen Umweltverträglichkeitsprüfung wird ausgeführt, dass als Beurteilungsgebiet gemäß Ziffer 4.6.2.5 TA Luft ein Radius von 1425 Metern angenommen wurde, der dem 50-fachen der Schornsteinhöhe -28,5- ent-spricht. 50 mal 28,5 ergibt die 1425. Und die Zusatzbelastung im Aufgabepunkt in die-sem Gebiet über 3 von Hundert des Langzeitkonzentrationswertes läge.“ Da müssen Sie uns doch sagen können, wie hoch der Langzeitkonzentrationswert ist und wie er ermittelt wurde. Warum erwähnen Sie ihn eigentlich, wenn Sie sagen, Sie emittieren keine Schadstoffe?


Sprecher Fa. Layher: Ich habe ja nicht gesagt, dass wir keine Schadstoffe emittieren.


Gutachterin: Das haben Sie vermischt. Es gibt unterschiedliche Grenzwerte: Es gibt Langzeitgrenzwerte im Jahresmittel und es gibt Kurzzeitgrenzwerte. Und die TA Luft definiert eben diese Irrelevanzgrenze als 3 Prozent des Langzeitgrenzwertes, sprich des Jahresmittelwertes. Das ist nichts, was man misst. Das hat erst mal mit den ande-ren Luftschadstoffen in dem Sinn nichts zu tun.


Gutachterin auf Nachfrage: Es gibt in der TA Luft Emissionswerte. Zum einen Kurz-zeitgrenzwerte. Die dürfen auf einen relativ kurzen Zeitraum, eine bestimmte Anzahl von Tagen, überschritten werden. Dann gibt es den Langzeitgrenzwert, das sind die 40 Mikrogramm pro Kubikmeter z.B. Der wird auf das Jahr gesehen. Und das ist eben ein längerer Mittelungszeitraum. Das wird als Langzeitkonzentrationswert bezeichnet. Das bezieht sich auf den Emissionswert, das ist nicht eine gemessene Größe, sondern das ist die Größe, an der nachher die Beurteilung erfolgt. 40 Mikrogramm z.B. bei NOx ist der Langzeitbeurteilungswerte. Und die werden aktuell im Beurteilungsgebiet nicht erhoben, weil das vom System her gar nicht funktioniert. Das ist ja der Grenzwert, der erlassen worden ist. Was man im Beurteilungsgebiet erheben kann, ist die Hinter-grundbelastung oder die Vorbelastung. Das sind aber andere Begriffe.


Sprecher: Was ich nicht verstehe ist, dass Sie hier die Messungen alle auf Heilbronn berechnet haben. Es geht ja um die 3-Prozent-Regelung. Diese Anlage wäre in Baden-Baden nicht genehmigungsfähig, weil sie dort garantiert alles reißen würde. In Karls-ruhe hingegen wäre es 1 Prozent, weil es ein Hochbelastungsgebiet ist. Das ist in


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Heilbronn genauso. Wie ist es hier? Haben Sie hier ein Jahr lang kontinuierlich die Langzeitkonzentration für alle in der TA Luft genannten Schadstoffe gemessen? Und dann einen Langzeitkonzentrationswert ermittelt, der dann sagt, 3 Prozent gibt es hier nicht? Und dann ist die Anlage genehmigungsfähig, ansonsten wäre sie es nicht.


Gutachterin: Also nochmals, das ist kein Konzentrationswert, der gemessen wird, sondern das ist der Wert, nach dem beurteilt wird. Die 40 Mikrogramm pro Kubikmeter sind für das Jahresmittel. Und von denen darf ich 3 Prozent zusätzlich eintragen als irrelevante Zusatzbelastung. Das hat nichts mit der aktuell gemessenen Belastung zu tun. Etwas Anderes gilt in Bereichen, in denen Umweltzonen für den jeweiligen Schad-stoff ausgewiesen sind. Dann gilt in diesen Zonen 1 Prozent als irrelevant. Aber das hat nichts damit zu tun, ob ich hier gemessen habe oder nicht.


Verhandlungsleiterin: Der letzte Punkt dieses Blocks hat sich eigentlich schon erle-digt, da gefragt wurde, ob ein gemessener, vorhandener Wert Auswirkungen auf das zu betrachtende Gebiet hat, und es diesen Wert so eben nicht gibt.


Sprecher: Darf ich das mal an einem Beispiel durchgehen? 3 Prozent Wasser hat ja einen Katastrophenwert. Der ist einmal 0 und einmal ist er 100. 3 Prozent von 100 ist 3. Bei 98 werden Sie sagen, dass alles wunderbar sei. Wenn Sie 3 Prozent hinzurech-nen, ist es schon zu viel. Das heißt, das Dilemma sind die 3 Prozent. Ich verstehe Ihre Rechnerei nicht. Sie müssen eine Grundlage haben um zu sagen, an diesem Standort hier in Güglingen gibt es diesen Wert für Stickoxide wie in Heilbronn. Der hat eine bestimmte Größe und man weiß, ob es eine Überschreitung gegeben hat. Sie haben gesagt, es sei 20. Woher haben Sie diesen Wert?


Gutachterin: Das folgt aus den Studien der Landesanstalt von Baden-Württemberg, der LUBW. Hochgerechnet aus existierenden Messungen hat man unter Berücksichti-gung des Emissionskatasters flächendeckende Berechnungen für das Jahr 2010 durchgeführt. Daher kommt der Wert 20 für NOx. Für 2020 hat man Prognosen aufge-stellt, die deutlich niedriger liegen. Das beruht auf den auf Messungen und Emissions-daten basierenden Ausarbeitungen.


Sprecher: Wenn ich eins kann, dann ist das Rechnen. Ich kenne die Rechnereien, die die LUBW vorlegt. Wissen Sie, ich kann alles wegrechnen. Ich will wissen, wie die Emission tatsächlich ist. Bei karzinogenen Stoffen werde ich empfindlich. Die LUBW rechnet da irgendwas mit dem Vergleichswert von Heilbronn aus 2010, hat aber doch nicht über ein Jahr hinweg gemessen.


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Verhandlungsleiterin: Ich denke, wir kommen jetzt an der Stelle nicht weiter. Wir wür-den jetzt die zehnminütige Pause machen.


[Pause]


Verhandlungsleiterin: Der Termin wird um 16:14 Uhr fortgesetzt. Ich würde gerade nochmals das Wort weitergeben an die Gutachterin. Es gibt zum Thema Cadmium noch einen kurzen Nachtrag.


Gutachterin: Genau, ich hatte vorhin gesagt, dass wir zum Cadmium keine Gehalte hätten. Wir haben aber doch Gehalte. In dem eingesetzten Zink ist ein Cadmiumgehalt von maximal 0,903 Prozent. In der 39. BImSchV gibt es einen Erwartungswert von 5 Nanogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel, an dem die Cadmiumbelastung gemes-sen werden soll. Wenn man die ermittelte Feinstaubzusatzbelastung mal die 0,003 Prozent maximalen Cadmiumgehalts multipliziert, kommt man auf eine maximal mög-liche Zusatzbelastung von Cadmium von 0,939 Nanogramm pro Kubikmeter, was deutlich unter der aus der TA Luft abgeleiteten Irrelevanz von 0,15 liegt. Es ist schon so, dass anhand des vorliegenden Cadmiumgehalts da eine nichtrelevante Cadmi-umbelastung abgeleitet werden kann.


Sprecher: Wenn man 0,003 Prozent mit den 11.400 Tonnen Zink pro Jahr multipliziert, ist man bei 342 Kilo Cadmium pro Jahr, die da durchgesetzt werden, und das ist durch-aus noch eine relevante Größenordnung.


Verhandlungsleiterin: Soweit noch der Nachtrag zu diesem Thema. Wir würden uns jetzt dem nächsten Themenblock widmen, nämlich dem Thema Wasser. Dazu wurde zunächst etwas vorgebracht zum Thema Hochwassergefahr. Es wurde eingewandt, dass durch den Neubau eine Zunahme der nachhaltigen Zerstörung der Bodenfunk-tion, der Regenrückhaltung sowie der Grundwasserneubildung zu erwarten sei.


