Stellungnahme zur erneuten Auslegung Entwurf Bebauungsplan

"Gehrn Erweiterung West"

Matthias Böhringer, 31.3.2019

 

 

Gemeinde Pfaffenhofen

 

Bauamt

Rodbachstraße 15

 

74397 Pfaffenhofen

 

Stellungnahme zum Bebauungsplan

 

„Gehrn Erweiterung West“

 

Öffentliche Bekanntmachung vom 1.3.2019 und

 

Erneute öffentliche Auslegung vom 11.3.2019 bis 1.4.2019

 

Pfaffenhofen, 31.03.2019

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

ich lehne den Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gehrn Erweiterung West“ auch nach der erneuten Auslegung ab. Die Überarbeitung hat dem nicht abgeholfen, die Antworten des Gemeinderats auf die Stellungnahmen meinerseits wie auch des BUND und Landratsamt waren nicht zufriedenstellend.

 

 

 

1.    Artenschutz und Lebensraum

 

Die bloße Kenntnisnahme meiner Stellungnahme bzgl Wertschätzung und die vom Gemeinderat abgenickten Formulierungen bestätigen, Bürgermeister Böhringer und der Gemeinderat haben kein Gefühl für die Landschaft und den Lebensraum. Immerzu geht es nur um „Vermeidung von Verbotstatbeständen“, Minimierung des Eingriffs durch Kaschierung mit Eingrünung. Es wird dahingestellt, als könnten die Tiere einfach ausweichen. Tatsächlich findet ein Verlust von Lebensraum statt.

 

Die Reduktion des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem Bebauungsplanverfahren auf die Verhinderung von Verbotstatbeständen des BNatSchg ist ein minimalistischer Anspruch, welcher der in den Gesetzen verankerten Nachhaltigkeit und den dramatischen Zeichen der Zeit (Rückgang von Insekten- und Vogelpopulationen, Klimawandel) nicht gerecht wird.

 

Aus Anlage 1 des Baugesetzbuchs, die als Anleitung zum im §2a BauGB geforderten Umweltbericht dient, geht nicht hervor, dass nur bei streng geschützten Arten auf die Population zu achten ist, wie dies §44 BNatSchG Abs 1 Nr 2 fordert. Nr 2 b) hh) der Anlage 1 zum BauGB fordert, dass die Bewertung der Umweltauswirkungen den auf der Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltzielen Rechnung zu tragen ist. Dazu gehört das von der Bundesrepublik Deutschland den Vereinten Nationen 1992 auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro gegebene Versprechen, die Agenda 21 umzusetzen um die ökologische Situation zu verbessern und sich an die ratifizierte Konvention zur biologischen Vielfalt zu halten. Wenn hier, insbesondere im Umweltbericht behauptet wird, es bestehe auch für §44 BNatSchG Abs 1 Nr 3 noch genügend ökologisch funktionaler Raum mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten zur Verfügung, wird übersehen, dass inzwischen ein generelles existentielles Problem für Insekten und Vögel besteht, im Anthropozän die Populationen zu halten.

 

Für die Insekten wurde dies 2016 und wiederholt 2017 vom entomologischen Verein Krefeld / University in Nijmegen wissenschaftlich bestätigt. Die Gesamtmasse der Fluginsekten nahm in Deutschland um mehr als 75 Prozent ab (63 Gebiete in NRW, Rheinland-Pfalz, Brandenburg mit unterschiedlichem Schutzstatus). Für Baden-Württemberg wird dies auch mit sauberen Windschutzscheiben im Sommer bestätigt. Da verwundert es nicht, wenn Vogelzählungen ebenfalls rückläufige Zahlen melden. Als Ursache werden Insektizide, Klimawandel und die strukturarme Landschaft genannt. Die Naturschutzverbände registrieren, dass selbst „Allerweltsvögel“ in Deutschland immer weniger werden. Zwischen 1998 und 2009 nahm die Zahl der Vogelbrutpaare in Deutschland um 13 Millionen ab.

 

Vor diesem Hintergrund ist das Festklammern an die Verbotstatbestände des BNatSchG mit Fokus auf besonders und streng geschützte Arten unzulässig. Es kann ja wohl nicht gewartet werden, bis Populationen soweit dezimiert sind, bis für sie ein besonderer Schutz notwendig ist. Dass Heuschrecken, Grashüpfer und viele Käfer nicht allgemein geschützt sind, ist ein Versäumnis der Listenerstellung.

 

Unabhängig von den Listen geschützter Arten und Bundesnaturschutzgesetz muss gemäß §1 Abs 6 Nr 7a sowie Anhang 1 Nr 2b bb BauGB die Auswirkung auf alle Tiere und Pflanzen beachtet werden. Es hat sich aber wohl in der Bauleitplanung eine Praxis eingeschliffen, die zu dem kritisierten Schema geführt hat. Anders ist der völlig anachronistische Griff nach der gut strukturierten Landschaft mit Streuobstwiese nicht zu erklären.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund sind Betrachtung und Bewertung der Insekten im Bebauungsplan / Umweltbericht immer noch mangelhaft. Schmetterlinge wurden nicht zur aktiven Lebensphase im Frühjahr / Sommer untersucht. Käfer werden auf wenige Arten eingeschränkt. Es fehlt die Gesamtbetrachtung des Ökosystems Feld-Streuobstwiese-Wiese.

 

 

 

Es ist unverständlich, wie ein „grundsätzlich geeignetes“ Biotop als Habitat für Eidechsen trotzdem ausgeschlossen wird. Der Nachweis ist da!

 

 

 

Dass die Streuobstwiese mit der charakteristischen Ost-West-Schneise von Fledermäusen zur Jagd aufgesucht wird, zeigt doch, dass dies ein besonderes nützliches Gebiet ist. Dieses Nahrungsgebiet bietet für die Fledermäuse einen gedeckten Tisch, den sie für den Nachwuchs in der Nachbarschaft benötigen. Gleiches gilt für Vögel.

 

 

 

Bei der auf 30 bis 50 m relativierten Fluchtdistanz des Wendehalses wird verkannt, dass hier eine dauerhafte Bebauung an das Brutgebiet heranreicht.

 

 

 

Obwohl Deutschland besondere Verantwortung für den Gartenschläfer hat und dessen Bestände stark zurückgegangen sind, gehen weder Umweltbericht noch faunistische Untersuchung darauf ein. Dabei sind Streuobstwiesen der natürliche Lebensraum des Gartenschläfers, die auch für diesen Kleinsäuger nicht dezimiert sondern vermehrt werden müssen. Ebenso fehlen Abschnitte zum Igel. Damit erhält die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht weitere Minuspunkte und ist mangelhaft.

 

 

 

Die CEF3 Maßnahmen als „Anlage Streuobstwiese“ zu bezeichnen ist dreist. Hierbei handelt es bei dem Wiesenstreifen östl. Geschäftsstelle AKG Achauer GmbH (Stettenklingenhof) um das Auffüllen mit Bäumen innerhalb einer Streuobstwiese und bei dem Wiesenstreifen westl Achauer Richtung Straße nur um eine geringfügige Ausdehnung der bereits vorhandenen Streuobstwiese. Der Wirkungsbereich des Biotoptyps Streuobstwiese wird damit nicht vergrößert, während die zu rodende Streuobstwiese im Bereich des Bebauungsplans derzeit noch einen weiteren Raum einnimmt.

 

Die Nisthilfen und Neupflanzungen der CEF-Maßnahmen dienen nicht der Förderung des  Biotopverbunds da der flächenhafte Wirkungsbereich nicht vergrößert wird. Der vom Landratsamt gerügte Einschnitt in den Biotopverbund mit Vernichtung der gut strukturierten Landschaft wird nicht ausgeglichen, mit Umsetzung des Bebauungsplans würde weiterhin gegen §21 Absatz 1 BNatSchg verstoßen werden.

 

Die östlich des Stettenklingenhofs gelegene 2,9 ha große Streuobstwiese zusammen mit den 14,7 ha Streuobstwiese westlich davon als „ausgedehnt“ zu bezeichnen und dann auch die Streuobstwiese im Planungsgebiet als abkömmlich zu bewerten belegt einmal mehr den niedrigen Anspruch der hiesigen Gesellschaft an Natur. Am Oberrhein oder Murgtal kann man dagegen richtig ausgedehnte Streuobstwiesen erleben (z. B. Biotopverbund Kuppenheim-Bischweier 250 Hektar, Weinau Gernsbach allein ca 24 Hektar).

 

Der Umweltbericht hat zudem den Widerspruch, dass die 41 Neupflanzungen oder Jungbäume wegen des geringen Stammumfangs als Quartiere für Fledermäuse und Vögel abgewertet werden, aber als Ausgleich für die 28 artenschutzrelevante Bäume in der Reife-/ Alterungsphase 30 Neupflanzungen möglich sind. Die sind doch dann auch jung mit geringem Stammumfang und bieten dann ebenfalls kein Quartier!

 

 

 

In der Evaluierung der Ökokontoverordnung 2018 durch das PAN Planungsbüro im Auftrag der LUBW ist der Umzug von Oberboden zur Generierung von Ökopunkten weiterhin umstritten.

 

„Der Maßnahmentyp stößt vor allem bei den Zustimmungsbehörden auf Kritik, da der naturschutzfachliche Mehrwert oft schwer ersichtlich ist. Oberbodenauftrag stelle eine Standortveränderung dar, die zu einer Nivellierung der Landschaft führe, und solle naturschutzfachlich als Eingriff gewertet werden….“

 

 

 

Es ist besonders dreist, wenn die Gemeinde Pfaffenhofen die Verzögerung des Bebauungsplans nutzt, um aus dem Nichts Ökopunkte zu generieren. Betrug das Ökokonto für die Waldrefugien im Frühjahr 2018 noch 896000 Punkte, ist es nun zum 1.1.19 mit der bereits kritisierten 3%-igen Verzinsung auf 919612 ÖP angewachsen. Für diese ohne jede Arbeit für den Naturschutz mathematisch generierten 23600 Ökopunkte erlaubt sich Pfaffenhofen einen halben Acker, eine halbe Wiese oder 20 % der Streuobstwiese zu vernichten. Hat der Wald nicht auch unter dem Hitzesommer 2018 gelitten wie die Streuobstwiese? Als Teil des Naturparks Stromberg-Heuchelberg gelten für die Waldstücke sowieso bestimmte Nutzungsauflagen, die nicht als Refugien doppelt gerechnet werden dürfen.

 

 

 

2.    Kulturlandschaft

 

Die im Umweltbericht attestierte „gut strukturierte Landschaft“ des Gebiets ist gemäß §2 Abs 2 Nr 5 Raumordnungsgesetz als Kulturlandschaft zu erhalten. Im Zabergäu wurde schon zu viel dezimiert. So heißt es in der Nr 5 :„Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen […] zu erhalten. Die unterschiedlichen Landschaftstypen und Nutzungen der Teilräume sind mit den Zielen eines harmonischen Nebeneinanders, der Überwindung von Strukturproblemen und zur Schaffung neuer wirtschaftlicher und kultureller Konzeptionen zu gestalten und weiterzuentwickeln. Es sind die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten kann, die natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu schützen sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten.“

 

Dazu reicht es nicht, zu behaupten, die äußere und innere Durchgrünung würde den Eingriff in die Landschaft minimieren und Bestände und Reviere mit Neupflanzungen von Obstbäumen und anbringen von Nistkästen zu verdichten. Es geht Offenland für ein schnödes Baugebiet verloren.

 

 

 

Der Gemeinderat hat in seinem Beschluss über meine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans die von mir als „zynisch“ kritisierte Bezeichnung „intensive Landwirtschaft“ nicht verstanden. Es wird zwar geschrieben, der Biotoptyp Acker bekäme 4 ÖP pro Quadratmeter, aber die Bezeichnung „intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche“ bleibt im Text. Es ist zynisch, wenn der Gemeinderat mit seiner Zustimmung die Begründung des Bebauungsplans mitträgt, wo die Ackerflächen als "intensiv genutzt" diskreditiert werden. Pfaffenhofen hat vor ein paar Jahren einen Netto an die Ortseinfahrt hingestellt, wo dann die günstig produzierten Lebensmittel verkauft werden. Wer so gegen die intensive Bewirtschaftung schreibt und das abnickt darf nur noch Bioläden zulassen und auch keine Konkurrenz zur Bäckerei Wahl mit ihren Produkten aus Kraichgaukorn schaffen.

 

 

 

Das CLARA-Netzwerk (Climate Land Ambition & Rights Alliance) hat zudem im Oktober 2018 in Ergänzung zum Bericht des Weltklimarats herausgearbeitet, dass Streuobstwiesen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.

