Juni 20: Aus dem Baufeld wurde ein Biotop. Die Natur zeigt, welches biologische Potential die große vom intensiven Ackerbau und Layher-Vorarbeiten malträtierte Fläche hat. Ackerflora ist flächig aufgegangen und die Wechselkröte verursacht einen hunderte Meter langen Krötenschutzzaun ums Gelände.
8.6. bis 22.6.2020 Verkürzte Auslegung der Änderung des Entwurfs Vorhabenbezogener Bebauungsplan Langwiesen IV nach Feststellung von
Fehlern und Mängel in der Ökobilanz.
27.2.20: Erörterungstermin im Ratssaal von Güglingen unter Leitung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Ende der Einwendungssfrist 13.2.20.
26.2.20: Die vorgesehene Zustimmung der Zabergäu-Bürgermeister zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langwiesen IV für die Baugenehmigung der Fabrik kommt auf Intervention des Landratsamts nicht zustande. Grund waren Mängel im kritisierten Oberbodenmanagement.
6.12.2019: Start des Verfahrens zur immissionschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb der Layher-Fabrik als Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
17.6. bis 2.8.2019 Auslegung des Entwurfs Bebauungsplan Langwiesen IV
Die Unterlagen können vom Büro Käser-Ingenieure runtergeladen werden.
Im Anhang der Begründung besonders interessant die teils recht schnoddrigen und kühlen Antworten auf die Einwendungen. Neben u.a. Landratsamt, BUND, Bauernverband, RP und NABU gaben auch 35 Privatpersonen und Landwirte ihre Einwendung ab
ab März 2019: Illegal ohne rechtliche Grundlage wird voreilig die Feldlerche mit Flattbändern vertrieben
ab Oktober 2018: archäologische Grabungen
Erste Auslegung des Bebauungsplans war am 20.9.2018 abgeschlossen.
Im eingemeindeten Ortsteil Eibensbach des 6100-Einwohner-Städtchens Güglingen residiert seit der Niederlassung von Wilhelm Layher in den Nachkriegsjahren der
Gerüsthersteller Layher. Das „dynamisch wachsende Familienunternehmen“, fühlt sich bis hin zu Krokodilstränen dem lieblichen Zabergäu treu verpflichtet und presst dennoch die Fabrikhallen
zwischen Eibensbach und den Bergwald vom Stromberg, 2009 ging der Ausbau mit einem Werk II auf knapp 7 Hektar in der freien Flur unterhalb weiter. Der Gerüsthersteller Layher ist, wie es sich für
das Schafferländle gehört global aufgestellt und Weltmarktführer. Im Landkreis Heilbronn und Hohenlohekreis gibt es anscheinend keine normalen Unternehmen, unter einem Weltmarktführer geht
nichts. Layher geht es gut, die Geschäfte laufen glänzend, die Werke sind ausgelastet. Nun könnte man meinen, da kann man ja mal zufrieden sein. Niemand muss Weltmarktführer sein. Verzicht üben,
nicht noch mehr Geschäfte an Land ziehen, wenn weiteres Wachstum und weitere Produktionsstätten für den Naturraum nicht verträglich ist und ansonsten das wofür man sich treu verpflichtet fühlt
zerstört wird. Industriebrachen außerhalb werden nicht gesucht, die Wirtschaftsweise an die gegebenen Grenzen des Naturraums nicht angepasst.
Bereits 2017 wurde von der Firma Layher der vom Wirtschaftsministerium B.-W. unterstützte Wunsch nach einem Standort für eine neue Fabrik (Produktion mit Feuerverzinkerei) an die Bürgermeister des Zabergäus herangetragen. Der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu nahm dies zum Anlass, die knapp 50 Jahre alten Planungen für das interkommunale Industriegebiet Langwiesen aus den Schubladen zu kramen, um dieses mit Langwiesen IV zu vollenden. 1969, vor dem Bericht des Club of Rome über die Grenzen des Wachstums zog man großzügig die Grenzen des Verbandsgebiets. Nacheinander wurden in Langwiesen bebaut:
Dabei ist interessant, dass Langwiesen IV komplett auf Gebiet der Gemeinde Cleebronn liegt, das Vorhaben aber von Güglingen begrüßt und vorangetrieben wird. Die
Bevölkerung wurde am 6. Februar 2018 mit einem lobhudelnden Artikel der Heilbronner Stimme über das Vorhaben unterrichtet. Dieser Artikel ließ jeden journalistischen Anspruch vermissen.