Sprecher: In den Unterlagen gab es ein Kapitel 12 zur Entwässerung. Für die Regen-rückhaltung wurde ein Regenrückhaltebecken konzipiert mit 2.250 Kubikmeter. Die Speicherkapazität der begrünten Dächer wurde in den Ausführungen zur Entwässe-rung an keiner Stelle benannt. In der Berechnung wurde nur ein Abflussfaktor von 10, gleich 0,3 berücksichtigt. Es wurden drei Fälle durchgerechnet: Es wurden Berechnun-gen zur Rückhaltung der Niederschlagsmenge für eine Regendauer von 5 Minuten mit einer Regenspende von 6,2 Liter pro Quadratmeter, für eine Regendauer von 10 Mi-nuten mit einer Regenspende von 9,9 Liter pro Quadratmeter sowie für eine Regen-dauer von 15 Minuten mit 12, 4 Liter pro Quadratmeter angestellt. Und damit soll nach-gewiesen sein, dass dieses Regenrückhaltebecken ausreicht. Die größte Auswirkung


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bezüglich einer Überflutung hat demnach der 15-Minuten-Regen, wobei ein zusätzli-ches Stauvolumen von 1.575 Kubikmeter bereitgestellt werden muss. Ich halte das für unrealistisch. Am 27. Juli 2019 gingen in Heilbronn im Rahmen der Bundesgarten-schau in einer halben Stunde 60 Millimeter Niederschlag nieder. Hierfür wäre das Stauvolumen von über 4.000 Kubikmeter erforderlich. Hier wird die Formel V-Rück eingesetzt. Und wenn ich in der Formel V-Rück, wo die Berücksichtigung von begrün-ten Dächern mit einem Abflussfaktor von 0,3 vorgesehen ist, wissen will, wie viel ich rückhalten muss, dann setze ich 0,9 ein wie bei den anderen Dächern. Und siehe, dann brauche ich mit der Formel jetzt plötzlich weniger Stauvolumen wie bei begrünten Dächern. Das heißt, wenn ich bei einer Regendauer von 5 Minuten mit einem Abfluss-faktor von 0,3 809 Kubikmeter Stauvolumen rückhalten muss und dann rechne ich das Ganze ohne begrüntes Dach mit 0,9, dann kommen mit der Formel nur noch 592 Ku-bikmeter raus. Ich habe dann in meiner Stellungnahme Fallbeispiele durchgerechnet für 60 Millimeter Niederschlag, 50, 40 und 30 bei einer Regendauer 60, 50, 40 und 30 Minuten. Und bei 40 und 30 Millimeter habe ich 20 Minuten. Was entscheidend, aber hier unklar ist, ist nämlich das Rückhaltevermögen des begrünten Daches. Nachfor-schungen haben ergeben, dass ich in diesem Beispiel zwei Möglichkeiten habe: Ich kann 40 Liter pro Quadratmeter mit dem begrünten Dach zurückhalten oder 30. Ich habe beide Beispiele simuliert und komme im schlechtesten Fall immer über eine Ab-flussmenge von über 4.000 Kubikmeter und im günstigsten Fall komme ich dann an die hier berechneten Werte von 1.500. Das möchte ich bitte erklärt haben.


Sprecher Fa. Messmer: Ja, da bedürfen noch ein paar Dinge der Klärung. Erst mal folgendes vorab: Für dieses Werk bedarf es einer Genehmigung der Direkteinleitung in die Zaber, die mit dem Regenwasser zusammenhängt. Und dann bedarf es noch einer anderen, wo indirekt Abwässer praktisch über die Kanalisation abgeführt werden. Die Menge, die in die Zaber eingeleitet werden darf, wird vorher bemessen. Sinn des Regenrückhaltebeckens ist es, dass die Menge des Regens, der jetzt auf befestigte oder in unterschiedlichen Graden befestigte Flächen trifft, gedrosselt wird. Wir können ja nicht die ganze Menge an Wasser in die Zaber einleiten.
Für die Bemessung von solchen Regenereignissen wird ein sogenannter Fünf-Jahre-Bemessungsregen angesetzt. Die Menge des Bemessungsregens wird vom Deut-schen Wetterdienst über sogenannte KOSTRA-Daten ermittelt, mit denen zu rechnen ist. Mit denen ist auch hier gerechnet worden. Die Regenwassermenge kann durch unterschiedliche Befestigungen angepasst oder reduziert werden. Die Hersteller des


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Gründaches treffen bestimmte Aussagen, auf die wir uns verlassen müssen. Da wird die Speicherkapazität ausgewiesen. In diesem Fall liegt die Speicherkapazität des Gründaches bei 70 Prozent. Also 30 Prozent des Regens, der auf das Gründach fällt, wird tatsächlich abgeführt und ist dann zu berücksichtigen. Und so kommt es dann praktisch zu einem Volumen von den 2.250 Kubikmeter.


Sprecher: Sie haben aber unrealistische Niederschlagsmengen. Das zweite ist, dass ich bei einem angesetzten Wert von 0,9 bei einem nicht begrünten Dach hier ein nied-rigeres Stauvolumen bekomme, als wenn ich das grüne Dach ansetze. Und das halte ich nicht für glaubwürdig.


Sprecher Fa. Messmer: Wir rechnen nach Formeln, die uns die abwassertechnischen Vorschriften vorgeben. Bei den von Ihnen erwähnten drei Varianten muss man von den ungünstigsten Fällen ausgehen. Und die Formeln sind in diesen abwassertechni-schen Vorlagen vorgegeben, nach denen alles Mögliche berechnet wird, was damit zusammenhängt. Weiter ist es auch so, dass Grundlage für die Regenwasserthematik der Antrag auf direkte Einleitung in die Zaber ist, der dem RP vorliegt. Es wurde des Weiteren ein 60-Minuten-Regen angesprochen. Das Becken hat eine sehr große Auf-nahmekapazität. Es hat eine Höhe von 3,25 Metern. Dieses Becken hält diesen Regen aus.


Sprecherin: Einmal. Aber zweimal 60 Minuten Regen? Sie sagten, Grundlage sind die Wetterdaten des Wetterdienstes. Von welchem Jahr?


Sprecher Fa. Messmer: 2010.


Sprecherin: Das hat sich doch alles geändert.


Sprecher Fa. Messmer: Diese Daten sind im Moment die neuesten, die der Deutsche Wetterdienst im Moment zur Verfügung stellt. Die 2010er Daten sind vor ca. einem oder anderthalb Jahren erst vom Deutschen Wetterdienst überarbeitet worden. Es gibt da leider keine Daten von 2020 oder 2018. Es ist nicht zur Bemessung von Regen-rückhaltebecken vorgesehen, dass man nur Daten über solche Ereignis-Regen, wie letztes Jahr zur Bundesgartenschau, verwendet werden. So kann man kein System ausrichten.
Sprecherin: Das Wetter ändert sich aber.


Sprecher Fa. Messmer: Das mag sein, aber es gibt trotzdem Regelwerke. Das haben wir vorher auch gehört mit den Grenzwerten. Es ist halt so. Wir haben den fünfjährigen Regen, der zu berücksichtigen ist, und mehr geben die aktuellen Regelwerke nicht vor. Sonst müsste man ein Becken bauen, das 10 oder 20 mal so groß wäre, um einen


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Regen aufzunehmen, den es vielleicht einmal in 10 Jahren gibt. Zum Thema Abfluss möchte ich noch etwas sagen: Wir haben für den natürlichen Abfluss für die Flächen berechnet, der auch da ist, wenn kein Werk dort gebaut wird. Dieser liegt aufgrund der Hochrechnung über die Wetterdaten bei 146 Litern pro Sekunde. Und tatsächlich leiten wir in die Zaber nachher reduziert nur 125 Liter ein. Das heißt, wir bringen aufgrund unserer Rückhaltung weniger Regenwasser in die Zaber ein, als im Moment natürlich eingebracht wird.


Sprecher: Ist bei den 125 das Parkhaus auch dabei?


Sprecher Fa. Messmer: Ja, das Parkhaus ist auch dabei.


Sprecher: Ich wollte zum Hochwasser etwas sagen: Wir leben sehr nahe an der Zaber und wenn es Hochwasser gibt, dann sind wir immer als erste davon betroffen. Deshalb habe ich auch hier vorgeschlagen, zur Vorbeugung als Ausgleichsmaßnahme den Wasserzufluss der Zaber zu regulieren. Und zwar über den Riedtfurtbach und den Bach aus dem Waldshuter Täle. Der Zweckverband hat in der Vergangenheit 16 Hek-tar Talaue in Frauenzimmern zwei bis drei Meter hoch aufgeschüttet und überbaut, sowie Langwiesen 2 in den Steinäckern und Langwiesen 3 unten im Aischbach über-baut. Alles ohne Ausgleichsmaßnahmen. Da fragen wir uns, wo das Wasser von der Zaber hinsoll. Die öffentliche Hand muss dafür Sorge tragen, dass die Menschen, die dort in diesem Bereich wohnen und leben, vor dem Hochwasser geschützt werden. Vorfälle wie beim Hochwasser im letzten Sommer als alles überschwemmt und Tanks aufgesprungen und zum Bahngleis geschwommen sind, könnte man verhindern, in-dem man den Wasserzufluss vom Riedtfurtbach und den vom Waldshuter Täle ent-sprechend reguliert.


Verhandlungsleiterin: Sie hatten hier ja auch auf vorhandene Berechnungen sowie das STEG-Gutachten von 1992 Bezug genommen. Wir haben dazu beim Landratsamt - untere Wasserbehörde - angefragt, deren Stellungnahme als Fachbehörde zum Thema Wasser auch eingeholt wird. Und dort wurde uns mitgeteilt, dass der Inhalt dieser Unterlagen nicht bekannt sei und deswegen könne derzeit der Einwendung we-der zugestimmt noch widersprochen werden. Es müsste dann eine Konkretisierung erfolgen oder wir müssten dieses Gutachten bekommen. Schicken Sie es mir doch bitte zu, dann kann ich das ans Landratsamt weiterleiten. Zur Regulierung noch der Hinweis: Regulierungen an Flüssen vorzunehmen ist schwierig, da wir da aus natur-schutzrechtlichen Gründen selber gar nicht eingreifen dürfen. Aber wir fragen noch-mals beim LRA nach einer Einschätzung.


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Über Niederschlagswasser und die Dachbegrünung haben wir schon gesprochen. Der Regenabfluss werde durch die Dachbegrünung nur zum Teil gemildert, die Speicher-kapazität sei unbekannt. Gibt es hierzu noch etwas zu ergänzen?


