Langwiesen IV Teil 1 mit Werk 3 von Layher

Aktuelles

April 21: Es regt sich was mit merkwürdig sterilen und häßlichen Asphaltschotterbecken für Wechselröten, Pressemitteilungen und einer angekündigten weiteren Änderung des Bplans. Derweil fährt die Erde auf das Ende zu, kümmert aber keinen, Produktionsausweitungen sind erstmal wichtiger. Weiteres demnächst an dieser Stelle .........

Juni 20: Aus dem Baufeld wurde ein Biotop. Die Natur zeigt, welches biologische Potential die große vom intensiven Ackerbau und Layher-Vorarbeiten malträtierte Fläche hat. Ackerflora ist flächig aufgegangen und die Wechselkröte verursacht einen hunderte Meter langen Krötenschutzzaun ums Gelände.

 

8.6. bis 22.6.2020 Verkürzte Auslegung der Änderung des Entwurfs Vorhabenbezogener Bebauungsplan Langwiesen IV nach Feststellung von Fehlern und Mängel in der Ökobilanz.

 

27.2.20: Erörterungstermin im Ratssaal von Güglingen unter Leitung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Ende der Einwendungssfrist 13.2.20.

 

26.2.20:  Die vorgesehene Zustimmung der Zabergäu-Bürgermeister zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langwiesen IV für die Baugenehmigung der Fabrik kommt auf Intervention des Landratsamts nicht zustande. Grund waren Mängel im kritisierten Oberbodenmanagement.

 

6.12.2019:  Start des Verfahrens zur immissionschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb der Layher-Fabrik als Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

17.6. bis 2.8.2019 Auslegung des Entwurfs Bebauungsplan Langwiesen IV

Die Unterlagen können vom Büro Käser-Ingenieure runtergeladen werden.

Im Anhang der Begründung besonders interessant die teils recht schnoddrigen und kühlen Antworten auf die Einwendungen. Neben u.a. Landratsamt, BUND, Bauernverband, RP und NABU gaben auch 35 Privatpersonen und Landwirte ihre Einwendung ab

 

ab März 2019: Illegal ohne rechtliche Grundlage wird voreilig die Feldlerche mit Flattbändern vertrieben

ab Oktober 2018: archäologische Grabungen

Erste Auslegung des Bebauungsplans war am 20.9.2018 abgeschlossen.


August 2021: BM Heckmann war's

Machen wir es wie in Filmen und schauen vor der Dokumentation der Geschehnisse ab 2018 in das Jahr 2021 nach dem der Zweckverband den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langwiesen IV gefasst hatte.

Bürgmeister Heckmann verlautbarte über die Rundschau Mittleres Zabergäu vom 6.8.2021, dass er es war der den Werkszuwachs der Firma Layher im interkommunalen Industriegebiet Langwiesen IV im Norden nahe der Zaber der Gemarkung Cleebronn initiierte (Anmerkung: Er spricht von Erweiterung, doch wurde nicht an ein bestehendes Werk angebaut, sondern eine neue Fabrik in die Landschaft gesetzt; in Langwiesen IV waren 2018 noch Felder und ein bedeutender Radweg, keine Industrie; weitere Kritiken folgen unten).

Bürgermeister Ulrich Heckmann brachte den Vorschlag zu seiner Berwerbung ums Bürgermeisteramt ein und wurde am  19.2.2017 gewählt.

Wie immer wird die Niederschrift der Geschichte von der herrschenden Klasse gesetzt. Es sei ein rechtsstaatlicher Prozess gewesen (eben  mit der eingefahrenen Interkation zwischen Güglingen, den anderen Gemeinden, Gutachtern und sich gegenseitig Recht gebenden Behörden), ohne das Werk hätte es keine wirtschaftliche Stabilität im Zabergäu gegeben, die ökologischen Belange wären weit mehr als notwendig berücksichtigt und Naturschutzverbände vorbildlich eingebunden. Dass die Geschichte eine andere Wahrheit kennt zeigt die folgende Dokumentation. Man muss nicht stolz auf verzinkte Gerüste aus ausschließlich heimischen Anbau sein, man muss um das Zabergäu trauern.

Vorstellung des Vorhabens Feb 2018, 90-Grad Drehung des Vorhabens, erste Auslegung Bebauungsplan Sept 2018

Im eingemeindeten Ortsteil Eibensbach des 6100-Einwohner-Städtchens Güglingen residiert seit der Niederlassung von Wilhelm Layher in den Nachkriegsjahren der Gerüsthersteller Layher. Das „dynamisch wachsende Familienunternehmen“, fühlt sich bis hin zu Krokodilstränen dem lieblichen Zabergäu treu verpflichtet und presst dennoch die Fabrikhallen zwischen Eibensbach und den Bergwald vom Stromberg, 2009 ging der Ausbau mit einem Werk II auf knapp 7 Hektar in der freien Flur unterhalb weiter. Der Gerüsthersteller Layher ist, wie es sich für das Schafferländle gehört global aufgestellt und Weltmarktführer. Im Landkreis Heilbronn und Hohenlohekreis gibt es anscheinend keine normalen Unternehmen, unter einem Weltmarktführer geht nichts. Layher geht es gut, die Geschäfte laufen glänzend, die Werke sind ausgelastet. Nun könnte man meinen, da kann man ja mal zufrieden sein. Niemand muss Weltmarktführer sein. Verzicht üben, nicht noch mehr Geschäfte an Land ziehen, wenn weiteres Wachstum und weitere Produktionsstätten für den Naturraum nicht verträglich ist und ansonsten das wofür man sich treu verpflichtet fühlt zerstört wird. Industriebrachen außerhalb werden nicht gesucht, die Wirtschaftsweise an die gegebenen Grenzen des Naturraums nicht angepasst.

