Stellungnahme zum Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan

"Langwiesen IV", öffentliche Auslegung 17.6. bis 2.8.2019

Matthias Böhringer, 1.8.2019

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

 Marktplatz 1

 74336 Brackenheim

 

Stellungnahme zum Entwurf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Langwiesen IV“

Öffentliche Bekanntmachung vom 7.6.2019 und

Öffentliche Auslegung  17.6.2019 bis 2.8.2019

 

Pfaffenhofen, 1.8.2019

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich lehne den Bebauungsplan Langwiesen IV weiterhin ab. Meine Einwendungen zum Vorentwurf wurden nicht zufriedenstellend beantwortet und der Entwurf wirft neue Fragen auf. Das Verfahren ist zu schließen und ein neues zur Änderung des FNPs mit Herausnahme des Industriegebiets zwischen Fürtlesbach und Straße Frauenzimmern – Cleebronn und Sicherung der Kulturlandschaft ist einzuleiten.

 

1.    Flächenverbrauch + Landschaftsbild

Der Flächenverbrauch ist für das Zabergäu nicht mehr gebührlich. Die Planung beugt die in meinen Einwendungen zum Vorentwurf angeführten Gesetze mindestens an die Grenze des Legalen, wenn sie diese nicht gar überschreitet. Dank einer neoliberal ausgerichteten und wachstumskonformen Rechtsprechung gelingt es jedoch immer noch, privatwirtschaftliche Interessen als Gemeinwohl durchzuboxen. Dabei ist die industrielle Wertschöpfung mit einem Anteil von ca 23 % gar nicht in dem Maße am Gemeinwohl beteiligt wie ihr Gewicht gegenüber anderer dem Wohlstand zuträglichen Belangen verliehen wird.

 

In der Bevölkerung wird der Klotz Taxis – von Herrn Kieser in die Landschaft gepflanzt – als untragbar empfunden. Die Winzerfamilie Essig vom Ranspacher Hof, Naturschützer und viele andere sagten bereits bei TAXIS: „So nicht, Herr Kieser!“. Nun soll das Produktionsgebäude vom Layher Werk 3 mit Seitenlängen über 200 Metern (207 x 248 m) mehr als 4 mal so groß wie das Logistikgebäude von Taxis (ca. 110 x 110 m) werden. Wie kann das noch vereinbar mit §35 Absatz 3 Nr. 5 BauGB sein, wonach bei Verunstaltung des Landschaftsbildes die öffentlichen Belange beeinträchtigt sind? Die nur kaschierende Eingrüngung lässt solch ein Bauwerk eben nicht verschwinden, wie ein Vergleich mit Schunk und anderen großen „eingegrünten“ Gebäuden beweist. Selbst im Umweltbericht von Dr. Münzing steht „Alleine die Wareneingangs- und Produktionshalle stellt mit einer überbauten Fläche von ca. 5 Hektar eine massive Störung des Landschaftsbildes dar.“ Ich frage mich, wie Herr Kieser ohne Scham mit seinen französischen Freunden aus der Partnergemeinde Charnay-lès-Macôn durch das Zabertal radeln wöllte.

 

2.    Behandlung Kulturgut – ein Armutszeugnis

Der Respekt vor der Kulturlandschaft und die Behandlung der Kulturgüter sind ein Armutszeugnis. Seit 5500 Jahren kamen und gingen Menschen und hinterließen eine besenreine Landschaft, so Berichte zu den archäologischen Grabungen in Langwiesen in der Heilbronner Stimme. Innerhalb weniger Jahre wird mit Langwiesen 1, 2, 3 und 4 ein Betondeckel über die Geschichte und das Leben gegossen. Man begnügt sich hier mit einem in eine Straßenkurve gedrücktes Freilichtmuseum und schafft mit einem Römermuseum die Illusion der Wertschätzung der Römerlandschaft, die Stück für Stück mit Fabriken zugebaut wird.

 

Ich finde es unerhört ignorant, dass die Verbandsversammlung meine Einwendung unter Nummer 6 zu den archäologischen Aspekten des Römerwegs nicht im geringsten würdigte.

 

Der Einwand des Regierungspräsidiums Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege bzgl „Der Gewannname Steinäcker lässt […] auf Zeugnisse der römischen Epoche oder des Mittelalters schließen“ und „Der Gewannname Ransbacher Straße lässt einen Bezug zu der jüngst ausgegrabenen Wüstung Niederramsbach bzw der seit langem gesuchten, südlich des Römerwegs verlaufenden römischen Fernstraße erwarten.“, sowie älteren Befunden wird damit abgewiegelt, dass der denkmalpflegerische Hinweis a) im Textteil entsprechend ergänzt werde. Dort steht lediglich, dass Gelegenheit gegeben werde, archäologische Untersuchungen durchzuführen. Ansonsten wird nur der Hinweis des Landesdenkmalamtes zitiert. DAS IST ALLES? Es wird einmal mehr das Kulturgut Gewann begraben, obwohl an der Erhaltung der archäologischen Kulturdenkmale ein öffentliches Interesse besteht. Die Bürgermeister und Gemeinderäte des Beschlusses über diesen Bebauungsplan haben sich zu schämen!

 

3.    Welches Radwegekonzept?

Was will der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu (ZWZ) in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Heilbronn sowie Fachverbänden als Konzeption für die bedeutenden Radwege im Zabertal konzeptionieren, wenn die dauerhafte Umleitung um die Fabrik feststeht? Bei der Präsentation der Umleitung wird einiges ausgeblendet. Die Radfahrer fahren unter einer Stromleitung, sind LKW-Stellplätzen, Kaminen und Aggregaten ausgesetzt. Die vom NABU angedachte Alternative zwischen den Industriegebieten Langwiesen 1 und 4 Richtung Langwiesen 3 ist auch nicht schön. Fakt ist, dass die Radwege von Lauffen bis Zaberfeld immer größere Anteile Gewerbe- und Industriegebiete haben. Das Zabertal fällt als Naherholungsstrecke aus. Die Wege gehören aus den Touristikkarten gestrichen, da sonst irreführend.

 

4.    Bepflanzungs- und Grünkonzept

Das Bepflanzungs –und Grünkonzept ist in großen Teilen eine Illusion.

-          Irreführende Darstellung Dachbegrüngung.

o   Nur 12 cm Substrat im Vergleich zu einem mehreren Dezimetern dicken lebendigen Boden

o   Von den angeblich 45200 m2 Dachbegrünung wird nicht alles grün sein. Insbesondere auf den östlichen Gebäudeteilen sollen noch Kamine, Klimaanlagen, Lüftungen (Textteil 1.2) sowie Lüftungsanlagen, Aggregate, Rückkühler (Lärmgutachten 6.3.6) installiert werden. Diese werden die postulierte Minimierung der Fernwirkung wieder minimieren und die Effekte einer Dachbegrünung auf den Wasserhausalt, Lokalklima und Ökologie um die entsprechende Fläche verringern.

