Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan

"Gehrn Erweiterung West"

Matthias Böhringer, 17.5.2018

 

 
 
 

Gemeinde Pfaffenhofen

 

Bauamt

 

Rodbachstraße 15

 

74397 Pfaffenhofen

 

 

 

 

Stellungnahme zum Bebauungsplan

 

„Gehrn Erweiterung West“

 

Öffentliche Bekanntmachung vom 6.4.2018 und

 

öffentliche Auslegung 16.04.2018 bis 18.05.2018

 

 

 

Pfaffenhofen, 17.05.2018

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

ich habe gegen den Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gehrn Erweiterung West“ Einwände und eine allgemeine Kritik an der Auswahl der Büros Reschl / Käser / Münzing sowie an der mangelnden Fürsorge von Gemeinderat und Bürgermeister für den Lebensraum.

 

 

 

1. Das Gespann Büro Käser Ingenieure mit Umweltplanung Dr. Münzing ist bedenklich

 

Ich finde es sehr bedenklich, wie das Zabergäu mit Hilfe des immerselben Gespanns Büro Käser Ingenieure mit Umweltplanung Dr. Münzing verunstaltet und degeneriert wird. Wo man auf Zieländerungen von Flächennutzungsplänen und Bebauungspläne trifft, sind diese beiden Büros am Werk.

 

Das Büro Umweltplanung Dr. Münzing zieht selbst bei erheblichen Eingriffen in die Landschaft nicht die Konsequenz, dass eine Planung gekippt werden muss. Ich sehe das Büro Umweltplanung Dr. Münzing im Spannungsfeld, im Grünbereich tätig zu sein und dann für planende Auftraggeber zu arbeiten und in ihrem Sinne gute Ergebnisse abzuliefern. So auch im konkreten Fall. Mit Euphorie wird die faunistische Bewertung von Herrn Quertz  mit u. a. streng geschützten Arten zitiert. Herr Dr. Münzing schreibt, dass sich die Streuobstwiese im Kernraum des Biotopverbunds mittlere Standorte befindet. Das überplante Gebiet ist Teil einer gut strukturierten Landschaft mit Übergang von Ackerflächen zu ausgedehnten Streuobstwiesen und Heckenstrukturen. Wie kann Herr Dr. Münzing dann zum Schluss kommen, es komme nur zu einer geringen Beeinträchtigung des Arten- und Biotoppotentials? Der Ausgleich wird völlig überbewertet eingebracht, siehe Ausführung unten.

 

Das Büro Käser nimmt unkritisch den „Strategieplan Pfaffenhofen 2030“ zur Hand, obwohl bei seriöser Auswertung weder ein möglicher Bevölkerungszuwachs in der angesagten Größenordnung noch ein Wunsch danach gelesen werden kann. Zur magischen Zahl 140 siehe Ausführung unten. Das Büro Käser hilft, die Notwendigkeit aufzublähen und trotz erheblicher Schwierigkeiten des Baugebiets (Eingriff, Straßenlärm, Hangneigung) die Planung zu forcieren. Bereits bei Langwiesen IV des Zwecksverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu hilft Büro Käser mit einem falschen Bild vom Werk 3 der Firma Layher einer Planung den Weg zu weisen. In der Präsentation zum Werk 3 haben die noch folgenden Bauten im überkommenen Industriegebiet gefehlt und die Schachtel wurde geschönt vor einen Acker gesetzt.

 

Auch das Büro Reschl geht nicht über das im Landkreis verpönte Tabu, kein Wachstum zu befürworten. Obwohl die Klebepunkte des Gemeinderats auf der Tafel der Entwicklungsstrategien etwas anderes zeigen (siehe Ausführungen unten), steht im vom Büro Reschl verfassten Strategieplan Pfaffenhofen 2030 in Kapitel 4.2. das von Käser, Münzing und Gemeinderat vielzitierte Ergebnis „Stabilisierung Plus“ mit einem Zuwachs von 141 Einwohnern von 2013 bis 2030, woraus ein Flächenbedarf abgeleitet wird.

 

Es kommt der Eindruck auf, dass die Erweiterung Gehrn West von Bürgermeister Böhringer und Teilen des Gemeinderats unabhängig von Sinnhaftigkeit, Rechtmäßigkeit und Auswirkung für Pfaffenhofen und die Landschaft gewünscht wird und Dienstleister für den seriös erscheinenden Weg bestellt werden.

 

Ich fordere einen weiteren Umweltbericht durch einen unabhängigen Gutachter außerhalb des Landkreises der von BUND / LNV und Gemeinde zusammen ausgesucht wird.

 

 

 

2. Bürgermeister Böhringer und Mitglieder des Gemeinderats sehen den Wert der Landschaft nicht

 

Bürgermeister Böhringer und Ratsmitglieder zeigen wenig Wertschätzung gegenüber der Landschaft. So wurde dem Werk 3 mit Feuerverzinkerei der Firma Layher inklusive Vollendung des aus der Zeit gefallenen Industriegebiets Langwiesen IV zugestimmt. Der Erweiterung Gehrn West wurde zugestimmt. Das Landratsamt hat in der Stellungnahme zur ersten Auslegung geschrieben, dass man im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung des Gebiets nach Westen bei der Wohnstraße C vorsorgen müsse, dem im Beschluss des Gemeindrat nicht ausdrücklich widersprochen wird. Warum bleiben in Fortsetzung der Wohnstraßen A und C jeweils grüne Baulücken am Westrand des Gebiets? Eine ehrliche Planung würde hier im Übergang zu den Ausgleichsmaßnahmen die absolute Grenze der Siedlungsentwicklung ziehen. Weitere Teile des historischen Streuobstgürtels sind nicht sicher vor Zugriffen. So in Fortsetzung an das Gebiet Häsle von der Mühlstraße nach Weiler. Auch östlich der Rosenstraße wird jetzt der Umbruch der den Ort einrahmenden Obstwiese geplant und der Eingriff mit innerer Durchgrünung, Randbepflanzung und Pflanzgeboten im Bebauungsplan runtergespielt. Bei dieser Planung ist wieder das Gespann Käser / Münzing am Werk. Pfaffenhofen hat auch noch nicht die im Flächennutzungsplan vorgesehene Erweiterung des Gewerbegebiets in die Fuchsäcker und an die alte Bahnlinie bis an die östliche Gemeindegrenze zurückgenommen. Mit der Umgehungsstraße befürchte ich weiteren Zugriff auf Feldflur und Wiesen.