Sprecher Fa. Messmer: Ich würde gern noch etwas zur jetzigen Situation an der Zaber ergänzen. Es ist ja im Gesamtpaket der Ausgleichsmaßnahmen drin, dass die Zaber im nördlichen Bereich der Firma Layher renaturiert werden soll. Für diese Re-naturierung wird demnächst noch ein Antrag auf ein entsprechendes Wasserrechts-verfahren eingereicht. Prinzipiell ist es so, dass wir die HQ100-Linie mit dem Neubau nicht überschreiten, sodass die Speicherkapazität der Zaber im jetzigen Zustand nicht verändert wird. Und ich erwarte auch keine Veränderung durch die Renaturierung. Das heißt, wir entziehen mit dieser Maßnahme der Zaber keinen Stauraum.


Verhandlungsleiterin: Vielen Dank für die Ergänzungen. Der nächste Punkt wurde im Prinzip auch schon behandelt, denn da geht es um die Regenrückhaltung und die Kapazität des Rückhaltebeckens. Es gab noch letztmalig zum Thema HCl die Frage, ob die HCl-Abgase sich auf den pH-Wert des Oberflächenwassers auswirken. Gibt es hierzu noch eine Aussage seitens der Gutachter?
Gutachterin: Da wir die Relevanzwerte unterschreiten, haben wir dazu keine Aussage getroffen, weil wir ja davon ausgehen, dass das im Beurteilungsgebiet nicht relevant ist.


Verhandlungsleiterin: Zum Thema Grundwasser wurde die Frage gestellt, ob eine Entnahme von Grundwasser geplant sei. Wir können dazu sagen, dass uns aktuell kein Antrag auf eine hierfür notwendige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Ich komme jetzt zum Punkt Abwasser. Es wurde vorgebracht, dass Angaben zu den Stoffen im Abwasser fehlen würden. Es sei nicht klar, was in der kommunalen Kläran-lage abgebaut werde und welche Auswirkungen dann die Stoffe im Abwasser auf den Vorfluter hätten. Dazu vorab: Es müssen Grenzwerte nach der Abwasserverordnung eingehalten werden. Es werden die Stoffe festgelegt, sodass sich ermitteln lässt, wel-che Grenzwerte gelten. Eine Indirekteinleitergenehmigung in die Kläranlage würde dann konzentriert werden, also im immissionsschutzrechtlichen Verfahren erfolgen. Eine Einleitung ist eben nur dann möglich, wenn wiederum die Grenzwerte der Klär-anlage, die eigene Grenzwerte hat, eingehalten werden. Sonst kann das Abwasser gar nicht dort eingeleitet werden. Da wird in der Kläranlage darauf geachtet, sonst wird das Abwasser sozusagen nicht angenommen. Das wird dann auch geprüft. Gibt es noch Ergänzungen?


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Sprecher: Ja, auch diese Einwendung ist von uns. Die Umweltverträglichkeitsunter-suchung geht ja davon aus, dass das Abwasser nach Neutralisierung und Zusatz eines Flockungsmittels sauber ist und beschäftigt sich dann nicht weiter damit. Ich denke, das ist doch etwas zu einfach. In einem Industriebetrieb wird ja durchaus mit erhebli-chen Mengen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen. Da hätte ich doch in der Umweltverträglichkeitsprüfung nähere Angaben erwartet. Vorhin wurden seitens der Firma ja ein paar Angaben gemacht. Und das klingt ja auch durchaus gut mit den AOX, aber genau diese Angaben gehören in die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, sonst kann sich die Öffentlichkeit bei der Einsichtnahme kein Bild darüber machen. Was wird tatsächlich genehmigt, was geht an Schadstoffen in die Kläranlage und was hat das für Auswirkungen? Das ist eine ganz gravierende Lücke. Das Schutzgut Wasser ge-hört zu den Schutzgütern nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, deshalb möchte man die Emission hier wissen. Gerade Schwermetalle können durchaus die Biologie in der Kläranlage durcheinanderbringen.


Verhandlungsleiterin: Wir prüfen, welche Stoffe hinausgehen. Aber wie bereits ge-sagt, müssen die Grenzwerte schon allein für die Kläranlage eingehalten werden.


Sprecher Fa. Messmer: Die Angaben zum Abwasser lagen zum Zeitpunkt der Erstel-lung des Umweltberichtes noch nicht komplett vor, weil die Anlage in einem separaten Wasserrechtsverfahren beim RP zur Genehmigung liegt. Es ist selbstverständlich, dass wir natürlich die Abwassergrenzwerte der Kläranlage einhalten. Das ist auch in den anderen zwei Verzinkereien so, die im Übrigen in die gleiche Kläranlage einleiten, weshalb die gleichen Grenzwerte für alle Verzinkereien gelten. Dies wird auch, wie bereits erwähnt, nachgemessen. Die Grenzwerte sind regelmäßig mehr als unter-schritten. Das Abwasser behandeln wir in dieser Neutralisationsanlage. Und wie aus unserem Abwasserkonzept ersichtlich ist, wird das Oberflächenwasser über entspre-chende Reinigungsanlagen gereinigt mit Ausnahme des extensiv genutzten Wassers. Dieses Wasser geht direkt ins Regenrückhaltebecken. Das restliche Oberflächenwas-ser wird über eine Sedimentationsanlage, die entsprechend nach geltendem Berech-nungsblatt der Deutschen Abwasservereinigung berechnet ist, gereinigt und dann der Standort-Zaber zugeführt.


Sprecher: Was wird im Regenrückhaltebecken eigentlich vorgenommen außer der Sandablagerung? Ist da ein Fettabscheider drin? Ist der Schieber durchgängig geöff-net oder wird der zugemacht? Nehmen Sie eine Rückstellprobe, um zu wissen, was


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Sie in die Zaber eingeleitet haben? Und wie wird diese Messung in den Regenrückhal-tebecken durchgeführt?


Sprecher Fa. Messmer: Also beim Oberflächenwasser gibt es nur einen sogenannten Havarieschieber, weil das Wasser vorher in eine Sedimentationsanlage geht. Das be-inhaltet im Prinzip den Fettabscheider bzw. Ölabscheider. Ein Fettabscheider direkt ist dort nicht vorgesehen, sondern maximal separat an der Kantine, falls wir den dort überhaupt brauchen. Aber ansonsten wird das Oberflächenwasser ganz entsprechend nach Regelblatt vorgereinigt über eine gängige Anlage für die Reinigung von Oberflä-chenwasser. Im Regenrückhaltebecken wird dann gedrosselt, sodass wir nur diesen Drosselabfluss von 125 Litern an die Zaber abgeben.


Sprecher: Das ist schon wichtig mit dem Entfetten, weil es mir um den Lkw-Verkehr geht. Wenn es mal einen defekten Lkw gibt, könnte das Öl ins Regenrückhaltebecken kommen und dann in die Zaber.

Zum „Dennoch-Störfall“: Das sind die Störfälle, die eigentlich nie passieren dürfen und dennoch passieren. Ich habe mir Ihre Lager angeschaut im Werk 1 und Werk 2 und was da draußen herumliegt. Wo liegen die Natronlaugen und das ganze Zeug und wie kommt das dorthin? Wenn es einen Defekt beim Verladungsvorgang gibt, dann ist das ja quasi ein Störfall. Also brauchen Sie eine kontinuierliche Messung im Regenrück-haltbecken, dass der Störfall auch wirklich detektiert wird. Ansonsten läuft es ja sofort in die Zaber durch bis Sie den Störfall bemerken. Deshalb muss man eine Rückstell-probe nehmen und dann darf man erst aufmachen. Die Wasserabteilung beim RP wird sagen, dass das nicht geht. Alle Unfälle bzw. Störfälle sollen ja nicht passieren. Des-wegen verlange ich eine kontinuierliche Messung, bevor aufgemacht wird. In Hinblick auf die Öle hoffe ich, dass Ihr Fettabscheider gut ist.


Sprecher Fa. Layher: Zum Thema Anlieferung möchte ich sagen, dass der ganze Tankvorgang - wenn wir entsprechende Anlieferungen für die Verzinkerei bekommen - ausschließlich unter überdachten Flächen auf WHG-Flächen stattfinden. Das heißt, es ist völlig abgetrennt von jeglichen sonstigen Oberflächen. Da besteht keine Gefahr.


Sprecher Fa. Messmer: Sollte an den Außenflächen irgendetwas passieren oder es einen Brandfall geben, dann gibt es natürlich überall sogenannte gesteuerte Schächte, sodass das System komplett sofort per Knopfdruck, wahrscheinlich manuell, geschlos-sen wird. Es sind überall Schaltungen vorhanden, beim Schmutzwasser wie für Ober-flächenwasser.


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Sprecher: Ich habe eine manuelle Abschaltung befürchtet. Wir haben in einer Raffi-nerie erlebt, dass gerade bei einem solchen „Dennoch-Störfall“ auch bei 3-minütiger Abwesenheit des Mitarbeiters ein Fluss verseucht werden kann, sodass 70.000 Fische sterben. Wenn es automatisch gewesen wäre, wäre es zu gewesen. Da hätte man sofort gemerkt, dass da irgendwas nicht stimmt. Da geht es um Sekunden.


Sprecher Fa. Messmer: Es ist aber so, dass wir dort auf den Flächen, wo das Ober-flächenwasser herkommt, nichts in irgendeiner Form Giftiges lagern. Das heißt, alle Stoffe, die zum Betrieb der Verzinkerei notwendig sind, sind überdacht und entspre-chend auf WHG-Flächen oder in Doppeltanks untergebracht und völlig abgeschottet. Da kann praktisch nichts passieren. Bei dem Fall in Ilsfeld, den Sie meinen, war es klipp und klar menschliches Versagen. Da ist der Stapler einfach in den Behälter rein-gestoßen und hat das nicht gemeldet. Dort gab es übrigens eine Havarie-Schaltung. Den Unfall hätte man vermeiden können. Aber auf den Außenflächen, wo wir nur Ge-rüste lagern, kann es keinen Havariefall geben. Da wüsste ich jetzt nicht, was da pas-sieren könnte.