 

Bereits 2017 wurde von der Firma Layher der vom Wirtschaftsministerium B.-W. unterstützte Wunsch nach einem Standort für eine neue Fabrik (Produktion mit Feuerverzinkerei) an die Bürgermeister des Zabergäus herangetragen. Der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu nahm dies zum Anlass, die knapp 50 Jahre alten Planungen für das interkommunale Industriegebiet Langwiesen aus den Schubladen zu kramen, um dieses mit Langwiesen IV zu vollenden. 1969, vor dem Bericht des Club of Rome über die Grenzen des Wachstums zog man großzügig die Grenzen des Verbandsgebiets. Nacheinander wurden in Langwiesen bebaut:

 

  • I+II 19 Hektar 1973 bis 1993 mit Auffüllung der Zaberaue
  • III 23 Hektar, seit 2003 erschlossen, 2014 mit der unerträglichen TAXIS-Ansiedlung (Fliesenvertrieb) südlich des Zabergäu-Radwegs die südliche Grenze erreicht.
  • Langwiesen IV ist nochmal unmäßig größer und soll 30 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche verbrauchen.

 

Dabei ist interessant, dass Langwiesen IV komplett auf Gebiet der Gemeinde Cleebronn liegt, das Vorhaben aber von Güglingen begrüßt und vorangetrieben wird. Die Bevölkerung wurde am 6. Februar 2018 mit einem lobhudelnden  Artikel der Heilbronner Stimme über das Vorhaben unterrichtet. Dieser Artikel ließ jeden journalistischen Anspruch vermissen. Denn er war mehr ein Abschrieb aus dem Firmenprospekt, nichts wurde hinterfragt. Vor allem, warum Wachstum?

 

Langwiesen ist ein weiteres Beispiel dafür, dass interkommunale Industriegebiete nicht zur Schonung der Landschaft beitragen. Diese größenwahnsinnige veraltete Planung von 1970 genügt zum einen nicht mehr den Maßstäben des heutigen Baugesetzbuchs und Raumordnungsgesetz. Darüber hinaus hat dieses Gebiet seine Existenzberechtigung zur Bündelung der wirtschaftlichen Aktivitäten verloren, da die Verbandsmitglieder ihre „eigenen“ Gewerbe- und Industriegebiete haben wachsen lassen.

 

Aus völlig billigen Gründen sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen umgenutzt werden. Das widerspricht §1a Abs 2 BauGB, wonach die Umnutzung notwendig und begründet sein muss. Denn Layher deutet auf die Fläche, weil man wachsen will um neue Märkte erschließen zu können. Es ist schon Realsatire, wenn Geschäftsführer Stöcklein sagt, die Kapazitätsgrenzen seien erreicht. Genauso kann auch gesagt werden, dass die Kapazitätsgrenzen des Naturraums Zabertal mit Stromberg und Heuchelberg mit dem LKW-Verkehr, Flächeninanspruchnahme und Lichtverschmutzung erreicht sind. Wenn die Werke ausgelastet sind, besteht keine Notwendigkeit nach neuen Märkten zu schauen. Auch für den Wahnsinn, dass bei der Wartung von Schiffen in China nach Einmalgebrauch die Gerüste verschrottet werden statt einem Gerüstlager zu übergeben soll die Produktion erhöht werden – das ist keiner Unterstützung wert. Dann trügt Layher Bürgern und Zeitung mit dem Bild, dass Verkehr eingespart werde, wenn nach außen vergebene Verzinkerei wieder reingeholt werde. Dasselbe Argument druckte die Heilbronner Stimme wie 2018 bereits 2009 ab, als die erste Feuerverzinkerei für 80.000 Tonnen Stahl jährlich eingeweiht wurde. Bis 2018 wurde mit einer zweiten Feuerverzinkerei am Standort Eibensbach/ Güglingen die Leistung auf 170.000 Tonnen Stahl erhöht und trotzdem Verzinkungsleistungen nach außen vergeben. Nach Inbetriebnahme des dritten Werks wird sicher auch wieder Verzinkerei nach außen vergeben werden, wenn man wieder „aus Versehen“ gewachsen ist.

 

Die in den Flächennutzungsplan aufgenommene Planung von 1969 ist unverbindlich. Diese Unverbindlichkeit bewieß der Zweckverband im Frühjahr 2018 mit dem Willen, in ein Änderungsverfahren für das Bauvorhaben von Layher einzusteigen. Die zunächst auf 10 Hektar geplante Fabrik sollte gut weitere 5 Hektar aus dem Verbandsgebiet und den im FNP eingetragenen Erschließungsflächen oberhalb der Winzergenossenschaft hinausgehen. Stattdessen gehört Langwiesen IV eingestampft und die Felder zwischen Winzergenossenschaft und Langwiesen III unter Bestandsschutz mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zur Förderung von Fauna & Flora zu stellen.

 

Anfang April 2018 legten NABU-Gruppen im Zabergäu (Güglingen, Brackenheim, Mitglieder aus Cleebronn), NABU-Kreisverband, SPD und Grüne im Zabergäu sowie Vertreter der Bürger-Union Güglingen einen verstörenden  Plan für einen alternativen Standort für das autarke Werk vor. Die Verfasser umschrieben das, als ob sie einen revolutionären Entwurf einbringen würden. „Die Unterzeichner erwarten die systematische und strukturierte Prüfung des vorgeschlagenen alternativen Standortes“, „nach intensiver Abwägung“ könne man dahin kommen. Der alternative Standort entspräche durch seine Lage im Flächennutzungsplan eher den Zielen eines sparsamen Flächenverbrauchs.

 

Wie revolutionär anders ist denn die 90 Grad - Drehung des ursprünglichen 10-Hektar - Vorhabens und Verschiebung in die gestrigen und größenwahnsinnigen Langwiesen-4 Grenzen zwischen die Hochwasserlinie der Zaber und südliche Grenze des Flächennutzungsplans neben die Aussiedlerhöfe??? Das war unterwürfiger Minimalismus.

 

Die längere Stellungnahme dieser Alternativgruppe enthält schwachsinnige Sätze wie diesen: "Die Neuplanung außerhalb des bisherigen Verbandsgebiets bedroht das Gleichgewicht zwischen Siedlungsfläche und Naturräumen im unteren und mittleren Zabergäu. Die Vergrößerung des Industriegebiets durch  eine Änderung des Flächennutzungsplans wirkt sich negativ auf die Lebensqualität und die Naturvielfalt in der Region aus."  Man könnte da grad meinen, Langwiesen IV steht schon und es ginge nur um eine Erweiterung. Langwiesen IV steht doch noch gar nicht! Da sind JETZT noch Felder. Langwiesen III ist noch nicht mal vollendet (Februar 2019). Schon dadurch gerät aus dem Gleichgewicht was nicht schon draussen ist.