 

 

 

Bei der Vorstellung der Planung zum Werks 3 von Layher am 14. März 2018 in Frauenzimmern wurde nur mit Bedauern beklagt, dass das Werk wegen der Grünzäsur und zu erwartendem langwierigen Verfahren nicht zwischen Güglingen und Pfaffenhofen gesetzt wird. Es war aber keine Einsicht zu erkennen, dass es sich einfach verbietet hier weiter die Landschaft zu verschleißen. Die Bürgermeister Böhringer, Heckmann und Kieser sowie die Gemeinderäte von Pfaffenhofen, Güglingen und Brackenheim haben noch nicht erkannt, dass die Grenzen des Wachstums erreicht sind. Das privatwirtschaftliche Interesse am Wachstum, die Gier, wird hier abermals zum öffentlichen Interesse erhoben. Ein besonnener Diskurs zur Perspektive und Notwendigkeit dieser Entwicklung findet nicht statt. Polemisch wird dagegen der Untergang für das Zabergäu ohne das autarke Werk 3 an die Wand gemalt.

 

 

 

Ich bin 2011 ins Zabergäu gezogen und hatte Pfaffenhofen bewusst als Wohnort gewählt. Mir sagte die Kompaktheit des Ortes und die Einbindung in die Landschaft zwischen Zaberaue und Weinbergen zu. Das bestehende Baugebiet Gehrn sah ich eher als angehängten Fremdkörper, der aber noch erträglich war. Auch schien ich hier vor Wachstumsgelüsten und der Verrücktheit Güglingens sicher. Aus meiner damaligen Euphorie für diesen Landstrich und den Leuten ist ein Hadern geworden.

 

Ich fühle mich betrogen. Mit Blick auf die aktuelle Freizeitkarte Neckar-Zaber (Stand 2007) wurde ich im guten Glauben gelassen, dass diese Kulturlandschaft Bestand hat. Heute weiß ich, dass die Zabergäuer die Landschaft auffressen wollen. Für das Wachstumsdogma wird entgegen der Gesetze, Strategien und internationale Verpflichtungen alles untergeordnet.

 

 

 

Warum ziehen die Bürgermeister Böhringer, Heckmann und Kieser sowie die Gemeinderäte von Pfaffenhofen, Güglingen und Brackenheim nicht ans Industriegebiet von Heilbronn (z. B. in der Salzstraße), wenn sie kein Auge für das Zabergäu haben, dass mit seinen Resten immer noch als „Toskana“ und attraktiver naturnaher Wohnstandort hochgelobt wird?

 

Die weitere Zersiedlung des Zabergäus muss gestoppt werden.

 

 

 

3. Die Umnutzung ist nicht notwendig, die Begründung ist nicht qualifiziert

 

Die Planung verstößt gegen § 1a Abs 2 BauGB. Danach soll landwirtschaftlich genutzte Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden und die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen soll begründet werden.

 

In Abschnitt 1.2 der Begründung zu „Gehrn Erweiterung West“ beruft sich Büro Käser auf den „Strategieplan Pfaffenhofen 2030“ und liest aus Kapitel 4.2., dass nun das Entwicklungsszenario „Stabilisierung plus“ die Basis für den Bauflächenbedarf sei. Bei dem Entwicklungsszenario „Stabilisierung plus“ erhofft sich Pfaffenhofen ein jährliches Wanderungssaldo von 10 Einwohnern, bis 2030 + 141 gegenüber 2013. Um die Erreichung des Ziels zu ermöglichen wurde ein zusätzlicher Flächenbedarf von 3,5 Hektar errechnet. Büro Käser meint in der Begründung des Bebauungsplans ebenfalls, Pfaffenhofen mit der Ausweisung neuer Bauflächen helfen zu müssen, um den Zuwachs von rund 140 Einwohnern zu erreichen.

 

Auch die Umweltplanung Dr. Münzing zitiert die magische Zahl 140 als Begründung, dass grundsätzlich ein Bebauungsplanverfahren notwendig sei, der mit dem Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung legalisiert wird.

 

Die Gemeinde Pfaffenhofen schwankt in der Begründung zwischen dem gesteckten Ziel von 141 mehr Einwohnern durch Zuzug bis 2030 und einem angeblich durch Geburtenüberschüssen erzeugten Druck für mehr Wohnraum. Die Version mit dem tendentiellen Wachstum und 141 mehr Einwohner durch Geburtenüberschuss steht im Beschluss des Gemeinderats zur Stellungnahme von BUND / LNV zur ersten Auslegung.

 

 

 

Wegen der Unstimmigkeit zwischen „angestrebten“ Zuwachs durch Zuzug und „möglichem“ Zuwachs durch Geburtenüberschüssen und dem nur als Essenz von Käser / Münzing / Gemeinderat wiederholten Zielen Stablisierung Plus mit 141 mehr Einwohnern muss auf die Herleitung der Zahlen und Strategien in Kapitel 4.1 des Strategieplans geblickt werden:

 

 

 

Im als Gutachten daherkommendes und als solches benutztes Dokument wurden die fünf Entwicklungsszenarien mit der Verwaltung abgesprochen, die als Grundlage zur Diskussion mit Gemeinderat und Bürgerschaft dienen sollten.

 

Bei der Analyse der natürlichen Bevölkerungsentwicklung in Pfaffenhofen stößt man auf die magische Zahl 140: „Anfang der 1990er-Jahre erlebte Pfaffenhofen aufgrund einer stabilen, positiven natürlichen Bevölkerungsentwicklung und starken Wanderungsgewinnen einen spürbaren Bevölkerungszuwachs um rund 140 Einwohner innerhalb von zwei Jahren “. Wurde aus diesem singulärem Ereignis die Herleitung gesponnen, um das Ziel +140 Einwohnern bis 2030 stecken zu können? Gehrn 1 wurde Mitte der 1980er Jahre erschlossen. In neue Wohngebiete ziehen vorwiegend junge Menschen, die dort eine Familie gründen möchten oder schon Kinder haben. Dann ist es doch einfach nur natürlich, wenn mit dem neuen Wohngebiet die Kurve der Lebendgeburten wie auch die Kurve der Zuzüge über den Kurven Sterbefälle und Fortzüge lag (Diagramme Seite 19). Ein seriöser Gebrauch der Statistik darf nur die Entwicklung in den etablierten Siedlungsbereichen betrachten.