Denn er war mehr ein Abschrieb aus dem Firmenprospekt, nichts wurde hinterfragt. Vor allem, warum Wachstum?
Langwiesen ist ein weiteres Beispiel dafür, dass interkommunale Industriegebiete nicht zur Schonung der Landschaft beitragen. Diese größenwahnsinnige veraltete Planung von 1970 genügt zum einen nicht mehr den Maßstäben des heutigen Baugesetzbuchs und Raumordnungsgesetz. Darüber hinaus hat dieses Gebiet seine Existenzberechtigung zur Bündelung der wirtschaftlichen Aktivitäten verloren, da die Verbandsmitglieder ihre „eigenen“ Gewerbe- und Industriegebiete haben wachsen lassen.
Aus völlig billigen Gründen sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen umgenutzt werden. Das widerspricht §1a Abs 2 BauGB, wonach die Umnutzung notwendig und begründet sein muss. Denn Layher deutet auf die Fläche, weil man wachsen will um neue Märkte erschließen zu können. Es ist schon Realsatire, wenn Geschäftsführer Stöcklein sagt, die Kapazitätsgrenzen seien erreicht. Genauso kann auch gesagt werden, dass die Kapazitätsgrenzen des Naturraums Zabertal mit Stromberg und Heuchelberg mit dem LKW-Verkehr, Flächeninanspruchnahme und Lichtverschmutzung erreicht sind. Wenn die Werke ausgelastet sind, besteht keine Notwendigkeit nach neuen Märkten zu schauen. Auch für den Wahnsinn, dass bei der Wartung von Schiffen in China nach Einmalgebrauch die Gerüste verschrottet werden statt einem Gerüstlager zu übergeben soll die Produktion erhöht werden – das ist keiner Unterstützung wert. Dann trügt Layher Bürgern und Zeitung mit dem Bild, dass Verkehr eingespart werde, wenn nach außen vergebene Verzinkerei wieder reingeholt werde. Dasselbe Argument druckte die Heilbronner Stimme wie 2018 bereits 2009 ab, als die erste Feuerverzinkerei für 80.000 Tonnen Stahl jährlich eingeweiht wurde. Bis 2018 wurde mit einer zweiten Feuerverzinkerei am Standort Eibensbach/ Güglingen die Leistung auf 170.000 Tonnen Stahl erhöht und trotzdem Verzinkungsleistungen nach außen vergeben. Nach Inbetriebnahme des dritten Werks wird sicher auch wieder Verzinkerei nach außen vergeben werden, wenn man wieder „aus Versehen“ gewachsen ist.
Die in den Flächennutzungsplan aufgenommene Planung von 1969 ist unverbindlich. Diese Unverbindlichkeit bewieß der Zweckverband im Frühjahr 2018 mit dem Willen, in
ein Änderungsverfahren für das Bauvorhaben von Layher einzusteigen. Die zunächst auf 10 Hektar geplante Fabrik sollte gut weitere 5 Hektar aus dem Verbandsgebiet und den im FNP eingetragenen
Erschließungsflächen oberhalb der Winzergenossenschaft hinausgehen. Stattdessen gehört Langwiesen IV eingestampft und die Felder zwischen Winzergenossenschaft und Langwiesen III unter
Bestandsschutz mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zur Förderung von Fauna & Flora zu stellen.
Anfang April 2018 legten NABU-Gruppen im Zabergäu (Güglingen, Brackenheim, Mitglieder aus Cleebronn), NABU-Kreisverband, SPD und Grüne im Zabergäu sowie Vertreter der Bürger-Union Güglingen einen verstörenden Plan für einen alternativen Standort für das autarke Werk vor. Die Verfasser umschrieben das, als ob sie einen revolutionären Entwurf einbringen würden. „Die Unterzeichner erwarten die systematische und strukturierte Prüfung des vorgeschlagenen alternativen Standortes“, „nach intensiver Abwägung“ könne man dahin kommen. Der alternative Standort entspräche durch seine Lage im Flächennutzungsplan eher den Zielen eines sparsamen Flächenverbrauchs.
Wie revolutionär anders ist denn die 90 Grad - Drehung des ursprünglichen 10-Hektar - Vorhabens und Verschiebung in die gestrigen und größenwahnsinnigen Langwiesen-4 Grenzen zwischen die Hochwasserlinie der Zaber und südliche Grenze des Flächennutzungsplans neben die Aussiedlerhöfe??? Das war unterwürfiger Minimalismus.