 

Ist die Alternativgruppe naiv oder täuscht sie sich und andere, es bliebe bei Werk 3 in der ca 450 x 250 m großen Ausdehnung unweit der Winzergenossenschaft? Die Bürgermeister Heckmann und Kieser schielen bereits auf Langwiesen IV Teil 2, schließlich ist auch diese bis zur WG und Straße Frauenzimmern-Cleebronn reichende Fläche im FNP als Industriegebiet ausgewiesen. Auf die Frage von Wilhelm Stark in der Gemeinderatssitzung Güglingen 20.2.18, "Werden wir in 10 Jahren wieder hier sitzen und über neue Flächen sprechen? Alle 10 Jahre beschäftigt man sich mit einer Werkserweiterung", antwortete Bürgermeister Heckmann: "Ja, ich hoffe es".

 

Im Bebauungsplan, der im Juli 2018 von den Gemeinderäten auf den Weg gebracht und 20.8. bis 20.9.2018 ausgelegt wurde, wurde der Vorschlag dankend aufgenommen. Inzwischen werden für die neue Fabrik 11 Hektar und 3 Hektar für ein Regenrückhaltebecken und anderes beansprucht. Der als Römerweg bekannte Radweg von Güglingen in Nähe Mithräum nach Botenheim wird zerstört, obwohl dieser bereits bei Langwiesen III ein wichtiger Punkt war. Die restlichen Rad- und Landwirtschaftswege sind zu eckig. Wegen der aufgeblähten Größe rückt das Industriegebiet zu nah an den Fürtlesbach und die extreme Hochwasserlinie der Zaber.

 

mboeh, 7.2.2019

 

2019: Buddelei ohne rechtskräftigen Bebauungsplan

Feldlerchenvergrämung, weggeschobene Erde für archäologische Grabungen.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan im Sommer, kein Spatenstich im Oktober

Grußspurig ließ Layher am 6. Mai über die Heilbronner Stimme verkünden, man rechne mit dem Spatenstich Mitte Oktober. Das Kalenderblatt hatte zum November gewechselt, noch sind es offiziell Felder in Langwiesen IV zwischen Fürtlesbach und Winzergenossenschaft. Doch faktisch wurden seit März Tatsachen geschaffen, siehe unten stehende Berichte u. a. zur Feldlerchenvergrämung. Feldlerchenvergrämung, Archäologische "Rettungsarbeiten" im großen Stil mit Umschichtung des Oberbodens, Abfahren von Erde auf Felder in der Umgebung - ständig fragt man sich, dass kann doch in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht mit rechten Dingen zugehen. Doch immer wieder heben Landratsamt, Regierungspräsidium, Layher und Ingenieurbüros einen rettenden Paragraphen oder Rechtssprechung aus der Trickkiste, um die Fassade von Umweltschutz und Nachhaltigkeit in den Gesetzbüchern zu untergraben.

Die nachgewiesene Wohnstätte der Feldlerche war dann nur noch eine potentielle Brutstätte, Archäologen müssen anscheinend  für ihre Rettungsgrabungen nicht bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans warten, obwohl sie am möglichen Erhalt des Geländes als archäologischen Landschaftsparks gar nicht interessiert sind. Wenn die für sie wichtigen Scherben und Steine aus 7000 Jahre Menschheitsgeschichte rausgeholt sind, kann der Sarkophag aus Beton und Asphalt drauf.

Vom 17.6. bis 2.8.2019 war die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Langwiesen IV" für die Layher-Fabrik. Gegenüber dem Vorentwurf 2018 ist das Produktionsgebäude größer, über 4 mal so groß als das Logisitikzentrum Taxis. 17 Meter hoch, 207 Meter breit und 248 Meter tief. Dazu neben Parkhaus, Versandhalle, LKW-Stellplätzen, Lagerflächen und Hofflächen noch ein technisches Regenrückhaltebecken, das kubisch wie ein Schwimmbecken 170 Meter lang, 12 Meter breit und zwei bis drei Meter tief werden wird.

Die bilanzierte reine betonierte / asphaltierte Fläche mit Gebäuden überschreitet die 10 Hektar Grundfläche ab der eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung  nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz notwendig ist. Zudem verpflichtet die große Menge an zu verarbeitendem Stahl mit metallischer Schutzschicht zu einer UVP.  In der Produktion zur Verzinkung werden große Mengen an Säuren umgeschlagen. Der Stahl wird zur Vorbehandlung in Salzsäure getaucht.

Der Zweckverband behauptet aber, beim  Rechenansatz für die Grundfläche mit der Baufläche (11,2 Hektar) statt der Grundstücksfläche (ca 14 Hektar) durchzukommen und  die UVP nach Bundesimmissionsschutzgesetz hätte Ende Oktober '19 immer noch Zeit, vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft zu werden.

 

mboeh, 3.11.2019

Stellungnahmen zum Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Langwiesen IV", Öffentliche Auslegung 17.6. bis 2.8.2019 siehe unten im Abschnitt Stellungnahmen.

Frühjahr 2019: Feldlerche illegal vegrämt.

Bericht zur Vergrämung+  Fotoalbum der Aktion "Kreuz" des BUND

In der Sendung vom 12.11.2019 des ZDF-Magazins Frontal21 kam das Zabergäu  im 9-Minuten-Beitrag über „Mangelndes Vertrauen der Bürger in kommunalen Umwelt- und Klimaschutz“ bundesweit ganz groß raus. Das riesige Gelände für die Layherfabrik und vorzeitige Grabungsarbeiten ohne Baugenehmigung als Fallbeispiel ungenügenden Umweltschutzes.

TV-Begleitung zur Demo am 14.9.


Herbst - Winter '19-'20: Missglücktes Oberbodenmanagment

Umweltmeldung, polizeiliche Anzeige, Fachaufsichtsbeschwerden zum Abholen von Erde bewirkten erst nichts, alles sei rechtens und zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit, dann interveniert LRA

Das Resümee am Ende des Tages: Mauschelei und Hast lohnen sich nicht. Am 26. Februar 2020 wollten die zusammengekommenen Zabergäubürgermeister in der Sitzung des Zweckverbands dem Bebauungplan zustimmen. Dabei wurden Sie vom Landratsamt ausgebremst, weil das Oberbodenmanagement unter Druck von Layher in der Eile unfachmännisch und grobschlächtig durchgeführt wurde.