Sprecher Fa. Messmer auf Ergänzung: Ein Lastwagenunfall kann immer irgendwo passieren. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, weil dort die Lkw nicht mit richtiger Ge-schwindigkeit im Rangierverkehr fahren, sondern maximal 20, 30 km/h. Für den Fall könnte man aber immer noch von Hand die sogenannte Feuerwehrschaltung bedienen und es braucht ja dann auch ein bisschen, bis das ins Wasser läuft. Das sind dann etliche hundert Meter zum zweiten Rückhaltebecken und dann kann man den Schieber zumachen. Für den Brandfall entscheidet es sich erst noch, wie das gesteuert wird. In anderen Betrieben, bei denen wir das schon eingebaut haben, werden bei Auslösen der Feuerlöschanlage automatischen die Schieber geschlossen. Das Zurückhalten des Löschwassers war ja an der Jagst gerade das große Problem. Aber diesen manu-ellen Fall, wo zwei Lkw aufeinander fahren, den haben wir bis jetzt noch nicht vorge-sehen.


Sprecher: Wir hatten ja die Frage gestellt, ob die Rückhaltekapazität vom Regenrück-haltebecken ausreicht, wenn ein Störfall oder ein Brandfall und ein Starkregenereignis zusammenkommen. Beispielsweise entsteht bei einem gewaltigen Unwetter durch Blitzschlag ein Brand. Dann ist das Rückhaltebecken vom Regenwasser voll. Was passiert dann mit dem Löschwasser? Reicht die Kapazität des Beckens aus?


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Sprecher Fa. Messmer: Wir haben das nicht so berechnet. Wir können das Becken bei einem Starkregenereignis füllen und dann den Schieber zumachen, also den so-genannten Umlenkschacht oder Havarieschacht. Insgesamt können wir 5.000 Kubik mit dem Regen im Regenrückhaltebecken zurückhalten plus noch einmal 3.000 Kubik extra. Sollte das nicht reichen, wird es irgendwo zu den Kanälen herauskommen und dann theoretisch –rein hypothetisch- die Außenlagerfläche überfluten. Dann ist natür-lich eine Kapazität auch mal erschöpft und man müsste absaugen. Für den Havarie- oder Brandfall, wo viel gelöscht werden muss, da haben wir das Wasser aus dem Löschwassernetz plus die Kapazität aus den Tanks für die Sprinkleranlage eingerech-net. Das können wir gut unterbringen. Aber das wäre dann der maximale Katastro-phenfall.


Verhandlungsleiterin: Wenn zum Thema Abwasser alles besprochen wäre, würde ich jetzt zum nächsten Themenblock übergehen. Gibt es noch etwas dazu?


Sprecher: Wenn ich Sie anfangs richtig verstanden habe, hat die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung eine konzentrierende Wirkung und umfasst sämtliche ande-ren Genehmigungen. Wenn ich Sie recht verstanden habe, Herr Messmer, gibt es noch ein extra Wasserrechtsverfahren für die Einleitung in die Kanalisation. Heißt das, die wasserrechtliche Genehmigung wird nicht erfasst von der immissionsschutzrechtli-chen?


Verhandlungsleiterin: Es gibt gewisse Genehmigungen, die konzentriert werden in die immissionsschutzrechtliche, das ist zum Beispiel die Baugenehmigung oder auch eine wasserrechtliche Genehmigung. Anders ist es, wenn eine wasserrechtliche Er-laubnis notwendig ist. Diese müsste gesondert beantragt werden und die würde dann nicht in dieses Verfahren konzentriert werden. Die Entnahme von Grundwasser oder die Benutzung von Wasser bedarf zum Beispiel der wasserrechtlichen Erlaubnis. Bei der indirekten Einleitung wäre es schon wieder anders zu sehen.


Sprecher: Die indirekte Einleitung ist erfasst?


Sprecherin RP: Ja, die indirekte ist drin, die direkte ist nicht drin.


Verhandlungsleiterin: Die Kollegin hat es gesagt. Die indirekte Einleitungsgenehmi-gung ist der weniger gravierende Fall, weil in die Kläranlage eingeleitet wird, und die ist mit umfasst. Da gibt es kein separates Verfahren mehr. Aber für eine direkte Einlei-tung müsste eine wasserrechtliche Erlaubnis gesondert beantragt werden.


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Nun zur allgemeinen Verkehrsbelastung. Wir haben schon über den Lieferverkehr und auch die Bedenken wegen erhöhter Verkehrsbelastung gesprochen. Auch zur Umwelt-belastung durch CO2 und Stickoxide wurde, meiner Meinung nach, schon genügend gesagt. Dazu kam noch die Forderung, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Dazu ist zu sagen, dass die Erstellung eines Lärmaktionsplans leider nicht in unserem Zustän-digkeitsbereich liegt. Darüber können wir nicht entscheiden. Es wurde auch noch ge-fragt, ob eine Bilanzierung zur Ermittlung der Umweltbelastung erforderlich ist. Es gibt aber keine gesetzliche Grundlage dafür, dass wir eine Bilanzierung verlangen können. Gibt es dazu irgendwelche Ergänzungen oder Fragen?


Sprecher: Uns würde interessieren, weil wir nirgends Unterlagen gefunden haben, wie weit die durchschnittlichen Transportwege Ihres Verzinkungsgutes durchschnittlich sind. Woher kommen das Zink, die Natronlauge und das Wismuth? Dann war ange-geben, man rechne immer nur die Lkw-Fahrten jetzt zu Werk 3. Es gibt ja aber durch die Belastung durch Werk 1 und 2 eine Summationswirkung. Wir sind vorhin an den Parkplätzen vorbeigefahren. Nebenbei ist das das Unappetitlichste, was ich bisher ge-sehen habe. Da steht ein Schild „Staugefahr“. Da überholt ein Lkw unter Umständen einen anderen und es kommt zum Störfall, der gar nicht in Ihrem Betrieb ist, sondern außerhalb. Da spritzen alle so schön den Wagen ab mit Natronlauge. Deswegen ist das für mich ein Teil dieses Betriebes. Über die Verkehrsführung brauchen wir uns gar nicht streiten. Aber wenn man den Bereich nicht mit einbezieht, dann kann ich das einfach nicht nachvollziehen. Hinzu kommt, dass Sie bei der UVP eine Alternativprü-fung vorzunehmen haben. Sie sagen, die Alternative sei zwei Kilometer weiter weg von Werk 2. Das ist aber keine Alternativprüfung, weil Sie nicht den Unterschied an Verkehrsleistung, an Emissionsbelastung etc. betrachten. Und wenn das nicht ge-macht wird, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn man den Behörden un-terstellt, sie erteilen Gefälligkeitsgenehmigungen. Mit hochtoxischen Stoffen wird da im Kreisel vor Werk 2 herumgegurkt. Wenn Sie sich da als Immissionsschutzbehörde zurückziehen und das ausklammern, dann werden Sie unglaubwürdig. Ich werde das dem Herrn Ministerpräsidenten genauso schreiben wie seinem Umweltminister. Da sind Sie nicht zuständig, das weiß ich. Aber wenn wir nicht darauf hinweisen dann ist die Glaubwürdigkeit auch von uns Umweltverbänden geschädigt. Sie haben genügend Platz auf Ihrem Gelände. Bauen Sie da eine Toilette und Schlafplätze.
Sprecher Fa. Layher: Wir bauen momentan in Eibensbach ein Parkhaus. Wir regist-rieren schon, dass wir da ein Thema haben und wir reagieren auch. Ein Parkhaus hat


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man nicht innerhalb von vier Wochen gebaut, aber es wird jetzt Mitte März fertig, und direkt im Anschluss werden wir in Eibensbach im Versandbereich den Mitarbeiterpark-platz auflösen und dort Lkw-Stellplätze auf dem Gelände machen. Und in Werk 3 ha-ben wir, wie zum Beginn im Layout des Werksgeländes gezeigt, auf dem Werksge-lände Lkw-Stellplätze mit entsprechender sanitärer Anlage vorgesehen. Das haben wir berücksichtigt.


Sprecher: Seit Anfang der Achtzigerjahre bin ich im Natur- und Umweltschutz enga-giert. In den Achtzigerjahren erlebe ich das Werk in Frauenzimmern. In den Neunzi-gerjahren nehme ich Stellung zum Werk in Eibensbach. In den Zweitausendern kam das Werk Burgweg. Nach zehn Jahren kommt das Werk 3. Machen Sie doch mal end-lich eine zukunftsfähige Planung und hinterfragen Sie mal wirklich die Sinnhaftigkeit Ihres Standorts.- Sie haben nicht gesagt, wo das Rohgut und ihre anderen Materialien herkommen. Wo kommen Ihre Materialien her?


Verhandlungsleiterin: Es taucht jetzt heute das erste Mal die Frage auf, wo die Roh-stoffe herkommen und wie weit die Verkehrswege sind. Ich nehme nicht an, dass die Firma da jetzt spontan etwas dazu sagen kann, deshalb nehmen wir die Fragen jetzt mit.