Die längere Stellungnahme dieser Alternativgruppe enthält schwachsinnige Sätze wie diesen: "Die Neuplanung außerhalb des bisherigen Verbandsgebiets bedroht das Gleichgewicht zwischen Siedlungsfläche und Naturräumen im unteren und mittleren Zabergäu. Die Vergrößerung des Industriegebiets durch eine Änderung des Flächennutzungsplans wirkt sich negativ auf die Lebensqualität und die Naturvielfalt in der Region aus." Man könnte da grad meinen, Langwiesen IV steht schon und es ginge nur um eine Erweiterung. Langwiesen IV steht doch noch gar nicht! Da sind JETZT noch Felder. Langwiesen III ist noch nicht mal vollendet (Februar 2019). Schon dadurch gerät aus dem Gleichgewicht was nicht schon draussen ist.
Ist die Alternativgruppe naiv oder täuscht sie sich und andere, es bliebe bei Werk 3 in der ca 450 x 250 m großen Ausdehnung unweit der Winzergenossenschaft? Die
Bürgermeister Heckmann und Kieser schielen bereits auf Langwiesen IV Teil 2, schließlich ist auch diese bis zur WG und Straße Frauenzimmern-Cleebronn reichende Fläche im FNP als Industriegebiet
ausgewiesen. Auf die Frage von Wilhelm Stark in der Gemeinderatssitzung Güglingen 20.2.18, "Werden wir in 10 Jahren wieder hier sitzen und über neue Flächen sprechen? Alle 10 Jahre beschäftigt
man sich mit einer Werkserweiterung", antwortete Bürgermeister Heckmann: "Ja, ich hoffe es".
Im Bebauungsplan, der im Juli 2018 von den Gemeinderäten auf den Weg gebracht und 20.8. bis 20.9.2018 ausgelegt wurde, wurde der Vorschlag dankend aufgenommen.
Inzwischen werden für die neue Fabrik 11 Hektar und 3 Hektar für ein Regenrückhaltebecken und anderes beansprucht. Der als Römerweg bekannte Radweg von Güglingen in Nähe Mithräum nach Botenheim
wird zerstört, obwohl dieser bereits bei Langwiesen III ein wichtiger Punkt war. Die restlichen Rad- und Landwirtschaftswege sind zu eckig. Wegen der aufgeblähten Größe rückt das Industriegebiet
zu nah an den Fürtlesbach und die extreme Hochwasserlinie der Zaber.
mboeh, 7.2.2019
Grußspurig ließ Layher am 6. Mai über die Heilbronner Stimme verkünden, man rechne mit dem Spatenstich Mitte Oktober. Das Kalenderblatt hatte zum November gewechselt, noch sind es offiziell Felder in Langwiesen IV zwischen Fürtlesbach und Winzergenossenschaft. Doch faktisch wurden seit März Tatsachen geschaffen, siehe unten stehende Berichte u. a. zur Feldlerchenvergrämung. Feldlerchenvergrämung, Archäologische "Rettungsarbeiten" im großen Stil mit Umschichtung des Oberbodens, Abfahren von Erde auf Felder in der Umgebung - ständig fragt man sich, dass kann doch in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht mit rechten Dingen zugehen. Doch immer wieder heben Landratsamt, Regierungspräsidium, Layher und Ingenieurbüros einen rettenden Paragraphen oder Rechtssprechung aus der Trickkiste, um die Fassade von Umweltschutz und Nachhaltigkeit in den Gesetzbüchern zu untergraben.
Die nachgewiesene Wohnstätte der Feldlerche war dann nur noch eine potentielle Brutstätte, Archäologen müssen anscheinend für ihre Rettungsgrabungen nicht bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans warten, obwohl sie am möglichen Erhalt des Geländes als archäologischen Landschaftsparks gar nicht interessiert sind. Wenn die für sie wichtigen Scherben und Steine aus 7000 Jahre Menschheitsgeschichte rausgeholt sind, kann der Sarkophag aus Beton und Asphalt drauf.
Vom 17.6. bis 2.8.2019 war die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Langwiesen IV" für die Layher-Fabrik. Gegenüber dem Vorentwurf 2018 ist das Produktionsgebäude größer, über 4 mal so groß als das Logisitikzentrum Taxis. 17 Meter hoch, 207 Meter breit und 248 Meter tief. Dazu neben Parkhaus, Versandhalle, LKW-Stellplätzen, Lagerflächen und Hofflächen noch ein technisches Regenrückhaltebecken, das kubisch wie ein Schwimmbecken 170 Meter lang, 12 Meter breit und zwei bis drei Meter tief werden wird.
Die bilanzierte reine betonierte / asphaltierte Fläche mit Gebäuden überschreitet die 10 Hektar Grundfläche ab der eine vollständige
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz notwendig ist. Zudem verpflichtet die große Menge an zu verarbeitendem Stahl mit metallischer Schutzschicht zu einer
UVP. In der Produktion zur Verzinkung werden große Mengen an Säuren umgeschlagen. Der Stahl wird zur Vorbehandlung in Salzsäure getaucht.
Der Zweckverband behauptet aber, beim Rechenansatz für die Grundfläche mit der Baufläche (11,2 Hektar) statt der Grundstücksfläche (ca 14 Hektar) durchzukommen und die UVP nach Bundesimmissionsschutzgesetz hätte Ende Oktober '19 immer noch Zeit, vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft zu werden.
mboeh, 3.11.2019
Das Resümee am Ende des Tages: Mauschelei und Hast lohnen sich nicht. Am 26. Februar 2020 wollten die zusammengekommenen Zabergäubürgermeister in der Sitzung des Zweckverbands dem Bebauungplan zustimmen. Dabei wurden Sie vom Landratsamt ausgebremst, weil das Oberbodenmanagement unter Druck von Layher in der Eile unfachmännisch und grobschlächtig durchgeführt wurde.
Zuvor gab es seitens BUND-Aktive Anstrengungen, mit Mail an die BMs, polizeilicher Anzeige, Umweltmeldung, Kontakt zum Regierungspräsidium, Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt das vorzeitige abholen von Erde aus dem Gelände ohne rechtskräftigen Bebauungsplan zu stoppen. Die Behörden lieferten schöne Begründung wie Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit allein durch größere Aufnahmekapazität für Wasser (eine ungenügende Vereinfachung zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit) und alles müsse so sein, damit die Archäologen weiter schaffen können, der Bodenauftrag an anderer Stelle sei beantragt.
Lesen Sie die unrühmliche Geschichte Illegaler Abtransport von Erde legalisiert, mit Album, Einblick in den LUBW-Layer potentielle Bodenauftragsfläche, von der Verwaltung konterkarierte Ziele
mit einer dem Verschleiß Vorschub leistenden Argumentation.
Dez: BMs ermächtigt zur Zustimmung........
Im Dezember '19 übten dann die Bürgermeister Druck auf die Gemeinderäte aus, sie für die Zustimmung zum Bebaungsplan in der nächsten Sitzung des Zweckverbands im Januar 2020 zu ermächtigen. Kurzer Diskurs 50 Min....
... in Beabeitung ...
... UVP...
folgt ........
März 2018:
Infoveranstaltung von Layher und Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu
Schlagworttafel und Statement zum Immateriellen Wohlstand und die Grenzen des Wachstums
Frühjahr 2019: Feldlerche illegal vegrämt.
Bericht zur Vergrämung+ Fotoalbum der Aktion "Kreuz" des BUND
Es gibt nur wenige Radwege mit einem so großen Anteil an Gewerbe- und Industriegebieten. Langwiesen IV setzt die unbeirrt verfolgte
Entwicklungsachse Lauffen- Zaberfeld fort. In den Radkarten können die Radwege durchs Zabertal ausradiert werden.
Anfang 2020 wurde tatsächlich der Rö-merweg aufgebrochen und die Radfahrer auf eine neue fette Baustraße geschickt.
Demo 14.9.19 im Industriegebiet Langwiesen bei Frauenzimmern
In der Sendung vom 12.11.2019 des ZDF-Magazins Frontal21 kam das Zabergäu im 9-Minuten-Beitrag über „Mangelndes Vertrauen der Bürger in kommunalen Umwelt- und Klimaschutz“ bundesweit ganz groß raus. Das riesige Gelände für die Layherfabrik und vorzeitige Grabungsarbeiten ohne Baugenehmigung als Fallbeispiel ungenügenden Umweltschutzes.
TV-Begleitung zur Demo am 14.9.
Bis 13.2.20 lief die von Verwaltung, Planer und Layher offiziell anerkannte Umweltverträglichkeitsprüfung zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Am 27.2. war Erörterungstermin unter Leitung des Regierungspräsidiums Stuttgart im Ratssaal Güglingen - Eine Lehrstunde für die Bürgermeister in Sachen gründlicher Debatte mit der Bürgerschaft. In der Niederschrift dazu geben Szenen die Bedenken der Sprecher wieder: erhöhte Erkrankungen an Atemwegen, Chlorwasserstoff, konkretes Vorhaben nicht mit UVP im Bebauungsplan berücksichtigt. Und ein Abschlusswort mahnte "Wir nehmen mehr von unserem Planeten als uns zusteht."
mit u. a.
Langwiesen IV gehört aus dem Flächennutzungsplan gestrichen
Die Umnutzung landwirtschaftlicher Fläche ist nicht notwendig, die Begründung ist nicht qualifiziert
Zweifelhafter Verweis auf die Raumplanung
Abgehobene Einschätzung der Schutzwürdigkeit der Aussiedlerhöfe
Die verkehrliche Anbindung ist rücksichtslos und ungeeignet
Der Römerweg wird zerstört
Die Ökobilanzierung à la Käser ist defizitär
Nicht alle wichtigen Aspekte konnten gesammelten werden
Vernachlässigte Gesetze
Das Vorhaben wird wegen des Flächenverbrauchs, Vernichtung wertvollen Bodens und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes abgelehnt.
Die überalterte Planung des Industriegebiets im FNP beruht auf dem naiven Wachstumsdenken der 1960, ignoriert die Genzen des Wachstums und wird den Nachhaltigkeitszielen nicht gerecht. Die Darstellung im FNP ist kein hinreichender Grund für die Realisierung des Baugebiets.
Fachkräftemangel hier, strukturschwache Regionen dort. Internationale tätige Unternehmen können mehrere Standorte haben.
Lebenraum der Feldlerche geht unwiederbringlich verloren
Entwertung des Zabergäuradwegs
mit u. a.
Flächenverbrauch +Landschaftsbild
Welches Radwegekonzept?
Bepflanzungs- und Grünkonzept
Gewässerentwicklungskonzept
Fragen zum Gewässerschutz
Oberbodenmanagement missachtet Evaluierung Ökokontoverordnung 2018 und Ökosystem Boden
„Ausgeräumte“ Feldflur ist kein Freibrief zur Bebauung. Reduktion auf Vermeidung von Verbotstatbeständen nach §44 Bundesnaturschutzgesetz ist zu wenig.
Missachtung aufsummierende Effekte
Verkehr
Lärm: Einhaltung der Grenzwerte mit perfiden Annahmen und Auslassen kumulativer Betrachtung.
Heuchelei Erhalt Landwirtschaft/ Aussiedlerhöfe
Lokalklima wird verschlechtert, Kamine und Aggregate nicht berücksichtigt
Klimakiller und Ressourcenschleuder Beton, 1,5-Grad Ziel des IPPC unberücksichtigt
Fehlendes Emmissionsgutachten erfordert 2. Auslegung
Immer noch kurzgegriffene Argumentationskette zum Werk in Langwiesen IV
mit u. a.
Emissionsgutachten fehlt!
Wasser, Abwasser, Trinkwasser!
Renaturierung der Zaber, Verlegung des Bachbetts !
Abtragung von Ackerboden
Verkehrsbelastungen
Entfernung zu Wohngebieten
Niederbügeln der Einwendungen von Privatpersonen
Bundesnaturschutzgesetz §44, Europäische Vogelschutzrichtlinie
Bepflanzungskonzept
Regenrückhaltebecken
Das Vorhaben wird wegen des Flächenverbrauchs, Vernichtung wertvollen Bodens, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und aus Gründen des vorbeugenden Hochwasserschutzes weiterhin abgelehnt.
Der BUND entnimmt aus den Unterlagen eine geplante bauliche Nutzung von ca 11 Hektar (1123 ar Baufläche lt Planstatistik Begründung). Damit überschreitet die zulässige Grundfläche (Gesamte Grundstücksgröße mit Grünanlagen x Grundflächenzahl, hier 0,8) die 100000 qm ab denen eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchzuführen ist. Der vorliegende Umweltbericht hat diesen Ansprüchen nicht genügt.
Der Bebauungsplan überschreitet den im Regionalplan 2020 dargestellten Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen und greift in einen regionalen Grünzug ein.
Das Ausgleichkonzept ist nicht geeignet, die von den Eingriffen betroffenen Funktionen des Naturhaushaltes wiederherzustellen.
Dachbegrünung kein Ersatz für Verlust an natürlichem Boden, keine Verbindung mit Boden und Grundwasser
Umgestaltung Zaber und Fürtlesbach sind selbst empfindliche Eingriffe in die Lebensräume streng geschützter Arten
Oberbodenmanagement als Ausgleichsmaßnahme bleibt fragwürdig
Fehlende Begründung, weshalb Regenrückhaltebecken als Betonwanne ausgeführt wird.