 

Zuvor gab es seitens BUND-Aktive Anstrengungen, mit Mail an die BMs, polizeilicher Anzeige, Umweltmeldung, Kontakt zum Regierungspräsidium, Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt das vorzeitige abholen von Erde aus dem Gelände ohne rechtskräftigen Bebauungsplan zu stoppen. Die Behörden lieferten schöne Begründung wie Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit allein durch größere Aufnahmekapazität für Wasser (eine ungenügende Vereinfachung zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit) und alles müsse so sein, damit die Archäologen weiter schaffen können, der Bodenauftrag an anderer Stelle sei beantragt.

Lesen Sie die unrühmliche Geschichte Illegaler Abtransport von Erde legalisiert, mit Album, Einblick in den LUBW-Layer potentielle Bodenauftragsfläche, von der Verwaltung konterkarierte Ziele mit einer dem Verschleiß Vorschub leistenden Argumentation.

Dezember '19: Bürgermeister zur Zustimmung ermächtigt

und im Februar '20 auf Sand aufgelaufen

Im Dezember '19 übten dann die Bürgermeister Druck auf die Gemeinderäte aus, sie für die Zustimmung zum Bebaungsplan in der nächsten Sitzung des Zweckverbands im Januar 2020 zu ermächtigen. Trotz gewichtiger Einwendungen, 600 Seiten schwerem Entwurf genügte ein kurzer Diskurs. Landschaftsverschandelung und Gifte hielten sie nicht auf, obwohl im Vorfeld Papiere zur erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und eingesetzten Giften eingingen.

Die Abstimmung war völlig übereilt, denn der Januar 2020 war vorüber und der Zweckverband kam bis dahin gar nicht zusammen! Erst im Februar wollte das Gremium entscheiden. Man hätte auf die  Einleitung des Verfahrens zur UVP warten können.
Und dann kam es noch ganz dick, dass wegen Fehler im Oberbodenmanagement der Zweckverband keinen Beschluss fassen konnte (siehe Beiträge Oberbodenmanagement und UVP). Die für den 26.2. 20 vorgesehene Zustimmung der Zabergäu-Bürgermeister zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langwiesen IV für die Baugenehmigung der Fabrik kam auf Intervention des Landratsamts nicht zustande kam. Grund waren Mängel im kritisierten Oberbodenmanagement. Der Druck auf die Gemeinderäte, weil es Layher eilig habe, wurde abgestraft.

Dokumentation Käser-Layher-Show auf Tournee zum Satzungsbeschluss Dez 2019

Februar '20: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu Immissionen

Erörterungstermin 27.2.20 unter Leitung des RPs, Niederschrift mit Schlagabtausch und Doku Atemwegserkrankungen, Entfetten - Beizen - Fluxen mit wassergefährdenden Stoffen (Salzsäure u. a.)

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde bereits für das Bauleitplanverfahren lange angemahnt. Wegen des enormen Flächenverbrauchs und des Einsatzes von Chemikalien in großen Mengen. Mit Zündung von Nebelkerzen und windiger Anwendung von speziellen Gesetzesauslegungen gelang es, diese umfangreiche standortrelevante Diskussion aus dem Bebauungsplanverfahren rauszuhalten und die Beschäftigung mit der Chemie erst zur Zulassung des  Betriebs zuzulassen.

Flyer im März/ Apri 2020 nach der desolaten Berichterstattung der Heilbronner Stimme. Es wurde nicht berichtet, dass durch die 170 Einwender gravierende fehlerhafte Berechnungen und Einschätzungen festgestellt wurden.
Flyer im März/ Apri 2020 nach der desolaten Berichterstattung der Heilbronner Stimme. Es wurde nicht berichtet, dass durch die 170 Einwender gravierende fehlerhafte Berechnungen und Einschätzungen festgestellt wurden.

Bis 13.2.20 lief die von Verwaltung, Planer und Layher offiziell anerkannte Umweltverträglichkeitsprüfung zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Am 27.2. war dann der Erörterungstermin unter Leitung des Regierungspräsidiums Stuttgart im Ratssaal Güglingen - Eine Lehrstunde für die Bürgermeister in Sachen gründlicher Debatte mit der Bürgerschaft. 170 Einwendungen machten die Verhandlung nötig. In der Niederschrift dazu geben Szenen die Bedenken der Sprecher wieder: erhöhte Erkrankungen an Atemwegen, Chlorwasserstoff (Salzsäuregas), konkretes Vorhaben nicht mit UVP im Bebauungsplan berücksichtigt. Wer diese Fabrik will, muss viel höhere Kamine bauen, also solche welche das Unding von weither sichtbar machen. Und ein Abschlusswort mahnte "Wir nehmen mehr von unserem Planeten als uns zusteht." Im Bericht zum Eröterungstermin wird noch darauf hingewiesen, dass die für den Tag zuvor, 26.2. vorgesehene Zustimmung der Zabergäu-Bürgermeister zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Baugenehmigung der Fabrik auf Intervention des Landratsamts nicht zustande kam. Grund waren Mängel im kritisierten Oberbodenmanagement.

Die Zusammenfassung der UVP - Unterlagen zeigt auf, was aus einer Feuerverzinkerei bläst und fließt und entwirrt die rechtlichen Grundlagen zur verspäteten und unvollständigen UVP. Zerlegung der Tricks der Haus und Hof - Planungsbüros Käser Ingenieure im absurden Verfahren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Trennung der Betriebsgenehmigung von der Baugenehmigung.