 

https://www.zabergaeu2040.de/klima/beitrag-der-landnutzung-zum-klimaschutz/

 

Es braucht Handlungspfade auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Der IPCC nennt bereits die nachhaltige Bodennutzung, Landwirtschaft und sparsamen Fleischkonsum als Klimaschutzpfad im Bereich des Landsektors (Kapitel 4, 5 des Berichts vom 8.10.2018). Der Bericht des CLARA-Netzwerks bilanziert vertiefend, dass die Sicherung der Böden vor weiterer Umnutzung für Siedlungs- und Verkehrsflächen und die Agrarwende zusammen mit weltweit begangenen Pfaden im Bereich der Landnutzung zu einer jährlichen Minderung der CO2-Emissionen von 7,5 Gigatonnen der jährlich emittierten 41 Gigatonnen führen können. Genannte Maßnahmen zur hohen Kohlenstoffspeicherung z. B. die Einführung von mehrjährigen Arten wie Obstbäumen und die Integration der Fleisch- und Milchproduktion auf der Landschaftsebene. Was hier beschrieben wird, sind nichts anderes als die in Baden-Württemberg (noch) häufig vorkommenden Streuobstwiesen.

 

3.    Flächennutzungsplan

 

Der Gemeinderat wendet zweierlei Maß bei der Unverbindlichkeit von Festsetzungen an:

 

·         So ist der Flächennutzungsplan eine unverbindliche vorbereitende Bauleitplanung. Laut §2 Abs 4 BauGB bestimmt die Gemeinde für den Flächennutzungsplan, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Ich wüsste dann gerne wie umfangreich oder minimalistisch die Betrachtung für das Gebiet Gehrn seinerzeit ausfiel. Es ist nur recht und billig, dass dann im Bebauungsplanverfahren intensiv diskutiert wird und auch in Frage gestellt wird, ob das Gebiet zur Bebauung freigegeben werden kann. Der Gemeinderat meint aber, es sei selbstverständlich, dass daraus nun der Bebauungsplan entwickelt und umgesetzt wird und er alle Planungshoheit hätte, obwohl es dazu laut Artikel 28 Abs 2 Grundgesetz mit dem Passus "im Rahmen der Gesetze" einen gesetzlichen Rahmen gibt. Bereits der im Jahre 1994 eingeführte Artikel 20a Grundgesetz setzt den Rahmen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt (also die Bürgermeister) und Gesetzgebung (Gremien, die Bebauungplan beschließen) zu schützen sind, auch in Verantwortung für künftige Generationen.

 

·         Aber die Flächen des Biotopverbunds sind laut beschlossenem Urteil des Gemeinderats nur ein Vorschlag und soll weiter nur als unverbindlicher Vorschlag behandelt werden, der als solcher nun verworfen werden kann.

 

 

 

Gerade wenn der Gemeinderat feststellt, dass die Fläche eine der letzten Flächen im Bereich Wohnbau von Pfaffenhofen ist, ist unverständlich, dass jetzt die letzte Reserve gezogen wird. Reserven werden nur in Notfällen, im besten Fall nie gezogen.


 

 

4.    Notwendigkeit

 

Es fehlt immer noch die Notwendigkeit zur Umnutzung des Gebiets.

 

Die Gemeinde Pfaffenhofen hat das eigene Argument, man bräuchte für das Entwicklungsziel von 140 Einwohner mehr bis 2030 dieses Baugebiet selbst ad Absurdum geführt, denn von 2013 bis 2017 gab es ein Plus mit 170 Einwohnern auf 2467 Einwohner. Dies wurde ganze ohne neues Baugebiet erreicht.

 

 

 

Nach wie vor ist aber auch fraglich, ob an dem wie auch immer zustande gekommenen Szenario Stabilisierung Plus zur Sicherung der Strukturen festzuhalten ist.

 

Es wurden zur Sicherung der Strukturen in Pfaffenhofen und zur Begegnung der Wohnungsnot noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die eine Vernichtung des gut strukturierten Gebiets rechtfertigen würden:

 

a)      Baden-Württemberg, insbesondere der Landkreis Heilbronn praktizieren eine falsche Raumplanung. Gewerbe und Industrie werden hier mit Erweiterungen und Ansiedlungen konzentriert, während andere Regionen strukturschwach werden und bleiben. Die Menschen fühlen sich von den hemmungslos in die Landschaft gesetzten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Büroflächen angezogen. Nach §2 Absatz 2 Raumordnungsgesetz sind aber in allen Teilen des Bundesgebiets  ausgeglichene Verhältnisse anzustreben. Die Zabergäugemeinden müssen an den Bundesbauminister, Bundeswirtschaftsminister, Ministerpräsident Kretschmann herantreten, damit auf Bundesebene ein Management zur Wiederbelebung von Brachflächen im Osten und anderen Teilen Deutschlands in Gang gesetzt wird. Anders braucht man sich nicht wundern, wenn es im Raum Heilbronn zum Wohnungsmangel und Verkehrskollaps kommt. Wie der BUND Freiburg auch schreibt „Das Wachtum unserer Bevölkerung ist innerdeutscher Flächenkannibalismus. Wir wachsen, weil andere schrumpfen“.

 

Pfaffenhofen ist immer noch auf einem gestrigen Dampfer, wenn diese Wanderungsbewegungen als „Profit“ für den Landkreis eingestuft werden. Wie kann der Gemeinderat sich rausnehmen, angesichts der ökologischen Krise zu wachsen? Der Beschluss des Gemeinderats zu den Wanderungsbewegungen und Flächenknappheit der Region Stuttgart „Dies begründet kreisweit einen erhöhten Flächenbedarf“ ist Nonsens. Mit dieser Logik könnte der Teufelskreis immer so weiter gehen, der verfügbare Raum ist aber endlich und die Belastungsgrenzen sind schon jetzt erreicht.

 

b)      Pfaffenhofen vermischt im Beschluss des Gemeinderats immer noch den Wunsch nach Wachstum mit Reaktion auf eine Wohnungsnot/ Flächenknappheit, die sich hier gar nicht abspielt, sondern in Heilbronn und Region Stuttgart generiert wird. Pfaffenhofen ist nicht in der Pflicht, bei der Missachtung von §2 Absatz 2 Raumordnungsgesetz abzuhelfen. Zum einen darf es dann nicht zur Schaffung weiterer Magnete kommen, zum anderen begründet ein Mangel an Fläche mehrstöckige Häuser, bezahlbare Etagenwohnungen, keine Einzelhäuser. Diese müssen möglichst dort gebaut werden, wo auch die Arbeitsplätze sind. Hierbei ist die Stadt Tübingen ein gutes Beispiel, welche die Mischung von Wohnen und Gewerbe für kurze Wege propagiert.

 

Arbeitsplätze ersetzen keine Landschaftseindrücke, wie der Gemeinderat wiederholt postuliert. Wenn der Gemeinderat ein solchermaßen zersiedeltes Tal „attraktiv“ für Heilbronner und Stuttgarter findet zeigt dies, welche Menschen mit einfachen Ansprüchen hier erwartet werden.

 

c)       Finanzielle Probleme zur Unterhaltung von Strukturen sind mit fiskalpolitischen Lösungen zu begegnen, statt den ländlichen Raum zu urbanisieren, weiter zu zersiedeln und Lebensgrundlagen zu vernichten. Hier muss die Bundesregierung gegen die Steuervermeidung vorgehen, den Verteilungsschlüssel mit den Ländern für Gemeinden erhöhen. Die von der Bundesregierung propagierten Freihandelsabkommen sind nicht von Vorteil für die Kommunen. Hier kann der im Land Baden-Württemberg und in der Gemeinde Pfaffenhofen traditionell gute Draht zur CDU genutzt werden.

 

d)      Von Bürgermeister Böhringer wurde zur Vorstellung der Überarbeitung dieses Bebauungsplans wiederholt, man brauche das Wachstum zum Erhalt von Strukturen wie Kindergärten. Kleine Kommunen dieser Größe stoßen bei Ausgaben schnell an Grenzen, knausern und sind den heutigen Aufgaben nicht mehr gewachsen. Pfaffenhofen sollte sich überlegen , ob es nach der Gemeindereform der 1970er Jahre nicht wieder an der Zeit ist, über einen neuen Zuschnitt im Zabergäu mit Zaberfeld, Güglingen und Brackenheim nachzudenken und dem Beispiel Sachsenheim folgend ggf aus dem Zabertal eine Gemeinde zu machen. Man kann verlangen, dass ein Ort auch mit weniger als 1800 + 500 Einwohnern (Pfaffenhofen bzw Weiler) existiert, wofür es in Baden-Württemberg zahlreiche Beispiele gibt und Pfaffenhofen dies in der Vergangenheit bewiesen hat.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Matthias Böhringer