 

Die Szenarien 1 bis 3 (Natürliche Entwicklung, Trend der letzten zehn und 5 Jahre) spiegeln dabei die vom statistischen Bundesamt vorhergesagte Entwicklung leicht abnehmender Bevölkerungszahl bis 2030 wieder (13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung ). Baden-Württemberg sieht sich leider in der Rolle, sämtliche Industrien Deutschlands zu bündeln und über die dadurch erzeugten Strukturprobleme und Unzufriedenheiten in anderen Regionen hinwegzugehen. Es gibt keine praktizierte Raumordnung mehr wie es die gute Lehre und Raumordnungsgesetz sagen. Ein jährliches Wanderungssaldo von +4% (+10 Einwohner) wie in „Stabilisierung Plus“ setzt auf die Schaffung eines Anziehungspunktes, der von anderen Regionen genährt werden muss. Die Betrachtung der Graphen zwischen 2011 und 2014 zeigen zwar eine positive Bilanz dieser Größenordnung, jedoch ist das bezogen auf die bestehende Siedlungsfläche von Pfaffenhofen Kaffeesatzleserei, denn die Zahlen sind immer noch innerhalb der Streuung 1989 bis 2013.

 

Die Antwort des Gemeinderats auf die Stellungnahme des BUND/ LNV zur ersten Auslegung bezüglich der Bedarfsberechnung ist mit dem Verweis auf den in den letzten Jahren tendentiell gewachsenen Geburtenüberschuss falsch. Zum einen zeigt der Strategieplan beim Zuwachs der letzten Jahre nicht den Geburtenüberschuss, sondern das oben kritisierte Wanderungssaldo als Grund. Das Phänomen des Geburtenüberschuss gab es Anfang der 90er mit dem Baugebiet Gehrn 1. Auch diese Verwertung der Statistik wurde bereits kritisiert.

 

 

 

Die Manipulation der prognostizierten Altersstruktur mit einem Neubaugebiet ist keine nachhaltige Lösung. Neubaugebiete werden von überdurchschnittlich vielen jungen Familien besiedelt, wodurch es zu einer Bedarfsspitze bei Krippen und Grundschulklassen kommt. Solche Siedlungen altern auch alle gleich, so dass alte Menschen vorwiegend alte Menschen in der Nachbarschaft haben werden. Pfaffenhofen muss sich auf den bundesweiten Trend einstellen. Schwierigkeiten im ländlichen Raum sind mit fiskalpolitischen Lösungen zu begegnen statt den Raum zu urbanisieren, weiter zu zersiedeln und einen ungesunden Wettbewerb um Einwohner mit anderen Regionen und Nachbarkommunen zu betreiben.

 

Ich widerspreche dem Beschluss des Gemeinderats auf meine Stellungnahme zur ersten Auslegung 2017, wonach Innentwicklungspotentiale nicht ausreichen würden. Das Baugebiet „Häsle“ fängt gerade an, sich organisch zu entwickeln. Die alten Häuser aus den 1970er Jahren werden renoviert, umgebaut oder ersetzt. Die Erstbewohner werden in den kommenden Jahren leider von uns gehen. Nach und nach wird Wohnraum für junge Familien frei. Es ist falsch, wenn der Gemeinderat eine kurzfristige Verfügbarkeit von Flächen verlangt. Ein Dorf bekommt eine gute Struktur mit einer Entwicklung über Jahre, nicht in Projektzeiträumen.

 

Zudem sagt der Strategieplan selbst, dass sich der Rückgang der Kindergarten- und Schulkinder in einem überschaubaren Rahmen bewegen würden und die Angebote auch in Zukunft ausreichend erhalten werden können.

 

 


Der Gemeinderat sieht zudem das neue Baugebiet für den Erhalt des Einzelhandels und den Dienstleistungsbereich notwendig. In der Antwort auf meine Stellungnahme dramatisiert der Gemeinderat gar, dass es ohne den Zuwachs zu einer Verödung des Ortes kommen würde. Diese Sicht ist falsch. Die Bewohner hatten alle Gelegenheit beim Bioladen Geschmackssachen einzukaufen.

 

 

 

Wesentliche Faktoren für die Verödung der Ortskerne sind nicht die Schrumpfung der Bevölkerung, sondern dass die Bevölkerung den Wert guter Lebensmittel wenig schätzt und bei einem Großteil der Anteil der Lebensmittel an den Haushaltskosten minimiert wurde. Gefördert wird dieses Verhalten von den Kommunen, die wie Pfaffenhofen den Discountern und Supermärkten mit Bauleitplanung an den Ortseingängen entgegen kommen. Ortsinnere Kleinstrukturen konnten noch  in den 1990er Jahren mit weitaus weniger Einwohner existieren. Die stagnierenden und zurückgehenden Nettoeinkommen förderten ebenfalls das grassierende Wachstum der Einkaufsmärkte seit den 2000ern. Gerade private Bauherren sind dann nicht die Klientel, die gewöhnlich beim Metzger, Bäcker, Gemüseladen einkaufen oder sich die Mühe machen, einen Elektroladen wie Böckle aufzusuchen. Die Hausbauer im Gehrn werden sich daher wenig im Ort integrieren, sondern das von Konzernen designte Leben vorziehen. In der Begründung sieht man auch diese Bewohner als Pendler Richtung Güglingen, Brackenheim und Heilbronn. Die so geförderten Einkaufsmärkte ziehen also Kaufkraft ab, die in Pfaffenhofen fehlt.

 

Die nicht über den Gemeindezaun schauen könnende Gemeinderäte und Bürgermeister müssen endlich begreifen, dass sich die Bewohner des Zabergäus fließend zwischen den Ortschaften bewegen. Stockheimer gehen zum Arzt Dr. Balz, Zaberfelder kaufen bei Metzgerei Grauer ein, Güglinger kaufen bei Bäckerei Wahl ein. Ich selbst kaufe bei Metzgerei Grauer, Bäckerei Wahl und Elektroladen Böckle ein. Geschmackssache musste wegen vorbeifahrender potentieller Kundschaft leider aufgeben. Auch bei den Winzern Wütherich und Wachstetter bin ich Kunde. Gleichfalls organisiere ich bei meinen Wegen zur und von der Arbeit und Freizeit den Einkauf auch bei Metzgerei Gerstle und Hofladen Jesser in Güglingen und vielen anderen Geschäften und Hofläden zwischen Eppingen, Bietigheim und Heilbronn.

 

 

 

Die heutigen Lebenentwürfe brauchen eher günstige und weniger lang bindende Mietwohnungen, die es auch in Häusern wie im Häsle gibt.

 

 

 

In der Begründung zum Bebauungsplan wird unabhängig vom Wachstumsziel gemäß „Stabilisierung Plus“ geschrieben, dass die Arbeitplatzschwerpunkte in Güglingen, Brackenheim sowie dem Oberzentrum Heilbronn Wohnraum in Pfaffenhofen erfordern würden, weil es aufgrund der Attraktivität Pfaffenhofens eine anziehende Kraft gäbe. Büro Käser macht also aus der Kür eine Pflicht. Mit dieser Begründung könnte der Flächenfraß in die Landschaft immer so weiter gehen, wenn man den Nachfragen pendelwilliger und bauwilliger Berufstätiger nachkommen müsse. Wenn die Kommunen einen Teufelskreis betreiben, der wachsende Haushalte und Erwartungen mit Gewerbeansiedlungen, -erweiterungen begegnet, muss der dortige Städtebau auch den Wohnungsmarkt im Blick haben. Da der Boden, die Lebensgrundlagen, Landschaftsbild, Fauna & Flora und Klima Schutzgüter sind, müssen Städtebau und Raumordnung gegebenenfalls mäßigend in den Teufelskreis eingreifen.