 

Bericht Erörterungstermin

Alles nur Pril? Best of Niederschrift

Zusammenfassung UVP- Unterlagen

Es war einmal Raderlebnis: Breite Baustraße oder Corona-gerechter Radweg mit dauerhafter Umleitung

Juli 2019: Es gibt nur wenige Radwege mit einem so großen Anteil an Gewerbe- und Industriegebieten. Langwiesen IV setzt die unbeirrt verfolgte Entwicklungsachse Lauffen- Zaberfeld fort. In den Radkarten können die Radwege durchs Zabertal ausradiert werden. Aktion, Album, Karten:

Zerstörungswerk am Römerweg: Das Heckmann-Kieser-U kommt

Anfang 2020 wurde tatsächlich der Römerweg aufgebrochen und die Radfahrer auf eine neue fette Baustraße geschickt. Das U wird bleiben. Nix mehr mit Württemberger Weinradweg, Deutsche Fachwerkstraße und Naturparktour.

Der erste Corona-gerechte Radweg


Sommer '20: Auslegung Änderung BPlan, Werk 3 wird aufgeschoben

Voreilig geschaffenes Layher-Baufeld wurde zum Biotop und Refugium für Wechselkröten

An Kuriositäten mangelt es bei diesem Vorhaben nicht. Im Frühsommer 2020 holte sich die Natur das Gelände zurück, ein Krötenschutzzaun wurde gezogen und mitten im Bauleitplanverfahren wurde schon die 1. Änderung des Bebauungsplans ausgelegt.

Nachdem sich die Natur nun die Besitznahme der Layherbaustelle zurück geholt hat wäre eine neue Bewertung des IST-Zustandes nötig, denn nach Abtrag und Wegschieben des Oberbodens ist vielfach Kamille und andere Feldflora aufgegangen wo die giftige Verzinkungsfabrik hinbetoniert werden soll. Zudem zog die Wechselkröte in die Fläche ein. Da ist kein intensiv genutzter Acker mehr wie es noch im Umweltbericht zur Änderung des Bplans 6/2020 stand, sondern ein extensives Biotop. Das wird wertvoller sein, als ein Gründach mit nur 12 cm totem Substrat.


Man sieht welches  Potential die malträtierte Natur ganz ohne grünordnerische Planung doch noch hat. Georg Layher und der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu sollten endlich Frieden mit ihr  schließen.

Ausschnitt Begrünungsplan. Knallgrün aus dem Malkasten wird super Ausgleich suggeriert
Ausschnitt Begrünungsplan. Knallgrün aus dem Malkasten wird super Ausgleich suggeriert

Fehler im durchgeführten Oberbodenmanagement (siehe vorige Artikel, Warnung des BUND wegen fehlender aufwertungsbedürftigen Flächen, Durchmischung Bodenschichten, Erosion, Eile obwohl Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig) erforderten eine neue Bewertung der Ökopunkte-Bilanzierung mit anderen Ausgleichsmaßnahmen. Daher musste der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Langwiesen IV", der ja schon längst von den Zabergäubürgermeistern im Januar 2020 als Satzung beschlossen sein sollte mit diesen Änderungen im Juni 2020 erneut ausgelegt werden. Eine Änderung des Bebauungplans mitten im Bebauungsplanverfahren gibt es sonst vielleicht auf Grund von Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger und Träger öffentlicher Belange, aber dieser Fall ist schon sehr kurios.

In den Unterlagen zu den Änderungen des Entwurfs glänzte man mit einem knallgrünen Begrünungsplan. In der Jonglage mit Ökopunkten zauberten Käser-Ingenieure, Messmer Consult und Umweltplanung Dr. Münzing weitere 67.000 Ökopunkte für ein um plötzlich 8567 qm größeres Gründach gegenüber dem Entwurf 6/2019 hervor. Damals wurden von den großen Dachflächen 5000 qm wegen der Dachaufbauten (Aggregate, Lüftungsanlagen, Kamine,...) abgezogen. Die Ökopunkte für das Gründach teilen sich auf in Ökopunkte für ein Biotop (Summe 410.000 ÖP) und für das Schutzgut Boden (107.534 ÖP). Was aber kommt ist 12 cm totes Substrat ohne Verbindung zum gewachsenen Boden. Das Biotop wird unter dem Einfluss der Chlorwasserstoffdeämpfe stehen, kein Bezug zur umgebenden Flur.

Über die Presse (Heilbronner Stimme 23.5.2020) wird dann behauptet, das Gründach verringere die versiegelte Fläche. Als ob unter dem Dach kein Betonfundament wäre und in der Luft schwebt. Die "verringerte Versiegelung" funktioniert nur mit der in der Kritik stehenden Ökokontoverordnung welche 2 ÖP pro Quadratmeter 12 cm totes Substrat anrechnet.

Tatsächlich sollen 111.322 qm versiegelt werden, was die Kriterien für eine UVP im Bauleitplanverfahren inkl Suche nach überregionalen Standortalternativen erfüllt, zusätzlich zur UVP im BImSchg-Verfahren. Planer und Verwaltung winden sich aber noch mit Rechentricks.

Es gab weitere aus dem Hut gezauberte Ökopunkte u. a. für die Entnahme von Aue- und Wiesenböden als "Oberbodenmanagement" im Bereich der Gewässerrenaturierung, für die "Renaturierung" Zaber und Fürtlesbach insgesamt beachtliche Steigerungen. Alles in allem verwirrende Streuungen der Ökopunkte zwischen den Versionen des Bebauungsplans sowie Presseveröffentlichungen.

Stellungnahmen zur Änderung des Entwurfs Vorhabenbezogener Bebauungsplan Langwiesen "IV", Öffentliche Auslegung 8.6. bis 22.6.2020 siehe unten im Abschnitt "Stellungnahmen"

Kurz nach Ende der Offenlage gab Layher im Juli 2020 bekannt, den Bau des Werks mit Feuerverzinkerei auf unbestimmte Zeit verschieben zu wollen. Derweil warten wir auf die Ergebnisse der UVP zu Immissionen mit der Forderung nach höheren Kaminen und sind gespannt mit welcher Unverfrorenheit die erneuten Einwände weggewogen werden.

April '21: Schotterbecken des Grauens

Damit die Fabrik "endlich" kommen konnte, bzw der Bebauungsplan in 2021 seinen Satzungsbeschluss bekommen konnte finanzierte Layher zwei "technische Amphibiengewässer" für die das Vorhaben blockierende Wechselkröte.

Dabei fühlte sich die Wechselkröte in den entstandenen Teichen des ruhenden Baufelds wohl, man hätte auch ein Archäpark draus machen können.

