Stellungnahme zum Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan

"Langwiesen IV", öffentliche Auslegung 17.6. bis 2.8.2019

Peter Kochert, 24.7.2019

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

Marktplatz 1

74336 Brackenheim

 

Stellungnahme zum Entwurf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Langwiesen IV“

Öffentliche Bekanntmachung vom 7.6.2019 und

Öffentliche Auslegung 17.6.2019 bis 2.8.2019

 

Pfaffenhofen, 24.07.2019

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich lehne den Bebauungsplan Langwiesen IV weiterhin ab. Meine Einwendungen zum Vorentwurf wurden nicht zufriedenstellend beantwortet und der Entwurf wirft neue Fragen auf.

 

Emissionsgutachten fehlt!

In der aktuellen öffentlichen Auslegung wird das für die Natur und Einwohner enorm wichtige Emissionsgutachten ausgespart, die Begründung es wird nachgereicht zeugt von bewusster Irreführung und Verschweigen von möglichen Werten, die für die Natur, Umwelt und hier lebenden Einwohner schädlich und gefährlich sind. Bereits in den bestehenden Werken sind die Umweltbelastungen durch Dämpfe, Rauchschwaden, Lärmbelastung, Fahrzeuge, Geräusche aus den Werken weit über dem Durchschnitt und unzulässigen Werten. Selbst auf den Höhenzügen des Strombergs sind die Dauerbelastungen für Mensch und Natur hör und riechbar.

 

Es reicht nicht mit hohen Abgasrohren den Dreck in die Umwelt zu blasen. Ich stelle auch infrage ob die dargestellten Filteranlagen ihrer Funktion überhaupt gerecht werden und wer im Betriebszustand die Anlagen ordentlich nach den geltenden Vorschriften kontrolliert. Papier ist geduldig und die bestehenden Anlagen sind trotz Beteuerung der Verantwortlichen in den bestehenden Betrieben in einem fragwürdigen Zustand. ( Zeugenaussagen )

 

Auf den umliegenden Agrarflächen neben dem geplanten Werk werden Lebensmittel produziert. Wer garantiert hier, dass die giftigen Rauchschwaden sich dort nicht ablagern und zur Gesundheitsgefährdung auch im verarbeiteten Zustand beitragen.

 

Wasser, Abwasser, Trinkwasser!

Das Wassermanagement ist unzureichend. Das geplante Regenrückhaltebecken wird im Ernstfall die Wassermengen bei den zu erwarteten Regenmengen durch die Klimaveränderung nicht aufhalten können. Allein schon der Gedanke die anfallende Brühe aus dem Gelände nach und nach in die Zaber zu leiten ist schon verwerflich. So wird ein bereits belasteter Bach wie die Zaber immer mehr durch Industrieabwässer belastet. (Warnschild an der Zabermündung in Lauffen steht schon seit Jahren!)

 

Die bestehenden Kläranlagen Frauenzimmern, Heilbronn sind für diese Abwassermengen nicht gebaut, es fehlt überall in den Klärwerken an Reinigungsstufen, damit wird die Zaber und Neckar mit stetig wachsenden Schadstoffen belastet.

 

Bei einem Hochwasser durch Starkregen sind die an der Zaber liegenden Trinkwasserbrunnen, die teilweise auch Brackenheim bedienen durch mögliche Verschmutzungen stark gefährdet. Es ist verantwortungslos hier einen weiteren Betrieb zu bauen der nicht nur mit giftigen Stoffen wie Zink, Reinigungsbäder, Entfettungsbäder hantiert, sondern auch durch Parkraum für LKW und hunderte Fahrzeuge täglich die Flächen verschmutzt, in der Nähe von Trinkwasseranlagen und Agrarflächen zu bauen. So liegt z.B. die Trinkwasserentnahme bei Lauffen in nur 9m Tiefe in der Nähe der Zaber!

 

Schadstoffmessungen der vergangenen Jahre zeigten bereits deutliche Überschreitungen von Schwermetallen und Nitratbelastungen in den Gutachten. Eine solche Gefährdung der Bevölkerung ist strafbar.

 

Renaturierung der Zaber, Verlegung des Bachbetts !