 

Die Attraktivität Pfaffenhofens baut doch auf der Landschaft auf! Pfaffenhofen hat außer der Kirche, einigen Fachwerk- und Steinhäusern u. a. in der Hauptstraße und liebevoll gepflegten Hausgärten wie an der Vogelsangstraße und Blumenstraße wenig, das Pfaffenhofen das Prädikat „pittoresk“ verleihen würde wie es zum Beispiel Weinorte in der Pfalz zeigen und ist auch nicht so rausgeputzt wie Ochsenbach und Schützingen im Stromberg. Auch glänzt das Dorf nicht gerade mit einer guten Stube, einem Platz mit Straßencafé, es gibt keinen Wochenmarkt. Die Kleinstrukturen sind wie bereits beschrieben mager.

 

Und genau dieses Pfund der Kulturlandschaft wird von den Kommunen im Zabergäu Stück für Stück aufgefressen. Woher soll denn künftig die Attraktivität Pfaffenhofens kommen, wenn alles so umgesetzt wird, wie es sich Bürgermeister und Gemeinderat vorstellen, von Büro Reschl möglich gesehen wird, von Büro Käser grün angestrichen und von Büro Münzing ausgleichbar gerechnet wird??? Bestimmt nicht durch charakterlose Patchworksiedlungen und geräumte Streuobstwiesen.

 

Es wird eher zu einer Wegzugbewegung aus dem Zabergäu aufgrund zunehmender Unattraktivität und Degenerierung des Lebensraums kommen . In meinem Bekanntenkreis häufen sich die Stimmen, die jetzt schon die Koffer packen oder einen Wegzug anstreben. Auch ich habe vor, meinen Alterruhestand nicht hier zu verbringen. Forciert wird diese Entwicklung mit der nimmersatten Firma Layher und dem größenwahnsinnigen Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu.

 

 

 

4. Die Entwicklung in den Außenbereich ist nicht legitim

 

Sollte der Gemeinderat weiterhin darauf bestehen, dass Pfaffenhofen um 141 Einwohner wachsen müsse, wird oder kann oder Wohnraum für Nachfrage geschaffen werden müsse und das Potential der Innentwicklung für erforderlichen Wohnraum nicht ausreichen würde, ist dem zu entgegnen, dass ein mangelndes Potential der Innenentwicklung nicht automatisch eine Außenentwicklung legitimiert.

 

Wie müsste denn für die Umweltplanung Dr. Münzing ein Gebiet geschaffen sein, dass es nicht umgewandelt werden darf außer NSG oder LSG zu sein?

 

Wie ist die in Abschnitt 1.1. eingebrachte Feststellung „das Baugebiet Gehrn ist zwischenzeitlich voll aufgesiedelt“ zu werten? Soll jetzt alle 30 Jahre ein Baugebiet Richtung Weiler drangeklebt werden?

 

Ein Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan unverbindlich. Wie auch die Kommunen im Zabergäu regelmäßig beweisen, ist ein FNP nicht bindend, Zieländerungen sind möglich. Genauso wie für Unternehmen die ausgewiesene Industriefläche erweitert wird, können auch ein Wohngebiet oder andere Siedlungsflächen zurückgenommen werden.

 

Das Baugebiet geht in den Außenbereich, wie schon die freie Strecke der Landstraße zeigt. §35 Abs 3 BauGB sagt zum Außenbereich, dass eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vorliegt, wenn u. a. Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, Bodenschutz und die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt werden sowie das Landschaftsbild verunstaltet wird. Diese Beeinträchtigung öffentlicher Belange habe ich insbesondere im Abschnitt 7 behandelt.

 

 

 

 

 

5. „Stabilisierung Plus“ ist nicht der Mittelwert des Votums, Bedarf nur die Folge des Wunsches nach Wachstum

 

Ich widerspreche dem Beschluss des Gemeinderats auf meine Stellungnahme zur ersten Auslegung 2017 in diesem Punkt. Meine Ausführungen vom 9.8.2017 sind teils in Punkt 3 „Die Umnutzung ist nicht notwendig, die Begründung ist nicht qualifiziert “ und Punkt 4 „Die Entwicklung in den Außenbereich ist nicht legitim“ aufgegangen.

 

 

 

Wenn die Ergebnisse des Workshops zum Strategieplan nicht gewertet werden, weil die Zusammensetzung nicht repräsentativ gewesen sei, frage ich mich wozu die Veranstaltung von Nutzen gewesen sein soll, außer an der Entwicklung interessierte Menschen zu beschäftigen und ihnen das Gefühl der Mitbestimmung zu geben.

 

 

 

Seite 34 des Strategieplans zeigt beim Meinungsbild der Workshopteilnehmer zur Bevölkerungsentwicklung eindeutig eine Ballung deren Klebepunkte bei Entwicklung der letzten Jahre und Bestandserhalt.

 

 

 

6. „Gehrn Erweiterung West“ ist keine Fortsetzung  von „Gehrn“

 

Ich widerspreche dem Beschluss des Gemeinderats auf meine Stellungnahme zur ersten Auslegung 2017 in diesem Punkt.

 

Auch wenn der Flächennutzungsplan hier schon eine Bebauung vorsah und es bereits in den 1980er Jahren einen Bebauungsplan mit Ringstraße als wiederholtes Schema von Gehrn 1 gab, ändert das nichts an der Tatsache, dass hier ein in sich abgeschlossener Teil angehängt wird, der aus der jetzigen zur Zaber reichenden Süd-Nord-Siedlungsgrenze ausbricht.

 

Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abteilung Verkehr und des Landratsamts Heilbronn geben ebenfalls ein Indiz dafür, dass die Erweiterung nach Westen nicht mehr zum Ort gehört. Das Baugebiet befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrt und jenseits des Ortsschilds im Bereich der freien Strecke der L1103. Entsprechend gibt es die Auflage für den 20 m Abstand und die erhöhte Lärmemission.

 

Die Stellungnahmen der Herren Gergele und Ott zeigen, dass der einzige Zugang in das neue Baugebiet über den von der oberen Gehrnstraße abgehenden Stichweg wie ein Tor wirkt. 400 Fahrzeuge werden hier täglich ein und ausfahren. Die Antwort zu Holger Ott verheddert sich zudem, indem sie seine Angabe von 100 Fahrzeuge auf eine wohl zumutbare Belastung von durchschnittlich 4 Fahrzeugen pro Stunde runterbricht. Dann wird aber die Zahl 500 eingebracht, was den stündlichen Schnitt gleich mal auf 20 erhöht. Dann verteilt sich die Last nicht gleichmäßig auf 24 Stunden, sondern es gibt Spitzenzeiten am Morgen, Mittag und später Nachmittag. Das von mir gerügte angehängte Patchwork liegt also von Gehrn getrennt hinter dem „Tor“ und gibt kein Gefühl der zugehörigen Fortsetzung.

 

 

 

7. Der Umweltbericht ist ungenügend und inakzeptabel

 

Wie im Folgenden abgehandelt, werden die im Baugesetzbuch und Naturschutzgesetz geschützten umweltrelevanten und mit dem Eingriff abzuwägenden Güter unterbewertet, bleiben teils unberücksichtigt. Der Ausgleich wird überbewertet. Die ökologische Krise wird missachtet.

 

Der Umweltbericht fungiert als Gutachten. Ein Gutachten hat ein offenes Ergebnis und muss dem Auftraggeber nicht gefallen. Genau dies verfolgt aber Umweltplanung Dr Münzing. So steht auf der Homepage, dass neben der fachlichen Kompetenz eben auch die Zuverlässigkeit gegenüber Auftraggebern und Planungspartnern die Arbeit des Büros bestimmen würde.

 

Wie muss denn für Umweltplanung Dr. Münzing ein Gebiet geschaffen sein, damit eine Baulandumlegung nicht legitimiert wird außer NSG oder LSG zu sein?

 

Ich verlange einen weiteren Umweltbericht, der von einem Büro außerhalb des Landkreises Heilbronn erstellt wird und das von der Gemeinde Pfaffenhofen und vom BUND / LNV gemeinsam ausgesucht wird.

 

 

 

Der Strategieplan von Büro Reschl ordnet Pfaffenhofen regionalplanerisch so ein, dass die Siedlungsstruktur von einer ebenso vielfältigen und reizvollen Kulturlandschaft eingefasst wird, die von Landwirtschaft, Streuobstwiesen und dem Weinbau geprägt ist. Der Regionalplan Heilbronn-Franken schreibt über Pfaffenhofen, dass sich das Dorf in einer vielfältig strukturierten Tallage befindet und die Grünzäsur Pfaffenhofen-Weiler die Aufgabe von Naturschutz, Landschaftspflege und Siedlungszäsur hat. Genau dazu trägt das überplante Gebiet bei.

 

Auch in Abschnitt 3.7 des Umweltberichts wird das Plangebiet als Teil einer gut strukturierten Landschaft mit Übergang von Ackerflächen zu ausgedehnten Streuobstwiesen und Heckenstrukturen ausgezeichnet.

 

Wie kann Umweltplanung Dr. Münzing dann in Abschnitt 2.2.4 meinen, dass ein schnödes Wohngebiet mit Bäumen und Sträuchern kaschiert werden kann? Ist das Adjektiv „ausgedehnt“ kein Qualitätsmerkmal? Der grüne Anstrich des Wohngebiets ersetzt nicht die dort zerstörte Kulturlandschaft und den Eingriff ins Landschaftsbild. Herr Münzing hat ein ziemlich ideelles Bild, wenn die aktuelle streifenförmige Struktur mit Acker, Hecken, Wiesen und Bäumen durch Pflanzgebote im inneren und aufgelockerter Bebauung imitiert werden kann. Es gibt nicht einmal die konkrete Auflage, die hochstämmigen Obstbäume durch neue hochstämmige Obstbäume zu ersetzen. Im Textteil des Bebauungsplans wird den Eigentümern lediglich aufgedrückt, standortgerechte, hochstämmige Laubbäume zu pflanzen, die man in einem Faltblatt nachschlagen könne. Das ausgezeichnete Landschaftsbild weicht einem zweckmäßigen Ortsanhängsel, das weder mit besonderer Silhouette noch fotogenen Straßenperspektiven aufwarten wird. Was man wahrnehmen wird, ist schlicht weitere Zersiedlung. Das ausgezeichnete Landschaftsbild kann jetzt noch vom Gebiet Häsle, dem Skywalk, dem Radweg Pfaffenhofen-Weiler und vom Sträßchen Alter Sportplatz-Pfaffenhofen überblickt werden.

 

Von der Erschließung bis zum ausgewachsenen Wohngebiet vergehen Jahre, während der wüstenhafte, öde und emittierende Bedingungen zu ertragen sind.

 

Die umlaufende Begrünung des Baugebiets und Pflanzgebote im inneren minimieren also nicht den Eingriff in das u. a. von den §1 Abs 5 und §35 Abs 3 Nr. 5 BauGB geschützte Landschaftsbild.

 

 

 

In der faunistischen Untersuchung und artenschutzrechtlichen Prüfung von Herrn Quetz zu Gehrn Erweiterung West vom Juni 2017 werden 28 artenschutzrelevante Obstbäume genannt. Davon haben 10 bis 12 Bäume ausgeprägte Baumhöhlen und 16 weitere Bäume zeigen andere ausgeprägte Strukturen. Der Besitzer hat zudem für die Zukunft mit 41 jüngeren Obstbäumen vorgesorgt.

 

In den Abschnitten 7.10.3 und 9.3.2 des Umweltberichts wird nur auf die Baumhöhlen eingegangen, die ausgeprägten Strukturen der 16 anderen artenschutzrelevanten Bäume werden unterschlagen. In der Bilanzierung des Bestands tauchen diese 28 Bäume gar nicht mehr auf, lediglich ein kräftiger Einzelbaum mit 148 cm Umfang. Wie kann das sein wenn Umweltplanung Dr. Münzing erlaubt, 59 neue Einzelbäume mit 30680 Ökopunkten = 19,3 % der Summe neuer Ökopunkte zu bewerten? Wieso bekommen 59 neue Siedlungsbäume Ökopunkte, aber die 41 angewachsenen jüngeren Obstbäume auf der Streuobstwiese werden völlig links liegen gelassen? Die im Textteil des Bebauungsplans verlangten standortgerechten, hochstämmige Laubbäume auf den Baugrundstücken und der umlaufenden Begrünung am Westrand werden Siedlungsbäume bleiben. Es gibt auch keine Festlegung auf Obstbäume. Alle 59 neuen Bäume und die Sträucher werden Jahre brauchen bis sie die Funktion des Ausgleichs übernehmen können. Die Pflanzungen sind nur Inseln wo zuvor eine ausgedehnte strukturierte Landschaft war und werden mit ihrer Wirkung nicht an die Obstbäume gemischten Alters auf der ungestörten Wiese heranreichen.

 

Hier liegt ein schwerer Verfahrensfehler des Umweltberichts vor. Wenn hier nicht neu bilanziert wird, bleibt ein Vorwurf der Manipulation.

 

 

 

Merkwürdig ist auch die Annahme des Ausgleichs für die 12 Höhlenbrüterbäume mit 12 Nistkästen an erhaltenen Obstbäumen oder Obstbäumen in der Umgebung. Welche Obstbäume werden nicht gefällt? Wie wird die Aufhängung und Pflege der Nistkästen auf der benachbarten Streuobstwiese mit den dortigen Besitzern vereinbart? Es ist schlechteste kaufmännische Zahlenspielerei, wenn ein kompletter Obstbaum mit Wurzel, Stamm, Krone, Frühjahrsblüte, Sommerfrüchte, Fallobst, Laub, Herbstlaub, Baumhöhle, Habitat für unzählige Pilze, Insekten, Vögel, Fledermäuse und andere Kleinsäuger mit einem einzigen Nistkasten an einem vorhandenen Baum ersetzt werden kann.

 

 

 

Auf die Vogelpopulation wird erheblich Druck ausgeübt. Wenn Herr Quertz bei der Vogelbeobachtung auf revieranzeigendes Verhalten geachtet hat, wie kann dann der Ausgleich durch weitere Nistkästen in der übrigen Flur geschehen, wo es schon Reviere gibt? Damit kommt es zu einer Verdichtung der Reviere. Der Feldsperling heißt sicher nicht ohne Grund Feldsperling und wurde auch nicht in der bestehenden Siedlung, sondern in der Streuobstwiese kartiert. Der Wendehals brütete mit weiterem Abstand zur bestehenden Siedlung westlich des Plangebiets. Wenn nun die Siedlung weiter nach Westen in die offene Landschaft vordringt, werden Vogelarten die Wert auf eine Fluchtdistanz legen aus der benachbarten Streuobstwiese verdrängt.

 

 

 

Die Streuobstwiese ist mit dem vorgelagerten Acker und der Wiese nach Süden, den Hecken und Bäumen als Mikrokosmos zu werten, der unabhängig von den schematisch entnommenen Biotoptypen wie „mittelwertigem Biotoptyp“, „Fettwiese“ und weiterer Herabwertung als „artenarm“ eben doch Anzeiger für ein wertvolles Gebiet beherbergt. So kann der Umweltbericht in Abschnitt 7.9. mit Euphorie die faunistische Bewertung von Herrn Quertz zitieren. Streng geschützte Vögel brüten im Plangebiet. Ich weiß von Fledermäusen, die dort auf Insektenjagd gingen. Aus eigener Erfahrung sind solche Wiesen gut bewohnt von Käfern, Grashüpfern, Grillen, Spinnen, Eidechsen und Wespen. Klee auf Fettwiesen bietet eine wertvolle Spättracht für Bienen. Auch ist dieser Mikrokosmos von Bedeutung im Biotopverbund mit dem gesamten Streuobstwiesenbogen nach Südwesten. Nicht ohne Grund befinden sich die überplanten Flächen teils in einem Kernraum des potentiellen Biotopverbunds mittlerer Standorte.

 

Im Baugesetzbuch ist es unerheblich, ob Lebensraum für wenig, sehr viele oder mehr oder weniger streng geschützte Arten zerstört wird. Es ist allgemein von „Tiere“ und „Pflanzen“ die Rede. Dies um so mehr als alle Tiere und Pflanzen, insbesondere Insekten und Vögel im Erdzeitalter des Anthropozän unter Druck stehen. Diese mit Streuobstwiese strukturierte Landschaft ist genau der Landschaftstyp, dessen Schwinden durch die bedenkenlose Zersiedlung und Wucherungen der Ortschaften beklagt wird. Dieser besondere Teil der Kulturlandschaft lässt prämierte Streuobstinitiativen aktiv werden („Äpfele“ im Landkreis Karlsruhe, „Steinkauz“ im Landkreis Heilbronn), er ist für Südwestdeutschland die Savanne.

 

In einer Zeit wo über Insektensterben und Vogelschwund berichtet wird,  wird hier wieder die üble Praxis angewandt, den Bestand möglichst gering zu bewerten um den Eingriff mit dem überbewerteten Planzustand möglichst hoch ausgleichen zu können.

 

 

 

Ich halte es für bedenklich, dass das Oberflächenwasser als Regenwasser der Zaber zugeführt wird. Auf der Straße ist mit anorganischen Verschmutzungen und Reifenabrieben zu rechnen, wodurch die ohnehin schon belastete Zaber noch mehr belastet wird.

 

Es ist Unsinn wenn in Abschnitt 8.3.3 wie auch 4.3.2 die in Abschnitt 4.3.1 als erheblich eingestufte Beeinträchtigung des Schutzgut „Wasser“ mit der Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung mit der Einleitung des Oberflächenwassers in die Zaber minimiert oder gar kompensiert wird. Dadurch werden allenfalls nähere Aubereiche mit dem Wasserdruck aus der Zaber versorgt, nicht aber der Wasserkörper im Boden an sich. Das Wasser rauscht durch in den Neckar.

 

Es ist erstaunlich wie die Kläranlagen im Zabergäu immer mehr Abwässer mit zunehmender Siedlungsfläche verarbeiten können. Ist auch die Einsparung von Investitionen der Grund der Einleitung potentiell belasteten Wassers in die Zaber?

 

 

 

Wie wird geprüft, ob die Stellplätze für Jahrzehnte wasserdurchlässig bleiben? Porenpflaster verliert erwiesen die Fähigkeit, Wasser durchzulassen, da es verstopft. Fugen wachsen durch Moose zu. Die zur Tragfähigkeit notwendige Bodenverdichtung verhindert gerade bei Starkregen die schnelle Wasseraufnahme. Der Beitrag zur Grundwasserneubildung und Minderung der Hochwassergefahr durch diese Maßnahme ist vernachlässigbar und sie dient offensichtlich allein der Buchhaltung beim Ausgleich des Eingriffs.

 

Das LGRB warnt vor der Versickerung und verweist auf das Arbeitsblatt DWA-A 138 (2005). Die Gefahr geht von einer Verschlechterung der Baugrundeigenschaften sowie ggf. von Sulfatgesteinslösung im Untergrund mit möglichen Verkarstungserscheinungen der Grabfeld-Formation (Gipskeuper). In Einzelfällen sollten hydrologische Versickerungsgutachten erstellt werden.

 

 

 

Wie in 2.4.5 beschrieben und wie bei der Bebauung und Erschließung eines Wohngebiets davon auszugehen ist, wird es zu dauerhaften Versiegelungen, Veränderung des Bodengefüges von bisher offenen Flächen sowie dauerhafte starke Schädigungen aller Bodenfunktionen kommen. Dies steht in Widerspruch zum von den Vereinten Nationen angesagten Schutz der Böden, der 2015 mit dem internationalen „Jahr des Bodens“ unterstrichen wurde. Auch das Baugesetzbuch schützt die Böden u. a. in §1 Abs 6 Nr 7a, §1a Abs 2.

 

Der belebte Boden bindet Kohlenstoff beim Humusaufbau und hat damit neben der für Ernährung und Natur wichtigen Funktion noch die Funktion des Klimaschutzes. Im Umweltbericht fehlt völlig die Bilanz dieser gestörten Funktion.

 

 

 

Das Plangebiet weist eine mittlere bis hohe Eignung für die landwirtschaftliche Produktion auf (3.2.1). Das Wuchsklima ist wärmeklimatisch günstig für den Anbau anspruchsvoller Kulturen wie Winterweizen oder Zuckerrüben sowie Obstbau (3.4). Die Erschließung und Bebauung wird zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Bodenpotentials bzw. zur vollständigen Zerstörung der Bodenfunktion führen.

 

Es ist allerhand, dass einmal mehr hingenommen wird, dass die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebs mit der Zerstörung von Produktionsfläche erschwert wird. Woher soll denn der in Abschnitt 4.7 hypothetische Flächentausch zur Abhilfe herkommen, wenn im ganzen Land und besonders im Zabergäu ständig Fläche für Siedlung umgelegt wird? Der Ansatz in Höhe 112363 Ökopunkten ist ungenügend. Schließlich werden ja die gesamten 2,8 Hektar umgelegt und der Landwirtschaft entzogen. Dass Bodengefüge wird durch die über die Grundflächen hinaus gehenden Baugruben sowie Umgrabungen und Verdichtungen größer als die genannten 12960 qm in Mitleidenschaft gezogen.

 

Es ist zynisch, die landwirtschaftliche Fläche mit „intensiv genutzt“ abzuwerten, nur um einen hohen Ausgleich herauszuholen. Gerade durch den Flächenverbrauch und Ausgleichsmaßnahmen geraten die Bauern unter Druck auf den verbliebenen Flächen die Bewirtschaftung zu intensivieren. Die geplanten Grünflächen können doch nicht als Extensivierungsmaßnahme gesehen werden, wenn es sich hier um modelliertes Gelände handelt. Eine regionale Versorgung mit Lebensmitteln ist anzustreben und gewünscht. Dafür stehen auch die Mühlen und Tierhaltungen in der Umgebung. Eine Extensivierung hat von den Landwirten auszugehen, wenn sie den Weg der Agrarwende gehen möchten.

 

 

 

In der Bilanzierung Bestand – Planzustand akzeptiere ich weitere Punkte nicht:

 

-   Die Wiese südlich der Streuobstwiese ist ein beruhigter Bereich. Sie wird als Fettwiese mittlerer Standorte mit Biotopwert 13 gewertet. Den gleichen Wert bekommt der Lärmschutzwall an der Straße. Die Wiese dort befindet sich dann aber zwischen der nicht beruhigten Straße und der Siedlung und nicht mehr im Zusammenhang des ausgedehnten Gebiets. Der Umweltbericht berücksichtigt nicht die Komplexität des Biotoptyps Fettwiese zu den räumlichen Beziehungen und Habitaten.

 

-   Die Ratlosigkeit der Verfasser, wie selbst nach der ökologischen Überbewertung des Planzustand mit dem verbleibenden Defizit von 98322 zu verfahren ist, lässt sie nach dem Ökokonto der Gemeinde Pfaffenhofen greifen. Hier soll die Zerstörung einer besonderen Kulturlandschaft durch Waldrefugien ausgeglichen werden. Waldgemeinschaften können nicht mit Flurgemeinschaften aufgewogen werden.

 

-   Seit wann gibt es eine Verzinsung der Natur? Der Ansatz einer 3-prozentigen Verzinsung der Ökopunkte ist unseriös.

 

 

 

8. Schwierigkeiten des Baugebiets

 

Neben dem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild, Naturhaushalt und Lebensressourcen gibt es weitere Indizien, dass dieses Baugebiet ungeeignet ist.

 

 

 

So wird den Bauherren in den oberen südlichen Bereichen auf Grund der Pegelüberschreitungen in Höhe 12 dB über Werte DIN 18005 empfohlen, auf die natürliche Durchlüftung in der warmen Jahreszeit zu verzichten. Schallschutzfenster sollen vor den von der Landstraße ausgehenden und den Lärmschutzwall überwindenden Pegelüberschreitungen schützen. Schallschutzfenster erfüllen ihren Zweck nur dann, wenn sie nicht gekippt werden.

 

 

 

Das LGRB schreibt zum Plangebiet, dass es sich im Verbreitungsbereich der Grabfeld-Formation (Gipskeuper) befindet. Diese wird am nordwestlichen Rand des Plangebiets von quartären Lockergesteinen (Löss, Holozäne Abschwemmmassen) unbekannter Mächtigkeit überlagert.  Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens ist zu rechnen.

 

Wir haben es hier also mit einem atmenden Bodens zu tun. Für die Bauherren werden weitere Gefährdungen ihrer Immobilien durch Verkarstungserscheinungen (offene oder lehmerfüllte Spalten, Hohlräume, Dolinen) genannt. Wo ist die vom LGRB vorausgesetzte ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung?

 

 

 

Problematisch kann auch die Hangneigung von 12 % sein. Das verteuert den Hausbau, erhebliche Erdbewegungen und Tiefbauarbeiten sind notwendig.

 

 

 

9. Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz werden nicht ihrem Sinn nach angewandt und die Vereinten Nationen werden verraten.

 

Es ich sehe eine Diskrepanz, dass ausgerechnet Bürgermeister Böhringer als Fraktionsvorsitzender der Christlich Demokratischen Union im Kreistag Heilbronn sitzt, aber kein Verständnis für die Anwendung des Baugesetzbuches hat, wie es der parlamentarische Prozess erdacht hat. Auch die 1992 auf dem Erdgipfel der UN gemachten Zusagen werden missachtet. Das ist ein weit verbreitetes Phänomen im Zabergäu sowie allgemein im Landkreis Heilbronn. Dies ausgerechnet in einem Landkreis, der von einer politischen Richtung bestimmt wird, welche die christlich-abendländischen konservativen Werte auf die Fahne schreibt, in ländlicher Nostalgie auf Volksfesten schwelgt und regelmäßig die staatstragende politische Führung beansprucht. Bestätigt wird dieses Unverständnis, dass die Bürgermeister des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu bei der Informationsveranstaltung zum Werk 3 der Firma Layher am 14.3.2018 in Frauenzimmern kein Einlenken auf meine Darlegung der Entwicklung des Baugesetzbuches und dem Sinneswandel seit 1972 zeigten.