So wächst in 2022 die Fabrik hoch und die Becken bleiben trocken, ihr Zweck des Freikaufs erfüllt.

 Übrig bleiben

Schotterbecken des Grauens

Ab April '21: Die Layher-Show geht weiter

Im April wurde erst noch ein Hin-und-Her aufgeführt, bevor man zum großen Umbau des Zabertals schritt. Auf der Gemeinderatssitzung am 21. April in Pfaffenhofen wurde ein Bebauungsplan mit einer über 10 Jahre gestreckten Zeitschiene vorgestellt. Nach selbstherrlichen Expansionsplänen im Naturpark sei die wirtschaftliche Entwicklung wegen der Corona-Pandemie zu unsicher. Zunächst wollte man mit einem wesentlich kleineren, aber immer noch 1 Hektar großen Produktionsgebäude beginnen bzw sich für diesen 1. Zeitabschnitt bis zu 60 Monaten Zeit lassen. Vollendung der wahnsinnigen Fabrik in weiteren 60 Monaten. Bis vor den Sommerferien  sollte das Verfahren zum Abschluss gebracht werden. Mit dieser Variante wäre den Gemeinderäten die Zustimmung vielleicht noch leichter gefallen, da ja erst nur etwas kleineres käme. Einfache Köder wie diese genügen oft. Bereits eine Woche später war der Plan obsolet, das Werk als ganzes wurde in Auslegung ab Mai 2021 gebracht.

Dabei wollte man nicht einmal die Ergebnisse zur UVP abwarten, der Genehmigungsbescheid folgte erst am 14.9.21

Die Vorlage zur Sitzung 21.4. ist jedoch nicht ganz unnütz, sie gibt aus der Sicht des Zweckverbands einen geschichtlichen Überblick ab August 2018.

Mai '21: 2. Änderung ignoriert UVP und BVG-Urteil zum Klima 29.4.21. Ignorante Antworten auf die Einwendungen der 1. Änderung

Mitten im UVP-Immissionsverfahren des Vorhabens, eine Feuerverzinkerei zu betreiben, erfolgte Ende Mai 2021 die Auslegung zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu Layher Werk 3. Die UVP wurde zwar mit deren Dokumenten zur Immissionsprognose, Prozesse, eingesetzter Chemie und Bewertung Teil der Unterlagen. Es wurde aber so getan, als sei das kein zu berücksichtigender Teil im Bebauungsplanverfahren.

 

Auch das revolutionäre Klimaurteil des BVG vom 29.4.2021 mit Stärkung des Art 20a GG wurde bei der Bewertung der Einwendung, zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommen sei der Fabrikbau verantwortungslos, links liegengelassen. Man nahm sich raus, dass die Stellungnahme nicht neu bewertet werden müsse, da bereits beraten wurde. Das BVG-Urteil wurde also nicht als neuer Aspekt gewürdigt.

 

Der Umweltbericht schrieb immer noch "Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv konventionell landwirtschaftlich genutzte Fläche mit dem üblichen Einsatz von chemischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln", obwohl längst die Tümpel mit Amphibien besiedelt wurden und die Natur die Besitznahme durch Layher zurückgeholt hatte. Ein Neuer Fachbeitrag Artenschutz belegte sogar, dass es sich nicht mehr um konventionell landwirtschaftlich genutzte Fläche handelte. Das wurde aber alles ausgeblendet. Man rechnete mit dem Zustand vor den vorzeitigen Grabungen.


Juni '21: Petition an Landtag wegen unbefriedigender Erörterung

Die Erörterung der bisherigen Auslegungen zum Layher Werk 3 war unbefriedigend und nicht abgeschlossen und trotzdem wurde eine 2. Änderung des Entwurfs zur Auslegung gebracht (siehe oben). Deshalb reichten wir eine Petition beim Landtag Ba-Wü ein.

Insbesondere das Klimaurteil des BVG vom 29.4.2021 fand mit der erneuten Auslegung keine Beachtung und das Verfahren wurde ungeachtet der noch offenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Immissionen vorangetrieben.

Aber auch die Antwort des Petitionssauschusses nicht zufriedenstellend. Der Ausschuss hatte es nicht für nötig befunden , sich das Gelände mit uns vor Ort anzuschauen. Es wurde die etablierte Argumentation der Gutachter und Planungsbüro wiedergekäuert. Wieder ging man nicht auf die Besonderheit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein, bei dem mit Rechtskraft das Baurecht folgt und deshalb das Immissions-UVP-Verfahren bereits für den Bplan verpflichtend ist. Die Produktionsprozesse und überregionale Alternativenprüfung müssen dort diskutiert werden. Außerdem wurde wieder nicht auf das BVG-Urteil vom 29.4.21 eingegangen. Damit hätten die bislang ignorierten oder abgewiegelten Einwendungen zum Klima neu bewertet werden müssen.

Petitionstext und Antwort des Petitionssausschusses HIER

Juli '21: "Optisch ansprechende Einbindung" Haha

Kurz vor dem Satzbeschluss behauptete Geschäfts-führer Stöcklein Anfang Juli doch glatt, das Werksgelände werde optisch ansprechend ins Landschaftsbild eingebunden werden. Die Eingrünung und Fassadenbegrünung macht's halt. Sogar die Dachbegrünung würde dazu beitragen - macht man dann  15-Meter Luftsprünge um das zu sehen? Klotz bleibt Klotz, die Kaschierung macht den nicht wett.

Das stand in einem Artikel zur Zaberrenaturierung, der dann nicht kritisch hinterfragte wieso es erst den Eingriff in ca 12 ha fruchtbares Ackerland brauche, um sich zur Zaberrenaturrierung zu bewegen, die aber mit Verlegung des Flussbettes auch wieder ein Eingriff ist. Für neuen Auwald bekommt die Aue eine Giftfabrik.