Die geplante Renaturierung der Zaber mit Verlegung des Bachbetts lehne ich aus Naturschutzgründen und Eingriff in ein bestehendes intaktes Naturgefüge ab.

 

Die zwischen den Industriegebieten in Frauenzimmern fließende Zaber ist mit alten Baumbeständen umgeben und der Uferbereich beherbergt zahlreiche Tiere und Pflanzen. Die Verlegung wird auf Jahre das ökologische Gleichgewicht zerstören. Außerdem ist die Verlegung von zusätzlichen Abwasserrohren vom geplanten Rückhaltebecken, die Veränderung des Fürtlesbach ein Eingriff in bestehende Überschwemmungsgebiete und keine zusätzliche Gewinnung von Ausgleichsflächen. Nur damit man unsinnige Ökopunkte gewinnen will.

 

Wer möchte schon bei den geplanten Sichtfenstern Naturereignisse entdecken, wenn man von einer Seite der Zaber zur anderen Seite nur Industriebauten sieht, ein Parkhaus beobachten kann und von den Fabrikschornsteinen einem  Rauch, Zinkgeruch und Abgase entgegenwehen. Wer soll auf einem Wandelpfad im Uferbereich der Zaber Freude für zerstörtes Land empfinden. Ich kenne keine Menschen mit gesundem Menschenverstand die zwischen Industriegebieten Wanderungen unternehmen. Sicherlich hat der NABU Zabergäu an solchen Wanderungen Interesse um sich die Alibibegrünungen und kümmerlichen Bäumchen auf einem Industriemoloch anzusehen.

 

Abtragung von Ackerboden

Der bereits abgetragene fruchtbare Ackerboden übertrifft  bereits durch die archäologischen Grabungen jetzt schon die Menge. Es sind teilweise Meterhohe Aufschichtungen zu sehen ohne dass es einen vernünftigen Grund dafür gibt. Man hat jetzt schon ohne Baugenehmigung der Natur erheblichen Schaden zugefügt.

 

Das Argument, der fruchtbare Boden sei nicht verloren, weil er durch Oberbodenmanagement der Wiederverwendung auf landwirtschaftlichen Flächen zugeführt wird, überzeugt nicht, weil im Zabergäu kaum landwirtschaftliche Flächen gefunden werden können, die aufwertungsbedürftig und aufwertungsfähig sind. Selbst wenn solche Flächen gefunden werden könnten, wird die nutzbare Fläche wertvollen Bodens durch die Auffüllung auf andere Flächen empfindlich verringert.

 

Diese geplante Maßnahme ist eine kaufmännische Zahlenspielerei um die Ökopunktebilanz auszugleichen. Es bedeutet aber gleichzeitig einen gewaltigen Eingriff in vorhandenen wertvollen Boden mit allen was fruchtbaren Boden ausmacht.

 

Das Aufbringen auf vorhandene Ackerflächen ist nur ein Stapeln auf bereits bestehende Flächen, es ist trotzdem eine Verringerung der Bodenfläche für die Landwirtschaft und das Ökosystem.

 

Verkehrsbelastungen

Bereits jetzt ist die Verkehrsbelastung im Zabergäu und in angrenzenden Landkreisen an ihren Grenzen angekommen. Ich empfehle den sog. Experten sich einmal die täglichen Belastungen vor Ort anzusehen. So gehen seit Monaten die Einwohner von Ochsenbach auf die Barrikaden. Der Schwerlastverkehr zwängt sich durch die engen Straßen des Ortes, große LKW kommen nicht aneinander vorbei. Sämtliche Zubringerstraßen ins Zabergäu sind viel zu schmal um große LKW zu verkraften. Wenn noch ein weiteres Werk Layher mit zusätzlichem PKW und Schwerlastverkehr dazu kommt ist der Verkehrsinfarkt vorprogrammiert.

 

Dazu der enorme Lärm der den Anwohnern den Schlaf raubt. In einem 3 Schichtbetrieb Layher wird auch bei Nacht gefahren. Die Zahlenspielereien über das Verkehrsaufkommen bleiben Zahlen und sagen nichts über die zusätzliche Lärmbelastung aus.