-          Irreführende Darstellung Eingrüngung und Grünflächen

o   Beim Vorhaben ist von einer gigantischen Baustelleneinrichtung auszugehen (Umweltbericht 9.1.7, Beeinträchtigungen auch im Bereich der angrenzenden Ackerflächen während der Bauphase). Es wird ein ebenso gigantisches Betonfundament, unterteilt von Stützmauern gegossen werden/ Befestigte Fläche asphaltiert werden. Oberflächenwasser soll über einen Abwasserkanal einer Reinigungsanlage zugeführt werden (Vorhaben- und Erschließungsplan 2.5).

  •   Wie kann unter diesen Voraussetzungen noch von einem ausreichenden Untergrund für Bäume ausgegangen werden, die in 25 Jahren nach vitalem Wachstum 65 cm Stammumfang zugelegt haben sollen und als dauerhafte Ausgleichsmaßnahme noch weitere Jahrzehnte wachsen sollen? Insbesondere bei der Baumreihe zwischen dem technischen Regenrückhaltebecken und der Lagerfläche habe ich große Zweifel.

o   Siedlungsbäume haben eine hohe Fluktuation durch beengte Baumscheiben, Verkehr, nicht fachgerechter Baumpflege, Stress durch Extrempositionen. Nicht alle Bäume werden die 25 Jahre erreichen. So konnte bei Schunk ein Astbruch dokumentiert werden, der wohl zum Fällen des Baumes führen wird.

o   Es besteht in den Dokumenten ein Widerspruch hinsichtlich der Wirkung auf das Verschwinden des Gebäudes durch Eingrünung. So schreibt Dr. Münzing im Umweltbericht 8.3.1 b) „Der Bebauungsplan lässt mit seinen Pflanzgebotsflächen und Grünstreifen an den Rändern des Plangebiets wenig Spielraum für eine ausgeklügelte Begrünung, die zum einen die Gebäude möglichst in die Landschaft einbindet, […] Die durchschnittliche 5 m Breite der Pflanzgebotsstreifen sind i. d. R. für eine typische 3-reihige Hecke zu schmal, […]“.

In der Begründung wird dagegen von einer Abschwächung der Wirkung auf das Landschaftsbild durch umlaufende Eingrünung ausgegangen.

Auch wenn 4-mal verpflanzte hochstämmige Bäumchen gepflanzt werden sollen werden sie im Vergleich zum 17 Meter hohen Gebäude winzig wirken und auch in 25 Jahren nicht das Gebäude verdecken können.

o   Die Pflanzliste mit einheimischen hochstämmigen Bäumen wie Walnuß, Süßkirsche, Birne, Speierling, Edelkastanie ist zwar löblich, jedoch kann dies gerne auch als Kür ohne Einschnitt in die Landschaft als Feldbaum erfolgen. Nach der Umsetzung von Langwiesen III trotz dessen geringen ökologischen und gestalterischen Verträglichkeit (STEG-Gutachten Februar 1992, erwähnt von Privatperson unter 8. Einwendungen Öffentlichkeit) muss Langwiesen IV aus dem FNP rausgenommen werden. Die Flächen können für die agrarökologisch ausgerichtete Bewirtschaftung vom Zweckverband verpachtet werden. Frei stehende Feldbäume haben eine weitaus größere ökologische Wirkung.

 

5.    Gewässerentwicklungskonzept

Es ist unerhört, dass das Vorhaben mit einer sogenannten „Renaturierung“ der Zaber (westlicher Teil innerhalb Bebauungsplan, östlicher Teil ab Flst 1472 durch öffentlich –rechtlichen Vertrag  abgesichert) mit 196.000 bzw 318.000 ÖP den TÖBs und Öffentlichkeit verkauft werden kann. Ebenso gilt dies für den Fürtlesbach. An diesen beiden Gewässern hat sich über die Jahre trotz Langwiesen III eine Natur entwickelt. Wenn jetzt die bestehenden Bachbetten von Zaber und Fürtlesbach trockengelegt und/ oder verfüllt werden sollen, so ist dies ein Eingriff in den Naturhaushalt. Die missglückten Renaturierungen solch kleiner Gewässer in der Vergangenheit lassen davon abraten. Es kann eine Verlegung des Bachlaufs nicht als Renaturierung verkauft werden, wo schon in die Höhe gewachsene Natur ist, welche die Bäche umsäumt.

 

Diese Renaturierung ist sehr fadenscheinig. Tatsächlich geht es nur um die Konstruktion eines Ausgleichs, um der Forderung der Landwirtschaft/ Landratsamt gerecht zu werden, die Inanspruchnahme von Ackerflächen für Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden, sowie Ökopunkte aus dem Hut zu zaubern statt die maßlos um sich greifende Wirtschaft in die Schranken zu weisen. Extra dazu wurde wie in Begründung 1.1. dargestellt das Überschwemmungsgebiet an der Zaber einbezogen. Vom Bundesamt für Naturschutz und anderen Stellen wird für Überschwemmungsflächen ohnehin eine natürlichere Entwicklung gefordert. Mindestens ist dann eine extensive Bewirtschaftung/ Landschaftsschutzgebiet angesagt. Wenn die Zweckverbandsgemeinden für einen Naturraum Zabertal stehen würden, können diese Flächen nicht als Ausgleich benutzt werden. Die fachgerechte, sinnhafte ökologische Entwicklung an der Zaber im Überschwemmungsbereich ist in Anbetracht der Zerstörungen durch Langwiesen I als freiwillige Leistung zu erbringen. Es muss dafür nicht erst offene Flur mit einer Fabrik vernichtet werden.

 

Was soll die Bevölkerung mit dem Wandelpfad und Sichtfenstern anfangen, wenn sie sich zwischen den beiden Industriegebieten von Langwiesen bewegt? Derzeit gibt es bereits Sichtfenster von Langwiesen III durch die Weiden an der Zaber. Man blickt da noch auf den Michaelsberg, gestört bereits durch Flatterbänder und Erdhügel der archäologischen Grabungen. Künftig blickt man dann auf noch weniger schöne Betonklötze, Stützmauern und Lagerflächen.

 

6.    Fragen zum Gewässerschutz

Die Baufläche und das Regenrückhaltebecken werden knapp 12 Hektar versiegeln. Das Regenrückhaltebecken wird für ein Fassungsvermögen von 3000 Kubikmeter dimensioniert. Damit können aber maximal Regenfälle bis 25 mm auf einer Fläche von 12 Hektar aufgefangen werden. Im Zabergäu ist mit Regentagen über 30 mm Niederschlag zu rechnen, z. B. 21. Mai 2019. Ich befürchte ein Überlaufen des Regenrückhaltebeckens.

 

Die ausreichende Vorbehandlung des Oberflächenwassers, das dann über das Regenrückhaltebecken gedrosselt der ohnehin schon belasteten Zaber zugeführt werden soll wirft weitere Fragen auf.

-          Wird eventuell anfallendes Löschwasser auch gedrosselt in die Zaber geleitet?

-          Wie schnell kann die Reinigungsanlage im Falle von Starkregen das Oberflächenwasser ohne Stau durchsickern lassen?

-          Das Konzept zur Entsorgung des Oberflächenwassers widerspricht der Antwort auf die Einwendung der Gemeinderäte bzgl wasserdurchlässigem Pflaster. Danach soll das Oberflächenwasser der eventuell belasteten Lager- und anderer Flächen über den Schmutzwasserkanal zum Schutze des Grundwassers der Kläranlage zugeführt werden. Ist der Ersatz mit der werksinternen Reinigungsanlage demnach gleichwertig?

 

7.    Oberbodenmanagement missachtet Evaluierung Ökokontoverordnung 2018 und Ökosystem Boden

Die Minimierungsmaßnahme Oberbodenmanagement minimiert vor allem sehr geschickt mit kaufmännischer Zahlenspielerei die auszugleichenden Ökopunkte, nicht aber den Eingriff am lebendigen Boden. Tatsächlich gab es aber im Jahre 2018 eine Evaluierung der Ökokontoverordnung durch das PAN-Planungsbüro im Auftrag der LUBW. Danach ist der Umzug von Oberboden zur Generierung von Ökopunkten weiterhin umstritten. So heißt es dort „Der Maßnahmetyp stößt vor allem bei den Zustimmungsbehörden auf Kritik, da der naturschutzfachliche Mehrwert oft schwer ersichtlich ist. Oberbodenauftrag stelle eine Standortveränderung dar, die zu einer Nivellierung der Landschaft führe, und solle naturschutzfachlich als Eingriff gewertet werden […]“

Streng genommen müssten also auch für die Auftragsfläche wieder Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden.

Was hier geschehen soll, ist dass man von 109.000 Quadratmeter 30 cm abträgt und in einer 20 cm dicken Schicht auf 163.000 Quadratmetern Acker verteilt wo schon Acker ist. Alles was drunter lebt, erhält einige Etagen mehr zum wohnen. Mit dieser Maßnahme würde einfach nur Boden gestapelt werden, die Fläche wird aber verringert. Damit wird ein ausbaufähiges Ökosystem (im Sinne der Agrarökologie) und Humus bildende Fläche verringert. Dass mit dieser Zahlenspielerei 43 Prozent des Bedarfs ausgeglichen werden können, ist zuviel.

 

Die Vereinten Nationen rückten 2015 mit dem "Jahr des Bodens" die schwindende und doch so wichtige Ressource Boden in den Fokus. Die Böden sind eine nur langsame, sich über Generationen erneuernde Ressource. Der weltweite Raubbau in Deutschland, Europa, Amerika, Asien und anderen Erdteilen schreitet schneller voran als der Aufbau von Humus. Dabei sind die Böden wichtig für die Ernährung, Natur und Klima.

Böden sind nicht nur einfach ein Substrat für Pflanzen oder Ressourcenlager mit Mineralien. In der Agrarökologie wird der Boden als Ökosystem mit einer Vielzahl von Lebewesen verstanden.

 

8.    „Ausgeräumte“ Feldflur ist kein Freibrief zur Bebauung

Reduktion auf Vermeidung von Verbotstatbeständen nach §44 Bundesnaturschutzgesetz ist zu wenig.

Das ist doch nur „intensive Landwirtschaft“ oder „das sind nur ausgeräumte monostrukturelle Felder“ ist ein beliebtes Argument, um den Wert des Bestandes kleinzurechnen und schnöde Eingrünungen überragend werden zu lassen. So auch wieder in 3.6.1 des Umweltberichts und in der Antwort zur Stellungnahme 2., Teil B bzgl Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen verwendet.

Nichts spricht dagegen, dass an der Agrarwende gearbeitet wird. Sind die Felder aber für künftige Generationen erstmal weg, fallen die Äcker für den Ökolandbau aus. Zudem sind die ausgeräumten Felder, im Juni mit schönem wogenden Getreide oder im April mit gelb blühenden Rapsfeldern bestanden allemal besser als eine weitere Schachtel in der Landschaft.

 

Die Faunistische Untersuchung vom April 2019 mit 8 Begehungen im Zeitraum März bis Juni 2018 belegt, dass sich das Gebiet gar nicht so tot darstellt. Im Plangebiet und angrenzendem Kontaktlebensraum wurden insgesamt 20 Vogelarten nachgewiesen. Vögel sind gemäß Bericht zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Bspl Ausgabe 2012) ein Indikator zur Messung der Artenvielfalt einer Landschaft, mit ihnen leben noch viele weitere Tiere und auch Pflanzen in der Flur. Dagegen hoppeln Hasen nicht auf Gründächer, viele Käfer und andere Insekten der freien Flur folgen eben nicht ins Gewerbegebiet und aufs Gründach.

 

Zu diesem Indikator sagt die Nachhaltigkeitsstrategie (Seite 72): „[…] Natur und Landschaft in Deutschland sind durch Jahrhunderte währende Nutzung geprägt. Zur Erhaltung der daraus entstandenen und der natürlichen Vielfalt reicht ein kleinflächiger Schutz von Arten und Lebensräumen nicht aus. Vielmehr sind nachhaltige Formen der Landnutzung in der Gesamtlandschaft, eine Begrenzung von Emissionen und ein schonender Umgang mit Natur erforderlich. [...]“ Und da ist ein Begnügen mit Lerchenfenstern ungenügend. Innerhalb weniger Jahrzehnte machen die Zabergäugemeinden mit Langwiesen und weiteren Gebieten für den Größenwahn alles kaputt.

Soll es Pech für alle Arten sein, die nur besonders geschützt sind und es noch mehr als ein Paar für Arche Noah gibt? Nach Logik der Behörden und Gemeinden im Landkreis Heilbronn erfährt erst besondere Berücksichtigung wer streng geschützt ist oder wenigstens bundesweit gefährdet wie die Feldlerche. Die Feldlerche kann künftig nicht mehr frei ein Feld okkupieren, sondern muss in den Bebauungsplan schauen, wo ihr zugewiesender Streifen im Feld ist. Die neue Wohnstätte der Feldlerche wird 1,5 km von Langwiesen entfernt, südlich der Straße nach Eibensbach liegen. Das ist zu weit entfernt von der bisherigen Brutstätte in Langwiesen.

Auch bei Langwiesen IV dringt durch, dass das Ziel der Biodiversität auf unterstem Niveau verfolgt wird. Ziel der Planer und Entscheider ist, die Dinge so darzustellen, den Eingriff runter zu rechnen, die Ausgleichsmaßnahmen schön zu rechnen, dass am Ende kein Verbotstatbestand gegen §44 Bundesnaturschutzgesetz vorliegt.

Der §44 Bundesnaturschutzgesetz definiert Verbote im Umgang mit besonders und streng geschützten Arten und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Natürlich enthält er auch Ausnahmen, damit die Verbote nicht greifen.