 


Juli/ August '21: Satzungsbeschluss

Letzte Bittschreiben und am Ende eine Überraschung aus Brackenheim. Auch offiziell kein Landschaftsverschönerungsvorhaben mehr

Mitte/ Ende Juli bis Anfang August 2021 kam dann der letzte Akt im Drama um ein Stück Zaberaue für eine frech hingeklotzten Industriebetrieb. Der Satzungsbeschluss ging durch die Gremien der Gemeinden im Zweckverband. Letzte Bittschreiben an die Gemeinderäte gingen raus, man konnte sich wieder über die Antworten zu den Stellungnahmen in der 2. Änderung vom Mai ärgern. Man zeigte sich renitent selbst gegenüber der Forderung, im Lichte des BVG-Urteils vom 29.4.21 die bisherigen Einwendungen neu zu bewerten. Wirtschaft über alles. Weiterhin wurde der Artenschutz auf die Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß §44 Naturschutz-gesetz reduziert. Und der Rohstahl schwebt natürlich ins Tal ein oder wird lokal angebaut.

Aber am Ende gab es mit einer Überraschung aus Brackenheim eine kleine Genugtuung. Dies änderte jedoch leider nichts am Gesamtvotum in der Verbandsversammlung am 5. August. Pfaffenhofens Bürgermeisterin wollte nicht die Chance nutzen, die Mehrheitsverhältnisse umzukehren und dem Projekt endlich ein Ende zu bereiten.

Nachdem nun alle Beschlüsse gefasst waren, galt die Planung nun plötzlich nicht mehr als optisch ansprechend in die Landschaft eingebunden, wie Geschäftsführer Stöcklein noch im Juli behauptete. Nun legte Gesellschafter Georg Layher die Karten auf den Tisch und sagte "Uns ist klar, das so ein Vorhaben kein Landschaftsverschönerungsvorhaben ist".

 


Flyer Quo Vadis Zabergäu?

Petition

Riesenbanner

Riesenbanner

Layher und kein Ende !?

- Naturpark oder Industriemoloch ?


März 2018:

Infoveranstaltung von Layher und Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

Schlagworttafel und Statement zum Immateriellen Wohlstand und die Grenzen des Wachstums

Stellungnahmen

zum Vorentwurf Bebauungsplan "Langwiesen IV"

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, 20.8.2018 bis 20.9.2018

mit u. a.

Langwiesen IV gehört aus dem Flächennutzungsplan gestrichen

Die Umnutzung landwirtschaftlicher Fläche ist nicht notwendig, die Begründung ist nicht qualifiziert

Zweifelhafter Verweis auf die Raumplanung

Abgehobene Einschätzung der Schutzwürdigkeit der Aussiedlerhöfe

Die verkehrliche Anbindung ist rücksichtslos und ungeeignet

Der Römerweg wird zerstört

Die Ökobilanzierung à la Käser ist defizitär

Nicht alle wichtigen Aspekte konnten gesammelten werden

Vernachlässigte Gesetze

Das Vorhaben wird wegen des Flächenverbrauchs, Vernichtung wertvollen Bodens und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes abgelehnt.

Die überalterte Planung des Industriegebiets im FNP beruht auf dem naiven Wachstumsdenken der 1960, ignoriert die Genzen des Wachstums und wird den Nachhaltigkeitszielen nicht gerecht. Die Darstellung im FNP ist kein hinreichender Grund für die Realisierung des Baugebiets.

Fachkräftemangel hier, strukturschwache Regionen dort. Internationale tätige Unternehmen können mehrere Standorte haben.

Lebenraum der Feldlerche geht unwiederbringlich verloren

Entwertung des Zabergäuradwegs

Klick zum vergrößern. Status des Bebauungsplans zum 20.8.18: Vorentwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Klick zum vergrößern. Status des Bebauungsplans zum 20.8.18: Vorentwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

zum Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Langwiesen IV"

Öffentliche Auslegung 17.6. bis 2.8.2019

mit u. a.

Flächenverbrauch +Landschaftsbild

Welches Radwegekonzept?

Bepflanzungs- und Grünkonzept

Gewässerentwicklungskonzept

Fragen zum Gewässerschutz

Oberbodenmanagement missachtet Evaluierung Ökokontoverordnung 2018 und Ökosystem Boden

„Ausgeräumte“ Feldflur ist kein Freibrief zur Bebauung.  Reduktion auf Vermeidung von Verbotstatbeständen nach §44 Bundesnaturschutzgesetz ist zu wenig.

Missachtung aufsummierende Effekte

Verkehr

Lärm: Einhaltung der Grenzwerte mit perfiden Annahmen und Auslassen kumulativer Betrachtung.

Heuchelei Erhalt Landwirtschaft/ Aussiedlerhöfe

Lokalklima wird verschlechtert, Kamine und Aggregate nicht berücksichtigt

Klimakiller und Ressourcenschleuder Beton, 1,5-Grad Ziel des IPPC unberücksichtigt

Fehlendes Emmissionsgutachten erfordert 2. Auslegung

Immer noch kurzgegriffene Argumentationskette zum Werk in Langwiesen IV

mit u. a.

Emissionsgutachten fehlt!

Wasser, Abwasser, Trinkwasser!

Renaturierung der Zaber, Verlegung des Bachbetts !

Abtragung von Ackerboden

Verkehrsbelastungen

Entfernung zu Wohngebieten

Niederbügeln der Einwendungen von Privatpersonen

Bundesnaturschutzgesetz §44, Europäische Vogelschutzrichtlinie

Bepflanzungskonzept

Regenrückhaltebecken

Das Vorhaben wird wegen des Flächenverbrauchs, Vernichtung wertvollen Bodens, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und aus Gründen des vorbeugenden Hochwasserschutzes weiterhin abgelehnt.

Der BUND entnimmt aus den Unterlagen eine geplante bauliche Nutzung von ca 11 Hektar (1123 ar Baufläche lt Planstatistik Begründung). Damit überschreitet die zulässige Grundfläche (Gesamte Grundstücksgröße mit Grünanlagen x Grundflächenzahl, hier 0,8) die 100000 qm ab denen eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchzuführen ist. Der vorliegende Umweltbericht hat diesen Ansprüchen nicht genügt.

Der Bebauungsplan überschreitet den im Regionalplan 2020 dargestellten Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen und greift in einen regionalen Grünzug ein.

Das Ausgleichkonzept ist nicht geeignet, die von den Eingriffen betroffenen Funktionen des Naturhaushaltes wiederherzustellen.