 

 

 

1972 kam der Bericht des Club of Rome über die Grenzen des Wachstums raus, die bis zum Jahr 2100 erreicht werden und des dann zum Kollaps der Systeme kommt. Das zeigt sich jetzt schon mit der Dürre in Südafrika und dem Insektensterben hier. Der Sand für Beton ist zur Mangelware geworden, weltweit gehen die Strände zurück. Das Update des Berichts aus 2012 prophezeit für das Jahr 2052 ein ausgebremstes BIP auch durch extreme Wetterbedingungen. Größere Anteile des BIP müssen dann für die Problemlösungen der Ressourcenerschöpfung, Umweltzerströung, Klimawandel und Rückgang der Artenvielfalt ausgegeben werden. Die Heilbronner Stimme berichtete am 10. April darüber zum 50. Jahrestag der Gründung des Club of Rome.

 

Die ARD-Tagesschau berichtete, dass am 2. Mai der deutsche Welterschöpfungstag erreicht wurde. Seit dem leben die Gemeinderäte von Pfaffenhofen, ich und alle anderen Bundesbürger in 2018 auf Kosten kommender Generationen und der Menschen im Süden. Deutschland verbraucht hochgerechnet 3 Erden im Jahr, bei einer Erde würden die Regenerationskräfte des Planeten gerade noch ausreichen. Da ist jetzt auch ziemlich viel Zahlenspielerei drin, aber die Relativitäten sind aussagekräftig. So ist der globale Welterschöpfungstag erst am 2. August. Deutschland steht beim Verbrauch von Erden nach den USA an zweiter Stelle. Frankreich 2,8 Erden, die gesamte Welt 1,7 Erden.

 

 

 

Im Landkreis Heilbronn ist der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen zwischen den Jahren 2000 und 2015 um 2,1% auf 17,5% gestiegen. Dabei arbeitet das Land Baden-Württemberg mit Zusagen der Ministerpräsidenten Oettinger und Kretschmann an einer Senkung des Flächenverbrauchs, der langfristig die Netto-Null erreichen soll. Vorbildlich wird dies im Landkreis Ludwigsburg verfolgt. Der sinkende Trend des täglichen Verbrauchs wird im Jahr 2020 bei 3 Hektar liegen. Die kleine Gemeinde Pfaffenhofen würde dann also für die Erweiterung Gehrn West knapp 1/365 beanspruchen.

 

 

 

Auf der denkwürdigen Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro wurde die Nachhaltigkeit mit dem Recht auf ein gesundes, produktives Leben im Einklang mit der Natur verankert. Die Bundesrepublik verpflichtete sich, das Leitbild Agenda 21 umzusetzen. Viele Städte und Gemeinden im Land haben sich auch vorbildlich daran gehalten.

 

 

 

Seit 1992 sind Nachhaltigkeit und Flächenschutz verstärkt in das Baugesetzbuch eingeflossen.

 

-   So heißt es in §1 Abs 5 u. a. „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung ..... in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen ..... gewährleisten. ..... Sie sollen dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.“

 

-   Abs 6 „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen 7a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft.“ (siehe Ausführungen in dieser Stellungnahme)

 

-   §1a Abs 2 sagt, „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden“ sowie „Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen muss begründet werden.“ (siehe Ausführungen in dieser Stellungnahme)

 

-   §1a Abs 3 stellt heraus, dass zur Beachtung bei der Abwägung nicht an erster Stelle der Ausgleich, sondern die Vermeidung steht. Man muss auch zum Schluss kommen können, dass ein Baugebiet nicht umgesetzt werden darf.

 

 

 

In Deutschland findet leider keine richtige Raumplanung mehr statt. Die Raumplanung ist zu einem Wettbewerbsinstrument verkommen. Gegenseitig puschen die Kommunen einen Wettbewerb um Einwohner, Gewerbe und Kaufkraft hoch.

 

Dabei gilt nach §1 Abs 2 Raumordnungsgesetz (ROG) als Leitvorstellung bei der Planung der Teilräume im Bundesgebiet eine nachhaltige Entwicklung, bei der das menschliche Wirken und Ansprüche mit den ökologischen Funktionen im Einklang zu bringen ist und auf eine dauerhafte großräumig ausgewogene Ordnung zu achten ist.

 

§2 Abs2 Nr 5 sagt zu der hier betrachteten Landschaft, dass Kulturlandschaften zu erhalten und zu entwickeln sind.

 

 

 

10. Betroffenheit

 

Von meinem Fenster in der Heuchelbergstraße sehe ich auf eine schöne Kulturlandschaft mit einem Streifen Obstwiese an Stelle des Plangebiets. Von Weiler kommend wird man von der ausgedehnten Landschaft begrüßt bevor der Ortsschild kommt.

 

Ich wohne in Pfaffenhofen und bin an der nachhaltigen Entwicklung des Ortes interessiert. Jedes Dorf, jede Stadt, jeder Bürger hat zu den Zielen der Agenda21 beizutragen, denen sich die Bundesrepublik Deutschland auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 verpflichtet hatte.

 

Ich sehe mit Sorge, wie hier Natur und Landschaft getreten werden und die Ernährungsgrundlagen beschnitten werden. Es bedrückt mich sehr, dass es in meinem Lebensraum keine Gewissheit gibt, dass diese guten Dinge erhalten bleiben. Das beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit bei der Arbeit. Der Behauptung im Umweltbericht, Abschnitt 4.1.1, die Betroffenheit des Menschen sei nicht beeinträchtigt kann ich somit nicht folgen. Zudem wird auch dieses Baugebiet mit Vernichtung des Kohlenstoff bindenden Bodens und der CO2 erzeugenden Bauphase zum Klimawandel und damit erschwerten Lebensverhältnissen zur Mitte des 21. Jahrhunderts und Störung des lokalen Klimas beitragen.

 

 

 

 

 

 

 

11. Fazit

 

Aus den genannten Punkten folgt, dass die Bebauungsplanung „Gehrn Erweiterung West“ zurückzunehmen ist. Die Äcker und Wiesen dürfen nicht umgenutzt werden. Pfaffenhofen kann damit ein Vorbild für andere Kommunen im Zabergäu für ein charakteristisches Dorf mit Streuobstgürtel bleiben.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Böhringer