Mit dem Zurückdrängen auf §44 kann quasi jeder Acker bebaut werden, wenn dort nicht eine streng geschützte Art gefunden wird, die nur dort leben kann und sonst keine Population außerhalb hat. Ich stelle in den Raum, dass dies nicht akzeptiert werden kann und die Rechtsprechung hier einem Irrtum aufliegt. Im Übrigen darf eine Kommune auch der Rechtsprechung voraus gehen.

Geht man zurück ins Baugesetzbuch, zur Anlage 1 die als Anleitung zum im §2a BauGB geforderten Umweltbericht dient, so geht dort nicht hervor, dass nur bei streng geschützten/ gefährdeten Arten auf die Population zu achten ist. In 2b) steht

Die Beschreibung nach Halbsatz 2  - die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes – soll …. den auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltzielen Rechnung tragen.

 

Und diese Ziele müssen bei den dramatischen Zeichen der Zeit mit dem Rückgang der Insekten- und Vogelpopulation besonders beachtet werden (Gewitterwolke zur Artenvielfalt in der Nachhaltigkeitsstrategie). Dazu gehört die Umsetzung der 17 globalen Ziele für Nachhaltigkeit, die 2015 von der UN für den Zeitraum bis 2030 beschlossen wurden. Sie stehen in guter Tradition zur ratifizierten Konvention zur biologischen Vielfalt und Agenda21 von Rio 1992. Die Gesetzgebung ist davon durchdrungen, wird aber so nicht beachtet.

 

9.    Missachtung aufsummierende Effekte

Man erwartet ohnehin mehr Verkehr und Lärm und verkennt hierbei die Regeln der Mathematik mit der Integration von Beiträgen zur großen Summe. Vorbelastungen, z. B. beim Lokalklima werden so auch nicht gesehen. Man stellt sich nicht den Ursachen, z. B. den Ursachen der Verkehrsentwicklung. Ständig wird gesagt „da geht noch mehr“, z. B. beim Flächenverbrauch. Wann ist für den Zweckverband und die Zabergäugemeinden die Schmerzgrenze erreicht, bei der man auch mit Blick durchs Trollingerglas die Belastungen nicht mehr ausblenden kann? Statt immer nur die Differenzen zu bewerten muss die absolute Belastung im Vergleich zu einem Basisjahr, .z. B. 1990 betrachtet werden. Beim Klimaschutz ist man da immerhin klugerweise soweit.

Die folgenden Abschnitte 10 bis 13 gehen näher darauf ein.

 

10. Verkehr

Die Gewichtung der Verkehrszunahme durch das geplante Werk als untergeordnete Bedeutung im Rahmen der Gesamtprognose geht von gestrigen Annahmen aus, vernachlässigt die aufsummierende Wirkung von Faktoren und akzeptiert unzulässige Entwicklungen.

Das Verkehrsgutachten stellt in den Raum, es komme in den kommenden Jahren sowieso zu einer größeren Verkehrszunahme um ca. 6,9%. Statt hier „resilient“ einen Handlungsbedarf mit weiterem Straßenausbau, aufbrechen der baulichen Substanz von Frauenzimmern für einen Minikreisel mit Durchmesser 22 Meter zu akzeptieren, sollte das alarmieren und Handlungen zum Stopp weiterer Verkehrszunahme, wenn nicht gar Minderung des Verkehrs hervorrufen.

Es ist doch kein Argument, wenn es sowieso zu einer größeren Verkehrszunahme komme, dass dann die Verkehrszunahme durch das Werk 3 hingenommen werden kann. Bei welcher Verkehrszunahme soll denn dann das Fass überlaufen? Vielmehr zeigt das Verkehrsgutachten auf, dass es noch viele ungenutzte Fläche in Langwiesen III gibt. Zu der bebauten Fläche von 15 Hektar in 2018 sollen noch über 8 Hektar hinzukommen. Das durchschnittliche werktägliche Verkehrsaufkommen durch Langwiesen III wird dann von 1600 Kfz auf 2600 Fahrten ansteigen. Bei diesen Zahlen wäre es vernünftig, dass Langwiesen III erstmal bebaut wird, bevor Langwiesen IV – wenn überhaupt  - angefangen wird. Gleiches trifft für das Gewerbegebiet Lüssen zu, dass zwar voll erschlossen, aber in weiten Teilen noch ungenutzt ist. Siehe dazu Abschnitt 16, kurzgegriffene Argumentationskette.

Der Bevölkerung aber wird nicht so deutlich gesagt was noch alles kommt wie es im Verkehrsgutachten steht. Noch trügt das Bild weidender Schafe auf künftigen Bauplätzen. Zu einer Infoveranstaltung gehört dann auch das Bild der vollaufgesiedelten verschandelten Landschaft mit dem gesamten Verkehr.

Was bedeutet diese Verkehrszunahme für Frauenzimmern? Einmal mehr werden die privatwirtschaftlichen Interessen zum allgemeinen Interesse erhoben und die Bürger sollen die Belastung wegen des daraus angeblich folgenden Wohlstandes verschmerzen.

Wie weit wurde mit der Bevölkerung schon diskutiert, dass bereits mit weiterer Verkehrszunahme durch Vollaufsiedlung Langwiesen III ein Kreisverkehr mit baulichen Eingriffen für Frauenzimmern empfohlen wird?

Wie weit wurde mit den Landwirten schon diskutiert, dass bei Verzicht auf den Kreisverkehr eine weitere Straße quer durchs Gelände ab WG südlich der Zaberbrücke, entlang der Zaberaue, Querung Radweg, Anschluss an die Ochsenwiesenstraße südlich Kompressoren Renner gelegt wird? Frauenzimmern und Güglingen würden dann zwar entlastet, aber die Natur, Landwirtschaft und Erholungssuchende müssen wieder für den Wachstumswahn bluten. Güglingen ist doch mit den kontinuierlich angebauten Gewerbegebieten selber schuld an dieser Belastung. Es ist das alte Lied: Es wird immer mehr Verkehr in die Straßen gedrückt, um dann eine neue Straße fordern zu können.

 

Die Gutachter rechnen für den Bereich Brackenheim – Güglingen – Cleebronn bis 2035 mit einer überdurchschnittlichen Zunahme der Einwohner um 5%. Dabei wird die derzeitige falsche Entwicklung extrapoliert. In Baden-Württemberg, insbesondere Landkreis Heilbronn wird eine falsche Raumplanung praktiziert. Es werden als noch mehr Hallen in die Landschaft gepflanzt, Kapital und Wirtschaft im Süden konzentriert. Menschen aus anderen Regionen werden davon angezogen. Das ist innerdeutscher Kannibalismus an ausgedünnten, immer strukturschwächer werdenden Regionen. Zur Bevölkerungswanderung und Raumplanung siehe Abschnitt 16, kurzgegriffene Argumentationskette

Wenn der Zweckverband die prognostizierte Zunahme der PKW-Dichte um 2% hinnimmt, weil im ländlichen Raum das Auto entgegen des allgemeinen Trends weiter eine hohe Bedeutung haben werde, so ist dieser rückwärtsgewand. Die Zabergäubahn muss her, es können sehr viel mehr Strecken mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.

 

Bei den 1050 Fahrten durch das Werk 3 muss der Schwerlastverkehr mit einem Vielfachen der Belastung für den gesamten Bereich Stromberg-Heuchelberg und Zabergäu gewertet werden. Wie in Abschnitt 16, kurzgegriffene Argumentationskette belegt wird, kompensiert das Werk 3 die Verkehre zu auswärtigen Verzinkereien eben nicht hundertprozentig, anders als von der Verbandsversammlung und Layher suggeriert wird. Es werden zwar 36 LKW pro Tag vom Standort Güglingen-Eibensbach nach Langwiesen IV verlagert. Die Produktion wird aber mehr, so dass künftig 52 LKW pro Tag rein und raus fahren. Das sind täglich 104 LKW-Fahrten. Diese fahren durch Bönnigheim, Botenheim, Nordheim, Kleingartach, Weiler, Ochsenbach,….

Bei den Karten der Querschnittsbelastungen sehe ich folgenden Mangel:

Es wird in Planfall 0 gegenüber Planfall 0A mit keinerlei Zunahme des Verkehrs Richtung Güglingen und Cleebronn gerechnet. Die Knotenstrombelastung bleibt bei 14300 bzw 4900 Fahrten gleich. Wie kann das sein, wenn mit der neuen L1103 8100 Fahrten und 7000 Fahrten auf der alten Ortsdurchfahrt prognostiziert werden können? Das sind dann in Summe 15100 Fahrten. Richtung Cleebronn sind es plötzlich 5100 Fahrten. Bei den Differenzen Planfall 0A und 0 komme ich  in Summe auf nur 500 Fahrten mehr - aus und in -  Richtung Brackenheim, Cleebronn, Güglingen und Stockheim, wo doch 1050 mit dem Werk 3 dazukommen sollen und auch so als Plus von 1000 Fahrten im Industriegebiet, Planfall 0 eingetragen sind. Verschwinden 500 LKW+PKW?

 

11. Lärm: Einhaltung der Grenzwerte mit perfiden Annahmen und Auslassen kumulativer Betrachtung.

Die im Lärmgutachten und Umweltbericht getroffenen Annahmen, die zu einer Vernachlässigung der Einflüsse vom Layher –Werk 3 führen sind perfide. Einmal mehr wird die kumulative Betrachtung der Belastung vernachlässigt und die Frage, wieviel absolute Belastung vor überlaufen des Fasses noch zugemutet werden kann, wird nicht beantwortet.

-          Nach meinem Verständnis muss ein Aussiedlerhof keine heranrückende Industrie, insbesondere keinen metallverarbeitenden 24-Stunden Betrieb erwarten. Es ist ja die Idee der Aussiedlung, dass der Hof einerseits nicht mehr in Konflikt mit der Umstrukturierung der Dörfer zu Wohngebieten gerät, andererseits die Felder mit dem Feldwegnetz um sich hat. Deshalb liegt ein Aussiedlerhof natürlicherweise im Außenbereich. Diese Situation des ländlichen Raums findet aber mit der kühlen Bewertung durch Käser-Ingenieure und die Gutachter keine Beachtung. Die Beantwortung der Bedenken des Bauernverbandes zum Lärm ist damit auch zu kühl und zu schnoddrig.

-          Die vom Werk ausgehende Lärmimmission in Frauenzimmern mag zwar innerhalb der Grenzwerte sein, jedoch werden neueste Studien verkannt, dass auch leisere künstliche Lärmquellen wie das Rauschen von Aggregaten, Piepsen hoher Frequenzen von Staplern und LKWs, Industriegeräusche als psychisch belastend wirken wenn dies dauerhaft ist. Gerade auch in der Nacht ist bereits leises Rauschen durchdringend. Das Aufeinanderfallen von Metallteilen kann nicht ausgeschlossen werden. Aber da hilft dann die Ausnahme mit den Maximalpegeln.

-          Die Nachtruhe wird mit dem Ende um 6 Uhr zu früh beendet. Da zur Frühschicht um 6 Uhr 150 Angestellte mit ihren PKWs bereits vor 6 Uhr auf das Werksgelände und ins Parkhaus fahren, ist mit Lärmemission vor 6 Uhr zu rechnen.

-          Wie beim Verkehrsgutachten ist es allerhand, wenn auch hier den Bewohnern weitere Belastung zugemutet wird, weil der Lärmpegel bereits mit der Prognose Vollaufsiedlung Langwiesen III (Planfall 0A) die Immisssionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche Mischgebiete überschreite und sogar über die Schwellenwerte für Gesundheitsgefährdung (70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts) hinausgehe. Da werden alarmierende Zahlen genannt und trotzdem wird am weiter so festgehalten.

 

12. Heuchelei Erhalt Landwirtschaft/ Aussiedlerhöfe

Wozu wird mit Lärmgutachten/ Verkehrsgutachten der Eindruck erweckt, als würden die Aussiedlerhöfe noch interessieren? Privatperson 10. in den Einwendungen wird gar zugesichert, dass die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen nicht eingeschränkt sei. Die Bevölkerung wird in Glauben versetzt, als ginge es hier „nur“ um das Werk 3 im östlichen Teil des 30-Hektar Gebietes Langwiesen IV. Tatsächlich soll das Layher Werk 3 in Langwiesen IV gebaut werden, auch weil es dort Erweiterungsflächen gibt. (Begründung 1.3 und 1.4 a) ) Dass diese auch genutzt werden, zeigen die bisherige Entwicklung der Firma Layher sowie die rigorose Umsetzung der ausgewiesenen GI-Flächen im Regionalplan / Flächennutzungsplan sowie darüber hinaus.

Die Landwirte scheinen auch bereits mit „ständigem Austausch“, „einvernehmliche Lösungen“ hinsichtlich Alternativstandorten, ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und Entwicklung der landwirtschaftlichen  Betriebe gekauft zu sein. (Antworten auf Einwendungen des Bauernverbandes, Landratsamt und Privatperson 10.)

 

13. Lokalklima wird verschlechtert, Kamine und Aggregate nicht berücksichtigt

Abbildung 4.1, Seite 8 im Gutachten für Lokalklimatischen Verhältnisse (Kaltluftströmungsgeschwindigkeit in der Anfangsphase der Kaltluftbildung) zeigt doch, dass bereits Langwiesen III den Kaltluftstrom teilt. Dazu sagt Ingenieurbüro Lohmeyer bereits auf Seite 1 hinreichend erdrückendes: Es werden zusätzliche Gebäude als Strömungshindernisse wirksam.

Die Kaltluft wird durch die Gewerbegebiete nicht nur ausgebremst und geteilt, sondern auch aufgezehrt. Auf Seite 9 steht zum Einfluss von Langwiesen III auf die Kaltluftbildung der ersten Stunden, dass die Kaltluft aufgezehrt werde. Langwiesen IV wird mit seiner immensen Größe diesen Effekt verstärken.

Wie bei allen dynamischen Prozessen kommt es zu einer Beschleunigung und Verstärkung, was Lohmeyer auch mit der deutlichen Zunahme der Kaltluftmächtigkeit bis 80 m bei andauernden Kaltluftbedingungen bestätigt. Fallen jedoch Teile aus, so fehlen sie dieser Dynamik. Gerade Abschnitt 3.4.1 Umweltbericht bescheinigt dem Plangebiet ein hohes geländeklimatologisches Potential, da es derzeit noch als Kaltluftentstehungsfläche fungiert und inmitten der kanalisierenden Wirkung des Zabertals für Westwinde liegt. Der Kaltluftstrom selbst wird nach Prognose durch die Fabrik immerhin um 5 bis 10% geschwächt.

 

Bei der angeblichen mildernden Wirkung der Dachbegrünung auf das Aufzehren der Kaltluft wird nicht berücksichtigt, dass Kamine und Aggregate für Heißluft und Durchwirbelung sorgen werden. Das Aufheizen der unteren Luftschichten über den Asphaltflächen, Wärmeabstrahlung der Gebäudeteile wird durch die Dachbegrünung laut Gutachten nur gemindert und nicht voll ausgeglichen und es entfällt Kaltluftentstehungsfläche.

 

Hier liegt wieder ein Fall der unsäglichen Salamitaktik vor, bei der trotz der laut Umweltbericht 3.4.2 festgestellten klimatologischen und lufthygienischen Vorbelastung durch Langwiesen 1,2 und 3 der Bevölkerung in den Wohngebieten Frauenzimmern und Botenheim eine eintretende aber „nicht wesentliche“  Einschränkung des Lokalklimas aufgezwungen wird. (siehe Abschnitt 9, Missachtung aufsummierende Effekte).

 

Bereits in der ersten Änderung zum Flächennutzungsplan Brackenheim-Cleebronn 1983 wurden die eigenen Argumente zur Frischluftzufuhr mit der Darstellung von Langwiesen konterkariert.

 

14. Klimakiller und Ressourcenschleuder Beton, 1,5-Grad Ziel des IPPC unberücksichtigt

Bürgermeister  Rolf Kieser präsentiert die Stadt Brackenheim mit seinem Klimaschutzmanager gerne als Klimaschutzstadt. Klimaschutz wird von Herrn Kieser, ebenfalls auch Vorsitzender des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu, wie auch von den anderen Kommunen im Zabergäu nur insoweit betrieben, wie man der Wirtschaft nicht zu nahe kommt. Das ist ungenügend und fatal falsch.

Mit Hurra auf das Wachstum  steuern Baden-Württemberg und das Zabergäu auf gefährliche Kippelemente der Erde zu. JA GENAU, LIEBE KÄSER-INGENIEURE, HERR MÜNZING UND DIE BÜRGERMEISTER, AUCH DAS KLEINE ZABERGÄU KANN SEINEN BEITRAG ZUR GLOBALEN FRAGE MIT DEGROWTH BEISTEUERN. Naomi Klein beschrieb 2016 in ihrem Buch „Die Entscheidung  - Kapitalismus vs. Klima“ den Zusammenhang zwischen Erderwärmung und extraktivistischem Wirtschaftsmodell. Deutschland hat als Mitglied der G7 und G20 gehörigen Anteil am Klimawandel mit seiner Predigt vom Wachstum. Statt von der Stabilität des Zabergäus durch noch mehr Wachstum zu schwadronieren, hören Sie bitte Verfechtern der pluralen Ökonomik wie Niko Paech (Postwachstumsökonomie und Christian Felber (Gemeinwohlökonomie) zu.

 

2018 wurde öffentlich von Amtsträgern festgestellt, dass der Klimawandel bereits zu empfindlichen Schäden führt und dies in den nächsten Jahren nicht besser wird. Der Weltklimarat IPCC hatte in seinem am 8. Oktober 2018 herausgegebenen Bericht unmissverständlich klar gemacht, dass eine maximale Erwärmung von 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau eingehalten werden kann und muss. Die Menschen und die Regierungen haben keine Zeit mehr, nochmal 20 Jahre zu verbummeln. Jahr um Jahr nehmen die Katastrophen an Ausmaß und Anzahl zu, beim weiter so wird die globale Mitteltemperatur bereits in den 2040er Jahren die 1,5 Grad –Schwelle erreichen. Und das weiter so wird im Zabergäu mit den Plänen des Regionalplans (Entwicklungsachse Lauffen – Zaberfeld), Flächennutzungsplänen und darüber hinaus (Erweiterungen) besonders exzessiv praktiziert. DAS ARGUMENT, ANDERE VERFAHREN SIND NICHT TEIL DIESES VERFAHRENS IST UNSERIÖS. STELLEN SIE SICH DER AUFSUMMIERENDEN WIRKUNG DIESER EINGRIFFE. Wenn der Regionalplan zur Begründung von Langwiesen IV herangezogen wird, kann dies auch in umgekehrter Richtung erfolgen, in dem ein zuviel von allem, all dieser GI-Schwerpunkte und Entwicklungsachsen gesehen wird.

 

IPPC Bericht  - Global Warming of 1,5 °C: https://www.ipcc.ch/sr15/

Deutsche Zusammenfassung: https://klima-der-gerechtigkeit.de/2018/10/08/15-grad-bericht-des-ipcc-radikale-emissionsreduktionen-und-wiederherstellung-von-oekosystemen-statt-geoengineering-ansaetze-wie-beccs/

 

In der auf das Zabergäu zutreffenden Einleitung zum Buch „Das Ende der Megamaschine – die Geschichte einer scheiternden Zivilisation“ von Fabian Scheidler wird ein bislang wenig beachtetes Problem des Baubooms fokussiert:

Herr Scheidler griff die ARTE-Dokumentation „Sand: Die neue Umweltzeitbombe“ (https://youtu.be/T801BaCGJlk) auf. Weltweit schwinden die Strände und werden Ökosysteme vernichtet weil Sand aus Flussbetten und Meeresgründen abgebaggert werden. Sand ist neben Kalk ein Grundstoff für Beton. So verschwinden die Strände nicht nur in den Hochhäusern von Dubai und China, sondern auch in Bodenplatten wie sie für das neue Layher Werk 3 gegossen werden wird, sowie im Hochbau, Stützmauern und Regenrückhaltebecken für das Layher Werk 3.

Dieser Umweltschaden taucht in der Umweltbilanz nicht auf.

 

Siehe auch

https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/sand-wird-knapp-er-gilt-als-der-am-meisten-unterschaetzte-100.html

[…]Die Auswirkungen des ungebremsten und meist illegalen Sandabbaus bleiben den Menschen der modernen Industriewelt verborgen. Bei der Sandansaugung am Meeresgrund wird eine Vielzahl lebender Organismen getötet. Fischer verlieren ihre Existenz, und ca. 100 Millionen Menschen, die auf niedriggelegenen Inseln leben, verlieren ihren Lebensraum. Denn das Abgraben des Meeressandes führt dazu, dass kein Sand mehr an die Küsten gespült wird – Sand, aus dem eigentlich schützende Wälle gegen den steigenden Meeresspiegel errichtet werden. Nach Schätzungen des UN-Umweltprogramms UNEP schwinden weltweit zwischen 75 und 95 Prozent aller Strände[…]

 

Nicht weniger problematisch ist der Abbau von Kalk als weiteren Bestandteil von Beton, wenn ganze Karstgebiete platt gemacht werden, z. B. Indonesien, China

 

Beton ist nicht nur eine Ressourcenschleuder, sondern auch ein Klimakiller

siehe

Harald Lesch: Klimakiller Zement, Beton

https://youtu.be/i9k1ATB_WXA

 

Der jährliche CO2-Ausstoß des weltweiten Luftverkehrs ist gerade mal halb so groß wie die Emissionen der Weltbetonproduktion. Denn Beton nutzen wir in rauhen Mengen. Von allen Rohstoffen verbrauchen wir Menschen nur Wasser noch mehr als Beton. So kommt jedes Jahr pro Mensch ein Kubikmeter Beton neu in die Welt, und jede Tonne Beton bedeutet 100 Kilogramm CO2 mehr in der Atmosphäre.

https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-zement---der-heimliche-klimakiller-100.html

 

Diese CO2-Emission wird im Umweltgutachten nicht bilanziert.

In Ergänzung zum IPCC Bericht hatte das CLARA-Netzwerk (Climate Land Ambition & Rights Alliance) die Klimaschutzpfade im Bereich der Landnutzung herausgearbeitet und am 15. Oktober 2018 vorgestellt:

Die Sicherung der Böden vor weiterer Umnutzung für Siedlungs- und Verkehrsflächen und die Agrarwende können zusammen mit weltweit begangenen Pfaden im Bereich der Landnutzung zu einer jährlichen Minderung der CO2-Emissionen von 7,5 Gigatonnen führen. (Stand 2018: jährliche Emissionen 41 Gigatonnen). Eine biodynamische Feldbewirtschaftung schafft wieder lebendige Böden mit Aufbau einer Humusschicht. Damit bindet die Erde Kohlenstoff.

Dieses Potential für den Klimaschutz wird im Umweltgutachten nicht bilanziert. Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit der doofen Eingrünung als Klimaschutzmaßnahme. Die können Sie auch rings um ein Feld machen, Stichwort Agroforstwirtschaft.

Ähnlich verhält es sich auch bei der geplanten Mini-Streuobstwiese im Dreieck zwischen neuem Radweg und Fabrik, welche die minimalen Ansprüche der Zabergäuer an Streuobstwiesen widerspiegelt, siehe auch Gehrn West Pfaffenhofen. Dort soll zum einen eine bestehende Streuobstwiese vernichtet werden, zum anderen wird auf eine angeblich ausgedehnte Streuobstwiese in westlicher Nachbarschaft verwiesen. Wirklich ausgedehnte Streuobstwiesen findet man z. B. in Baden rund um Bischweier. So groß, dass man keine Halle sieht, Fahrradwege und Straßen hindurch statt nur dran vorbei führen.

Das CLARA Netzwerk nennt die Streuobstwiesen als weitere Maßnahme zur hohen Kohlestoffspeicherung. Insbesondere  mit der Integration der Fleisch- und Milchproduktion als traditioneller Nutzung der Streuobstwiese. Ich finde es sehr befremdlich, dass im Zabergäu mit Freunden des Fleisch- und Milchkonsums keine bis kaum Weidetiere in der Landschaft zu sehen sind. Da gibt Frankreich (z. B. Auvergne) ein besseres Beispiel. Die damit verbundene Abkehr von der massenhaften reinen Stallhaltung inkl. der erforderlichen Futtermittelmengen würde auch den Import von Mais und Soja aus Amerika reduzieren und so die Rodung des brasilianischen Regenwalds unattraktiver machen.

 

CLARA Report - Missing Pathways to 1,5° C

https://www.climatelandambitionrightsalliance.org/report/

 

Agroforstwirtschaft, Streuobstwiesen mit Weidehaltung sind auch in Langwiesen IV möglich. Die Flächen können entsprechend solcher Ziele verpachtet werden.

 

15. Fehlendes Emmissionsgutachten erfordert 2. Auslegung

Die Bürger lehnen das geplante Vorhaben ab, auch weil sie wegen der Verzinkerei eine starke Geruchsbelästigung befürchten. Wie kann die Verbandsversammlung eine Unverträglichkeit mit den Umgebungsnutzungen ausschließen, wenn man sich in Eibensbach von der „sauberen“ Luft dort überzeugen kann? Eine feine Note von Metall liegt dort und im ansteigenden Wald des Heuchelbergs in der Luft wie man es von Industriezonen kennt.

Das Zabertal bekommt einen weiteren Betrieb, der Dämpfe behandeln muss und innerhalb der Grenzwerte über hohe Kamine freilässt. Man kann doch nicht einfach erwarten, die Firma Layher schaffe das mit der Einhaltung. Es kann nicht sein, dass zur Auslegung dieses Entwurfs noch kein Emmissionsgutachten vorliegt! Das Ansinnen der Firma Layher, trotzdem schon ab Oktober bauen zu können, geht so nicht! Ich verlange eine zweite Auslegung des Bebauungsplans mit Emissionsgutachten.

 

16. Immer noch kurzgegriffene Argumentationskette zum Werk in Langwiesen IV

Die Begründungen von Layher und des ZWZ vermengen immer noch verschiedene Punkte in eine kurzgegriffene Argumentationskette, die aber jeder für sich diskutiert werden müssen (keine mögliche Erweiterung, Lieferengpässe, Standortsuche Zabergäu, Standortsicherung,…). Diese werden im Folgenden behandelt:

Der ZWZ entgegnet auf den Einwand, dass man das Werk hier nicht brauche und die Grenzen des Wachstums im Zabergäu erreicht seien, er handele mit der Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend seiner primären Aufgabe, wonach die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Struktur der Städte und Gemeinden im Zabergäu verbessert werden soll.

Der ZWZ mag ja entsprechend seiner primären Aufgabe handeln. Darin sitzen aber Bürgermeister, die nach Artikel 20a Grundgesetz zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet sind. So steht dort:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt (also die Bürgermeister) und die Rechtsprechung.

So aber verbauen die Bürgermeister Kieser, Heckmann, Vogl und Böhringer der gerade heranwachsenden und künftigen Generationen die Zukunft.

Die Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann auch auf Gewerberuinen und Brachen wie in Pfaffenhofen und erschlossene noch nicht/ nicht voll genutzter Gewerbegebiete gemacht werden. Man fängt das nächste an obwohl wie in Lüssen und Langwiesen III noch Flächen zur wirtschaftlichen Entfaltung frei sind. Da es sehr viel „Kruscht“ an Gewerbe und noch freien Flächen gibt, scheint der Drang nach wirtschaftlicher Entfaltung im Zabergäu nicht so groß zu sein, wie sich das der Zweckverband ausmalt.

 

Man muss dieses kaum genutzte Potential an wirtschaftlicher Entfaltung von expandierenden aber zu groß geratenen Betrieben wie Layher trennen. Da die Rohware sicherlich auch aus Übersee kommt und die Produkte wieder dorthin verschifft werden, ist eine Ansiedlung in Hafennähe angebracht. Mindestens ist aber eine Industriebrache zu nutzen, wie es sie in Ostdeutschland gibt. Eine weitere Inanspruchnahme von Feldern ist angesichts des Ziels der Netto-Null beim Flächenverbrauch (Ministerpräsident Oettinger 2006, Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung auf Rio 92 aufbauend, die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN 2015, entsprechende Auslegung des Baugesetzbuches) unzulässig, da keine Gefahr für das Gedeihen der Menschen in Verzug ist. Das Argument, man habe für das Werk 3 einen Suchlauf im Zabergäu durchgeführt und  außer Langwiesen IV keinen anderen Standort gefunden, ist ungenügend. Bei so einem Vorhaben muss sich die Standortsuche nicht auf die nähere Umgebung oder Bundesland beschränken.

 

Die Wertschöpfung, welche sogar missbraucht wird, um der Bevölkerung weitere Verkehrsbelastung aufzudrücken, ist nicht von einem Werk 3 im Zabergäu abhängig. Auch nicht der Standort Eibensbach. Als selbsternannter Weltmarktführer mit fähiger Geschäftsführung sollte Layher in der Lage sein, dezentrale Standorte zu unterhalten. Die Gewinne werden nach Eibensbach wandern und auch so den erhofften Geldsegen bringen. Es ist sinnfrei, erst mit einem Werk hier hohe Investitionen in Infrastruktur tätigen zu müssen, die dann mit der Wertschöpfung finanziert werden soll. Eine dezentrale Struktur des Unternehmens würde auch der Forderung des §2, Absatz 2, Nr 1. Raumordnungsgesetzes nachkommen, wonach im Gesamtraum der Bundrepublik Deutschland […] ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche […] Verhältnisse anzustreben sind. Dieser Grundsatz wird vom Land Baden-Württemberg und Landkreis Heilbronn sträflich vernachlässigt. Man lebt hier auf Kosten anderer, strukturschwächeren Regionen. Kapital und Wirtschaft werden im Südwesten konzentriert, Menschen aus anderen Regionen werden davon angezogen. So verzeichneten Baden-Württemberg und der Landkreis Heilbronn zwischen 2011 und 2017 ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum von 4,8% (Bundesgebiet 3%) während es im Osten und auch in Regionen wie dem Hunsrück eine Negativbilanz gab.

 

[ANHANG Bild 1, siehe im Anschluss]
Wanderungsbewegungen in Deutschland. Die ostdeutschen Bundesländer und Regionen wie der Hunsrück haben verloren, während im Südwesten die Bevölkerung  überdurchschnittlich wuchs.

 

Das Arbeitsplatzargument zur Abwertung anderer Belange ist untauglich.

Die IHK-Heilbronn berichtete Ende 2018 über den Fachkräftemangel in der Region. Viele Unternehmen sehen den Fachkräftemangel gar als größtes Geschäftsrisiko. Es besteht also kein Bedarf an neuen Arbeitsplätzen.

Es werden aber gar nicht 388 Arbeitsplätze geschaffen, wie von der Verbandsversammlung in den Antworten auf die Einwendungen behauptet wird. Laut Verkehrsgutachten werden 150 Arbeitsplätze von Eibensbach nach Langwiesen verlagert.

Und wer dort arbeitet, muss sich dem strikten 3-Schichtbetrieb mit Arbeitsbeginn 6:00, 14:00 und 22:00 Uhr fügen. Dabei beklagen die Gewerkschaften die Zunahme der Schichtarbeit. Schichtarbeit ist wenig sozial, da die Angestellten nicht die natürlichen kühleren, ruhigen und dunklen Schlafphasen nutzen können und die Gesellschaft nicht mehr im Takt ist.

 

Das Argument von Layher und des Zweckverbands, das Werk 3 kompensiere  die Verkehre zu auswärtigen Verzinkereien stimmt nicht ganz. Laut Verkehrsgutachten werden von 52 LKW pro Tag nur 36 LKW pro Tag vom Standort Güglingen-Eibensbach nach Langwiesen IV verlagert. Auf mein Argument in meiner Einwendung zum Vorentwurf, dass nach Erweiterungen der Verzinkungskapazitäten in den beiden Verzinkereien am Standort Eibensbach trotzdem wieder Verzinkungsleistungen nach außen vergeben wurde, wird nicht eingegangen. Dass es wieder so kommt, wird also nicht widersprochen. Auch einer Erweiterung von Werk 3 am Standort Langwiesen IV wird nicht widersprochen. Es wird also zu mehr Schwerlastverkehr kommen, auch wenn ein Teil Verzinkungsleistung hereingeholt wird.

 

Layher beklagt Lieferengpässe seiner Spitzenprodukte bei Beschränkung auf die vorhandenen Werke. Dass dies als Nachteil gesehen wird widerspricht der Marktlogik, wonach hohe Nachfragen nach Spitzenprodukten längere Wartezeiten und höhere Preise rechtfertigen können, siehe die Spitzenprodukte von Porsche. Wer also Spitzenprodukte produziert handelt mit einer Verknappung betriebswirtschaftlich sinnvoll.

Andererseits wird hier über die Produktion von schnöden Gerüsten gesprochen, die vor allem auch durch Patente als Spitzenprodukte gehandelt werden. Layher muss aber nicht die ganze Welt mit Gerüsten bedienen, vor allem nicht aus dem Zabergäu. Wenn die Layher-Gerüste Spitzenprodukte sind, bleiben beim Wegbrechen von Kunden immer noch genug Kunden, die dann mit der Kapazität in Eibensbach bedient werden  können.


Layher muss sich wie die gesamte Wirtschaft in den kommenden Jahren mindestens den Kapazitätsgrenzen des Naturraums Zabertal mit Stromberg-Heuchelberg stellen und seine Wirtschaftsweise an die zurückgehenden Ressourcen anpassen. Wo ist bei Georg Layher, Rolf Kieser, Ulrich Heckmann, Dieter Böhringer und den anderen handelnden Personen die Konsequenz aus dem traurigen Rekord des diesjährigen Welterschöpfungstag 29. Juli, für Deutschland sogar bereits im Mai? Wenn Layher an der Wachstumssucht festhalten will, siehe Standortsuche oben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Matthias Böhringer

 

ANHANG Bild 1

Wanderungsbewegungen in Deutschland. Die ostdeutschen Bundesländer und Regionen wie der Hunsrück haben verloren, während im Südwesten die Bevölkerung  überdurchschnittlich wuchs.