 

Ein Werk in dieser Größenordnung gehört schon aus Sicht des Verkehrsaufkommens in die Nähe einer bestehenden Autobahn und nicht in eine Kulturlandschaft.

 

Eine Abwägung für die Belange der Wirtschaft ist den hier lebenden Einwohnern nicht zuzumuten. Lärm macht bekanntlich krank.

 

Entfernung zu Wohngebieten

Selbst wenn so ein Monstrum von Werk mit Hallen zugebaut wird und der 3 Schichtbetrieb sich innerhalb der Hallen abspielen soll, wirft es die Frage auf wie es in den Sommermonaten gehandhabt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man  im Sommerhalbjahr bei geschlossenen Hallen arbeiten kann. Außerdem wären die Temperaturbelastungen für die Schichtarbeiter viel zu hoch. So wird der Lärm die angebliche Entfernung unter 300m nach Frauenzimmern den Bewohnern den Schlaf bei Nacht rauben. Bereits tagsüber wird außer dem Fahrzeugverkehr das Gepolter und Knattern vom Werk über dem zulässigen Pegel hörbar sein. Auch liegen im nahen Umfeld in geringer Entfernung Aussiedlerhöfe, diesen Menschen mutet man zu sich damit abzufinden.

 

Diese Menschen werden früher oder später ihr Zuhause aufgeben.

 

Niederbügeln der Einwendungen von Privatpersonen

Auf die vom BUND vorgeschlagenen und eingereichten Mustereinwendungen wurden ohne große Bezugnahme abgetan.

 

So wurde auf den Begriff „enormer Flächenverbrauch“

- Wegen der Verletzung des Gebots zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden

- Wegen der Vernichtung landwirtschaftlich wertvollen Ackerlandes

- Wegen der Vernichtung von Lebensraum für die Tier und Pflanzenwelt

- Wegen gravierender Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der -Naherholungsmöglichkeiten, Landschaftsästhetik

 ungenügend eingegangen und am hemmungslosen Zubauen der Landschaft entgegen dem gesetzgeberischen Willen festgehalten.

 

Was meint man damit: Die Belange werden mit entsprechendem Gewicht in die Abwägung gestellt? Oder durch geeignete Festsetzungen und Maßnahmen wird versucht, die Eingriffe in die Schutzgüter zu minimieren. Wie viele Brandmeldungen über die Verknappung des Ackerlandes müssen noch in der Heilbronner Stimme erscheinen?

 

Klimawandel und Erderwärmung sind  u.a. Folgen von Bodenversiegelung und Anstieg von Treibhausgasen, hierüber verliert man kein einziges Wort, als hätte man nie etwas davon gehört.

 

Bundesnaturschutzgesetz §44, Europäische Vogelschutzrichtlinie

Das Ablaufschema zur Artenschutzrechtlichen Prüfung sieht so aus. Ziel der Planer und Entscheider ist, die Dinge so darzustellen, den Eingriff runter zu rechnen, die Ausgleichsmaßnahmen schön zu rechnen, dass am Ende kein Verbotstatbestand gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz vorliegt.

 

Allerdings wird kein einziges Wort über die Europäische Vogelschutzrichtlinie erwähnt, hier würde überhaupt keine Genehmigung der Bebauung greifen. Man schweigt gerne darüber und ist in solchen Dingen dann lieber gut schwäbisch und kein Europäer.

 

Besonders der Satz man solle doch wegen der Einen gesichteten Feldlerche keinen Aufstand machen, zeugt davon wie Planungsbüros ihre gesteckten Ziele ohne große Skrupel auf dünnem Eis versuchen zu verkaufen. Dabei werden fragwürdige Gutachten herangezogen bis es passt.

 

Da kommt dann die Mithilfe des NABU Zabergäu gerade Recht, wenn er sich als Mitgestalter profiliert und seine NABU Statuten über Bord wirft.

 

Geht man ins Baugesetzbuch, zur Anlage 1 die als Anleitung zum im §2a BauGB geforderten Umweltbericht dient, so geht dort nicht hervor, dass nur bei streng geschützten Arten auf die Population zu achten ist. In 2b steht: Die Beschreibung nach Halbsatz 2- die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes- soll…. den auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landes-, oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltzielen Rechnung tragen.

 

Und diese Ziele müssen bei den dramatischen Zeichen der Zeit mit dem Rückgang der Insekten- und Vogelpopulation besonders beachtet werden. Dazu gehört die Umsetzung der 17 globalen Ziele für Nachhaltigkeit, die 2015 von der UN für den Zeitraum bis 2030 beschlossen wurden. Sie steht in guter Tradition zur ratifizierten Konvention zur biologischen Vielfalt und Agenda 21 von Rio 1992. Die Gesetzgebung ist davon durchdrungen, wird aber so nicht beachtet.

 

Bepflanzungskonzept

Das Bepflanzung und Grünkonzept ist in großen Teilen eine Illusion.

-          Irreführende Darstellung der Dachbegrünung.

-          Nur 12 cm Substrat im Vergleich zu einem gesunden Humusboden auf dem Acker.

-          Eine Dachbegrünung von angeblich 45200m² wird nicht möglich sein, insbesondere auf den östlichen Gebäudeteilen mit Kaminen, Klimaanlagen, Lüftungen…….

-          Es wird nie ein Ersatz für freie Landschaft sein und die klimatischen Bedingungen erst recht das Klima aufheizen.

-          Während der Bauphase auf einem gigantischen Areal kommt es auch zu Beeinträchtigungen  auf der noch bestehenden Restfeldflur im Umfeld der Baustelle.

-          Die vorgesehenen Bäumchen können auf einer fast versiegelten Werkfläche nicht besonders gut gedeihen. Außerdem wer kontrolliert nach der Bauphase ob die Maßnahmen auch greifen, wer zeichnet sich verantwortlich für die Bepflanzungen?

-          In den bestehenden Werken ist von Ausgleich für die Natur so gut wie nichts vorhanden. Die billigen Koniferen am Werkzaun sind für die Natur nicht relevant und beherbergen keinen einzigen brütenden Vogel.

-          Ebenso sind die gesetzten Bäumchen auf dem Werksgelände am Ende der Umgehungsstraße nach Pfaffenhofen eher ein Armutszeugnis von Leuten die von Natur wenig verstehen. Auch hier wird kein Vogelpaar sich niederlassen. Wo sollen sie auch Nahrung finden?

-          Layher hat  wie viele andere Industriebetriebe für diese Maßnahmen und auch zum Erhalt unseres Lebensraumes kein Interesse, es zählt nur die Gewinnmarge.

 

Regenrückhaltebecken

Es ist ebenso verwerflich den Bürgern mitzuteilen, dass ein Regenrückhaltebecken in dieser Planung vor Umweltschäden schützen soll. Die entstehende Wasserbrühe auf dem Gelände inklusive der Dachhallen und den LKW Parkplätzen werden erst einmal im Becken zwischengelagert und anschließend der Zaber zugeführt. Was ist mit den anfallenden Schadstoffen die im Wasser enthalten sein werden?

 

Nach dem Motto: Die Zaber wird’s schon verkraften, wird einfach geplant um dem nichtsahnenden Bürger zu erklären, wir haben das alles im Griff.

 

Ich sage nur Papier ist geduldig, in der Realität wird die kleine Zaber zur Kloake mit Giften und Schwermetallen und bei einem größeren Regenschauer wie es häufiger vorkommen wird, zu einem reißenden Strom, verursacht durch ein versiegeltes Werksgelände und weiteren geplanten Industriebetrieben.

 

Hiermit fordere ich den Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu und die Firma Layher aufgrund von massiven Schäden für Umwelt und Natur und die Gesundheitsgefahren für die hier lebenden Menschen auf, weitere Planungen aufzugeben und auf weitere Gewerbeflächen zu verzichten.

 

Es gibt genügend Industriebrachen in den neuen Bundesländern mit Autobahnanbindung, die Menschen dort freuen sich auf Arbeitsplätze und wandern nicht ab.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Peter Kochert

Diplom Naturpädagoge

BUND Mitarbeiter

Lehrbeauftragter

Jugendbegleiter