Dachbegrünung kein Ersatz für Verlust an natürlichem Boden, keine Verbindung mit Boden und Grundwasser

Umgestaltung Zaber und Fürtlesbach sind selbst empfindliche Eingriffe in die Lebensräume streng geschützter Arten

Oberbodenmanagement als Ausgleichsmaßnahme bleibt fragwürdig

Fehlende Begründung, weshalb Regenrückhaltebecken als Betonwanne ausgeführt wird.

zur Änderung des Entwurfs Vorhabenbezogener Bebauungsplan Langwiesen "IV"

Öffentliche Auslegung 8.6. bis 22.6.2020

mit u. a.

Unverlässliche „finale“ Berechnungen (Verwnderung der Autoren, wo doch BPlan nach Auslegung 6/2019 mit Umweltbericht rechtskräftig werden sollte. Wie verlässlich sind dann Gutachten wenn die Ökopunktebilanzierung solche Sprünge zwischen den Versionen haben?)

Oberbodenmanagement, Verbleib des Defizits (Unterschiede zu den Zahlen in der Heilbronner Stimme)

Begrünungskonzept

 Ökopunkte für versiegelte Flächen

 Gründach

Klima

Landschaftsbild

Wasseraufnahmevermögen

Streuobstwiese bei der Flügelau, kein Ausgleich wahrnehmbar vor Ort

Dauerhafte Umleitung des Radwegs um die Fabrik

Antworten der Verwaltung auf die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans in der Auslegung 17.6.2019 bis 2.8.2019

Die tatsächliche Grundfläche über 10 Hektar erfordert UVP gerade auch im Bauleitverfahren inklusive überregionaler Standortsuche

Streitpunkt ist der § 50 UVPG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Standortrelevante Fragen

Maßgebliche Fläche Baugrundstück

Fabrik mit Gebäuden, Außenflächen und Regenrückhaltebecken auf ca. 11 Hektar und nicht 9 Hektar, erforderliche und dokumentierte Größe Baugrundstück ca. 14 Hektar

Auch nach der UVP zu den Immissionen im Februar 2020 hält der BUND für den Bau der Industrieanlage auf über 100000 qm eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG erforderlich. Gerade auch dadurch, dass bei der UVP im BImSchg-Verfahren bei den Schutzgütern Boden, Pflanzen, Tiere, Biotope, Landschaft auf das Bplan-Verfahren verwiesen wurde muss diese UVP im Bauleitplanverfahren extra sein. Selbst mit dem ungültigen Rechentrick, die überbaubare Fläche auf unter 10 ha zu rechnen müsse wegen der gravierenden Umweltauswirkungen des Verfahrens diese UVP sein.

Erhebliche Mängel bei Erhebungen von Arten und Biotopen:

- viele Vogelarten nicht erfasst. U. a. Bluthänfling, Grünspecht, Gartengrasmücke, Kuckuck

- Fledermäuse

- Fische und Steinkrebs

- Da man das Gelände in die Schublade intensiver Acker steckte, wurden floristische Erhebungen eingespart. Dabei zeigte im Frühsommer 2020 die Natur was in dem Baufeld steckt.

Immer noch gravierende Mängel in der geänderten Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz:

- Durchmischung humoser Boden mit mineralischem Boden tiefer liegender Schichten. -> minderwertiger Mischboden aufgetragen.

- Erosion beim Auftrag

- Statt der großen Zahlen generierte Ökopunkte für die nicht erfüllten Annahmen zum Abtrag/ Auftrag bleibt riesiges Defizit beim Schutzgut Boden.

   -> versiegelte Flächen + abgewertete Ackerflächen durch unsachgemäßen Bodenauftrag.

- viel zu hohe Bewertung Dachbegrünung, da für viele Tiere nicht/ nur eingeschränkt erreichbar.

- zu optimistische Annahmen zum Zuwachs Stammumfang bei Bäumen

- Erläuterungsbericht zu Maßnahmen Zaber / Fürtlesbach vermisst

Kritik am erlaubten Pflanzenschutzmitteleinsatz in Feldlerchenfenstern

Wechselkröten in den Abtragsflächen

zur 2. Änderung des Entwurfs Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Langwiesen IV"

Öffentliche Auslegung 25.5. bis 22.6.2021

Die weiterhin nicht berücksichtigten Bewertungen und Erörterung des UVP-Vefahren im Bebauungsplanverfahren, das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Art20a GG, CO2-Budget und dessen Reflektion in bisherigen Antworten zu den Einwendungen, der ignorierte Aspekt "Vorhabenbezogen", Gutachten zur Kläranlage Frauenzimmern, Asphaltschotterbecken und die sich entwickelte Flora und Fauna auf der angeblichen Layher-Baustelle machten eine Stellungnahme zur 2. Änderung nötig.

mit u. a.

Immissionsprognose
Winde und Luftströmung
Unzureichende Kaminhöhe
Verzinkerei kommt im Ganzen ohne Teilrealisierung und damit die Immisionen
Mit BVG-Urteil 29.4.2021 erfordert neue Bewertung bisheriger Einwendungen
Kläranlage
Lärm nachts wird unterschätzt und runtergespielt
Boden unverfroren missachtet, Gelände wieder herstellbar
Falsche Ausgangsbeschreibung Umweltbericht – es ist ein Biotop!
Schotterbecken des Grauens
Verhunzung der Landschaft, keine ansprechende Einbindung ins Landschaftsbild

Auch ein weiteres Jahr später gibt es keinen Anlass zum Ändern der Position. Ablehnung wegen des enormen Flächenverbrauchs, Vernichtung wertvollen Bodens, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes usw. Die UVP steht noch immer aus, trotz und gerade wegen des Zurechtbiegens der Auslegung beid er Gegenseite. Lücken bei der Artenerhebung. Neu hinzu kamen die unschönen Asphaltschotterbecken, nun ebenfalls in der Kritik des BUND. Einmal mehr zaubert man auch mit Ökopunkten sich den ausreichenden Ausgleich zurecht.

mit u. a.

Ablehnung aufrecht gehalten
Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG nach wie vor erforderlich
Mängel Umweltbericht bzgl floristische Erhebungen.
Störende und falsche Ersatzlaichgewässer für die Wechselkröte
Gravierende Mängel in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung