Petition an Landtag wegen unbefriedigender Erörterung

Juni 2021

Weil wir die Eröterung relevanter Teile der bisherigen Auslegungen zum Layher Werk 3 unbefriedigend und nicht abgeschlossen behandelt befanden, aber trotzdem eine 2. Änderung des Entwurfs im Juni 2022 zur Auslegung gebracht wurden, reichten wir eine Petition beim Landtag Ba-Wü ein.

Insbesondere das Klimaurteil des BVG vom 29.4.2021 fand mit der erneuten Auslegung keine Beachtung und das Verfahren wurde ungeachtet der noch offenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Immissionen vorangetrieben.

Im folgenden hier der Petitionstext und die Antwort des Petitionssausschusses. Wie das Verfahren war auch die Antwort des Petitionssauschusses nicht zufriedenstellend. Der Ausschuss hatte es nicht für nötig befunden , sich das Gelände mit uns vor Ort anzuschauen. Es wurde die etablierte Argumentation der Gutachter und Planungsbüro wiedergekäuert. Wieder ging man nicht auf die Besonderheit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein, bei dem mit Rechtskraft das Baurecht folgt und deshalb das Immissions-UVP-Verfahren bereits für den Bplan verpflichtend ist. Die Produktionsprozesse und überregionale Alternativenprüfung müssen dort diskutiert werden. Außerdem wurde wieder nicht auf das BVG-Urteil vom 29.4.21 eingegangen. Damit hätten die bislang ignorierten oder abgewiegelten Einwendungen zum Klima neu bewertet werden müssen.

Entscheidung des Petitionsausschusses zur Petition 17/740 vom 11.11.2021. Nicht abgeholfen

Petitionstext versendet an Landtag Ba-Wü 11.6.2021

Naturpädagoge

Jugendbegleiter

Lehrbeauftragter

Wildbienenzüchter

Peter Kochert

 

74397 Pfaffenhofen

11.06.2021

An

Landtag von Baden-Württemberg

Petitionsausschuss

Konrad-Adenauer-Str. 3

70173 Stuttgart 

 

Betrifft

Layher Werk 3,

Auslegung 2. Änderung Entwurf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Landkreis: Heilbronn

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

Gemarkung: Cleebronn

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften

„Langwiesen IV“

 Öffentliche Bekanntmachung vom 14.5.2021 und

Öffentliche Auslegung 25.5.2021 bis 22.6.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren im Petitionsausschuss,

durch die erneute Auslegung sind relevante Teile der ersten und zweiten Auslegung des vorhaben bezogenen Bebauungsplan noch nicht zufriedenstellend erörtert und abgeschlossen worden.

Das Urteil vom BVG vom 29.04.21, besonders der Artikel 20a GG fließt in die neue Auslegung nicht ein und wird nicht berücksichtigt.

Es handelt sich bei dem Neubau der Firma Layher um einen Betrieb mit hochgiftigen Stoffen und ernormen schädlichen Energieverbrauch durch die Errichtung einer Verzinkerei mit gigantischen Ausmaßen. Der Flächenverbrauch beträgt UVP-pflichtige 11,23 Hektar allein für die Baufläche.

 

Hintergrund:

Der in Güglingen-Eibensbach ansässige Gerüsthersteller Layher, nach eigenen Angaben Weltmarkführer, möchte im Zabergäu eine dritte Feuerverzinkerei mit Produktion errichten. Das Baugrundstück misst 14,22 Hektar (2020), die reine Baufläche 11,23 Hektar, zulässige Grundfläche 11,38 Hektar (2020), (mit weniger priv. Grünfläche 2021 kleineres Baugrundstück 12,64 ha und damit zu geringe zulässige Grundfläche 10,11 ha). Im Zabergäu wurde seit den 1970er Jahren das interkommunale Industriegebiet Langwiesen auf den Gemarkungen Güglingen-Frauenzimmern und Cleebronn links und rechts der Zaber entwickelt, auch mit erheblichen Verlusten für die Zaberaue. Die neue Fabrik soll nun im Abschnitt Langwiesen IV errichtet werden, die aber nur eine Erweiterungsfläche von Langwiesen ist, also nicht zur ursprünglich angedachten Dimension vom Industriegebiet Langwiesen gehört. 2018 wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplan maßgeschneidert auf die Fabrik mit Vorhaben- und Erschließungsplan auf den Weg gebracht, um das Baurecht zu erlangen und den Spatenstich im Oktober 2019 zu vollziehen. Erst danach sollten die Immissionen zur Debatte gestellt werden.

 

Dieses Gebiet war bis zu den ersten archäologischen Grabungen im Herbst 2018 von baulicher Nutzung noch völlig unberührt und ackerbaulich genutzt. Die Planung ist nur im FNP ersichtlich. Zentral durch das Gebiet ging ein inzwischen voreilig zerstörter bedeutender Radweg mit touristischen Landschaftsblicken zum Michaelsberg. Westlich davon liegt die Weinkelter der Winzergenossenschaft Cleebronn-Güglingen, östlich liegt ein Weingut. Der BUND forderte, die aus der Zeit gefallene Planung aufzugeben.

In den Unterlagen zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren steht der fachlich falsche Satz „Es befindet sich kein Naturpark in der Nähe des Vorhabensstandortes oder im Beurteilungsgebiets.". Die Gemeinden Güglingen, Brackenheim und Cleebronn sehen sich als Teil des Naturparks Stromberg-Heuchelberg. Dazu lief gleichzeitig zu dieser monströsen Planung beim Regierungspräsidium Stuttgart das 2020 abgeschlossene Verfahren zur Änderung der Naturparksgrenzen dahingehend, dass u. a. Cleebronn, Güglingen und Brackenheim nun mit ihrem kompletten Gemeindegebiet im Naturpark liegen.

Dass genannte Kommunen sich dabei den Passus mit den dynamischen Erschließungszonen zu nutze machen wollen, um trotz Naturparkstatus am hemmungslosen Flächenverbrauch mit Industriegebieten festhalten zu können ist eine politische, der Wachstumsideologie geschuldete Entscheidung.

 

Das Zabertal ist eingerahmt vom Stromberg und vom Heuchelberg und öffnet sich V-förmig nach Osten Richtung Neckar. Stromberg, Heuchelberg und Zabertal gehören naturräumlich zusammen.

 

Folgende Punkte:

1. vom Erörterungstermin am 27.02.2020 zur UVP mit dem RP Stuttgart zum Thema Immissionen gibt es noch keine Stellungnahmen und Ergebnisse. Dieser Punkt ist von enormer Wichtigkeit und wird in der erneuten Auslegung nur am Rande erwähnt und ist nicht abgeschlossen!

 

Nach Information aus dem Regierungspräsidium Stuttgart, 8.6.2021 legt man sogar die Hände in Schoß und meint weil das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren derzeit noch keine Planreife habe, könne das immissionsschutzrechtliche Verfahren seit letztem dreiviertel Jahr ruhen. Das Regierungspräsidium als zuständige Behörde des immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens weigert sich auch auf das Bebauungsplanverfahren des Zweckverbandes Einfluss zu nehmen.

 

Dabei wird der Punkt VORHABENBEZOGEN weder vom Regierungspräsidium noch vom Zweckverband gewürdigt.

Der Bebauungsplan "Langwiesen IV" arbeitet als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) auf ein konkretes Vorhaben hin. Diese Art gehört damit zu den vereinfachten Verfahren des Baugesetzbuchs in Abschnitt 4 des ersten Kapitels, dort in § 12 geregelt. Als All-in-one-Paket kommt mit Rechtskraft das Baurecht für das Vorhaben.

Da das Baurecht unmittelbar mit der Rechtskraft folgt, die Art und Größe der Fabrik bekannt ist, die UVP-Kriterien erfüllt sind, besteht die UVP-Pflicht bereits zum Bebauungsplan. Das ist ein Unterschied zu Industrie- und Gewerbegebieten, bei denen im Sinne einer Angebotsplanung eines normalen Bebauungsplans noch nicht feststeht, ob und welche UVP-pflichtigen Vorhaben durchgeführt werden sollen.

 

Eine Zweistufigkeit mit Aufteilung Bebauungsplan- und Zulassungsverfahren ist dabei durchaus möglich. Aber nicht so wie beim jetzigen Verfahren Layher, dass die komplette Frage des Produktionsprozesses mit dem Einsatz von Chemikalien erst im Zulassungsverfahren behandelt wird. Vieles im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Abluft und Transport ist standortrelevant und umweltbezogen und bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu behandeln [siehe begfügte Niederschrift des Erörterungstermins mit RP]. In der zweiten Stufe im Zulassungsverfahren sollen dann lediglich nur noch Einzelfragen behandelt werden.

Für vorhabenbezogene Bebauungspläne mit konkreten Vorhaben nach § 4 ff BImSchG bestätigen Schriften an den Rechtsfakultäten, dass die umfassende UVP, selbst wenn sie zweistufig durchgeführt wird, mit dem Teil im Bebauungsplanverfahren dem in der EU verankerten Vorsorgeprinzip Rechnung tragen muss, mögliche aus der Standortwahl resultierende Umweltauswirkungen erfassen, und die Gefährdung der Umgebung durch das bloße Vorhandensein der Anlage im Blick haben. Kriterien bezüglich der Größe müssen vollständig im Bebauungsplanverfahren behandelt werden.

Im Aufstellungsverfahren mit Vorhaben- und Erschließungsplan war davon, den einzelnen Produktionsschritten und eingesetzten Säuren und anderer Chemikalien keine Rede (nur "Vorbehandlung", "Zinkbad"). Die Standortwahl konnte diesbezüglich also nicht bewertet werden. Damit wurde die Einbringung der Produktionsprozesse und eingesetzten Stoffe erst nach einem Verfahren, das Baurecht schaffen soll dem Vorsorgeprinzip in der EU nicht gerecht. Erst in der jetzigen Auslegung mit 2. Änderung des Entwurfs 2021 liegen die Dokumente der UVP inklusive Mengen zu Giftstoffen bei, jedoch mit Hinweis dass diese keine Rolle spielen würden.

 

Folgende standortrelevanten Fragen hätten im Fall Layher Werk 3 bereits im Aufstellungsverfahren Bebauungsplan mit einer UVP geklärt werden müssen:

  • Alternative Standortsuche. Beim Layher-Werk hat man sich dabei auf das Zabergäu beschränkt. Bei einem Vorhaben dieser Größe, Erfüllung Nr 18.5.1 UVPG muss die Standortsuche nicht auf die nähere Umgebung oder Bundesland beschränkt werden. Gerade auch im Hinblick auf das Raumordnungsgesetz, Industriebrachen in strukturschwachen Regionen und Standorte mit besserer strategischen Anbindung an Import Rohstoffe, Export Produkte (Bahnlinien, Häfen).
  • Nutzung von Brachen und bereits zerstörten Flächen in anderen Bundesländern, z.B. Braunkohlegebiete
  • Erhöhtes Risiko durch weitere Gefahrguttransporte wie z.B Salzsäure durch den Naturpark Stromberg-Heuchelberg und Zabertal auf schmalen teilweise kaputten Straßen, durch Ortsdurchfahrten und kurvigem bergigen Gelände.
  • Eine Fabrik zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten auf Metalloberflächen mit großem Einsatz diverser Chemikalien in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Weinkelter.
  • Die dritte Feuerverzinkerei in einem Tal mit Inversionswetterlage
  • Ein weiterer Industriebetrieb in einem Tal mit dem eher bachähnlichen Fluss Zaber
  • weitere Auswirkungen auf alle betroffenen Schutzgüter

2. Wichtig im UVP-Verfahren waren die Mengen der durch die Schornsteine entweichenden Gasen mit zum Teil hohen Temperaturen von bis zu 600°C sowie Stoffen wie Chlorwasserstoff (12000 kg/Jahr), Stickoxid (16000 kg/Jahr) und Cadmium aus der Verunreinigung von Zink bei einem Durchsatz von 11400 t/Jahr. Beim Durchsatz von 120.000 Tonnen Rohgut/ Jahr summieren sich viele kleine Grenzwerte auf. Die Verdünnung von Stoffen im hohen Volumenstrom (z. B. Kamin Q1 60000 m3/h) führt aber trotzdem zu Anreicherung bei Aufsummierung.

 

3. Die Höhe der Schornsteine, die von den Gutachtern "Schöngerechnet" wurden.

 

4. Die Luftströmungen im Tal, hier wurde aktuell der durch die Klimaveränderung eingetretene Jetstream nicht berücksichtigt (ausgebeult, verlangsamt, stehende Wetterlagen, Westwind nicht mehr unbedingt).

Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass die Nahe nordwestlich gelegene Wohnsiedlung Frauenzimmern die schädlichen Gase vermehrt merken. Auch hier wurde von den Gutachtern diese Möglichkeit " Schöngerechnet".

 

5.In westlicher Richtung liegt in ca. 300m Entfernung die WG Cleebronn-Güglingen, in dieser WG werden Lebensmittel (Trauben ) verarbeitet. Lebensmittelhygiene ist ein hohes Gut. Durch die Entweichung der Abgase bei Layher bei zu geringer Schornsteinhöhe, werden die Abgase in der Kellerei der WG angesaugt.

 

6. Gefährdet um das Werksgelände sind auch die Landwirte, welche Weinberge, Getreide, Kartoffeln und vieles mehr an Landwirtschaftlichen Erzeugnissen anbauen. Der saure Niederschlag von HCL wird sich auch hier fortsetzen durch einen geplanten Betrieb mit Giftstoffen dieser Größenordnung. In den vorhandenen Gutachten werden die austretenden Giftstoffe schöngerechnet.

 

7. Die Produktion der Verzinkerei und das gesamte Werksgelände haben einen hohen Anteil an Schadstoffen. Außer den Luftschadstoffen auch Abwasser und Brauchwasser. Allein der Abwasserverbrauch aus der Produktion wird mit 12000 Tonnen pro Jahr berechnet und soll der örtlichen Kläranlage in Frauenzimmern zusätzlich zugeführt werden. Ebenfalls soll das Regenwasser der enormen Dachflächen und der Fläche vom Werksgelände über ein Rückhaltebecken der Zaber zugeführt werden. Das kann das Flüsschen Zaber nicht verkraften. In einem Bericht der HN- Stimme vom 28. Mai 2021 wird darauf hingewiesen (Basis Gewässerökologisches Gutachten des Büro Am Fluss, 73240 Wendlingen, April 2021). Im Wortlaut heißt es "Größter Verschmutzer ist die Kläranlage Frauenzimmern". Bürgermeisterin Diana Kunz, Verbandsvorsitzende vom Zweckverband spricht von messbarer Absenkung des Sauerstoffgehalts und einer erhebliche Belastung durch Stickstoff. Die Gutachter vom Wendlinger "Büro am Fluss" sehen dringenden Handlungsbedarf wegen der Belastung der Zaber mit leicht abbaubaren organischen Stoffen und Erhebliche Belastung mit Stickstoffverbindungen. Die Gutachter wurden beauftragt lediglich die biologischen Gewässergüte zu untersuchen. Die chemische Belastung wird ausgeblendet. Da die Kläranlage Frauenzimmern schon nicht mit der Reinigung der biologischen Belastung zurechtkommt, wird die Reinigung von chemischer Fracht erst recht unzureichend sein.

 

Dazu kommt der Frischwasserverbrauch der Fabrik von 160m3 pro Woche, also Trinkwasser. In den letzten Jahren wurde die Bevölkerung und Landwirte durch die auftretenden Trockenperioden im Sommer zum "Wassersparen" aufgerufen.

 

8. Der Lärmpegel der Industrieanlage mit zusätzlichem vermehrten Fahrzeugaufkommen übersteigt bei weitem die geforderten Dezibel. Nicht nur im Werksgelände. Die kleinen Zufahrtsstraßen werden dem ständigen LKW-Verkehr nicht gerecht. Auch hier sprechen die Gutachter von stimmigen Werten. Aufgeführt wird von den Planern, die Hallen werden den Lärm auffangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den Sommermonaten die Arbeiten in hermetisch abgeriegelten Werkshallen stattfindet. Dazu die Hitze von über 600° Celsius in der Verzinkerei. Es wird 24 Stunden an 6 Tagen gearbeitet, so ist die Planung. Luftlinie ist Frauenzimmern nur etwa 500m entfernt! Da bekommen die Menschen den vollen Lärm und Verkehrsbelastung ab. Die Schwerlast-LKW kommen und fahren in westl. Richtung Kleingartach-Eppingen zur B293 / A5 / A6.

 

9. Das Bodenmanagement, also die Abtragung der Humusschicht hat beim ersten Versuch im Jahr 2020 total versagt. Eigensinnig hat die Fa. Layher den Boden von helfenden Landwirten abtragen lassen. Der Fehler lag damals schon beim Durchmischen von Mutterboden aus tieferen Erdschichten mit Humusboden. Durch eine Umweltmeldung konnte das Verfahren unter Abzug von Ökopunkten gestoppt werden, das Weiterbauen wurde untersagt. Jetzt jongliert man mit dem Ökopunktesystem erneut für die verbliebenen Erdhügel als angeblichem Humusboden. Leider wurde aber durch die Archäologischen voreiligen Grabungen die Böden auf dem gesamten Gelände vermischt (tiefer als 30 cm, die unterste Erdschicht tiefer 1 m liegt nun oben). Deshalb gibt es die reinen Humusschichten nicht mehr. Eine Verwendung auf landwirtschaftlichen Flächen ist mit dem verbleibenden Boden zu untersagen.

 

10. Im Umweltbericht werden die Angaben zum Artenschutz und Bundesnaturschutzgesetz erheblich beschönigt und falsch dargestellt. Die Lerchen wurden schon im Jahr 2019 mit Hilfe von Kilometerlangen Flatterbändern vergrämt. Selbst das letzte Felderchenpaar wurde vetrieben obwohl das Bundesumweltministerium beim Vogelbestand des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes starke Rückgänge festgestellt hat ( Heilbronner Stimme, 20.5.2020). Hinterher hat man durch hartnäckiges intervenieren durch den Umweltverband BUND an sog. Lerchenfenstern gebastelt und weitab vom Baugelände glaubhaft eingerichtet. Bis zum heutigen Tag sind die Lerchenfenster nicht feststellbar. Das Vertreiben der Vögel bleibt bis zum heutigen Tag strafbar und entspricht nicht dem Vogelschutz.

Im Jahr 2020 hat sich durch den Baustopp ein 14 Hektar Biotop entwickelt, mit Flora, Fauna und Teichen mit Ansiedlung der Wechselkröte. Der Umweltbericht schreibt fälschlicherweise immer noch "Das Plangebiet selbst liegt in einer weitgehend ausgeräumten Feldflur, die intensiv ackerbaulich genutzt wird.". Das Biotop erlangte eine derartige Bedeutung, dass man einen kilometerlangen Krötenzaun um das geplante Werksgelände zog, um einwandernde Tiere abzuhalten, so als würde morgen schon mit dem Bauen begonnen.

In aller Eile hat die Fa. Layher mit dem Zweckverband Zaber etwa 400m oberhalb des Baugeländes sog. Industriebiotope der Firma Trautner errichtet (Asphaltschotterbecken). Ziel soll es sein, dass sich diese Tiere in die Kunstbiotope zurückziehen können. Das Verfallsdatum der Becken ist nur 30 Jahre, die Industrieanlage wird weitere Jahrzehnte die Zaberaue beanspruchen.

Nach meiner Untersuchung ( Naturpädagoge) mit dem Bestimmungsschlüssel der Kaulquappen handelt es sich nicht um die Tiere von den Tümpeln im Baugelände! Das neue Gutachten spricht vom Übersiedeln durch Experten. Die Kaulquappen zeigen bei angeblich 700 umgesiedelten adulten Tieren eine geringe Anzahl und Vitalität. Die wenigen Kaulquappen ruhen auf den Schottersteinen.

 

11. Mit BVG-Urteil 29.4.2021 bzgl Art 20aGG, CO2-Budget und 1,5 Grad Ziel ist der Werksbau nicht mehr verantwortbar. Meine und andere weggewogenen und ignorierten Einwendungen zum Klimaschutz müssen vor diesem Hintergrund neu bewertet werden. Ich schrieb in meiner Stellungnahme vom 19.6.2020 zur 1. Änderung des Entwurfs:

Aus der Fläche kann eine Wiesenlandschaft mit Agroforstwirtschaft werden. Layher und der Zweckverband sind zusammen mit der Verwaltung bis hinauf zu Ministerpräsident Kretschmann auf dem falschen Pfad, bzgl Laissez-faire beim Flächenverbrauch wie beim Zuarbeiten für den Klimawandel, letzteres ist auch Folge von ersterem.

 

Für die im Pariser Klimaabkommen als Ziel festgelegte Erwärmung von 1,5 Grad dürfen zur Einhaltung mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit laut Bericht des IPCC von 2018 mit Stichtag 1. Januar 2018 nur noch 420 Gigatonnen CO2 in die Atmosphäre ausgestoßen werden. Bei dem Denken „Unsere Kapazitäten sind erreicht, wir brauchen eine neue Fabrik, wir wollen neue Märkte erschließen“ tickt die Uhr rasend schnell. Da bleiben jetzt bei jährlichen 42 Gigatonnen keine 10 Jahre mehr. Aber die sterbenden Wälder und rissige Böden, ungesunde Hitze, dürrer April und die aus dem Takt geratene Natur sind für den Zweckverband anscheinend noch nicht Warnungen genug. ...…

 

Dazu beschloss die Verbandsversammlung, dass an der Planung festgehalten wird

=>AW : Kenntnisnahme. Über diese Stellungnahme wurde bereits beraten und

Beschluss gefasst. An der Planung wird festgehalten.

 

Bei anderen Warnungen vor dem Beitrag zum Klimawandel hieß es nur „Kenntnisnahme“

So zur 1. Änderung: (03_BPlan_Langwiesen IV_Begründung mit Nachträgen.pdf –Seiten 129-133)

..., AUCH DAS KLEINE ZABERGÄU KANN SEINEN BEITRAG ZUR GLOBALEN FRAGE MIT DEGROWTH BEISTEUERN. Naomi Klein beschrieb 2016 in ihrem Buch „Die Entscheidung - Kapitalismus vs. Klima“ den Zusammenhang zwischen Erderwärmung und extraktivistischem Wirtschaftsmodell. Deutschland hat als Mitglied der G7 und G20 gehörigen Anteil am Klimawandel mit seiner Predigt vom Wachstum ...

... Der Weltklimarat IPCC hatte in seinem am 8. Oktober 2018 herausgegebenen Bericht unmissverständlich klar gemacht, dass eine maximale Erwärmung von 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau eingehalten werden kann und muss. Die Menschen und die Regierungen haben keine Zeit mehr, nochmal 20 Jahre zu verbummeln. Jahr um Jahr nehmen die Katastrophen an Ausmaß und Anzahl zu, beim weiter so wird die globale Mitteltemperatur bereits in den 2040er Jahren die 1,5 Grad –Schwelle erreichen. Und das weiter so wird im Zabergäu mit den Plänen des Regionalplans (Entwicklungsachse Lauffen – Zaberfeld), Flächennutzungsplänen und darüber hinaus (Erweiterungen) besonders exzessiv praktiziert. DAS ARGUMENT, ANDERE VERFAHREN SIND NICHT TEIL DIESES VERFAHRENS IST UNSERIÖS. STELLEN SIE SICH DER AUFSUMMIERENDEN WIRKUNG DIESER EINGRIFFE. Wenn der Regionalplan zur Begründung von Langwiesen IV herangezogen wird, kann dies auch in umgekehrter Richtung erfolgen, in dem ein zuviel von allem, all dieser GI-Schwerpunkte und Entwicklungsachsen gesehen wird.

....

Beton ist nicht nur eine Ressourcenschleuder, sondern auch ein Klimakiller, siehe

Harald Lesch: Klimakiller Zement, Beton …..Der jährliche CO2-Ausstoß des weltweiten Luftverkehrs ist gerade mal halb so groß wie die Emissionen der Weltbetonproduktion. Denn Beton nutzen wir in rauhen Mengen. Von allen Rohstoffen verbrauchen wir Menschen nur Wasser noch mehr als Beton. So kommt jedes Jahr pro Mensch ein Kubikmeter Beton neu in die Welt, und jede Tonne Beton bedeutet 100 Kilogramm CO2 mehr in der Atmosphäre

....

 

Außer nur Kenntnisnahme wollte sich die Verbandsversammlung nicht der Verantwortung stellen und sah mit „Fragen zu anderen Verfahren bzw. den raumordnerischen Vorgaben können in diesem Bebauungsplan nicht gelöst werden.“ keine aufsummierende Wirkung und versteckte sich hinter dem Einzelfall.

 

Der herbeigeredete Bedarf wurde über die Mahnung zu den Grenzen des Wachstums gestellt, stur wird an überkommener Planung festgehalten. So fand auch folgende Einwendung zum Vorentwurf, Auslegung20.8. Bis 20.9.2018 , PDF Seite 60 keine Berücksichtigung:

 Zum anderen ging die Zeit mit der Erkenntnis über die Grenzen des Wachstums (Club of Rome 1972) und der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 mit der Verankerung der Nachhaltigkeit über diese rund 50 Jahre alte Planung. Die Notwendigkeit zur Beachtung der daraufhin gestärkten Schutzgüter in den Gesetzen wie Boden und Klima wird mit diesem Hitzesommer unterstrichen. Aus dem von Landwirtschaftsminister Hauk genannten Klimawandel als Ursache für Ernteausfälle und Futtermittelknappheit (Heilbronner Stimme, 15.8.2018) müssen Konsequenzen gezogen werden. Zum einen sind die gerade in den gemäßigten Breiten vorkommenden Ackerböden mit ihrer Fähigkeit zur Humusbildung und hohen Qualität zu sichern. Dann muss dem Klimawandel begegnet werden, zum einen direkt mit dem der Erhalt der Böden mit ihrer Kohlenstoffbindung, zum anderen mit dem Übergang zur Postwachstumsgesellschaft. Ein weiter so ist völlig aus der Zeit gefallen.

 

 Antwort Verbandsversammlung, 2019: Kenntnisnahme.

Wie am vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan deutlich

 wird, besteht für die gewerblichen Bauflächen ein nachgewiesener

Bedarf. Eine Streichung wäre daher aus Sicht des ZWZ nicht sinnvoll,

 zumal der Gewerbeschwerpunkt auch regionalplanerisch vorgesehen

ist.

 

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.4.2021 wo der Artikel 20a GG mit dem Gebot zum Klimaschutz gestärkt wurde müssen diese Einwendungen neu bewertet werden.

Der Entscheidungstext des BVG-Urteils sagt genau wie die Einwendungen, dass das nationale CO2-Budget zum Einhalten des 1,5 Grad-Ziels in den kommenden 10 Jahren ausgeschöpft wird, Grenzen erreicht werden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass sich Deutschland trotz des globalen Charakters des Klimawandels und seinem Anteil von „nur“ 2% an den CO2-Emissionen (Externe deutsche Verursacherquellen nicht mit eingerechnet) nicht mit dem Verweis auf andere Länder aus der Verantwortung herausreden kann. Vielmehr darf Deutschland wegen des international erforderlichen Zusammenwirkens zum Klimaschutz für andere Staaten keine Anreize setzen, dieses Zusammenwirken zu unterlaufen. „Die Schaffung und der Erhalt von Vertrauen in die Erfüllungsbereitschaft der Vertragsstaaten gelten damit als Schlüssel zur Effektivität des internationalen Klimaschutzabkommens. Das Abkommen setzt gerade darauf, dass die einzelnen Staaten ihren eigenen Beitrag leisten. Verfassungsrechtlich ist dies insofern bedeutsam, als der durch Art. 20a GG gewiesene Weg zu global effektivem Klimaschutz derzeit vor allem über dieses Abkommen führt“

Dies gilt auch heruntergebrochen auf die Kommunen, da auch sie mit „vollziehende Gewalt“ bei der Verpflichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen angesprochen sind.

 

Das BVG fasst den Gesetzgeber bei seiner verfassungsrechtlich angesagten Konkretisierung des Klimaschutzziels, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

 

BVG: „4. Zur Sicherung der Freiheiten über Generationen sind Freiheitschancen verhältnismäßig zu verteilen. Der Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.

 

 Randnummer 244 Entscheidung Bundesverfassunggericht

 a) Nach der verfassungsrechtlichen Maßgabe, die Erderwärmung bei deutlich unter 2 °C und

möglichst 1,5 °C anzuhalten, ist die Menge an CO2-Emissionen, die noch im Einklang mit dem

verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot in die Erdatmosphäre gelangen dürfen, begrenzt. Ein auf

 Deutschland entfallender Anteil an den verbleibenden Emissionsmöglichkeiten wird nach § 3 Abs. 1

Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 ungeachtet der genauen Größe des

 Restbudgets jedenfalls zu einem nicht unerheblichen Teil verbraucht. Nach der Berechnung des

 Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75 °C bei 67%iger

 Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an

Emissionsmoglichkeiten, der angesichts des für 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für

ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG

vorgegebenen Emissionsrahmens waren danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht

 unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von

 hoher CO2-Intensitat geprägt sein dürfte.

 

Der Bau und Betrieb der Layher Fabrik reicht also längst in Jahre, wo nur noch wenig vom CO2-. Budget bleibt. Um den damit verbundenen unverantwortlichen und verfassungswidrigen Impact auf den Klimawandel mit diesem Monster im Zabergäu nochmals – nach den weggewogenen Einwendungen 2018 bis 2020 – zu verdeutlichen hier die Einflussfaktoren:

 

Der Weltklimarat (IPCC) und Architects for Future listen zu den Pfaden zum Klimaschutz auch die Bauwende. Beim verfassungsgemäßen Klimaschutz kommt Deutschland nicht an der Bauwende vorbei. Bauen belastet das Klima neben der Raumwärme auch mit der Gewinnung der Rohstoffe, Herstellung der Baustoffe und Flächenfraß mit Bodenzerstörung.

 

Klimakiller Beton: Allein die globale Betonproduktion verursacht fast dreimal so viel CO2-Emissionen wie der Flugverkehr (vor Corona). Laut einer Grafik des ORF machen diese Emissionen 8% der weltweiten CO2-Emission aus, Flugverkehr 2%: https://science.orf.at/v2/stories/2988476/

In der Zementherstellung entfallen zwei Drittel auf die rohstoffbedingte Prozessemission (also die chemische Reaktion) und ein Drittel auf die Brennstoffemission

Die prozessbedingte Abscheidung von Co2 aus Kalkstein heißt Kalzinierung: CaCO3 --> CaO + CO2

 

Weiterer Klimaschaden durch die Zerstörung des lebendigen Bodens, hier 11,2 Hektar Grundfläche. Böden sind eine große Kohlenstoffsenke – neben ihrer Funktion als Grundlage für Ackerbau, Landschaft, Lebensräume des Menschen, Fauna und Flora. Man schätzt, dass der Humus der Erde dreimal so viel Kohlenstoff bindet wie aller Bewuchs. Weshalb der Aufbau von Humus wichtig ist, statt kurzfristig mit Zerstörung Interessen zu bedienen. In Europa binden Böden mit der Bodenbedeckung neben Bäumen und Totholz 67% Kohlenstoff.

==> https://www.boell.de/de/bodenatlas , Seiten 12 „Das unsichtbare Ökosystem“/ 16 „Der große Kohlenspeicher“

 

Zudem kommt der enorme Ressourcenverbrauch für das Baumaterial hinzu. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes und Zusammenfassung von Architects for Future (https://www.architects4future.de/statement) verbaut die Bauwirtschaft jährlich 517 Millionen Tonnen mineralische, nicht nachwachsenden Rohstoffe in Deutschland, was 90% der gesamten inländischen Rohstoffentnahme entspricht. 2016 wurden in Deutschland 52 Mio Tonnen Kalkstein und Gips sowie 425 Mio Tonnen Sand, Kies und gebrochene Natursteine verbaut. Inländisch abgebaut wurden in jenem Jahr 78 Mio Tonnen Kalkstein und Gips sowie 416 Tonnen Sand, Kies und gebrochene Natursteine.

 

Böden, Biotope, fruchtbare Äcker und Landschaft werden sowohl im „Ländle“ als auch global für Zement und Beton zerstört, denn für Zement wird Kalkstein benötigt. Dazu fressen sich hierzulande z. B. an der Enz (Vaihingen), Wössingen (an der B293 Kreis Karlsruhe) die Zementwerke mit ihren Steinbrüchen im Tagebau in die Landschaft. Auch in anderen Ländern wird in Lebensräume der Menschen und Biozönosen eingegriffen. Dazu wird Widerstand von der Aktion CemEND organisiert: Zukunft statt Zement. Insbesondere Beobachtung des Treibens von Heidelberg Cement. Treibhausgase, Umweltzerstörung, Verstöße gegen Menschenrechte (Abbau Kalkböden- / Gebirge z. B. Indonesien)

https://cemend.earth/

 

Zum Beton wird außer Zement aus Kalkstein auch Sand und Kies gemischt. Auch dies sind endliche Rohstoffe. Von Harald Lesch, Arte, SWR, Report Mainz, ZDF Frontal21 und jüngst Jan Böhmermann im ZDF Magazin Royale 9.4.21 – seit mindestens 2007 liegt der Raubbau von Sand auf dem Tisch. In den Betonbauten stecken die Strände, Meeresböden und Flusssedimente der Welt, aus der Deutschen Bucht auch der Nordseeboden. Wo Sand hochgeholt wird, rutscht Sand von den Stränden nach. Diese Sedimente und Strände fehlen aber vor Ort und bewirken dort Uferabbrüche, Überschwemmungen, Versalzung, Not, Verarmung, Vertreibung. Ökosysteme auf den Meeres- und Flussböden werden vernichtet. Man spricht berechtigt von Sandmafia. Auf diesem dreckigen Geschäft ist auch Baden-Württemberg gebaut.

 

Die Heizleistung für das Zinkbad in Größenordnung eines Dorfes mit 1200 Einfamilienhäusern befeuert den Klimawandel. 30 erdgasbefeuerten Brenner mit einer Leistung von jeweils 115 kW werden soviel Heizleistung wie etwa 1200 Einfamilienhäuser verbrauchen.

 (https://heizung.de/gasheizung/wissen/durchschnittlicher-gasverbrauch-als-hilfreicher-richtwert/)

 

30 x 115 kW x 24h x 350d = 28980000 kWh / a mit 15 Tage Pause

„Aktuell werden in Deutschland je Quadratmeter Wohnfläche durchschnittlich 16 Kubikmeter beziehungsweise 160 Kilowattstunden Gas in einem Jahr genutzt.“

 28980000 kWh / a/ 160 kWh / a pro qm / 150 qm = 1207 Häuser

 

So werden Klimaschutzziele auf Jahre nicht eingehalten. Keine Reduktion der Treibhausgase. Kipppunkte werden sich durch Bodenzerstörung, Bautätigkeit, Energieverschwendung bei Produktion beschleunigen. Klimaneutralität ist nicht zu erkennen. Dem BVG-Urteil wird nicht Rechnung getragen.

 

--

Ich möchte deshalb den Petitionsausschuss darum bitten, auch im Hinblick auf das Urteil des BVG vom 29.04.2021 darüber zu entscheiden, ob dieses Monster von Fabrik besonders durch den Klimawandel, Landschaftszerstörung und Gifteintrag in eine Kulturlandschaft gepresst werden kann.

Es gibt Teile von Deutschland die durch ihre Infrastruktur schon Industriebrachen besitzen und eine Nähe zu Überseehäfen haben. Der größte Teil dieser Gerüste wird sowieso per Schiff in alle Länder transportiert. Transporte in den Süden von Baden-Württemberg könnte man einsparen.

 

Ich bitte um direkte Einbeziehung bei Klärungsbedarf, weitere Dokumente sende ich Ihnen gerne auf Nachfrage. Wenn Sie nur die Verwaltung (Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu, Untere Naturschutzbehörde Landratsamt Heilbronn, Regierungspräsidium Stuttgart) befragen wird diese sich wieder freisprechen.

 

Bei Erhalt des Aktenzeichens sende ich die Petition per Post nach.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Kochert

 

Anlage

2020-03-30-Niederschrift zum Erörterungstermin der Fa Layher am 27.02.2020 mit Unterschrift.pdf

BVG-Urteil 29.4.2021, Entscheidungstext

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Dokumente der Auslegung Langwiesen IV / Layher Werk 3 , 25.5.2021 bis 22.6.2021

 https://www.wf-zabergaeu.de/langwiesen4

 

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Petition eingereicht

 

Sehr geehrter Herr Kochert,

Sie haben Ihre Petition erfolgreich bestätigt.

 

Sie erhalten in wenigen Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen (Petitionsnummer) und weiteren Hinweisen zum Ablauf des Petitionsverfahrens.

 

Landtag von Baden-Württemberg 

Petitionsausschuss

Konrad-Adenauer-Str. 3

70173 Stuttgart 

 

Petitionsbüro

Telefon: 0711 2063 525

Fax: 0711 2063 540