Sprecher: Wir werden die Umweltanfrage stellen und dann müssen Sie uns darauf antworten. Und wir werden das dann auch öffentlich machen. Man ist hier der Ansicht, dass dieser Bau nicht notwendig sei. Und dann ist die Frage, ob der Standort in Deutschland an dieser Stelle liegt.


Verhandlungsleiterin: Aber das ist eben keine Frage in unserem Verfahren, sondern in dem zum Bebauungsplan. Die Standortfrage ist eben nicht Teil unserer Entschei-dung.


Sprecher Fa. Layher: Es geht nicht nur um die Politik, sondern es geht um 400 bis 500 Arbeitsplätze, die wir allein in den letzten zehn Jahren hier geschaffen haben. Und Sie können sich gerne mal mit den Leuten unterhalten, die damit ihre Familien ernäh-ren und die hier eine Arbeit gefunden haben. Ich persönlich bin heilfroh, dass ich nicht jeden Tag nach Stuttgart reinpendeln muss, sondern hier im Zabergäu einen Arbeits-platz habe.


Sprecher: Mein Einwand war eigentlich auch der Punkt der höheren Verkehrsbelas-tung aufgrund Rohgutanlieferungen. Wir sind da in Brackenheim sehr stark betroffen. Es hat einen Zuwachs an Rohgutanlieferungen im Industriegebiet gegeben durch das Lager für die Firma TAXIS und dadurch sind gerade diese Ortschaften an der Tangente


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Richtung Autobahn und Richtung B 27 ziemlich stark betroffen. Es ist schade, dass niemand vom Zweckverband Wirtschaftsförderung da ist, da man mir dort gesagt hat, es sei alles gutachterlich geprüft und es sei überhaupt kein Problem für diese Straßen. Der tägliche Ablauf auf diesen Straßen zeigt etwas Anderes. Die Stadt Brackenheim hätte eigentlich bis 2012 einen Lärmaktionsplan erstellen sollen, dies aber bis heute nicht umgesetzt. Und jetzt kommt zu dem, was wir bisher schon haben, noch diese zusätzliche Ansiedlung. Bei der ersten Vorstellung in Brackenheim hieß es, es seien zehn Lkw, die jeden Tag zusätzlich dazukommen. Ich vernehme jetzt, es sind deutlich mehr. Meine Bitte an Sie als Vertreter des RP ist, schreiben Sie es bitte diesem Zweck-verband in die Leviten und den Gemeinden. Sie müssen etwas tun. Nur Wirtschafts-förderung kann es nicht sein, man muss den Bürgern auch einen Ausgleich geben.


Verhandlungsleiterin: Es wurde jetzt mehrmals gefragt, wie viel Lkw-Verkehr es überhaupt gibt. Gibt es da eine Abschätzung seitens der Firma?


Sprecher Fa. Layher: Wir planen im Werk 3 aktuell mit ca. 25 Lkw für den Nordein-gang, 25 für den Versand, 10 für den internen Werks-Shuttel-Verkehr und 6 für sons-tige diverse Anlieferungen. Dazu muss man sagen, dass wir die Werkserweiterung nicht ohne Grund machen. Aktuell brauchen wir ca. 15 Lkw pro Tag im Werk 1 für den Transport zur Fremdverzinkung, die dafür dann wiederum wegfallen. Genauso fallen nochmals 5 Lkw pro Tag durch sonstige Fremdverzinkung oder Fremdfertigungen bei Werk 1 weg. Durch die Verlagerung des Warenein- und -ausgangs entfallen nochmals 12 Lkw in Werk 1. Das muss man dann dementsprechend gegenrechnen. Das heißt, wir sprechen insoweit von 60 Lkw, die dazukommen, von 30, die wegkommen, sodass es im Ergebnis plus ca. 30 Lkw sind.


Sprecher: In dem Gutachten, das vorgelegt worden ist, wird die zusätzliche Verkehrs-belastung nicht berücksichtigt. Laut Herrn Bürgermeister Kieser verkraften unsere Straßen das Plus an Verkehr, das Radwegenetz werde ausgebaut und der Ausbau vom Schienenverkehr im Zabergäu, also die Reaktivierung der Zabergäubahn, sei an-geblich in Planung. Sie sind leider alle nicht von hier, aber wenn Sie mal nach Bra-ckenheim gefahren sind gegen 16, 17 Uhr, dann stehen Sie mit dem Auto bis hinter das Ortsschild raus, weil Sie nicht durch den Kreisverkehr kommen. Frauenzimmern ist, egal in welche Richtung, immer der Knotenpunkt. Beim Abbiegen mit dem Sattel-zug braucht man teils beide Fahrbahnen. Wenn Sie wissen, was für ein Verkehrsauf-kommen zum Feierabend das Tal wieder hochfährt, dann wissen Sie auch, was das für einen Stau erzeugt.


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Verhandlungsleiterin: Das Protokoll zu diesem Termin, das werden wir ja auch an den Zweckverband übersenden. Da ist ja dann enthalten, was Sie jetzt zum Thema hier vorgetragen haben.
Dann würden wir uns jetzt noch dem Naturschutzthema zuwenden, bevor es noch zum Boden und dann zu Diversem kommt. Thema Naturschutz. Es ging um Untersuchun-gen im Rahmen des Umweltberichts. Es wurde angemerkt, es hätten nur Untersuchun-gen der Vogelwelt stattgefunden. Des Weiteren sei die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung unzureichend. Bei beiden Punkten möchte ich nochmals da-rauf verweisen, dass wir dazu im Rahmen des Verfahrens wieder nicht mehr sagen können. Das ist wieder Teil des Bebauungsplanverfahrens. Aber trotzdem habe ich die Punkte hier aufgeführt, weil sie ja von Ihrer Seite aus eingebracht wurden. Wir bauen auf diesen Beurteilungen, die im Bebauungsplanverfahren getroffen wurden, auf. Zum Naturpark Stromberg-Heuchelberg wurde angeführt, dass keine Berücksichtigung des Naturparks und des Antrags auf Einbeziehung der gesamten Gemeindegebiete statt-gefunden habe.


Gutachterin: Ich entnehme Ihren Angaben, dass das Verfahren noch läuft. Demzu-folge ist das Gemeindegebiet derzeit nicht vollständig als Naturparkgebiet in den zur Verfügung stehenden öffentlichen Unterlagen des Landesamtes ausgewiesen. Des-halb wurde das nicht aufgenommen, denn davon hatte ich keine Kenntnis.


Verhandlungsleiterin: Wir, beim RP, haben auch erfahren, dass das Verfahren noch laufe, dass da ein Antrag vorliege, aber im Prinzip noch nichts weiter dazu entschieden worden ist und deswegen auch keine Grundlage da war, das jetzt in die Untersuchun-gen mit einzubeziehen.


Sprecherin: Bezüglich der in den Unterlagen dargelegten Untersuchung von Flora und Fauna möchte ich noch erwähnen, dass die Aussagen zur Flora als mangelhaft zu erachten sind. Eine nachgeschobene floristische Untersuchung ist durch den Zer-störungsgrad der Planfläche nicht mehr möglich. Ein Blick in die Datei der Zentralstelle für floristische Kartierung hätte aber den Hinweis ergeben, dass im Beurteilungsgebiet durchaus schützenswerte Pflanzenarten vorkommen. [Nennung einiger lateinischer Pflanzenbezeichnungen]


Sprecher: Herr Messmer, Sie haben erwähnt, dass die Zaber renaturiert werden soll und der Fürtlesbach. Und die Renaturierung macht die Frau Kathrin Jato, die auch das STEG-Gutachten von 1992 gemacht hat. Im Fürtlesbach kommen Steinkrebse vor. Die


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Fischereibehörde vom RP war darüber nicht informiert. Daraufhin wurde vom Zweck-verband eine gewässerökologische Untersuchung der Zaber und des Fürtlesbachs eingeleitet. Und so wurde festgestellt, dass da diese geschützten Steinkrebse vorkom-men. Das heißt, man hätte den Fürtlesbach renaturiert und die Steinkrebse kaputtge-macht. So kann man sie jetzt wahrscheinlich retten. Man weiß die Natur hier nicht zu schützen. Es wurde aufgrund der Untersuchung auch beispielsweise vorgeschlagen, dass man keinen öffentlichen Pfad an der Zaber macht. Aber der Zweckverband sagt, der Pfad muss kommen und setzt sich über die Entscheidung vom Regierungspräsi-dium hinweg. Das Naturerlebnis der Menschen stehe im Vordergrund. Güglingen hat als Ausgleich für den Burgweg eine Zaber-Renaturierung gemacht. Das ist der größte Reinfall. Da gibt es Faulschlamm. Man hat auch 16 Hektar Auenlandschaft oberhalb der Kläranlage kaputtgemacht. Deshalb habe ich den Vorschlag gemacht, dass man das Gebiet zwischen Zaber, Römerweg, Balzhöferbach und Flügellaub als Natur-schutzgebiet ausweist und das entsprechend renaturiert.


Verhandlungsleiterin: Ich werde Ihre Bedenken, die Sie jetzt nochmals konkretisiert haben, ans Landratsamt als unterer Naturschutzbehörde weitergeben in Hinblick auf unser Verfahren.


Sprecher: Ergänzend dazu: Diese Gewässeruntersuchung haben wir in einer Nacht- und Nebelaktion gemacht und da haben wir das Gewässer untersucht. Wir haben auch die Zaber untersucht. Es gibt kein zusammenhängendes Renaturierungskonzept! Und nicht einmal an der Zaber hat man die Insekten untersucht. Es gibt Hirschkäfer und FFH-Arten. Fledermäuse hat man nicht untersucht.


Sprecherin: Zum Faulschlamm möchte ich hinzufügen, dass ich direkte Anwohnerin bin. Es stinkt das ganze Jahr über, weil ein Rohr, durch das die ursprünglich gerade fließende Zaber geflossen ist, nicht versiegelt wurde. Jedenfalls bildet sich da ein Rückstau von Wasser und das trägt sehr zur Geruchsbelästigung im Umkreis bei.


Verhandlungsleiterin: Das nehme ich jetzt zur Kenntnis, aber es gehört nicht in die-ses Verfahren. Ebenso gibt es für die Ausweisung eines Naturschutzgebiets ein eige-nes Verfahren. Dazu können wir nichts sagen. Zum Naturschutz noch abschließend?


Sprecher: Sie haben gesagt, dass das Bebauungsplanverfahren und das immissions-schutzrechtliche Verfahren zwei Paar Stiefel seien und dass der Naturschutzausgleich zum Bebauungsplanverfahren gehöre. Sie hatten aber auch zu Anfang bemerkt, dass Sie im immissionsschutzrechtlichen Verfahren sehr wohl prüfen würden, ob die öffent-


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lich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Die Umweltverträglichkeitsunter-suchung hier im Verfahren nimmt ja beim Schutzgut Fauna, Flora, Biotope ausschließ-lich auf das Gutachten vom Bebauungsplan von Dr. Münzing Bezug. Der naturschutz-rechtliche Ausgleich, der im Bebauungsplanverfahren festgelegt wurde, kann aber-nicht funktionieren. Es wurde ja ein erhebliches Defizit an Ökopunkten festgestellt und ausgeglichen wird es vor allem über zwei Maßnahmen: Über das Oberbodenmanage-ment und über die Renaturierung von Zaber und Fürtlesbach. Das Oberbodenmanage-ment ist völlig fehlgeschlagen. Da war nämlich der zentrale Punkt, dass der Oberboden getrennt wird vom Mineralboden und dass eben der humose Boden auf andere Äcker aufgebracht wird, die aufwertungsfähig sind oder aufwertungsbedürftig. Man hat das alles miteinander vermischt und eine grobe Mischung aus Mineralboden und vielleicht noch ein bisschen Humus darin auf die Äcker aufgebracht. Man hat es verdichtet und zum falschen Zeitpunkt gemacht. Die Renaturierung von Zaber und Fürtlesbach wird so, wie es in dem Plan steht, auch nicht funktionieren, weil es sich bei den festgestell-ten Arten um streng nach Europarecht geschützte Arten wie den Steinkrebs handelt, die so ihre Lebensräume verlieren würden. Das Wasser würde zu warm, zu flach und die Fließstrecke zu lang. Gewässerrenaturierung wäre im Prinzip schon sinnvoll, aber da wären völlig andere Maßnahmen notwendig. Das heißt, als Ausgleich muss man etwas Anderes machen. Und so lange man da keine Lösung hat, kann auch in diesem zusammenfassenden Verfahren aus unserer Sicht keine Genehmigung erteilt werden.


Verhandlungsleiterin: Um es nochmals zu sagen – ich habe Sie jetzt auch absichtlich alles ausführen lassen: Das betrifft alles das Bebauungsverfahren. Wir kontrollieren in unserem Verfahren nicht den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens oder dessen In-halt. Das können wir auch nicht, weil es dafür andere rechtliche Möglichkeiten gibt. Wir prüfen nur, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Zum Beispiel: Wenn ein allgemeines Wohngebiet durch Bebauungsplan festgesetzt wurde, dann wird im Rahmen unseres Verfahrens nur festgestellt, ob unser Vorhaben da bau-rechtlich zulässig ist. Und da würde z.B. unser Industriebetrieb nicht hineinpassen, weil dieser ins Industriegebiet muss. Wir prüfen bei den anderen öffentlich-rechtlichen Vor-schriften, dass das Vorhaben den Vorgaben entspricht.


Sprecher: Es wurde doch ein Umweltgutachten, die Umweltverträglichkeitsprüfung, im Bundesimmissionsschutzverfahren erstellt. Wann haben wir denn die Möglichkeit, zu dieser Umweltverträglichkeitsprüfung Stellung zu nehmen? Weil das wurde ja bei-


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des jetzt noch nicht ausgelegt. Deshalb hat es durchaus eine Berechtigung zu erwäh-nen, dass die Renaturierung von Fürtlesbach und Zaber vorsichtig zu erfolgen hat. Das geht eigentlich an die Adresse von Frau Neugebauer, weil sie ja die Umweltverträg-lichkeitsprüfung geschrieben hat. Vorher hatten wir nur den Umweltbericht von Herrn Münzing.


Gutachterin Viresco: Ich bin in die Ausgleichsplanung für den Bebauungsplan nicht einbezogen. Das machen Fachplaner und wir müssen uns hier darauf verlassen, dass das im Rahmen des B-Planverfahrens ordentlich gelöst wird und auch genehmigungs-fähig gelöst wird. Und das ist ja Bestandteil der Genehmigung des Bebauungsplans und nicht Bestandteil des BlmSchG-Verfahrens.


Sprecher: Als wir beim Bebauungsplanverfahren kritisiert haben, dass keine ordentli-che Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG durchgeführt wurde, sondern nur die-ser recht mangelhafte Umweltbericht von Dr. Münzing vorgelegt wurde, hat uns Bür-germeister Kieser entgegnet, dass die UVP ja noch im immissionsrechtlichen Geneh-migungsverfahren kommen würde. Wenn ich jetzt im immissionsrechtlichen Genehmi-gungsverfahren darauf hinweise, wird darauf verwiesen. Naturschutz spielt keine Rolle mehr.


Verhandlungsleiterin: Naturschutz wird ja betrachtet. Das Verfahren zum Bebau-ungsplan ist ja auch noch nicht abgeschlossen gerade aufgrund der Ökopunkte. Da ist das Landratsamt beteiligt und wie weit dort was einbezogen wird, entzieht sich ein Stück weit auch unserer Kenntnis, weil das eben das andere Verfahren betrifft. Wir können dann nur auf das aufbauen. Wir hören ja auch das Landratsamt an, also im Prinzip die gleiche Behörde, die dann dazu Stellung nehmen wird.


Sprecher: Ich bin beim NABU engagiert. Mein Thema betrifft den Verlust von Lebens-raum für Pflanzen und Tiere, also den Naturschutz. Wir sprechen über die Fläche von 15 Hektar; man kann es vergleichen mit einem Kilometer lang und 150 Meter breit. Man kann sich also vorstellen, dass sich da einige Tiere und Pflanzen aufhalten. Hier verlieren Feldhase, Hermelin und Mauswiesel ihre Heimat, um nur die auffälligeren Tiere oder Säuger zu nennen, die man ab und zu sehen kann. Als Jagdgebiet für Fuchs, Igel, Mäusebussard, Turmfalke, Eulen und Käuze entfällt die Fläche, die so-wieso dann komplett versiegelt ist. Inwieweit Wirbeltiere und Wirbellose im nahen Fürt-lesbach und in der Zaber durch kontaminiertes Oberflächenwasser in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, kann nicht abgeschätzt, muss aber stark vermutet werden. Viele Insektenarten verlieren ihren Lebensraum und das heißt bei den Insekten, sie


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verschwinden auf ewig. Durch frühere Flurbereinigungen sind schon einige Pflanzen-arten im Zabergäu und Stromberggebiet, wo ich aufgewachsen bin, verschwunden. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen bei Zunahme der Versiegelung der Flächen. Eine botanische Erfassung im Planungsgebiet erfolgte meines Wissens bisher nicht. Durch die erfolgte Bodenabtragung ist sie auch wohl nicht mehr möglich. Wir haben nur ein Zabergäu und dieses zeichnet sich bis jetzt durch kleinflächige Strukturen aus, die eine ökologische Vielfalt unterstützen. Riesige Industriebauten sind hier fehl am Platz.


Verhandlungsleiterin: Vielen Dank. Nochmals, ich nehme es mit zum Landratsamt, zur unteren Naturschutzbehörde, die dieses Protokoll auch bekommt und wir werden um Stellungnahme dazu bitten.
Dann würde ich jetzt zum Thema Boden kommen. Zum Teil haben wir das aber auch schon besprochen. Es geht nochmals um den Ausgangszustandsbericht, der vorgelegt werden muss. Da habe ich bereits gesagt, dass dieser Bericht notwendig ist und er-stellt werden muss, sowie, dass wir zulassen können, dass der AZB erst bis zum Be-ginn mit einer Errichtung oder sogar erst zur Inbetriebnahme vorgelegt werden muss. Bei Genehmigung würde das dann entsprechend in die Entscheidung aufgenommen werden.
Dann gab es noch die Frage nach der Belastung durch emittierte Schadstoffe. Das Verlangen nach Bodenanalysen zur Feststellung der Belastung der Flächen und das Festhalten des Istzustands waren auch schon Thema. Auf Nachfrage wurde uns von der unteren Bodenschutzbehörde gesagt, dass, sollte es durch einen Schadensfall zur Belastung der Flächen und Böden durch die Emission von Schadstoffen kommen, die untere Bodenschutzbehörde dem RP hier fachlich zuarbeiten würde. Es werden ja zu-sätzlich auch -soweit erforderlich- Nebenbestimmungen aufgenommen, wenn diese vom Fachbereich vorgeschlagen werden. Die untere Bodenschutzbehörde würde uns in ihrer Stellungnahme dann zurückmelden, wenn Nebenbestimmungen in die Ent-scheidung aufgenommen werden müssen. Eine generelle, grundsätzliche Analyse des Bodens ist jetzt nicht vorgesehen. Es wäre aber bestimmt hilfreich für einen eventuel-len Schadensfall, wenn man neben dem Ausgangszustandsbericht Proben um das Betriebsgelände herum hätte.


Sprecher: Ist der Ausgangszustandsbericht einsehbar, wenn er vorliegt?


Verhandlungsleiterin: Wenn er jetzt noch vorgelegt werden würde, bevor die Ent-scheidung erlassen wird, dann könnten wir prüfen, ob wir diesen nachträglich noch


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auslegen. Sonst würde er nicht öffentlich gemacht werden und müsste zur Erfüllung einer Nebenbestimmung auf die Genehmigung hin vorgelegt werden. Der AZB würde dann dem RP vorliegen, aber nicht von sich aus jedem. Über das Umweltinformations-gesetz könnte man Einsicht nehmen.


Sprecher: Wir haben die Forderung gestellt nach der Ist-Analyse. Wenn Sie die For-derung zurückweisen, dann ist das ein Klagegrund. Jetzt habe ich es gefordert, jetzt müssen Sie uns in der Genehmigung, wenn Sie es nicht machen, sagen, warum Sie es nicht machen.


Verhandlungsleiterin: In einer Entscheidung werden die Einwendungen abgearbeitet und sie werden dann auch entsprechend bewertet. Da stimmen wir völlig überein. Dann würden wir jetzt tatsächlich zum Thema „Diverses“ kommen.


Sprecherin: Wir alle wissen, dass wir im Zeitalter der Postwachstumsökonomie ange-kommen sind. Seit einigen Semestern gibt es bei uns an der Volkshochschule das Rahmenthema „Anders leben“, was nicht mehr und nicht weniger bedeutet zu lernen, sich wieder auf das Wesentliche im Leben zu besinnen und zu erkennen, dass das Zuviel uns und unsere Umwelt krankmacht. Aber wir leiden bereits am Zuviel. Inzwi-schen müssen unsere Kinder und Jugendlichen auf die Straße gehen, um für ihre Zu-kunft zu demonstrieren und zu kämpfen. Wenn alle Menschen weltweit so leben und wirtschaften würden wie wir in Deutschland, dann bräuchte die Weltbevölkerung drei Erden. Ungefähr Mitte Mai eines Jahres hat Deutschland seine natürlich verfügbaren Ressourcen aufgebraucht. Wir nehmen mehr von unserem Planeten als uns zusteht. Und mehr als eigentlich vorhanden ist. Und das immer schneller. Wir erschöpfen die Reserven der Erde. Das Motto muss daher lauten: Befreiung vom Überfluss oder All you need is less. Die Theorie der Postwachstumsökonomie besagt, dass es langfristig unumgänglich ist, das Bruttoinlandsprodukt zu senken, wenn wir überleben wollen. Wir leben jedoch derart über unsere Verhältnisse, dass wir dabei sind, unsere eigenen Lebensgrundlagen zu zerstören. Eine Fortsetzung unseres Lebensstils auf Kosten der natürlichen Ressourcen kann es nicht geben. Unsere Lebensweise muss ökologisch vertretbar werden. Und so ist es die Aufgabe von Industrie und Wirtschaft zu erkennen, dass eine Befreiung vom Dogma des unbegrenzten Wirtschaftswachstums und der globalen Konkurrenzfähigkeit stattfinden muss. Die Wirtschaft kann nicht unbegrenzt weiterwachsen, frei nach dem Motto: nur noch dieses eine Werk, nur noch diese neue Firmengründung, nur noch diese eine Feuerverzinkerei. In der Umweltverträglichkeits-prüfung unter Ziffer 7.12. heißt zum Landschaftsbild: Die Landschaft ist so zu nutzen,


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zu pflegen, zu gestalten und zu schützen, dass eine naturnahe Umwelt für das Wohl-befinden und für die Erholung des Menschen gesichert wird und die Vielfalt, die Eigen-art und Schönheit der Landschaft in ihrer reichen Gliederung bewahrt bleiben. Der Schutz des Landschaftsbildes ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Unsere Frage lautet: Ist eine Feuerverzinkerei in diesen gigantischen Ausmaßen im kleinteili-gen Zabergäu, im engen Frauenzimmern, bei den schmalen Straßen verantwortbar? In Frauenzimmern, das heute schon unter massivem Verkehr und Abgasen leidet.


Verhandlungsleiterin: Dankeschön für den Beitrag. Ich kann nur sagen, dass wir das mitnehmen. Dann hätten wir jetzt als ersten Punkt: klimatische Auswirkungen. Das hatten wir zum Teil auch schon. Durch massive Riegelbildung durch die geplanten Gebäude sei die Kaltluftbildung der Talaue behindert.


Gutachterin: Das ist eigentlich auch wieder Thema des Bebauungsplans. Die Klima-analyse wurde im Rahmen des Bebauungsplans erstellt. Es wurden Einwendungen dagegen erhoben, die schriftlich erwidert wurden. Ich werde aber trotzdem noch etwas dazu sagen. Die Berechnungen wurden sowohl für den Ist- als auch für den Planzu-stand durchgeführt. Es wurde selbstverständlich sowohl das Gebäude als auch die unterschiedliche Auswirkung auf das Klima durch das Gebäude im Vergleich zu der vorher bestehenden Qualität berücksichtigt. Die Auswirkungen begrenzen sich auf ei-nen sehr kleinen Bereich. Das liegt unter anderem daran, dass das Zabergäu ja eben nicht ganz klein und schmal ist und sich dort sehr große Kaltluftströmungen ausbilden und dass es sich auch sehr stark aufstaut, sodass die Fabrik eben trotz ihrer Größe aber im Gesamtblick auf das Zabertal nur sehr kleine Auswirkungen hat. Die Abluft und die Wärmefreisetzung über die Kamine und Aggregate wurden nicht explizit be-rücksichtigt, haben aber keine Auswirkungen auf die großräumigen Strömungen, weil wir da einfach ganz andere Ströme haben als das, was da an Abluft rausgeht. Diese wird punktuell freigesetzt und hat keine erfassbaren Auswirkungen auf die Kaltluftströ-mungen in der Umgebung.


Verhandlungsleiterin: Im nächsten Punkt, war die Frage, ob Veränderung des Klein-klimas durch die Störung der Kaltluftbildung durch den Drei-Schicht-Betrieb erfolgen. Da würden Sie dann ähnlich antworten?
Gutachterin: Der Drei-Schicht-Betrieb ist da nicht explizit berücksichtigt worden, weil eben die Dauer dieses Betriebs im großen Bild keine Rolle spielt.


Sprecher: In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung steht das ja zum Teil ein biss-chen anders. Sie haben ja gerade gesagt, schon bei großer Betrachtung spielt es keine


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Rolle für die Siedlungsbelüftung. In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung steht, dass die Fläche durchaus eine Bedeutung für die Belüftung der Siedlungsbereiche von Frauenzimmern habe. Frauenzimmern ist ja auch ein Siedlungsbereich, auf den es durchaus ankommt. Es ist durchaus nachvollziehbar dargestellt, dass das Vorhaben die Kaltluftentstehung sehr wohl einschränkt und den Kaltluftabfluss behindert. Das sind die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Nur gehen Sie dann dazu über, zu sagen, dass dank der begrünten Dächer und der Randbepflanzung die Auswirkungen so minimal seien, dass sie keine Rolle mehr spielen würden. Das ist dann nicht nachvollziehbar, weil begrünte Dächer zwar die Aufheizung an einem Som-mertag durchaus minimieren können, aber die Hinderniswirkung für den Kaltluftabfluss keineswegs. Auch für die negativen Auswirkungen auf die Kaltluftentstehung im Hin-blick auf den Acker spielen die grünen Dächer keine große Rolle. Man muss daher davon ausgehen, dass tatsächlich erhebliche negative Auswirkungen auf das Klein-klima, auf die Siedlungsbelüftung, zu erwarten sind.


Gutachterin: Wir haben das zwar auch in der Klimaanalyse geschrieben. Aber wenn man genau liest, dann liest man, dass in der Berechnung die Dachbegrünung nicht als Minderungsmaßnahme berücksichtigt wurde. Die Fläche ist als Gewerbefläche ohne Kaltluftproduktion und auch als gewisse Kaltluftsenke berücksichtigt worden. Es wurde dann argumentiert, dass durch die Dachbegrünung und die umgebende Bepflanzung im Plan-Ist-Vergleich der Effekt, den wir in den Untersuchungen abgebildet haben, mi-nimiert werden oder verringert werden kann. Das heißt noch nicht, dass wir in unserer Berechnung irgendwelche Minderungen durch Begrünung oder Bepflanzung berück-sichtigt hätten. Das, was da abgebildet ist, das ist quasi der worst case.


Verhandlungsleiterin: Ich würde zu den letzten Punkten übergehen. Es ging darum, dass die Störung des Landschaftsbildes trotz der Begrünung und den vorgesehenen Bäumen zu erwarten wäre. Diese Einwendung habe ich auch ans Landratsamt weiter-gemeldet als untere Naturschutzbehörde und um Betrachtung in der Stellungnahme gebeten.
Anfangs wurde schon der Weinanbau angesprochen. Es ging darum, dass nachhaltig negative Auswirkungen auf den Weinanbau und andere lebensmittelverarbeitende Be-triebe befürchtet wurden. Dies steht im Prinzip im Zusammenhang zu allem, was wir heute schon zu den Emissionen diskutiert haben, denn da spielen die Emissionen na-türlich auch eine Rolle. Deswegen würde ich das zusammenfassen und sagen, dass


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auch hier natürlich entscheidend ist, dass die Emissionen minimiert werden und dass sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen und Vorgaben halten müssen.
Als weiterer Punkt war noch die höhere Gesundheitsgefahr von Risikogruppen ge-nannt und die Zunahme von Krebserkrankungen, was vorhin auch schon angespro-chen wurde. Ich kann dazu nur nochmals sagen, dass eben Grenzwerte vorgegeben sind. Dass diese nicht jeden in seinem persönlichen Befinden oder auch die Risiko-gruppen jedweder Art abbilden, das mag so sein. Unsere Arbeitsgrundlage sind aber die Grenzwerte, die jemand für die Festschreibung in der TA Luft untersucht und für richtig befunden hat, als die Grenzwerte, die die Bevölkerung schützen sollen.
Als letzter Punkt kam noch die Frage an uns, wie überwacht wird und auch in welchen Abständen Messungen vorgesehen sind. Es werden regelmäßig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Vor-Ort-Besichtigungen in einem Drei-Jahres-Intervall durch-geführt. Daneben werden Messungen durchgeführt. Wenn es Auffälligkeiten geben würde, würde man den Zeitraum verkürzen.
Gibt es dann jetzt zu diesen Punkten noch Fragen? Oder hat sich jemand jetzt bei den Einwendungen nicht wiedergefunden?


Sprecher: Wenn eine Firma Genehmigungen hat, dann sind der Brand und der Störfall eigentlich fast noch wichtiger als der Normalbetrieb. Das Kernproblem ist, dass bei den Größenordnungen, um die es hier geht, alles getan werden muss. Das habe ich aber nicht aus den Unterlagen entnommen. Sie haben zum Beispiel Polypropylenrohrleitun-gen und Flutbecken usw. aus Polypropylen. Das ist einer der bestentflammbarsten Plastikstoffe, die es überhaupt gibt. Ich verstehe nicht, wie man das machen kann, wenn diese VDI 34.51, ganz klar sagt, man solle darauf so weit als möglich verzichten. Ich bitte Sie herzlich darum, dass man alle Becken etc. nicht aus Plastikteilen macht, die brennen. Ich hoffe, dass diese Sprinkleranlage, die automatisch ab einem gewis-sen Grenzwert an Rauch oder ähnlichem aktiv wird, regelmäßig von der Behörde auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft wird. Denn im letzten Jahr gab es 75 Brände in gal-vanischen Betrieben, davon 15 in Verzinkereien. Davon waren vier mit unmittelbaren Folgen. Bei den Anderen waren es nur Vermögensschäden, teilweise 10 Millionen. Als ich die Zahlen gelesen habe, konnte ich nicht glauben, wie viele von diesen Firmen brennen. Bei meinem letzten Erörterungstermin zu einem Zementwerk, fragte ich et-was zum Brandschutz. Da wurde bestätigt, der Brandschutz sei vollständig gegeben. Vier Wochen später ist die Firma mit riesigen Folgen abgebrannt, obwohl man gesagt hat, man hätte alles getan.


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Sprecher Fa. Layher: Wenn Sie mir nur drei Verzinkereien nennen würden, in denen es in Deutschland im letzten Jahr gebrannt hat, wäre ich dankbar.


Sprecher: Ich habe es nur gelesen beim Verband der Ingenieure.


Sprecher Fa. Layher: Wenn 15 gebrannt hätten, hätte ich das mitgekriegt. Selbst wenn eine gebrannt hätte, hätte ich es mitgekriegt. Ihre Zahlen stimmen nicht.


Sprecher: Ich habe nur gesagt, es waren galvanische Betriebe, darunter auch Verzin-kereien. Hier sollte der Branddirektor des Landkreises sitzen. Ich hätte gern gewusst, wie gut die Vorbereitung der hier örtlichen Feuerwehr auf einen Dennoch-Störfall ist, der in einem solchen Betrieb stattfinden kann. Ich habe da nichts dazu gefunden. Es lag mir keine Störfallanalyse vor. Und dann möchte ich tatsächlich wissen, inwieweit die Voraussetzungen der freiwilligen Feuerwehr für einen großen Störfall in den drei Betrieben auch gegeben sind.


Sprecher Fa. Layher: Es liegt natürlich für beide bestehenden Verzinkereien, Werk 1 und Werk 2, sowie für Werk 3 ein Sicherheitskonzept vor, mit einem Alarm- und Ge-fahrenabwehrplan.


Sprecher Fa. Messmer: Ich möchte noch ergänzen, dass es bereits Gespräche mit allen Feuerwehrkommandanten von allen beteiligten Kommunen gab, mit Cleebronn, Güglingen und Brackenheim -das sind die unmittelbaren Wehren, die sich da unterei-nander entsprechend auch unterstützen. Hier gab es schon zwei Zusammenkünfte, wo besprochen wurde, wie weiter verfahren werden soll.


Sprecher: Das muss vor der Genehmigung feststehen. Die Ausstattung der Feuer-wehr, der Notgallplan, die Erreichbarkeit innerhalb von 15 Minuten.


Verhandlungsleiterin: Der Brandschutz wird ja betrachtet. Das Brandschutzgutach-ten wird betrachtet, auch vom Landratsamt. Das wird alles einfließen in eine eventuelle Genehmigung. Wir gehen da nicht darüber hinweg, sondern das ist einer der Punkte, der im Genehmigungsverfahren betrachtet wird.


Sprecher: Wenn Sie sagen, das ist alles geregelt, ist ja alles wunderbar. Ich hätte aber gerne, dass die Feuerwehren ausgestattet sind an dem Tag, an dem der Bau begon-nen wird oder an dem der Betrieb beginnt. Eine Absichtserklärung reicht da nicht aus.


Verhandlungsleiterin: Wenn Sie bisher gesagt haben, dass aus Ihrer Sicht manche Sachen nicht vorhanden sind, dann kann man doch jetzt auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass wohl durchaus zum Brandschutz schon ein Gutachten vorliegt. Im Ge-nehmigungsverfahren wird überprüft werden, ob alle Brandschutzvorgaben eingehal-ten werden.


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Sprecher: Bei Google unter Eingabe von „Brandschutz Verzinkereien“ sprechen die ersten sechs Vorschläge Bände. Es brennt durchaus öfters einmal. 2015, 2019, 2018, 2017 gibt es einige Beispiele.


Sprecher Fa. Layher: In Feuerverzinkereien?


Sprecher: Das waren Besprenkelungsbetriebe


Sprecher Fa. Layher: Das ist etwas ganz Anderes. Da vergleichen Sie ganz verschie-dene Dinge miteinander. Wir reden über Feuerverzinkereien.


Sprecher: Ich hätte noch etwas Anderes: Ich spreche jetzt einfach mal im Namen von allen Photovoltaikanlagenbetreibern in unmittelbarer Nähe. Durch den Niedergang von entsprechenden Stäuben auf diesen Anlagen geht der Ertrag deutlich zurück. Ich muss die Anlage jährlich reinigen lassen. Wer kommt mir dann für diese Reinigungskosten auf?


Verhandlungsleiterin: Vielen Dank, dass Sie das noch gesagt haben. Gibt es jetzt noch zusätzliche Themen, die aus Ihrer Sicht heute noch nicht behandelt worden sind?


Sprecher: Ich möchte ein Schlusswort sprechen. Leider waren die Bürgermeister bzw. der Zweckverbandsvorsitzende nicht mehr da, aber man hat vielleicht gemerkt, dass es gut gewesen wäre, wenn man im Vorfeld mit der Bevölkerung gesprochen hätte. Das wurde nach meinem Dafürhalten vernachlässigt. Wir hatten die Besprechung in der Wittwertalhalle, bei der uns die fertige Lösung präsentiert worden ist, dann hat der NABU einen Änderungsvorschlag eingebracht. Die Firma Layher hat bereits Flächen südlich von der Weingärtnergenossenschaft erworben. Es wird bestimmt auch so kom-men, dass irgendwann dort erweitert wird. Trotzdem möchte ich Ihnen danken, dass Sie heute hergekommen sind und dass Sie uns wirklich so geduldig zugehört haben und uns versprochen haben, die Fragen aufzunehmen.


Sprecher: Ein Teil der Meinungsverschiedenheiten, die heute zutage getreten sind, beruht darauf, dass wir Einwender aufgrund der Umweltverträglichkeitsuntersuchung davon ausgegangen sind, dass Grenzwerte ausgeschöpft werden. Was passiert dann, wenn so viele Schadstoffe produziert werden, wie emittiert werden dürfen? Selbst wenn die Firma sagt, sie sei ja viel besser und würde die Grenzwerte weit unterschrei-ten, was bringt das? Das RP sollte in seiner Genehmigung Emissionsgrenzwerte deut-lich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte festschreiben. Dann hätten wir hier tat-sächlich einen vorbildlichen Betrieb in dem sicher auch besonders empfindlichen Raum hier im Zabergäu. Und wenn Sie es schon genehmigen müssen, machen Sie es mit einer vorbildlichen besonders strengen Genehmigung.


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